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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt EU-Amtsblatt

11/05/2005 S090 Europäische Gemeinschaften - Dienstleistungen - Bekanntmachung über Wettbewerbe
I. II. III. IV. VI.

D-Darmstadt: Dienstleistungen von Architekturbüros

2005/S 90-088519

WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG

Dienstleistungsauftrag

ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER

I.1) Offizieller Name und Anschrift des Auftraggebers:
Technische Universität Darmstadt, vertreten durch Dezernat V, Bau und Immobilien, Att: Ansprechpartner: Thorsten Schmidt, Karolinenplatz 5, D-64289 Darmstadt.
I.2) Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Siehe I.1), [Phase eins]., Att: Benjamin Hossbach, Cuxhavener Straße 12-13, D-10555 Berlin. Tel.: +49-30-315931-0. Fax: +49-30-3121000. E-mail: ulb@phase1.de. URL: www.phase1.de/ulb.
I.3) Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Siehe I.1), [Phase eins]., Att: Benjamin Hossbach, Cuxhavener Straße 12-13, D-10555 Berlin. Tel.: +49-30-315931-0. Fax: +49-30-3121000. E-mail: ulb@phase1.de. URL: www.phase1.de/ulb.
I.4) Bewerbungen sind an folgende Anschrift zu schicken:
Siehe I.1), [Phase eins]., Att: Benjamin Hossbach, Cuxhavener Straße 12-13, D-10555 Berlin. Tel.: +49-30-315931-0. Fax: +49-30-3121000. E-mail: ulb@phase1.de. URL: www.phase1.de/ulb.
I.5) Art des Öffentlichen Auftraggebers:
Einrichtung des öffentlichen Rechts.

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS

II.1) Beschreibung des Vorhabens
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs durch den Auftraggeber:
Einstufiger, begrenzt offener Realisierungswettbewerb nach GRW 95 in zwei Bearbeitungsphasen mit Auswahl der Teilnehmer nach EWR-offenen Bewerbungsverfahren. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym.
II.1.2) Beschreibung:
Neubau einer Universitäts- und Landesbibliothek in Darmstadt am Standort Stadtmitte, sowie Neugestaltung der Außenanlagen im Innenhofbereich.
II.1.3) Ort der Ausführung:
Darmstadt, Deutschland.
II.1.4) Nomenklaturen
II.1.4.1) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74220000.
II.1.4.2) Andere einschlägige Nomenklaturen (CPC):
CPC: 867.
II.1.4.3) Dienstleistungskategorie:
12.

