https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Wippertor_I_102038.html
- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Radikalveränderung für Sankt Hedwigs-Kathedrale
Umbau von Sichau & Walter in Berlin
Kunst für die Kleinsten
Schenker Salvi Weber Architekten in St. Pölten
Gutes Teamwork von nebenan
Österreichischer Bauherr:innenpreis 2024 verliehen
Zurück im Rhythmus
BauNetz Special zur BAU 2025
Gewerbeleerstand aktivieren
Vortrag und Diskussion in Wien
Bogenfolge am Baakenhafen
Grundschule von LRO in Hamburg
Sorgsamer Erhalt in der Auvergne
Scheunenumbau von COVE Architectes
Wippertor I
2004-05-28 | |
Art | Städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb |
Zulassungstyp | Wettbewerb mit Bewerbungsverfahren |
Ort des Wettbewerbs | Sondershausen |
Wettbewerbstyp | Begrenzt offener einstufiger städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb |
Zulassungsbereich | Deutschland |
Auslober | Stadt Sondershausen in Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugenossenschaft "Fortschritt" Sondershausen e.G., Wohnungsgenossenschaft "Glückauf" Sondershausen e.G. und Wohnungsunternehmen "Wippertal" WBG mbH Wettbewerbsbetreuung: GRAS Gruppe Architektur & Stadtplanung, Konkordienstraße 43, 01127 Dresden, Tel. (0351) 2523797, Fax 2523257 eMail: mailbox@gras-dresden.de |
Teilnehmer | Architekten und Stadtplaner; Stadtplaner nur in Zusammenarbeit mit Architekten |
Wettbewerbsleistungen | Der Bereich Wippertor, ein unmittelbar am historischen Stadtkern gelegenes Plattenbaugebiet, spielt im Stadtumbauprozess der Stadt Sondershausen eine zentrale Rolle. Hier soll – neben einer Reduzierung der Wohnflächen um ca. 50 % - in zentraler Lage ein städtebaulich und funktional integrierter attraktiver Wohnstandort entwickelt werden. Wettbewerbsaufgabe ist die Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes für die Quartiersentwicklung des Wohngebietes Wippertor I (Ideenteil) sowie die Erarbeitung von architektonischen Entwurfskonzepten für den Um- und Rückbau bzw. Neubau von Wohngebäuden (Realisierungsteil). |
Termine | Preisgericht: 09.09.2004 |