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Vollständiger Bekanntmachungstext
Ideen- und Gestaltungswettbewerb als Investorenwettbewerb
(Gutachterverfahren zur Vergabe einer kommunalen Liegenschaft)
"Frankensteiner Hof" (ehemaliges Stadtentwässerungsamt)
in Frankfurt am Main, Alt-Sachsenhausen
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, für die Vergabe der städtischen Liegenschaft Große Rittergasse 103 einen zweistufigen Ideen- und Gestaltungswettbewerb als Investorenwettbewerb durchzuführen.
Interessierte Arbeitsgemeinschaften von Investoren/Bauunternehmen und Architekten sind gebeten, sich in einer ersten Stufe um die Teilnahme an diesem Wettbewerb zu bewerben. Gesucht werden Arbeitsgemeinschaften, welche die Liegenschaft "Frankensteiner Hof", Große Rittergasse 103, Frankfurt am Main, Alt-Sachsenhausen, erwerben und bebauen.
Die aussagekräftige Bewerbung soll enthalten:
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Investors/Bauunternehmens,
- Angabe des Partnerarchitekten für dieses Projekt mit Bürobeschreibung und
- Beschreibung und Nachweis (z.B. Fotos/Pläne) von bereits realisierten Referenzprojekten in ausreichendem Umfang sowohl vom Investor/Bauunternehmen als auch vom Partnerarchitekten.
Aus dem Kreis der Bewerber wird durch ein Auswahlgremium eine Anzahl von Arbeitsgemeinschaften zur Teilnahme an der zweiten Stufe des Wettbewerbes ausgewählt.
In der zweiten Stufe wird zur Entscheidung über die Grundstücksvergabe der Wettbewerb durchgeführt. Im Wettbewerb sind im wesentlichen ein Nutzungskonzept und ein Kaufpreisangebot (Alternativ kann auch eine Nennung eines adäquaten Erbbauzinses für eine Laufzeit von 99 Jahren erfolgen) abzugeben. Der Auslober stellt insgesamt eine Wettbewerbssumme von Euro 56.242,11 (das entspricht DM 110.000,-) zur Verfügung, aufgeteilt auf: 1. Preis Euro 28.121,05 (das entspricht DM 55.000,-), 2. Preis Euro 17.895,22 (das entspricht DM 35.000,-), 3. Preis Euro 10.225,84 (das entspricht DM 20.000,-). Kriterien zur Beurteilung der eingereichten Angebote sind v.a. Erfüllung der Vorgaben zum Städtebau, Hochbau, zur Freiraumgestaltung, gestalterische und räumliche Qualität, Einhaltung der bau- und planungsrechtlichen Vorschriften, ökologische Anforderungen sowie Wirtschaftlichkeitsmerkmale. Bei ungenügenden Angeboten, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, bleibt es vorbehalten, von der Grundstücksvergabe Abstand zu nehmen.
Die Stadt Frankfurt am Main ist Eigentümerin der Liegenschaft. Das Grundstück umfasst insgesamt 3.500 m2. Die Liegenschaft ist mit 2 dreigeschossigen Verwaltungs- bzw. Betriebsgebäuden sowie 2 Nebengebäuden aus dem Jahr 1957 bebaut und teilweise unterkellert. Vorgaben zu Abriß bzw. Erhalt der vorhandenen Bausubstanz werden von der Stadt nicht gemacht. Vorschläge hierzu werden von den Teilnehmern im Rahmen der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe erbeten. Das Maß der bisherigen Nutzung beträgt GRZ 0,55 und GFZ 1,38. Ein Bebauungsplan existiert für das Grundstück nicht. Das Maß der künftigen baulichen Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB. Die künftige Nutzung soll zu 50 % aus wohnverträglicher Gewerbenutzung (keine Gastronomie) und zu 50 % aus Wohnnutzung (freifinanziert) bestehen. Im Erdgeschoß sollen ca. 500 m2 Nutzfläche für eine öffentliche, kulturelle Einrichtung vorbehalten werden.
Richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 19.04.2002 (Poststempel) an:
BSMF -Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH, Uhlandstraße 11, 60314 Frankfurt a. M., Telefon: 069 / 40 58 73 - 23
(Gutachterverfahren zur Vergabe einer kommunalen Liegenschaft)
"Frankensteiner Hof" (ehemaliges Stadtentwässerungsamt)
in Frankfurt am Main, Alt-Sachsenhausen
Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, für die Vergabe der städtischen Liegenschaft Große Rittergasse 103 einen zweistufigen Ideen- und Gestaltungswettbewerb als Investorenwettbewerb durchzuführen.
Interessierte Arbeitsgemeinschaften von Investoren/Bauunternehmen und Architekten sind gebeten, sich in einer ersten Stufe um die Teilnahme an diesem Wettbewerb zu bewerben. Gesucht werden Arbeitsgemeinschaften, welche die Liegenschaft "Frankensteiner Hof", Große Rittergasse 103, Frankfurt am Main, Alt-Sachsenhausen, erwerben und bebauen.
Die aussagekräftige Bewerbung soll enthalten:
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Investors/Bauunternehmens,
- Angabe des Partnerarchitekten für dieses Projekt mit Bürobeschreibung und
- Beschreibung und Nachweis (z.B. Fotos/Pläne) von bereits realisierten Referenzprojekten in ausreichendem Umfang sowohl vom Investor/Bauunternehmen als auch vom Partnerarchitekten.
Aus dem Kreis der Bewerber wird durch ein Auswahlgremium eine Anzahl von Arbeitsgemeinschaften zur Teilnahme an der zweiten Stufe des Wettbewerbes ausgewählt.
In der zweiten Stufe wird zur Entscheidung über die Grundstücksvergabe der Wettbewerb durchgeführt. Im Wettbewerb sind im wesentlichen ein Nutzungskonzept und ein Kaufpreisangebot (Alternativ kann auch eine Nennung eines adäquaten Erbbauzinses für eine Laufzeit von 99 Jahren erfolgen) abzugeben. Der Auslober stellt insgesamt eine Wettbewerbssumme von Euro 56.242,11 (das entspricht DM 110.000,-) zur Verfügung, aufgeteilt auf: 1. Preis Euro 28.121,05 (das entspricht DM 55.000,-), 2. Preis Euro 17.895,22 (das entspricht DM 35.000,-), 3. Preis Euro 10.225,84 (das entspricht DM 20.000,-). Kriterien zur Beurteilung der eingereichten Angebote sind v.a. Erfüllung der Vorgaben zum Städtebau, Hochbau, zur Freiraumgestaltung, gestalterische und räumliche Qualität, Einhaltung der bau- und planungsrechtlichen Vorschriften, ökologische Anforderungen sowie Wirtschaftlichkeitsmerkmale. Bei ungenügenden Angeboten, auch in wirtschaftlicher Hinsicht, bleibt es vorbehalten, von der Grundstücksvergabe Abstand zu nehmen.
Die Stadt Frankfurt am Main ist Eigentümerin der Liegenschaft. Das Grundstück umfasst insgesamt 3.500 m2. Die Liegenschaft ist mit 2 dreigeschossigen Verwaltungs- bzw. Betriebsgebäuden sowie 2 Nebengebäuden aus dem Jahr 1957 bebaut und teilweise unterkellert. Vorgaben zu Abriß bzw. Erhalt der vorhandenen Bausubstanz werden von der Stadt nicht gemacht. Vorschläge hierzu werden von den Teilnehmern im Rahmen der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe erbeten. Das Maß der bisherigen Nutzung beträgt GRZ 0,55 und GFZ 1,38. Ein Bebauungsplan existiert für das Grundstück nicht. Das Maß der künftigen baulichen Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen des § 34 BauGB. Die künftige Nutzung soll zu 50 % aus wohnverträglicher Gewerbenutzung (keine Gastronomie) und zu 50 % aus Wohnnutzung (freifinanziert) bestehen. Im Erdgeschoß sollen ca. 500 m2 Nutzfläche für eine öffentliche, kulturelle Einrichtung vorbehalten werden.
Richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 19.04.2002 (Poststempel) an:
BSMF -Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH, Uhlandstraße 11, 60314 Frankfurt a. M., Telefon: 069 / 40 58 73 - 23