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Vollständiger Bekanntmachungstext
Bekanntmachung über die Auslobung des begrenzt offenen städtebaulichen Realisierungswettbewerbs mit Auswahlverfahren
Ausloberin: Stadt Lehrte, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte
Durchführung: NILEG - Norddeutsche Gesellschaft für Landesentwicklung, Wohnungsbau und kommunale Anlagen mbH, Walter-Gieseking-Straße 6, 30159 Hannover, Tel.: 05 11 / 81 16-322, Fax: 05 11 / 8116-532
Aufgabe: Die Zuckerverbund-Nord AG (ZVN) beabsichtigt, ihre Betriebsflächen in Lehrte bis zum Jahre 2001 aufzugeben.
Die Stadt Lehrte hat sich entschlossen, zur Entwicklung des Geländes einen städtebaulichen Wettbewerb auszuloben, um alternative Lösungsvorschläge für die bauliche Entwicklung zu erhalten. Der Wettbewerb dient zugleich dem Ziel, geeignete Architekten, Stadtplaner oder Landschaftsplaner als Auftragnehmer zu finden.
Das Wettbewerbsgelände befindet sich in einer zentralen und hochsensiblen Lage im Stadtgebiet.
Ziel der Stadt Lehrte ist es, das vorhandene Zentrum der Stadt durch einen attraktiven Bereich mit Einzelhandel, Dienstleistungen und kulturellen Einrichtungen zu erweitern, diesen mit dem Stadtpark zu verknüpfen und die übrigen Flächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Das Wettbewerbsergebnis soll als Leitbild bei der Umsetzung der Planung durch die lnvestoren dienen.
Wettbewerbsart: Begrenzt offener städtebauficher Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren und mit 6 namentlichen Einladungen.
Zulassungsbereich: Der Zulassungsbereich umfaßt die Bundesrepublik Deutschland und für auswärtige Architekten i. S. § 2 NArchtG den Gebietsbereich des EWR-Abkommens oder eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO Dienstleistungsabkommen ist.
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner mit Eintragung der Beschäftigungsart "freischaffend" und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland; ist in einem Bundesland die Berufsbezeichnung Stadtplaner nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fachbereich Städtebau/Stadtplanung nachweist; Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) bzw. Stadtplaner und Geschäftssitz(Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofem dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist; ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 857384/EWG gewährleistet ist,
Landschaftsarchitekten, die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind und im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit Architekten oder Stadtplaner teilnehmen.
Ist im Heimatstaat auswäffiger Stadtplaner/ Landschaftsarchitekterl (§ 2 NArchtG) die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gemäß Richtlinie 89/48/EWG verfügt.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (3.2.1, 3.2.2 Abs. 2 GRM:
- Geschäftssitz im Zulassungsbereich;
- Zum satzungsgemäßen Geschäftszweck müssen der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
- der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsart müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt wären, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der 13eteiligten zur Folge. Die Hinzuziehung von Fachplanern (Sonderfachleute) gemäß Nr. 1.1 Abs. 1 J GRW ist gestattet. Sie unterliegt nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei dem LWA empfohlen.Die Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen; die Unterlagen der Wettbewerbsleistungen sind in deutscher Sprache zu beschriften.
Bewerbungen: Auswahl der Teilnehmer
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium, dem mindestens zur Hälfte Mitglieder mit einer den Teilnahmevoraussetzungen vergleichbaren Befähigung angehören.
Auswahlkriterien: Die Bewerber haben nachzuweisen, daß sie
1. ein Gebiet vergleichbarer Art (Flächen in innerstädtischer zentraler Lage) als Architekt/Stadtplaner verantwortlich geplant haben und
2. erfolgreich an mindestens einem Wettbewerb zur städtebaulichen Planung (Auszeichnungen mit Preis oder Ankauf in den letzten 5 Jahren teilgenommen haben.
Der Auslober behält sich vor, bis zu 5 Teilnehmer zu bestimmen, die aufgrund einer erst kurzen Berufsausübung (freischaffende Tätigkeh nicht länger als 10 Jahre) den Nachweis nach 1 und 2 noch nicht erbringen können, sofern sie durch Planungen von geringerem Umfang oder durch Wettbewerbserfolge nach 2 erwarten lassen, daß sie für die anstehende Planungsaufgabe geeignet sind.
Sofern mehr Bewerber diese Kriterien erfüllen, als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl von 25 Teilnehmern durch Losziehung unter Aufsicht einer von der auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle (oder eines Notars).
