https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Suedliche_Innenstadt_Neheim_99896.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext
Bekanntmachung eines Architektenwettbewerbes nach GRW
Bewerbungsverfahren
zum begrenzt offenen Wettbewerb im kooperativen Verfahren
»Entwicklungskonzept Südliche Innenstadt Arnsberg-Neheim«
Auslober:
Stadt Arnsberg, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Ansprechpartner: Holger Clodius/ Alexandra Leutner, Zukunftsagentur und Stadtentwicklung
Koordination des Verfahrens:
Norbert Post o Hartmut Welters, Architekten BDA & Stadtplaner SRL, Arndtstraße 37, D-44135 Dortmund, Tel.: 02 31 - 47 73 48-60, Fax: 02 31 - 55 44 44, e-mail: Post-Welters@t-online.de
Wettbewerbsaufgabe:
Trotz der vorhandenen Qualitäten der Innenstadt Neheim als Einkaufsstandort muß vor dem Hintergrund der Entwicklung konkurrierender Märkte der weiteren Attraktivitätssteigerung des Zentrums besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Unmittelbar angrenzend an die Fußgängerzone verfügt die Neheimer Innenstadt über eine große Zahl von un- bzw. untergenutzten Flächen, für die teilweise bedeutende Investitionsanfragen bestehen. Diese Entwicklungspotenziale gilt es in ein stringentes städtebauliches Gesamtkonzept einzubinden, um den Einzelhandels- und Wohnstandort aufzuwerten und zu stärken. Erwartet werden Nutzungs- und Bebauungskonzepte unter Berücksichtigung städtebaulicher und stadtgestalterischer Zielvorstellungen und Aussagen zum Verkehr. Die Ergebnisse des Wettbewerbes sollen die Grundlage einer städtebaulichen Rahmenplanung bilden.
Wettbewerbsart und Anzahl der Teilnehmer:
Der Wettbewerb wird als Einladungswettbewerb im kooperativen Verfahren mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Losverfahren ausgelobt. Zulassungsbereich sind die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Teilnehmerzahl ist auf 7 begrenzt. Das Verfahren des Einladungswettbewerbes wird abweichend von der GRW nicht anonym durchgeführt.
Zur Teilnahme zugelassen sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Stadtplaner/in berechtigt sind. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Dringend empfohlen wird die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern.
5 der Teilnehmer/innen werden in einem vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durch ein Auswahlgremium bestimmt. Das Auswahlgremium besteht aus
o Wolfgang Bergstermann, Architekt und Stadtplaner, Dortmund
o Prof. Marian Dutczak, Architekt und Stadtplaner, Köln/Dortmund
Aus den verbleibenden Bewerbungen werden zwei Teilnehmer/innen sowie Nachrücker per Los unter Aufsicht des Fachdienstes Rechtswesen der Stadt Arnsberg gezogen.
Bewerbung:
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum 25.05.2001 (Posteingang bis 17:00 Uhr) zu richten an das Büro Post o Welters, Architekten BDA & Stadtplaner SRL, Arndtstraße 37, D-44135 Dortmund. Die Bewerbung muß bestehen aus:
* einer formlosen Bewerbung mit Nennung der verantwortlichen Personen und Nachweis der beruflichen Qualifikation gemäß der unter dem Punkt »Teilnahmeberechtigung« genannten Kriterien (Kopie der Eintragungsurkunde o. ä.);
* 1 DIN A 3 Blatt: Allgemeine Informationen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Nennung der Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft)
* 3 DIN A 3 Blätter: Angabe von Referenzobjekten und deren Größenordnungen sowie Wettbewerbserfolge
Unvollständige Bewerbungen werden nicht zum Bewerbungsverfahren zugelassen. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Die ausgewählten Bewerber/innen erhalten über das Ergebnis des Auswahlgremiums eine schriftliche Benachrichtigung.
