https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Stadtpark_Norderstedt_Landesgartenschau_Norderstedt_2011_106112.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext (Auslober)
STADTPARK NORDERSTEDT / LANDESGARTENSCHAU 2011
in Norderstedt
Der Wettbewerb erfolgt als begrenzt offener, einstufiger, landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Ideenteil und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Losverfahren) zur Auswahl von bis zu 20 Arbeitsgemeinschaften und 10 gesetzten Arbeitsgemeinschaften.
Ausloberin
Ausloberin des begrenzt offenen, einstufigen, landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbes mit hochbaulichem Ideenteil ist die
Stadtpark Norderstedt GmbH
Heidbergstraße 101-111
22846 Norderstedt
im Einvernehmen mit der
Stadt Norderstedt
letztere vertreten durch
den Oberbürgermeister
das Baudezernat
Verfahrensbetreuung
D&K projektentwicklungsmanagement
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Norderstedt hat im Dezember 2004 den Zuschlag für die Durchführung der zweiten Landesgartenschau in Schleswig-Holstein im Jahr 2011 erhalten. Gemäß dem Motto "Eine Idee voraus" sieht die Stadt in der Ausrichtung einer Landesgartenschau die besondere Chance, die Weichenstellung für die nächste Phase einer nachhaltigen Stadtentwicklung entscheidend bestimmen zu können.
Die erfolgreiche Durchführung der Landesgartenschau wird in diesem Zusammenhang als Initialzündung und als künftiger Motor eines langfristig angelegten, dynamischen Planungsprozesses betrachtet, der insbesondere die Entwicklung der landschaftlich-strukturell zurzeit sehr unterschiedlichen Freiflächen um den Kiessee zu einem attraktiven Freizeit- und Naherholungsgebiet vor allem für die Norderstedter Bevölkerung beinhaltet.
Das etwa 105 ha große Wettbewerbsgebiet im Osten Norderstedts ist in insgesamt neun Teilbereiche zoniert (80 ha Land- und 25 ha Wasserflächen), die entsprechend definierter Funktionen und Aufgabenprofile zu gestalten bzw. zu entwickeln sind.
Die Durchführung der Landesgartenschau und die nachhaltige Entwicklung des Natur- und Erholungsraumes Stadtpark sind nicht als konkurrierende Planungen sondern als aufeinander aufbauende Einheiten zu betrachten. In diesem Zusammenhang wird die Darstellung eines in sich und auf den Ort abgestimmten gesamträumlichen Konzeptes erwartet, das einerseits eine angemessene und dauerhafte landschaftsarchitektonisch-städtebauliche Qualität schafft und andererseits Gestaltungsräume aufweist, die im Rahmen der Landesgartenschau Norderstedt 2011 zeitgemäß und interessant gefüllt werden können.
Wettbewerbsgrundlagen
Der Wettbewerb erfolgt als begrenzt offener, einstufiger, landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Ideenteil und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Losverfahren) zur Auswahl von bis zu 20 Arbeitsgemeinschaften und 10 gesetzten Arbeitsgemeinschaften.
Die Auslobung erfolgt in Anlehnung an die "GRW 1995 – Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens". Die Lösung der Aufgabe soll in einer Bearbeitungsstufe gefunden werden. Das Verfahren ist anonym.
Wettbewerbsteilnehmerinnen und –teilnehmer, Preisrichterinnen und Preisrichter, sachverständige Beraterinnen und Berater sowie sonstige Personen erklären sich durch ihre Mitwirkung am Verfahren mit den genannten Wettbewerbsbedingungen einverstanden.
Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt. Der erforderliche Übereinstimmungsvermerk gemäß § 19 Ziffer 7 Architekten- und Ingenieurkammergesetz wurde mit Datum vom 07.04.2006 erteilt.