Bewerbungsunterlagen:
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung
- Dokumentation der vom Bewerber bearbeiteten vergleichbaren städtebaulichen Planung auf maximal einem Blatt DIN A 3
- Dokumentation der geforderten Planungen und/oder Wettbewerbserfolge auf maximal 2 Blättern DIN A 3
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 19. 05. 2000 bei der
NILEG - Norddeutsche Gesellschaft für Landesentwicklung, Wohnungsbau und kommunale Anlagen mbH Walter-Gieseking-Straße 6, 30159 Hannover, einzureichen.
Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o. g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt.
Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen.
Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium hat hierüber endgültig zu entscheiden.
Preisgericht: Fachpreisrichter. 1. Manfred Kleinke, Kreisbaudezernent, Hannover; 2. Prof. Peter Latz, Baden-Würthemberg; 3. Dr. Detlef Naumann, Hannover; 4. Burkhard Pietsch, Baudirektor, Lehrte; 5. Prof. Hille von Seggern, Hamburg; 6. Monika Thomas, Stadtbaurätin, Seelze; 7. N. N.
Stellvertretende Fachpreisrichter: 1. Arch. Dipf.-Ing. Günter Luerssen, Barsinghausen; 2. Ursula Leptien, Lüneburg; 3. Dr. Wolf Bertold, Hannover
Beurteilungskriterien: Formalleistungen; Städtebauliches Konzept; Freiflächenkonzept; Verkehrskonzept; Wirtschaftlichkeit
Wettbewerbssumme:
Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt (einschließlich MwSt.) 105.000 DM. Sie wird wie folgt aufgeteift: 1. Preis: 34.500 DM; 2. Preis: 23.000 DM; 3. Preis: 16.000 DM; 4. Preis: 10.500 DM
Ankaufssumme: 21.000 DM
Umfang der weiteren Bearbeitung:
Weitere Bearbeitung von städtebaulichen Planungsleistungen der Wettbewerbsaufgabe durch Übertragung von Leistungen (Städtebaulicher Entwurf, Gestaltung der öffentlichen Räume, Leistungen zum Bebauungsplan).
Ausgabe der Unterlagen:
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab 05. 06. 2000
Termine:
Rückfragen bis 23.06.2000
Kolloquium 06.07.2000
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis 08.09.2000
Preisgericht (voraussichtlich) 19. 10.2000
Ausloberin: Stadt Lehrte, Rathausplatz 1, 31275 Lehrte
Durchführung: NILEG - Norddeutsche Gesellschaft für Landesentwicklung, Wohnungsbau und kommunale Anlagen mbH, Walter-Gieseking-Straße 6, 30159 Hannover, Tel.: 05 11 / 81 16-322, Fax: 05 11 / 8116-532
Aufgabe: Die Zuckerverbund-Nord AG (ZVN) beabsichtigt, ihre Betriebsflächen in Lehrte bis zum Jahre 2001 aufzugeben.
Die Stadt Lehrte hat sich entschlossen, zur Entwicklung des Geländes einen städtebaulichen Wettbewerb auszuloben, um alternative Lösungsvorschläge für die bauliche Entwicklung zu erhalten. Der Wettbewerb dient zugleich dem Ziel, geeignete Architekten, Stadtplaner oder Landschaftsplaner als Auftragnehmer zu finden.
Das Wettbewerbsgelände befindet sich in einer zentralen und hochsensiblen Lage im Stadtgebiet.
Ziel der Stadt Lehrte ist es, das vorhandene Zentrum der Stadt durch einen attraktiven Bereich mit Einzelhandel, Dienstleistungen und kulturellen Einrichtungen zu erweitern, diesen mit dem Stadtpark zu verknüpfen und die übrigen Flächen einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Das Wettbewerbsergebnis soll als Leitbild bei der Umsetzung der Planung durch die lnvestoren dienen.
Wettbewerbsart: Begrenzt offener städtebauficher Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren und mit 6 namentlichen Einladungen.
Zulassungsbereich: Der Zulassungsbereich umfaßt die Bundesrepublik Deutschland und für auswärtige Architekten i. S. § 2 NArchtG den Gebietsbereich des EWR-Abkommens oder eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO Dienstleistungsabkommen ist.
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen: Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner mit Eintragung der Beschäftigungsart "freischaffend" und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland; ist in einem Bundesland die Berufsbezeichnung Stadtplaner nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fachbereich Städtebau/Stadtplanung nachweist; Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) bzw. Stadtplaner und Geschäftssitz(Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofem dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist; ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 857384/EWG gewährleistet ist,
Landschaftsarchitekten, die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind und im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit Architekten oder Stadtplaner teilnehmen.