Das Auswahlgremium wählt aus dem Kreis der eingegangenen Bewerber diejenigen zur Teilnahme am Einladungswettbewerb aus, die aufgrund der aus ihren Bewerbungsunterlagen ersichtlichen gestalterischen, wirtschaftlichen und persönlichen Qualitäten sowie ihrer Erfahrung und Leistungsfähigkeit für die Lösung der anstehenden Aufgabe am geeignetsten erscheinen. Kriterien sind:
* Qualität realisierter Gestaltungsprojekte für öffentliche Räume;
* Qualität von städtebaulichen Planungen und Rahmenplanungen sowie Wettbewerbsbeiträgen zur Entwicklung von Innenstädten und zur Gestaltung öffentlicher Räume;
* Fachkunde und Leistungsfähigkeit im Bezug zur gestellten Aufgabe.
Fachpreisrichter (angefrragt):
Prof. Bernd Borghoff, Aachen; Prof. Christel Drey, Köln; Prof. Ursula Ringleben, Düsseldorf; Friedhelm Terfrüchte, Essen; Thomas Vielhaber, Arnsberg; Prof. Kunibert Wachten, Dortmund
Preise (einschl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten):
1. Preis: 23.000 DM
2. Preis: 15.000 DM
3. Preis: 8.000 DM
Jedes teilnehmende Büro erhält ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 12.000 DM (einschl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten)
Bindungen des Auslobers:
Der Auslober beabsichtigt, entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger nach GRW 95 Nr. 7.1 mit weiteren Leistungen zur Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung zu beauftragen. Für den Fall einer weiteren Beauftragung wird die Preissumme auf das Honorar angerechnet. Die Veröffentlichung wurde mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen abgestimmt.
Termine:
Ende der Bewerbungsfrist: 25.05.2001 (Posteingang: 17:00 Uhr); Auswahl: 30.05.2001; Einführungskolloquium: 08.06.2001; Zwischenpräsentation: 02.07.2001; Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 27.08.2001; Modellabgabe: 03.09.2001; Preisgerichtssitzung: voraussichtlich 27.09.2001.
Bewerbungsverfahren
zum begrenzt offenen Wettbewerb im kooperativen Verfahren
»Entwicklungskonzept Südliche Innenstadt Arnsberg-Neheim«
Auslober:
Stadt Arnsberg, Der Bürgermeister, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, Ansprechpartner: Holger Clodius/ Alexandra Leutner, Zukunftsagentur und Stadtentwicklung
Koordination des Verfahrens:
Norbert Post o Hartmut Welters, Architekten BDA & Stadtplaner SRL, Arndtstraße 37, D-44135 Dortmund, Tel.: 02 31 - 47 73 48-60, Fax: 02 31 - 55 44 44, e-mail: Post-Welters@t-online.de
Wettbewerbsaufgabe:
Trotz der vorhandenen Qualitäten der Innenstadt Neheim als Einkaufsstandort muß vor dem Hintergrund der Entwicklung konkurrierender Märkte der weiteren Attraktivitätssteigerung des Zentrums besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Unmittelbar angrenzend an die Fußgängerzone verfügt die Neheimer Innenstadt über eine große Zahl von un- bzw. untergenutzten Flächen, für die teilweise bedeutende Investitionsanfragen bestehen. Diese Entwicklungspotenziale gilt es in ein stringentes städtebauliches Gesamtkonzept einzubinden, um den Einzelhandels- und Wohnstandort aufzuwerten und zu stärken. Erwartet werden Nutzungs- und Bebauungskonzepte unter Berücksichtigung städtebaulicher und stadtgestalterischer Zielvorstellungen und Aussagen zum Verkehr. Die Ergebnisse des Wettbewerbes sollen die Grundlage einer städtebaulichen Rahmenplanung bilden.
Wettbewerbsart und Anzahl der Teilnehmer:
Der Wettbewerb wird als Einladungswettbewerb im kooperativen Verfahren mit vorgeschaltetem Bewerbungs- und Losverfahren ausgelobt. Zulassungsbereich sind die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Teilnehmerzahl ist auf 7 begrenzt. Das Verfahren des Einladungswettbewerbes wird abweichend von der GRW nicht anonym durchgeführt.