Wettbewerbsteilnehmerinnen und –teilnehmer
Folgende Arbeitsgemeinschaften wurden von der Ausloberin für dieses Verfahren gesetzt:
AGENCE TER.de GmbH, Karlsruhe
NN (Architekt)
Arbos Landschaftsarchitekten, Hamburg
NN (Architekt)
Bendfeldt Schröder Franke Landschaftsarchitekten, Kiel/Schwerin
NN (Architekt)
Freiraumplanung Nelson Becker, Norderstedt
NN (Architekt)
Gustafson Porter, London
NN (Architekt)
hutterreimann + ceijka Landschaftsarchitekten, Berlin
NN (Architekt)
RMP Landschaftsarchitekten, Bonn
NN (Architekt)
Stötzer & Neher Landschaftsarchitekten, Berlin/Sindelfingen
NN (Architekt)
SLA Stig L. Andersson, Kopenhagen
NN (Architekt)
TOPOTEK 1, Berlin
NN (Architekt)
Teilnahmeberechtigung
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Zugelassen als Bewerber sind nur Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten und Architektinnen/Architekten, die die subjektiven Teilnahmevoraussetzungen von Nr. 3.2 GRW 1995 erfüllen und die ansässig sind:
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union,
- im Gebiet einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
- in einem Mitgliedstaat des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS), sofern die Bundesrepublik Deutschland für die erforderliche Planungsleistung Marktzugangs- und Inländerbehandlungsverpflichtungen übernommen hat,
- in Staaten, mit denen die Europäische Union gegenseitigen Marktzugang im Dienstleistungsverkehr vereinbart hat.
Federführend in der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind die Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten der Arbeitsgemeinschaft. Jede Arbeitsgemeinschaft muss eine/einen Ansprechpartnerin/Ansprechpartner verbindlich benennen. Die Beteiligung von StadtplanerinnenStadtplanern, Fachberaterinnen/Fachberatern (Verkehrsplanung) und Künstlerinnen/Künstlern wird empfohlen. Diese unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Wettbewerb besitzen:
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Architektin/Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderungen als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Architektin/Architekt, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
- Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sofern mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer.
- Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Auswahlverfahren, die nicht zur Teilnahme am Wettbewerb ausgelost wurden, sind von Arbeitsgemeinschaften mit ausgelosten und gesetzten Wettbewerbsteilnehmern ausgeschlossen.
3. TEILNAHMEHINDERNISSE
Als Teilnahmehindernisse bzw. Ausschlusskriterien gelten die unter GRW 3.2.3, (1)–(4) und VOF §11, a-e beschriebenen.
4. NACHWEIS DER EIGNUNG
4.1 Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 10 Jahren eine innerstädtische Grünanlage/Park in einer Größe von mindestens 15 Hektar oder eine Gartenschau (Landesgartenschau oder Bundesgartenschau) als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekten verantwortlich geplant und realisiert haben (mind. Leistungsphasen 2-5 HOAI). Des Weiteren hat die Architektin/der Architekt des Bewerbers nachzuweisen, in den letzten 10 Jahren ein Gebäude von mindestens 1 000 m_ Nutzfläche verantwortlich geplant und realisiert zu haben (mind. Leistungsphase 2-5 HOAI) und erfolgreich an einem Wettbewerb teilgenommen zu haben (Preis oder Ankauf).
4.2 Um auch Berufsanfänger angemessen zu berücksichtigen, behält sich die Ausloberin vor, auch solche Bewerber zum Losverfahren zuzulassen, die den oben genannten Nachweis nicht voll erbringen können, sofern sie durch Vorlage von Planungen geringerer Größe, durch Wettbewerbserfolge in den letzten fünf Jahren, anerkennende Fachveröffentlichungen oder Architekturpreise erwarten lassen, dass sie für die anstehende Aufgabe geeignet sind. Die Bewerber haben bei der Bewerbung im Bewerberbogen anzugeben, ob sie sich als junges Büro oder als erfahrenes Büro bewerben. Als junges Büro gelten Büros, deren Inhaber am Tag der Bekanntmachung nicht älter als 40 Jahre sind.
5. VERPFLICHTUNG ZUR TEILNAHME
Für die ausgewählten Bewerber ist eine Teilnahme bei dem Kolloquium am 12.06.2006 verpflichtend. Eine entsprechende Erklärung ist bei der Bewerbung zu Unterschreiben.