Ist im Heimatstaat auswäffiger Stadtplaner/ Landschaftsarchitekterl (§ 2 NArchtG) die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gemäß Richtlinie 89/48/EWG verfügt.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (3.2.1, 3.2.2 Abs. 2 GRM:
- Geschäftssitz im Zulassungsbereich;
- Zum satzungsgemäßen Geschäftszweck müssen der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
- der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsart müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt wären, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der 13eteiligten zur Folge. Die Hinzuziehung von Fachplanern (Sonderfachleute) gemäß Nr. 1.1 Abs. 1 J GRW ist gestattet. Sie unterliegt nicht den v. g. Teilnahmebedingungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei dem LWA empfohlen.Die Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen; die Unterlagen der Wettbewerbsleistungen sind in deutscher Sprache zu beschriften.
Bewerbungen: Auswahl der Teilnehmer
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium, dem mindestens zur Hälfte Mitglieder mit einer den Teilnahmevoraussetzungen vergleichbaren Befähigung angehören.
Auswahlkriterien: Die Bewerber haben nachzuweisen, daß sie
1. ein Gebiet vergleichbarer Art (Flächen in innerstädtischer zentraler Lage) als Architekt/Stadtplaner verantwortlich geplant haben und
2. erfolgreich an mindestens einem Wettbewerb zur städtebaulichen Planung (Auszeichnungen mit Preis oder Ankauf in den letzten 5 Jahren teilgenommen haben.
Der Auslober behält sich vor, bis zu 5 Teilnehmer zu bestimmen, die aufgrund einer erst kurzen Berufsausübung (freischaffende Tätigkeh nicht länger als 10 Jahre) den Nachweis nach 1 und 2 noch nicht erbringen können, sofern sie durch Planungen von geringerem Umfang oder durch Wettbewerbserfolge nach 2 erwarten lassen, daß sie für die anstehende Planungsaufgabe geeignet sind.
Sofern mehr Bewerber diese Kriterien erfüllen, als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl von 25 Teilnehmern durch Losziehung unter Aufsicht einer von der auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle (oder eines Notars).
Bewerbungsunterlagen:
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung
- Dokumentation der vom Bewerber bearbeiteten vergleichbaren städtebaulichen Planung auf maximal einem Blatt DIN A 3
- Dokumentation der geforderten Planungen und/oder Wettbewerbserfolge auf maximal 2 Blättern DIN A 3
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen: Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 19. 05. 2000 bei der
NILEG - Norddeutsche Gesellschaft für Landesentwicklung, Wohnungsbau und kommunale Anlagen mbH Walter-Gieseking-Straße 6, 30159 Hannover, einzureichen.
Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o. g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt.
Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen.
Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium hat hierüber endgültig zu entscheiden.
Preisgericht: Fachpreisrichter. 1. Manfred Kleinke, Kreisbaudezernent, Hannover; 2. Prof. Peter Latz, Baden-Würthemberg; 3. Dr. Detlef Naumann, Hannover; 4. Burkhard Pietsch, Baudirektor, Lehrte; 5. Prof. Hille von Seggern, Hamburg; 6. Monika Thomas, Stadtbaurätin, Seelze; 7. N. N.
Stellvertretende Fachpreisrichter: 1. Arch. Dipf.-Ing. Günter Luerssen, Barsinghausen; 2. Ursula Leptien, Lüneburg; 3. Dr. Wolf Bertold, Hannover
Beurteilungskriterien: Formalleistungen; Städtebauliches Konzept; Freiflächenkonzept; Verkehrskonzept; Wirtschaftlichkeit
Wettbewerbssumme:
Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt (einschließlich MwSt.) 105.000 DM. Sie wird wie folgt aufgeteift: 1. Preis: 34.500 DM; 2. Preis: 23.000 DM; 3. Preis: 16.000 DM; 4. Preis: 10.500 DM
Ankaufssumme: 21.000 DM
Umfang der weiteren Bearbeitung:
Weitere Bearbeitung von städtebaulichen Planungsleistungen der Wettbewerbsaufgabe durch Übertragung von Leistungen (Städtebaulicher Entwurf, Gestaltung der öffentlichen Räume, Leistungen zum Bebauungsplan).
Ausgabe der Unterlagen:
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab 05. 06. 2000
Termine:
Rückfragen bis 23.06.2000
Kolloquium 06.07.2000
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis 08.09.2000
Preisgericht (voraussichtlich) 19. 10.2000