https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Wohnpark_Schwanewede-Nord_97129.html

Vollständiger Bekanntmachungstext

Bekanntmachung
über die Auslobung eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes

Ausloberin:
Gemeinde Schwanewede
Damm 4
28790 Schwanewede
Tel.: 04209/74-0, Fax: 04209/74-11

Aufgabe:
Die Ausloberin beabsichtigt im Norden der Ortschaft Schwanewede ein neues Wohngebiet auszuweisen.

Wettbewerbsart:
Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit 18 Teilnehmern, 3 davon werden eingeladen, die restlichen 15 werden per Los bestimmt.

Termine:
Bewerbungsmöglichkeiten bis 12.11.01
Losverfahren 13.11.01
Benachrichtigung der Teilnehmer und
Versand der Unterlagen 19.11.01
Kolloquium 04.12.01
Abgabe der Arbeiten 24.01.02
Abgabe des Modells 14.02.02
Preisgerichtssitzung 07.03.02

Zulassungsbereich:
Gebietsbereich des EWR-Abkommens oder eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist.

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung eine der nachfolgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:

1. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner mit Eintragungsart "freischaffend" und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland;
2. Ist in einem Bundesland die Berufsbezeichnung Stadtplaner nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fachbereich Städtebau/Stadtplanung nachweist und freischaffend tätig ist;
3. Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 NArchtG (auswärtiger Architekt) bzw. Stadtplaner und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist; ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
4. freischaffende Landschaftsarchitekten, die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind und im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit Architekten oder Stadtplanern teilnehmen.
5. Ist im Heimatstaat auswärtiger Stadtplaner / Landschaftsarchitekten (§ 2 NArchtG) die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gemäß Richtlinie 89/48/EWG verfügt.
6. Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (3.2.1, 3.2.2 Abs. 2 GRW):
- Geschäftssitz im Zulassungsbereich,
- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck müssen der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und
- der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.

Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Die Hinzuziehung von Fachplanern (Sonderfachleute) gemäß Nr. 1.1 Abs. 1 i GRW ist gestattet. Sie unterliegt nicht den v.g. Teilnahmebedingungen. Die Hinzuziehung eines Verkehrsplaners und eines Landschaftsarchitekten wird empfohlen.

Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei dem LWA empfohlen.

Bewerbungen:
Sofern mehr Bewerber die Kriterien der Teilnahmeberechtigung erfüllen, als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht einer von der auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung beizufügen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.

Bereits ausgewählt wurden folgende Büros:
Instara, Vahrer Straße 180, 28309 Bremen
Plankontor Städtebau GmbH, Lindenallee 23, 26122 Oldenburg
Diekmann & Mosebach, Vareler Straße 9, 26349 Jaderberg

Einlieferung der Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 12.11.01 bei der Gemeinde Schwanewede, Damm 4, 28790 Schwanewede einzureichen. Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o. g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen. Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium hat hierüber endgültig zu entscheiden.

Preisgericht
Fachpreisrichter:
1. Dipl.-Ing. Holland, freischaffender Architekt
2. Dipl.-Ing. Leo-Straßer, Landschaftsarchitektin
3. Dipl.-Ing. Hohorst, freischaffender Architekt
4. Dipl.-Ing. Fanelli-Falcke, Stadt Osterholz
5. Dipl.-Ing. Meyerhoff, Gemeinde Schwanewede

Vertreter:
1. Dipl.-Ing. Kluge-Gogolin, freischaffende Architektin
2. Dipl.-Ing. Gröger, Gemeinde Schwanewede

Sachpreisrichter Vertreter:
1. Manfred Humborg 1. Annette von Wilcke-Brumund
2. Dörte Gedat 2. Uwe Czyborra
3. Hans-Werner Liebig 3. Jürgen Köpke
4. Karl-Gerd Brand 4. Ronald Grzeschik

Wettbewerbssumme:
Es werden insgesamt 57.264,69 Euro inkl. Mehrwertsteuer ausgelobt (112.000,- DM)

1. Preis: 22.905,88 Euro (44.800.- DM)
2. Preis: 14.316,17 Euro (28.000.- DM)
3. Preis: 8.589,70 Euro (16.800.- DM)

Ankäufe 11.452,94 Euro (22.400.- DM)

Beurteilungskriterien:
Formalleistungen
Städtebauliches Konzept
Verkehrskonzept
Wirtschaftlichkeit

Umfang der weiteren Bearbeitung:
Die Gemeinde Schwanewede wird im Rahmen der Weiterentwicklung der städtebaulichen Konzeption und unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger unter dem Vorbehalt von 7.1 Abs. 1 Satz 1 GRW mit weiteren Leistungen für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe (städtebaulicher Entwurf, Gestaltung der öffentlichen Räume) beauftragen.