https://www.baunetz.de/wettbewerbe/_Leben_nach_dem_Kies__102070.html
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Bekanntmachungstext der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Vergabebekanntmachung
Begrenzt-offener landschafts-/ortsplanerischer Ideenwettbewerb "Leben nach dem Kies"
Auslober
Amt Bornhöved
Dirk-Peter Bünn
Lindenstr. 5
24619 Bornhöved
Verfahrensbetreuung und -durchführung
PROKOM GmbH
Büro für Projektplanung und Kommunikation im Bauwesen
Elisabeth-Haseloff-Str. 1
23564 Lübeck
Tel. 0451 / 610 20 26
Fax 0451 / 610 20 27
E-mail: info@bwwhl.de
Anlass und Zweck des Verfahrens
Im Umgebungsbereich östlich der Gemeinde Bornhöved gibt es seit Jahrzehnten großflächige Kiesabbauflächen, die sich auch zukünftig noch vergrößern werden. Große Teil der Flächen von den Amtsgemeinden Tensfeld, Darmsdorf und Tarbek (Gesamtfläche ca. 2.500 ha) leiden unter den "Löchern in der Landschaft", die ästhetisch und funktional nicht den Ansprüchen der Bevölkerung nach einer Kulturlandschaft genügen. Das zusammen mit der Bevölkerung bereits grob erarbeitete Programm für eine zukunftsweisende Nachnutzung der Abbauflächen soll in einem landschafts-/ortsplanerischen Ideenwettbewerb konkretisiert werden. Dabei stehen im Vordergrund:
1.
Neugestaltung der durch den Kiesabbau großflächig beeinträchtigten Landschaft zu einer ansprechend anmutenden Kulturlandschaft.
2.
Identifikation der gemeindlichen Bevölkerung und externer Entscheidungsträger mit dem Nutzungsprogramm, dem Entwicklungskonzept.
3.
Neugestaltung der Landschaft sowohl für den Naturschutz als auch für die Nutzungen Wohnen, Erholen, Arbeiten.
Wettbewerbsart
Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgt als einstufiger, begrenzt-offener Ideenwettbewerb. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt in diesem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Zulassungsbereich, Teilnahmeberechtigung
Der Zulassungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland und - für auswärtige Teilnehmer und Teilnehmerinnen i. S. § 14 ArchIngKG Schleswig-Holstein - den Geltungsbereich des EWR-Abkommens eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung freischaffende Stadtplanerin bzw. Stadtplaner oder freischaffende Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG bzw. der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck ausschließlich der Wettbewerbsaufgabe entsprechende freiberufliche Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben eine natürliche Person als Vertreterin bzw. Vertreter zu benennen, welche für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Diese bevollmächtigte vertretende Person sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmerinnen oder Teilneh-mer gestellt werden. Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter 3.2.3 GRW 1995 (in der Fassung vom 22.12.2003) beschriebenen.
Geforderte Nachweise
Erklärungen/Nachweise entsprechend § 7 (2) und (3) VOF und entsprechend § 11 a) bis e) VOF. Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem der Dienstleistungserbringer tätig ist.
Erklärung gemäß § 12 (1) c) VOF.
Nachweis der Eignung gemäß § 13 (2) a) bis e) VOF.
Auswahlkriterien
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
2. Fachliche Qualifikation
3. Erfahrung/Technische Ausstattung
4. Referenzen
5. Qualität der Planungsleistungen und der Planungsunterlagen vorgelegter Projekte
6. Fachlicher oder technischer Wert
7. Innovation
8. Ästhetik
9. Zweckmäßigkeit
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
12. Oktober 2004
Nähere Auskünfte zum Verfahren / Unterlagen / Teilnahmeanträge
Nähere Auskünfte zum Verfahren sind erhältlich bei:
Anträge auf Teilnahme sind zu richten an:
PROKOM GmbH
Büro für Projektplanung und Kommunikation im Bauwesen
z. H. Herrn Wessels
Elisabeth-Haseloff-Str. 1
23564 Lübeck
Tel. 0049 451/ 6102026
Fax 0049 451/ 6102027
E-mail: info@bwwhl.de
Aus den Teilnahmeanträgen werden 25 Teilnehmer ausgewählt, die am Ideenwettbewerb teilnehmen.
Abstimmung mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Der Übereinstimmungsvermerk der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein wurde mit Schreiben vom 02. September 2004 erteilt.
