https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Steigerung_der_Attraktivitaet_der_Innenstadt_99238.html
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Bekanntmachungstext des Auslobers
STÄDTEBAULICHER REALISIERUNGSWETTBEWERB
WEITERENTWICKLUNG INNENSTADT LINGEN(EMS)
Ausloberin
Stadt Lingen (Ems)
Baudezernat
Elisabethstraße 14 – 16
49808 Lingen (Ems)
Tel.: (05 91) 91 44 – 620
Fax.:(05 91) 91 44 – 657
Information über Internet: http://www.lingen.de
Wettbewerbsaufgabe
Ziel des Wettbewerbes ist es, alternative Lösungsvorschläge für die städtebauliche Weiterentwicklung, insbesondere der Steigerung der Attraktivität der Innenstadt zu erhalten, die den unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Wirtschaftlichkeit und Funktionalität in gleicher Weise gerecht werden. Dabei ist die Attraktivität der historischen Straßenzüge, besonders die der Lookenstraße, zu überprüfen. Darüber hinaus sind für Einzelbereiche (u.a. Postgelände) städtebauliche Entwicklungen aufzuzeigen.
Wettbewerbsart
Offener, einstufiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb in Form des anonymen Verfahrens.
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland und für auswärtige Architekten i.S. §2 NArchG den Gebietsbereich des EWR-Abkommens oder eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO -Dienstleistungsabkommens ist.
Teilnahmeberechtigung
Natürliche Personen mit der Beschäftigungsart freischaffend, die am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer sind; ist in einem Bundesland die Bezeichnung Stadtplaner nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fachbereich Städtebau / Stadtplanung nachweist, zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 NArchG (auswärtiger Architekt) berechtigt sind und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat haben, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist; ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist;
Landschaftsarchitekten, die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind und im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit Architekten oder Stadtplanern teilnehmen. Ist im Heimatstaat auswärtiger Stadtplaner/Landschaftsarchitekten (§ 2 NArchG) die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gemäß Richtlinie 89/48/EWG verfügt.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen. Bei juristischen Personen müssen außer dem zu benennenden Vertreter auch der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderung erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Im Rahmen des Wettbewerbs wird ein Kolloquium durchgeführt, für das eine Teilnahmepflicht besteht. Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Fachpreisrichter
Prof. Dipl.-Ing. Günter Nagel, Hannover
STBR Dipl.-Ing. Nikolaus Neumann, Lingen
Prof. Dr.-Ing. Hille von Seggern, Hamburg
Prof. Dipl.-Ing. Friedrich Spengelin, Hamburg
Wettbewerbssumme
Es werden insgesamt DM 120.000,- ausgelobt.
1. Preis DM 30.000,-
2. Preis 24.000,-
3. Preis 18.000,-
4. Preis 14.500,-
5. Preis 9.500,-
Ankaufsumme 24.000,-
Umfang der weiteren Bearbeitung
Beauftragung von städtebaulichen Planungsleistungen der Wettbewerbsaufgabe durch Übertragung von weiteren Leistungen (städtebaulicher Entwurf, Gestaltung der öffentlichen Räume).
Termine
Bekanntmachung 01.03.2000
Tag der Auslobung 07.03.2000
Rückfragetermin 24.03.2000
Pflichtkolloquium 05.04.2000
Abgabetermin 06.06.2000
Preisgericht (voraussichtl. in der Zeit) 10. - 13.07.2000
Unterlagen
Die Wettbewerbsunterlagen können gegen einen Verrechnungsscheck in Höhe von DM 200,- mit dem Kennwort „Wettbewerb Innenstadt“ und genauer Anschrift des Wettbewerbteilnehmers schriftlich angefordert werden bei:
Stadt Lingen (Ems).
Postfach 2060
D-49803 Lingen (Ems)
WEITERENTWICKLUNG INNENSTADT LINGEN(EMS)
Ausloberin
Stadt Lingen (Ems)
Baudezernat
Elisabethstraße 14 – 16
49808 Lingen (Ems)
Tel.: (05 91) 91 44 – 620
Fax.:(05 91) 91 44 – 657
Information über Internet: http://www.lingen.de
Wettbewerbsaufgabe
Ziel des Wettbewerbes ist es, alternative Lösungsvorschläge für die städtebauliche Weiterentwicklung, insbesondere der Steigerung der Attraktivität der Innenstadt zu erhalten, die den unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Wirtschaftlichkeit und Funktionalität in gleicher Weise gerecht werden. Dabei ist die Attraktivität der historischen Straßenzüge, besonders die der Lookenstraße, zu überprüfen. Darüber hinaus sind für Einzelbereiche (u.a. Postgelände) städtebauliche Entwicklungen aufzuzeigen.
Wettbewerbsart
Offener, einstufiger städtebaulicher Realisierungswettbewerb in Form des anonymen Verfahrens.
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland und für auswärtige Architekten i.S. §2 NArchG den Gebietsbereich des EWR-Abkommens oder eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO -Dienstleistungsabkommens ist.
Teilnahmeberechtigung
Natürliche Personen mit der Beschäftigungsart freischaffend, die am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Stadtplaner berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer sind; ist in einem Bundesland die Bezeichnung Stadtplaner nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fachbereich Städtebau / Stadtplanung nachweist, zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 NArchG (auswärtiger Architekt) berechtigt sind und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat haben, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist; ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist;
Landschaftsarchitekten, die zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind und im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft mit Architekten oder Stadtplanern teilnehmen. Ist im Heimatstaat auswärtiger Stadtplaner/Landschaftsarchitekten (§ 2 NArchG) die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gemäß Richtlinie 89/48/EWG verfügt.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischen Personen. Bei juristischen Personen müssen außer dem zu benennenden Vertreter auch der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderung erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Im Rahmen des Wettbewerbs wird ein Kolloquium durchgeführt, für das eine Teilnahmepflicht besteht. Die Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom Wettbewerb.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Fachpreisrichter
Prof. Dipl.-Ing. Günter Nagel, Hannover
STBR Dipl.-Ing. Nikolaus Neumann, Lingen
Prof. Dr.-Ing. Hille von Seggern, Hamburg
Prof. Dipl.-Ing. Friedrich Spengelin, Hamburg
Wettbewerbssumme
Es werden insgesamt DM 120.000,- ausgelobt.
1. Preis DM 30.000,-
2. Preis 24.000,-
3. Preis 18.000,-
4. Preis 14.500,-
5. Preis 9.500,-
Ankaufsumme 24.000,-
Umfang der weiteren Bearbeitung
Beauftragung von städtebaulichen Planungsleistungen der Wettbewerbsaufgabe durch Übertragung von weiteren Leistungen (städtebaulicher Entwurf, Gestaltung der öffentlichen Räume).
Termine
Bekanntmachung 01.03.2000
Tag der Auslobung 07.03.2000
Rückfragetermin 24.03.2000
Pflichtkolloquium 05.04.2000
Abgabetermin 06.06.2000
Preisgericht (voraussichtl. in der Zeit) 10. - 13.07.2000
Unterlagen
Die Wettbewerbsunterlagen können gegen einen Verrechnungsscheck in Höhe von DM 200,- mit dem Kennwort „Wettbewerb Innenstadt“ und genauer Anschrift des Wettbewerbteilnehmers schriftlich angefordert werden bei:
Stadt Lingen (Ems).
Postfach 2060
D-49803 Lingen (Ems)