6. LOSVERFAHREN:
Sofern mehrere Bewerber die oben aufgeführten Kriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht einer von der auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle oder eines Notars.
7. BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Als Bewerbungsunterlagen sind zwingend von den einzelnen Bewerbern die unter www.d-k-projekt.de und unter info@drost-klose.de abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Andere als die geforderten, vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen werden nicht zugelassen. Die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Preisgericht
FACHPREISRICHTERINNEN/-PREISRICHTER
Prof. Gerd Aufmkolk, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Nürnberg
Teja Trüper, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Lübeck
Guido Hager, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Zürich
Axel Lohrer, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Magdeburg
Andrea Gebhard, Landschaftsarchitektin, München
Ernst Dietmar Hess, Landschaftsarchitekt, Norderstedt
Prof. Petra Kahlfeldt, Freischaffende Architektin, Hamburg
Thomas Bosse, Baudezernent der Stadt Norderstedt
STELLV. FACHPREISRICHTERINNEN/-PREISRICHTER
Evelyna Boué Freischaffende Landschaftsarchitektin (ständig anwesend)
Lars Wittorf Freischaffender Architekt, Hamburg (ständig anwesend)
Eberhard Deutenbach Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
SACHPREISRICHTERINNEN/-PREISRICHTER
Hans-Joachim Grote Oberbürgermeister der Stadt Norderstedt
Volker Hallwachs Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtpark Norderstedt GmbH
NN
NN
NN
NN
Reimer Meier Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Landesgartenschau Schleswig-Holstein e.V.
STELLV. SACHPREISRICHTERINNEN/-PREISRICHTER
NN
Jens Seedorf, Geschäftsführer der Stadtpark Norderstedt GmbH
NN
NN
NN
NN
NN
Preis- und Ankaufsummen
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von 105.000,- Euro (netto) zur Verfügung:
Gesamtpreissumme (netto) 105.000,- Euro
1. Preis 26.000,- Euro
2. Preis 21.000,- Euro
3. Preis 16.000,- Euro
4. Preis 13.000,- Euro
5. Preis 8.000,- Euro
Ankäufe 21.000,- Euro
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preisgelder vorzunehmen.
Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt gegen Rechnungsstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In den Summen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, sie ist gesondert in Rechnung zu stellen. Die Preise werden nach der Entscheidung des Preisgerichtes unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.
Die Beschlüsse des Preisgerichtes sind unanfechtbar.
Terminübersicht
Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme bei D&K, Hohe Brücke 1, 20459 Hamburg
08.05.2006
Versand der Unterlagen ab 15.05.2006
Rückfragenkolloquium voraussichtlich 12.06.2006
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten voraussichtlich 22.08.2006
Preisgericht voraussichtlich 13.09.2006
in Norderstedt
Der Wettbewerb erfolgt als begrenzt offener, einstufiger, landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Ideenteil und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Losverfahren) zur Auswahl von bis zu 20 Arbeitsgemeinschaften und 10 gesetzten Arbeitsgemeinschaften.
Ausloberin
Ausloberin des begrenzt offenen, einstufigen, landschaftsplanerischen Realisierungswettbewerbes mit hochbaulichem Ideenteil ist die
Stadtpark Norderstedt GmbH
Heidbergstraße 101-111
22846 Norderstedt
im Einvernehmen mit der
Stadt Norderstedt
letztere vertreten durch
den Oberbürgermeister
das Baudezernat
Verfahrensbetreuung
D&K projektentwicklungsmanagement
Wettbewerbsaufgabe
Die Stadt Norderstedt hat im Dezember 2004 den Zuschlag für die Durchführung der zweiten Landesgartenschau in Schleswig-Holstein im Jahr 2011 erhalten. Gemäß dem Motto "Eine Idee voraus" sieht die Stadt in der Ausrichtung einer Landesgartenschau die besondere Chance, die Weichenstellung für die nächste Phase einer nachhaltigen Stadtentwicklung entscheidend bestimmen zu können.