Zur Teilnahme zugelassen sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Stadtplaner/in berechtigt sind. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Dringend empfohlen wird die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern.
5 der Teilnehmer/innen werden in einem vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren durch ein Auswahlgremium bestimmt. Das Auswahlgremium besteht aus
o Wolfgang Bergstermann, Architekt und Stadtplaner, Dortmund
o Prof. Marian Dutczak, Architekt und Stadtplaner, Köln/Dortmund
Aus den verbleibenden Bewerbungen werden zwei Teilnehmer/innen sowie Nachrücker per Los unter Aufsicht des Fachdienstes Rechtswesen der Stadt Arnsberg gezogen.
Bewerbung:
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum 25.05.2001 (Posteingang bis 17:00 Uhr) zu richten an das Büro Post o Welters, Architekten BDA & Stadtplaner SRL, Arndtstraße 37, D-44135 Dortmund. Die Bewerbung muß bestehen aus:
* einer formlosen Bewerbung mit Nennung der verantwortlichen Personen und Nachweis der beruflichen Qualifikation gemäß der unter dem Punkt »Teilnahmeberechtigung« genannten Kriterien (Kopie der Eintragungsurkunde o. ä.);
* 1 DIN A 3 Blatt: Allgemeine Informationen (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Nennung der Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft)
* 3 DIN A 3 Blätter: Angabe von Referenzobjekten und deren Größenordnungen sowie Wettbewerbserfolge
Unvollständige Bewerbungen werden nicht zum Bewerbungsverfahren zugelassen. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Die ausgewählten Bewerber/innen erhalten über das Ergebnis des Auswahlgremiums eine schriftliche Benachrichtigung.
Das Auswahlgremium wählt aus dem Kreis der eingegangenen Bewerber diejenigen zur Teilnahme am Einladungswettbewerb aus, die aufgrund der aus ihren Bewerbungsunterlagen ersichtlichen gestalterischen, wirtschaftlichen und persönlichen Qualitäten sowie ihrer Erfahrung und Leistungsfähigkeit für die Lösung der anstehenden Aufgabe am geeignetsten erscheinen. Kriterien sind:
* Qualität realisierter Gestaltungsprojekte für öffentliche Räume;
* Qualität von städtebaulichen Planungen und Rahmenplanungen sowie Wettbewerbsbeiträgen zur Entwicklung von Innenstädten und zur Gestaltung öffentlicher Räume;
* Fachkunde und Leistungsfähigkeit im Bezug zur gestellten Aufgabe.
Fachpreisrichter (angefrragt):
Prof. Bernd Borghoff, Aachen; Prof. Christel Drey, Köln; Prof. Ursula Ringleben, Düsseldorf; Friedhelm Terfrüchte, Essen; Thomas Vielhaber, Arnsberg; Prof. Kunibert Wachten, Dortmund
Preise (einschl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten):
1. Preis: 23.000 DM
2. Preis: 15.000 DM
3. Preis: 8.000 DM
Jedes teilnehmende Büro erhält ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 12.000 DM (einschl. Mehrwertsteuer und Nebenkosten)
Bindungen des Auslobers:
Der Auslober beabsichtigt, entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger nach GRW 95 Nr. 7.1 mit weiteren Leistungen zur Erarbeitung einer städtebaulichen Rahmenplanung zu beauftragen. Für den Fall einer weiteren Beauftragung wird die Preissumme auf das Honorar angerechnet. Die Veröffentlichung wurde mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen abgestimmt.
Termine:
Ende der Bewerbungsfrist: 25.05.2001 (Posteingang: 17:00 Uhr); Auswahl: 30.05.2001; Einführungskolloquium: 08.06.2001; Zwischenpräsentation: 02.07.2001; Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 27.08.2001; Modellabgabe: 03.09.2001; Preisgerichtssitzung: voraussichtlich 27.09.2001.