Tag der Absendung der Bekanntmachung
02. September 2004
Begrenzt-offener landschafts-/ortsplanerischer Ideenwettbewerb "Leben nach dem Kies"
Auslober
Amt Bornhöved
Dirk-Peter Bünn
Lindenstr. 5
24619 Bornhöved
Verfahrensbetreuung und -durchführung
PROKOM GmbH
Büro für Projektplanung und Kommunikation im Bauwesen
Elisabeth-Haseloff-Str. 1
23564 Lübeck
Tel. 0451 / 610 20 26
Fax 0451 / 610 20 27
E-mail: info@bwwhl.de
Anlass und Zweck des Verfahrens
Im Umgebungsbereich östlich der Gemeinde Bornhöved gibt es seit Jahrzehnten großflächige Kiesabbauflächen, die sich auch zukünftig noch vergrößern werden. Große Teil der Flächen von den Amtsgemeinden Tensfeld, Darmsdorf und Tarbek (Gesamtfläche ca. 2.500 ha) leiden unter den "Löchern in der Landschaft", die ästhetisch und funktional nicht den Ansprüchen der Bevölkerung nach einer Kulturlandschaft genügen. Das zusammen mit der Bevölkerung bereits grob erarbeitete Programm für eine zukunftsweisende Nachnutzung der Abbauflächen soll in einem landschafts-/ortsplanerischen Ideenwettbewerb konkretisiert werden. Dabei stehen im Vordergrund:
1.
Neugestaltung der durch den Kiesabbau großflächig beeinträchtigten Landschaft zu einer ansprechend anmutenden Kulturlandschaft.
2.
Identifikation der gemeindlichen Bevölkerung und externer Entscheidungsträger mit dem Nutzungsprogramm, dem Entwicklungskonzept.
3.
Neugestaltung der Landschaft sowohl für den Naturschutz als auch für die Nutzungen Wohnen, Erholen, Arbeiten.
Wettbewerbsart
Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgt als einstufiger, begrenzt-offener Ideenwettbewerb. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt in diesem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb gemäß der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF). Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Zulassungsbereich, Teilnahmeberechtigung
Der Zulassungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland und - für auswärtige Teilnehmer und Teilnehmerinnen i. S. § 14 ArchIngKG Schleswig-Holstein - den Geltungsbereich des EWR-Abkommens eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung freischaffende Stadtplanerin bzw. Stadtplaner oder freischaffende Landschaftsarchitektin bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG bzw. der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck ausschließlich der Wettbewerbsaufgabe entsprechende freiberufliche Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben eine natürliche Person als Vertreterin bzw. Vertreter zu benennen, welche für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Diese bevollmächtigte vertretende Person sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmerinnen oder Teilneh-mer gestellt werden. Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter 3.2.3 GRW 1995 (in der Fassung vom 22.12.2003) beschriebenen.
Geforderte Nachweise
Erklärungen/Nachweise entsprechend § 7 (2) und (3) VOF und entsprechend § 11 a) bis e) VOF. Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Mitgliedstaates, in dem der Dienstleistungserbringer tätig ist.
Erklärung gemäß § 12 (1) c) VOF.
Nachweis der Eignung gemäß § 13 (2) a) bis e) VOF.
Auswahlkriterien
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
2. Fachliche Qualifikation
3. Erfahrung/Technische Ausstattung
4. Referenzen
5. Qualität der Planungsleistungen und der Planungsunterlagen vorgelegter Projekte
6. Fachlicher oder technischer Wert
7. Innovation
8. Ästhetik
9. Zweckmäßigkeit
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
12. Oktober 2004
Nähere Auskünfte zum Verfahren / Unterlagen / Teilnahmeanträge
Nähere Auskünfte zum Verfahren sind erhältlich bei:
Anträge auf Teilnahme sind zu richten an:
PROKOM GmbH
Büro für Projektplanung und Kommunikation im Bauwesen
z. H. Herrn Wessels
Elisabeth-Haseloff-Str. 1
23564 Lübeck
Tel. 0049 451/ 6102026
Fax 0049 451/ 6102027
E-mail: info@bwwhl.de
Aus den Teilnahmeanträgen werden 25 Teilnehmer ausgewählt, die am Ideenwettbewerb teilnehmen.
Abstimmung mit der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Der Übereinstimmungsvermerk der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein wurde mit Schreiben vom 02. September 2004 erteilt.
Tag der Absendung der Bekanntmachung
02. September 2004