Die erfolgreiche Durchführung der Landesgartenschau wird in diesem Zusammenhang als Initialzündung und als künftiger Motor eines langfristig angelegten, dynamischen Planungsprozesses betrachtet, der insbesondere die Entwicklung der landschaftlich-strukturell zurzeit sehr unterschiedlichen Freiflächen um den Kiessee zu einem attraktiven Freizeit- und Naherholungsgebiet vor allem für die Norderstedter Bevölkerung beinhaltet.
Das etwa 105 ha große Wettbewerbsgebiet im Osten Norderstedts ist in insgesamt neun Teilbereiche zoniert (80 ha Land- und 25 ha Wasserflächen), die entsprechend definierter Funktionen und Aufgabenprofile zu gestalten bzw. zu entwickeln sind.
Die Durchführung der Landesgartenschau und die nachhaltige Entwicklung des Natur- und Erholungsraumes Stadtpark sind nicht als konkurrierende Planungen sondern als aufeinander aufbauende Einheiten zu betrachten. In diesem Zusammenhang wird die Darstellung eines in sich und auf den Ort abgestimmten gesamträumlichen Konzeptes erwartet, das einerseits eine angemessene und dauerhafte landschaftsarchitektonisch-städtebauliche Qualität schafft und andererseits Gestaltungsräume aufweist, die im Rahmen der Landesgartenschau Norderstedt 2011 zeitgemäß und interessant gefüllt werden können.
Wettbewerbsgrundlagen
Der Wettbewerb erfolgt als begrenzt offener, einstufiger, landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Ideenteil und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Losverfahren) zur Auswahl von bis zu 20 Arbeitsgemeinschaften und 10 gesetzten Arbeitsgemeinschaften.
Die Auslobung erfolgt in Anlehnung an die "GRW 1995 – Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens". Die Lösung der Aufgabe soll in einer Bearbeitungsstufe gefunden werden. Das Verfahren ist anonym.
Wettbewerbsteilnehmerinnen und –teilnehmer, Preisrichterinnen und Preisrichter, sachverständige Beraterinnen und Berater sowie sonstige Personen erklären sich durch ihre Mitwirkung am Verfahren mit den genannten Wettbewerbsbedingungen einverstanden.
Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt. Der erforderliche Übereinstimmungsvermerk gemäß § 19 Ziffer 7 Architekten- und Ingenieurkammergesetz wurde mit Datum vom 07.04.2006 erteilt.
Wettbewerbsteilnehmerinnen und –teilnehmer
Folgende Arbeitsgemeinschaften wurden von der Ausloberin für dieses Verfahren gesetzt:
AGENCE TER.de GmbH, Karlsruhe
NN (Architekt)
Arbos Landschaftsarchitekten, Hamburg
NN (Architekt)
Bendfeldt Schröder Franke Landschaftsarchitekten, Kiel/Schwerin
NN (Architekt)
Freiraumplanung Nelson Becker, Norderstedt
NN (Architekt)
Gustafson Porter, London
NN (Architekt)
hutterreimann + ceijka Landschaftsarchitekten, Berlin
NN (Architekt)
RMP Landschaftsarchitekten, Bonn
NN (Architekt)
Stötzer & Neher Landschaftsarchitekten, Berlin/Sindelfingen
NN (Architekt)
SLA Stig L. Andersson, Kopenhagen
NN (Architekt)
TOPOTEK 1, Berlin
NN (Architekt)
Teilnahmeberechtigung
1. ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
Zugelassen als Bewerber sind nur Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten und Architektinnen/Architekten, die die subjektiven Teilnahmevoraussetzungen von Nr. 3.2 GRW 1995 erfüllen und die ansässig sind:
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union,
- im Gebiet einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
- in einem Mitgliedstaat des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS), sofern die Bundesrepublik Deutschland für die erforderliche Planungsleistung Marktzugangs- und Inländerbehandlungsverpflichtungen übernommen hat,
- in Staaten, mit denen die Europäische Union gegenseitigen Marktzugang im Dienstleistungsverkehr vereinbart hat.
