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Realisierungsstandorte der Zweiten Stufe
In der Zweiten Stufe des Wettbewerbs sollten die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten nach Möglichkeit in die Praxis umgesetzt werden. Dafür sind zwei Neubaugebiete in der Stadt Chemnitz vorgesehen:
Baugebiet Bornaer Hang / Wohnpark Wittgensdorfer Straße. Auf einer ca. 27 ha großen, in 2 Teilgebiete östlich und westlich der erschließenden Wittgensdorfer Straße gegliederten und am nördlichen Stadtrand in Südhanglage gelegenen Fläche soll unter Berücksichtigung der angrenzenden Dorflage Borna eine in mehrere Wohnbereiche und Wohngruppen gegliederte Bebauung entstehen, welche exemplarisch innovative Gebäude- und städtebauliche Strukturen sowie hohe Wohn- und Wohnumfeldqualitäten demonstriert.
Baugebiet Dorfkern Euba
Die verfügbaren Bauflächen in einer Größe von ca. 1,5 ha sollen mit Bezug auf den benachbarten Ortskern in Ergänzung bestehender Strukturen kleinteilig und unter Wahrung des dörflichen Charakters als Wohnbauflächen entwickelt werden. Das Erschließungskonzept bietet Raum für die Zuordnung von separaten Wohngruppen in Form freistehender Einzel- oder Doppelhäuser.
In Abhängigkeit vom Ergebnis der ersten Stufe erfolgt die Einbeziehung vorhandener Altbausubstanz oder weiterer Standorte.
Baugebiet Bornaer Hang / Wohnpark Wittgensdorfer Straße. Auf einer ca. 27 ha großen, in 2 Teilgebiete östlich und westlich der erschließenden Wittgensdorfer Straße gegliederten und am nördlichen Stadtrand in Südhanglage gelegenen Fläche soll unter Berücksichtigung der angrenzenden Dorflage Borna eine in mehrere Wohnbereiche und Wohngruppen gegliederte Bebauung entstehen, welche exemplarisch innovative Gebäude- und städtebauliche Strukturen sowie hohe Wohn- und Wohnumfeldqualitäten demonstriert.
Baugebiet Dorfkern Euba
Die verfügbaren Bauflächen in einer Größe von ca. 1,5 ha sollen mit Bezug auf den benachbarten Ortskern in Ergänzung bestehender Strukturen kleinteilig und unter Wahrung des dörflichen Charakters als Wohnbauflächen entwickelt werden. Das Erschließungskonzept bietet Raum für die Zuordnung von separaten Wohngruppen in Form freistehender Einzel- oder Doppelhäuser.
In Abhängigkeit vom Ergebnis der ersten Stufe erfolgt die Einbeziehung vorhandener Altbausubstanz oder weiterer Standorte.