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Zur Vorauswahl der Bewerber sind in Bezug auf deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit sowie Erfahrung und Zuverlässigkeit auf dem Bewerbungsbogen folgende Nachweise nachzuführen:
1. dass kein Ausschlusskriterium gemäß § 11 VOF vorliegt,
2. Angaben über Mitarbeiterzahl,
3. Angaben zu Referenzleistungen.
Bei Arbeitsgemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen zum Bewerberverfahren führen zum Ausschluss der Bewerbungen.
Die Teilnehmerauswahl und die Durchführung des Wettbewerbs erfolgt in Abstimmung mit der Hessischen Architekten- und Stadtplanerkammer nach den Regeln der GRW 95 mit Stand vom 22.12.2003.
Ein vom Auslober berufenes Gremium entscheidet über die Teilnahme. Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers, der Stadt Darmstadt und zwei freien Architekten zusammen; alle Mitglieder des Gremiums sind keine Preisrichter in diesem Verfahren.
Die Auswahl erfolgt anhand von formalen und fachlichen Kriterien, die sich aus den geforderten Leistungen der Bewerbung ergeben.
Das Auswahlgremium behält sich vor, auch Teilnehmer zu bestimmen, die die geforderte Leistungsfähigkeit aufgrund einer geringen Berufserfahrung noch nicht nachweisen konnten, deren eingereichte Unterlagen aber eine hohe Qualität erkennen ließen. Die ausgewählten Teilnehmer bestätigen ihre Teilnahme am Verfahren verbindlich. Liegen bis zur gesetzten Frist diese Erklärungen nicht vor, treten an ihre Stelle ebenfalls gewählte Nachrücker.
III.2) Die Teilnahme ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ja.
Der Zulassungsbereich bezieht sich auf die Mitgliedsstaaten des EWR sowie auf die dem EWR über das WTO-Abkommen verbundenen Staaten des GATS.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Bekanntmachung nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" berechtigt und in die entsprechenden Listen der Architektenkammern eingetragen sind. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG und 89/48/EWG gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Person(en) sowie der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gerichteten Anforderungen erfüllen.
Aufgrund der geforderten Wettbewerbsleistungen wird die Mitarbeit von Landschaftsarchitekten empfohlen.
Die Aussagen in der eingereichten Verfassererklärung sind verbindlich. Die Teilnehmer haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1) Art des Wettbewerbs:
Nichtoffener Wettbewerb.
IV.1.1) Voraussichtliche Teilnehmerzahl oder Marge:
Mindestens: 45 - Höchstens: 60.
IV.1.1.1) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
1: Auer + Weber, München.
2: Heckmann-Kristel-Jung, Stuttgart.
3: Herzog + Partner, München.
4: HG Merz, Stuttgart/Berlin.
5: Mecanoo architecten, Delft.
6: Opus Architekten, Darmstadt.
7: Ortner + Ortner, Berlin.
IV.2) Kriterien für die Bewertung der Vorhaben:
Städtebauliche und freiraumplanerische Qualität.
Gestalterische Qualität.
Einhaltung bau- und planungsrechtlicher Vorschriften sowie solcher zum barrierefreien Bauen.
Erschließung.
Erfüllung des Funktions- und Raumprogramms.
Nutzungsverteilung.
Wirtschaftlichkeit.
(Die Reihenfolge der Kriterien beschreibt nicht deren Rangfolge und Wichtung).
Die Teilnehmer der 2. Phase werden durch das Preisgericht anhand der in der 1. Phase eingereichten Arbeiten ausgewählt und zur Weiterbearbeitung aufgefordert. Zur Weiterbearbeitung im Rahmen der 2.
Phase werden ca. 12 Arbeiten ausgewählt.
IV.3) Verwaltungsinformationen
IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber:
IV.3.2) Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise: Erhältlich bis: 9.6.2005.
IV.3.3) Schlusstermin für den Eingang der Wettbewerbsarbeiten bzw. der Teilnahmeanträge:
9.6.2005. Uhrzeit: 18:00.
IV.3.4) Versendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
Voraussichtlicher Zeitpunkt: 22.6.2005.
IV.3.5) Sprache oder Sprachen, die von den Bewerbern verwendet werden können:
Deutsch.
IV.4) Preise und Preisgericht
IV.4.1) Anzahl und Höhe der Preise:
Für Preise und Ankäufe stehen insgesamt Euro 172 000 netto, zzgl. Mwst. zur Verfügung.
Als Preise sind vorgesehen:
1. Preis: 43 000,00 EUR,
2. Preis: 34 000,00 EUR,
3. Preis: 26 000,00 EUR,
4. Preis: 21 000,00 EUR,
5. Preis: 14 000,00 EUR.
Für Ankäufe sind insgesamt 34 000 EUR vorgesehen.
IV.4.2) Angaben zur Kostenerstattung:
Über die Ausschüttung von Preisen und Ankaufssumme hinaus werden den Teilnehmern des Wettbewerbs keine Kosten erstattet.
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden:
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich:
IV.4.5) Namen der Mitglieder des Preisgerichts:
Fachpreisrichter:
Prof. Hilde Barz-Malfatti, Weimar,
Rebecca Chestnutt, Berlin,
Prof. Markus Gasser, Darmstadt/Zürich,
Prof. Wolfgang Lorch, Darmstadt/Saarbrücken,
Prof. Matthias Sauerbruch, Berlin.
Stellvertretende Fachpreisrichter:
Prof. Anett-Maud Joppien, Frankfurt am Main/Potsdam,
Prof. Gernot Schulz, Köln.
Sachpreisrichter:
Dr. Hans-Georg Nolte-Fischer, Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt, Leiter,
Prof. Dr.-Ing. Johann-Dietrich Wörner, Technischen Universität Darmstadt, Präsident,
NN, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Wiesbaden.
NN, Stadt Darmstadt.
Stellvertretende Sachpreisrichter:
Prof. Dr.-Ing. Reiner Anderl, Technischen Universität Darmstadt, Vizepräsident,
Karl-Heinz Kratz-Lucas, Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt, Stellvertretender Leiter,
Prof. Dr. Hanns H. Seidler, Technischen Universität Darmstadt, Kanzler,
NN, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Wiesbaden.

