https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Umnutzung_der_fuenf_Zeughaeuser_auf_dem_Kasernenareal_96897.html
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Nutzungskonzept
Der Regierungsrat des Kantons Zürich erteilte in der Folge des 1996/97 durchgeführten Architekturwettbewerbes "Kaserne Zürich" einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Kantons, der Stadt Zürich und des Quartiers Aussersihl den Auftrag, für die Zeughäuser ein Nutzungskonzept zu erarbeiten.
Die Arbeitsgruppe "Zeughausgeviert" beurteilte die erarbeiteten Konzeptvarianten nach folgenden Kriterien, welche auch im Rahmen des Wettbewerbes ihre Gültigkeit haben:
Erhaltung der denkmalgeschükten Zeughauser und des Hofes im Sinne der Gutachten von Denkmalpflege und Gartenbauamt; substanzgefährdende Nukungen sind auszuschliessen.
Ausgewogene Befriedigung der Nutzungsbedürfnisse des Stadtquartiers, der weiteren Öffentlichkeit und der Wirtschaft. Es ist eine weitgehende Autonomie der Nutzer anzustreben.
Konfliktarme Nukung des Zeughaushofes für die Quartierbevölkerung und die Nuker der Zeughäuser, z.B. fur Veranstaltungen, Märkte, Verkauf, Anlieferung.
Weitgehende Uberbindung der Investitions- und Folgekosten auf die neuen Nuker des Zeughausgeviertes; beschränkter Einsak öffentlicher Mittel aufgrund der Finanzlage von Kanton und Stadt.
Flexible Umsetzung des Konzeptes aufgrund organisatorischer, politischer und finanzieller Aspekte. Die zeitliche Realisierung hat bestehenden Verpflichtungen Rechnung zu tragen.
Nach dem Selektionsverfahren kristallisierte sich ein Konzept heraus, das Nukungen für das Quartier, die Wirtschaft und die Kultur den einzelnen Zeughäusern zuordnet. Das nachfolgend beschriebene Nukzungskonzept erlaubt eine Abgabe der Bauten in Miete oder im Baurecht, wobei die strukturellen Eigenheiten der Zeughäuser auch eine weitere Aufteilung z.B. im Stockwerkeigentum zuliessen. Die Auswahl der künftigen Nuker soll aufgrund einer öffentlichen Bewerbung erfolgen; die Gewährleistung der Nukungsvorgabe bildet dabei ein zentrales Vergabekriterium. Eine zeitlich gestaffelte Umnukung der Bauten ist bei dem Konzept möglich.
Das Zeughaus 1 soll aufgrund seiner Struktur fur kleinere Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe aufgeteilt werden; die direkt von aussen erschliessbaren Einheiten können zusammen oder an einzelne Nuker abgetreten werden.
Das Zeughaus 2 soll dem Gewerbe für Laden-, Verkaufsund Büroräumlichkeiten sowie Markt dienen.
Die Zeughäuser 3 und 4 mit Waffensaal sollen einer breiten Offentlichkeit für Kultur und Freizeit im weiteren Sinne dienen (Ausstellungen, Galerien, Buchhandlungen, BalleKschulen, Gastronomie etc.). In den Obergeschossen könnten beispielsweise zahlreiche private Sammlungen untergebracht werden (Plakatsammlung des Museums für Gestaltung, Müller-BrockmannStiftung für International Graphic Design etc.), denen die barocken Treppenanlagen beim MiKelrisalit zwischen Zeughaus 3 und 4 als Erschliessung dienen. In den Erdgeschossen sind Cafes, Restaurants, Jazz-keller, Videoatelier, Druckerei, Buchhandlung etc. vorstellbar.
Das Zeughaus 5 kann diverse Bedürfnisse des Quartiers abdecken.
Der Zeughaushof bleibt öffentlich zugänglich und soll einerseits das Freiraummanko des Quartiers mindern und andererseits die Interessen der künftigen Gebäudenuker berücksichtigen.
Die Arbeitsgruppe "Zeughausgeviert" beurteilte die erarbeiteten Konzeptvarianten nach folgenden Kriterien, welche auch im Rahmen des Wettbewerbes ihre Gültigkeit haben:
Erhaltung der denkmalgeschükten Zeughauser und des Hofes im Sinne der Gutachten von Denkmalpflege und Gartenbauamt; substanzgefährdende Nukungen sind auszuschliessen.
Ausgewogene Befriedigung der Nutzungsbedürfnisse des Stadtquartiers, der weiteren Öffentlichkeit und der Wirtschaft. Es ist eine weitgehende Autonomie der Nutzer anzustreben.
Konfliktarme Nukung des Zeughaushofes für die Quartierbevölkerung und die Nuker der Zeughäuser, z.B. fur Veranstaltungen, Märkte, Verkauf, Anlieferung.
Weitgehende Uberbindung der Investitions- und Folgekosten auf die neuen Nuker des Zeughausgeviertes; beschränkter Einsak öffentlicher Mittel aufgrund der Finanzlage von Kanton und Stadt.
Flexible Umsetzung des Konzeptes aufgrund organisatorischer, politischer und finanzieller Aspekte. Die zeitliche Realisierung hat bestehenden Verpflichtungen Rechnung zu tragen.
Nach dem Selektionsverfahren kristallisierte sich ein Konzept heraus, das Nukungen für das Quartier, die Wirtschaft und die Kultur den einzelnen Zeughäusern zuordnet. Das nachfolgend beschriebene Nukzungskonzept erlaubt eine Abgabe der Bauten in Miete oder im Baurecht, wobei die strukturellen Eigenheiten der Zeughäuser auch eine weitere Aufteilung z.B. im Stockwerkeigentum zuliessen. Die Auswahl der künftigen Nuker soll aufgrund einer öffentlichen Bewerbung erfolgen; die Gewährleistung der Nukungsvorgabe bildet dabei ein zentrales Vergabekriterium. Eine zeitlich gestaffelte Umnukung der Bauten ist bei dem Konzept möglich.
Das Zeughaus 1 soll aufgrund seiner Struktur fur kleinere Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe aufgeteilt werden; die direkt von aussen erschliessbaren Einheiten können zusammen oder an einzelne Nuker abgetreten werden.
Das Zeughaus 2 soll dem Gewerbe für Laden-, Verkaufsund Büroräumlichkeiten sowie Markt dienen.
Die Zeughäuser 3 und 4 mit Waffensaal sollen einer breiten Offentlichkeit für Kultur und Freizeit im weiteren Sinne dienen (Ausstellungen, Galerien, Buchhandlungen, BalleKschulen, Gastronomie etc.). In den Obergeschossen könnten beispielsweise zahlreiche private Sammlungen untergebracht werden (Plakatsammlung des Museums für Gestaltung, Müller-BrockmannStiftung für International Graphic Design etc.), denen die barocken Treppenanlagen beim MiKelrisalit zwischen Zeughaus 3 und 4 als Erschliessung dienen. In den Erdgeschossen sind Cafes, Restaurants, Jazz-keller, Videoatelier, Druckerei, Buchhandlung etc. vorstellbar.
Das Zeughaus 5 kann diverse Bedürfnisse des Quartiers abdecken.
Der Zeughaushof bleibt öffentlich zugänglich und soll einerseits das Freiraummanko des Quartiers mindern und andererseits die Interessen der künftigen Gebäudenuker berücksichtigen.