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19.03.2018

Aus für den Hamburger City-Hof?

Senat erteilt denkmalrechtliche Abrissgenehmigung


Von Kathrin Schömer

Es scheint, als wäre der langjährige Kampf am Klosterwall verloren: Der Hamburger Senat hat Anfang März 2018 den Abbruch der City-Hof-Hochhäuser aus denkmalrechtlicher Sicht genehmigt. Die baurechtliche Genehmigung ist nunmehr reine Formsache und wird noch im Frühjahr erwartet. In einem elf Seiten starken Papier legten Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt und Staatsrat Matthias Kock dar, welche „überwiegenden öffentlichen Interessen“ im Fall des Verwaltungs- und Einzelhandelkomplexes ein Aussetzen des Denkmalschutzes legitimierten.

Dabei betonen sie in ihrem Papier eingangs durchaus die Bedeutung des prominent gelegenen City-Hofs als „eigenständiger Kontrapunkt“ zum Kontorhausviertel und als „leuchtendes Dokument des hoffnungsvollen Neubeginns und der Wirtschaftswunderzeit“. Auch honorieren sie die – am projektierten Neubau von KPW Papay Warncke und Partner (Hamburg) oft bemängelten – Sichtbeziehungen zu den denkmalgeschützten Klinkerbauten, die zwischen den locker nebeneinander stehenden Scheiben hervorblitzen. Der weitere Text der Drucksache verstricke sich jedoch in eine widersprüchliche Argumentation, wie Friederike Ulrich und Axel Ritscher im Hamburger Abendblatt schreiben. Unter anderem heißt es, der City-Hof besitze „nicht genügend kritische Masse […], um sich als eigene, quartiersbildende Kraft zu etablieren“.

Kristina Sassenscheidt
, Vorsitzende des Hamburger Denkmalvereins, machte BauNetz gegenüber deutlich, dass sie das gesamte Verfahren zur Abrissgenehmigung für eine Farce hält. Der Senat habe schon vor mehreren Jahren die politische Entscheidung gefällt, den City-Hof abzureißen – „und zwar unter völligem Ausschluss von Bürgerbeteiligung“. Doch der nun veröffentlichte Beschluss bezieht sich gesetzesgemäß auf genau jene Bürger und argumentiert städtebaulich im Interesse der Öffentlichkeit: Aufgrund von Lärmschutzbestimmungen könnten im zu allen Seiten hin ungeschützten Bestand keine dringend benötigten Wohnungen genehmigt werden. Eine Argumentation, die Bürgerinneninteressen missbraucht und den Denkmalschutz mit Füßen trete.

Auch Marco Hosemann von der Initiative City-Hof e.V. hält das vermeintliche öffentliche Interesse für nur vorgeschoben. Offene Rechnungen und Kämpfe um Leitbilder und Ideologien der politischen Entscheidungsträger seien die wahren Motoren der Entscheidung. Bereits die erste Ausschreibung für das Grundstück 2012 habe verschwiegen, dass das Gebäude zu der Zeit als „Erkanntes Denkmal“ geführt wurde. Es sei der federführenden Finanzbehörde schon damals um möglichst hohe Verdienste beim Verkauf der städtischen Liegenschaft gegangen, so Hosemann. Nachdem die erste Ausschreibung zurückgezogen werden musste, habe man vor der Veröffentlichung einer zweiten – mittlerweile war die Schutzwürdigkeit anerkannt – beim Modell „Abriss und Neubau“ auf einen höheren Verkaufserlös im zweistelligen Millionenbereich im Vergleich zur Sanierungsvariante spekuliert. Diese Hintergründe würden, besonders im Hinblick auf den anstehenden Wechsel des ehemaligen Hamburger Finanzsenators Peter Tschentscher ins Bürgermeisteramt, aktuell gern verschwiegen.

Eines der Hauptargumente Hosemanns erweitert die Diskussion um den nun drohenden Abriss um ein entlarvendes Detail: Allen in der offiziellen Argumentation für den Abriss aufgeführten Belangen könnte auch mit einer Sanierung des Bestandes Rechnung getragen werden. Seit 2014 setzt sich seine Initiative für den Erhalt des City-Hofs im Sinne eines von Volkwin Marg vorgelegten Sanierungsentwurfes ein. Das Konzept sieht unter anderem vor, den ungeliebten, mit grauen Eternitplatten verkleideten Hochhäusern ihr ursprüngliches Erscheinungsbild zurückzugeben.

Die vier ehemals strahlend weißen Scheiben mit ihrem verbindenden Sockelbereich von Rudolf Klophaus aus dem Jahr 1958 zeugen von der Wiederaufnahme des Projekts der Moderne nach dem Krieg und läuteten das Ende der Hamburger Backsteinära ein. Vis á vis des Hauptbahnhofs symbolisierten sie den Reisenden die Einfahrt in die Großstadt. Als direkte, artfremde Nachbarn entwickelten sie gerade im kontrastierenden Zusammenspiel mit den Klinkerbauten des Kontorhausviertels eine Kraft, die den architektonischen und ideengeschichtlichen Wert beider Ensembles verstärkt und heute noch deutlich lesbar macht. Der geplante Neubau nivelliert die historischen Unterschiede.

Doch noch geben sich die Denkmalschützer nicht geschlagen: Eine Stellungnahme von UNESCO und ICOMOS zu den Folgen des Abbruchs für das Welterbe Speicherstadt und Kontorhausviertel könnte zumindest eine Verzögerung bewirken. Juristisch ist zu prüfen, ob der Beschluss wirklich rechtskräftig ist. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Eigentümer benachbarter Gebäude gegen den Abriss klagen.


Zum Thema:

Denkmalverein Hamburg: www.denkmalverein.de
Informationsseite des City-Hof e.V.: www.city-hof.org
Onlinepetition zum Erhalt der Scheibenhochhäuser:

www.openpetition.de/city-hof-bleibt

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Kommentare:
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Noch stehen die vier denkmalgeschützten Scheiben des City-Hofes am Hamburger Klosterwall.

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Doch schon bald könnten sie dem Neubau von KPW Papay Warncke und Partner weichen.

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Der Senat erteilte aus „überwiegendem öffentlichen Interesse“ die denkmalrechtliche Abbruchgenehmigung der Hochhausscheiben.

Der Senat erteilte aus „überwiegendem öffentlichen Interesse“ die denkmalrechtliche Abbruchgenehmigung der Hochhausscheiben.

Leitbild der City-Hof-Befürworter: Ein Erhalt durch Bestandssanierung, wie von Volkwin Marg vorgelegt.

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