ABSCHNITT VI: ANDERE INFORMATIONEN

VI.1) Die Bekanntmachung ist freiwillig:
Nein.
VI.2) Der Wettbewerb steht mit einem Vorhaben/Programm in Verbindung, das mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert wird:
Nein.
VI.3) Sonstige informationen:
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V32, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Fax. 06151-125816.
Termine:
Auswahl der Teilnehmer: Juni 2005,
Bestätigung der Teilnahme: Juni 2005,
Bearbeitungszeitraum Wettbewerb 1. Phase: ca. Juni/Juli bis ca. Juli/August 2005,
Preisgerichtssitzung 1. Phase: August/September 2005,
Bearbeitungszeitraum Wettbewerb 2. Phase: September bis Oktober 2005,
Preisgerichtssitzung 2. Phase: November 2005.
Der Bewerbung sind beizufügen:
1. Nachweis der beruflichen Qualifikation gemäß den unter Punkt III.2) formulierten Kriterien. Voraussetzungen (Kopie der Eintragungsurkunde inkl. einer eventuell notwendigen, beglaubigten Übersetzung).
2. Angaben des Geschäftssitzes und Büroprofil auf dem online ausgefüllten, dann ausgedruckten und unterschriebenen Bewerbungsbogen.
3. Verbindliche Teilnahmeerklärung durch Unterschrift auf dem Bewerbungsbogen (Ausdruck der Online- Registrierung).
4. Angaben zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Text und Bild), die für die Arbeitsweise des bzw. der Bewerber typisch und mit der Aufgabe vergleichbar sind. Dafür stehen den Bewerbern einerseits die Fläche von drei DIN A3 Blättern im Querformat zur Verfügung, andererseits das online- Formular zur Eingabe von maximal 35 Referenzen bzw. Preisen oder Veröffentlichungen. Darüber hinaus gehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
IV.4.3) Muss der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag, dem Gewinner oder den
Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden? siehe "sonstige Informationen".
IV.4.4) Ist die Entscheidung des Preisgerichts für den Auftraggeber verbindlich? Ja siehe "sonstige Informationen".
Der Auslober wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes einem oder mehreren Preisträgern die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen Planungsleistungen für die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt übertragen,
sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht,
soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Planungsleistungen werden in der Regel bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung beauftragt. Wenn ausnahmsweise die vollständige Ausführungsplanung für die Vergabe der Bauleistungen nicht erforderlich ist, ist durch angemessene weitere Beauftragung des Preisträgers sicher zu stellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird (z.B. Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung, Qualitätskontrolle). Ein Anspruch auf die Übertragung darüber hinaus gehender Leistungen besteht nicht.
Will der Auslober der Empfehlung des Preisgerichtes folgen und hat der Verfasser des empfohlenen Wettbewerbsentwurfes keine ausreichende Praxiserfahrung in der Planung von Bauaufgaben in der Größenordnung der Wettbewerbsaufgabe, so kann der Auslober die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit einem Büro verlangen, das die dem Preisträger fehlende Praxiserfahrung ergänzt. Bei der Auswahl dieses ARGE-Partners hat der Auslober ein Mitspracherecht. Auslober und Preisträger müssen beide mit dem ARGE-Partner einverstanden sein. Im ARGE-Vertrag muss sichergestellt sein, dass der Preisträger, dessen Wettbewerbsentwurf umgesetzt wird, hinsichtlich der Planung und der Architekturaussage, allein bestimmend ist.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Durch die Abgabe der Arbeit erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Architektenvertrag unter Zugrundelegung u.a. der HOAI abzuschließen.
Eine Mitwirkung von Fachabteilungen des Bauherrn und vom Bauherrn beauftragter natürlicher und juristischer Personen bei der technischen und wirtschaftlichen Durchführung der Planung ist vorgesehen.
Zum Datenaustausch in der weiteren Bearbeitung und zur Archivierung sind sämtliche Planunterlagen der weiteren Bearbeitung auch als CAD-Dateien in einem noch abzustimmenden Format erforderlich.
VI.4) Datum der Versendung der Bekanntmachung:
3.5.2005.