Bild 3/7
Der Senat erteilte aus „überwiegendem öffentlichen Interesse“ die denkmalrechtliche Abbruchgenehmigung der Hochhausscheiben.
Bild: KPW Papay Warncke und Partner
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Der Senat erteilte aus „überwiegendem öffentlichen Interesse“ die denkmalrechtliche Abbruchgenehmigung der Hochhausscheiben.
Bild: KPW Papay Warncke und Partner