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Wohnbebauung "Auf der Freiheit"
2006-01-17 | |
Art | Städtebaulicher Realisierungswettbewerb |
Zulassungstyp | Wettbewerb mit Bewerbungsverfahren |
Ort des Wettbewerbs | Schleswig |
Wettbewerbstyp | Begrenzt offener städtebaulicher Realisierungswettbewerb |
Zulassungsbereich | Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) |
Auslober | Stadt Schleswig |
Teilnehmer | Stadtplaner; Architekten in Zusammenarbeit mit Stadtplanern |
Preise | Preissumme: 53.000 Euro |
Unterlagen | Ausführliche Bewerbungsbedingungen siehe unten bei "Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt" |
Wettbewerbsleistungen | Die militärisch genutzte Kaserne "Auf der Freiheit" in Schleswig wurde im Sommer 2005 seitens der Bundeswehr endgültig aufgegeben. Die Stadt beabsichtigt, das bisher einer städtischen Entwicklung entzogene Gelände einer neuen urbanen Nutzung zuzuführen bzw. dieses vorzubereiten. Im Hinblick auf die attraktive Lage des Geländes an der Schlei, einem Fördearm der Ostsee und der Nähe zur Innenstadt hat dieser Bereich ein Entwicklungspotenzial, welches für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung von besonderer Bedeutung ist und der Stadt und der Region zu Gute kommt. Das Entwicklungskonzept mit dem Titel "meerleben" hat zum Ziel ein neuartiges generationsübergreifendes Wohnen, Leben und Urlauben zu gestalten in dem alle Altersgruppen verschiedener Einkommensschichten und Bedürfnisgruppen vertreten sind und voneinander profitieren. Auf der Grundlage eines städtebaulichen und landschaftlichen Konzeptes soll nunmehr für ein erstes Wohngebiet ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Ziel des Wettbewerbsverfahrens ist es, das städtebauliche und landschaftliche Konzept mit seinen Strukturelementen zu präzisieren. Darüber hinaus geht es um die vergleichende Bearbeitung und ein breites Angebot möglicher Gebäudetypologien sowie Wohn- und Gestaltungsvorstellungen. Die prämierten Ergebnisse des Wettbewerbs bilden schließlich die Grundlage für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan nach BauGB. |
Termine | Preisgericht: 21.04.2006 |