Federführend in der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind die Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten der Arbeitsgemeinschaft. Jede Arbeitsgemeinschaft muss eine/einen Ansprechpartnerin/Ansprechpartner verbindlich benennen. Die Beteiligung von StadtplanerinnenStadtplanern, Fachberaterinnen/Fachberatern (Verkehrsplanung) und Künstlerinnen/Künstlern wird empfohlen. Diese unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
2. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Wettbewerb besitzen:
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Architektin/Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderungen als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Architektin/Architekt, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
- Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sofern mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer.
- Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Auswahlverfahren, die nicht zur Teilnahme am Wettbewerb ausgelost wurden, sind von Arbeitsgemeinschaften mit ausgelosten und gesetzten Wettbewerbsteilnehmern ausgeschlossen.
3. TEILNAHMEHINDERNISSE
Als Teilnahmehindernisse bzw. Ausschlusskriterien gelten die unter GRW 3.2.3, (1)–(4) und VOF §11, a-e beschriebenen.
4. NACHWEIS DER EIGNUNG
4.1 Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 10 Jahren eine innerstädtische Grünanlage/Park in einer Größe von mindestens 15 Hektar oder eine Gartenschau (Landesgartenschau oder Bundesgartenschau) als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekten verantwortlich geplant und realisiert haben (mind. Leistungsphasen 2-5 HOAI). Des Weiteren hat die Architektin/der Architekt des Bewerbers nachzuweisen, in den letzten 10 Jahren ein Gebäude von mindestens 1 000 m_ Nutzfläche verantwortlich geplant und realisiert zu haben (mind. Leistungsphase 2-5 HOAI) und erfolgreich an einem Wettbewerb teilgenommen zu haben (Preis oder Ankauf).
4.2 Um auch Berufsanfänger angemessen zu berücksichtigen, behält sich die Ausloberin vor, auch solche Bewerber zum Losverfahren zuzulassen, die den oben genannten Nachweis nicht voll erbringen können, sofern sie durch Vorlage von Planungen geringerer Größe, durch Wettbewerbserfolge in den letzten fünf Jahren, anerkennende Fachveröffentlichungen oder Architekturpreise erwarten lassen, dass sie für die anstehende Aufgabe geeignet sind. Die Bewerber haben bei der Bewerbung im Bewerberbogen anzugeben, ob sie sich als junges Büro oder als erfahrenes Büro bewerben. Als junges Büro gelten Büros, deren Inhaber am Tag der Bekanntmachung nicht älter als 40 Jahre sind.
5. VERPFLICHTUNG ZUR TEILNAHME
Für die ausgewählten Bewerber ist eine Teilnahme bei dem Kolloquium am 12.06.2006 verpflichtend. Eine entsprechende Erklärung ist bei der Bewerbung zu Unterschreiben.
6. LOSVERFAHREN:
Sofern mehrere Bewerber die oben aufgeführten Kriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht einer von der auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle oder eines Notars.
7. BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Als Bewerbungsunterlagen sind zwingend von den einzelnen Bewerbern die unter www.d-k-projekt.de und unter info@drost-klose.de abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Andere als die geforderten, vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen werden nicht zugelassen. Die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Preisgericht
FACHPREISRICHTERINNEN/-PREISRICHTER
Prof. Gerd Aufmkolk, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Nürnberg
Teja Trüper, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Lübeck
Guido Hager, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Zürich
Axel Lohrer, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Magdeburg
Andrea Gebhard, Landschaftsarchitektin, München
Ernst Dietmar Hess, Landschaftsarchitekt, Norderstedt
Prof. Petra Kahlfeldt, Freischaffende Architektin, Hamburg
Thomas Bosse, Baudezernent der Stadt Norderstedt
STELLV. FACHPREISRICHTERINNEN/-PREISRICHTER
Evelyna Boué Freischaffende Landschaftsarchitektin (ständig anwesend)
Lars Wittorf Freischaffender Architekt, Hamburg (ständig anwesend)
Eberhard Deutenbach Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
SACHPREISRICHTERINNEN/-PREISRICHTER
Hans-Joachim Grote Oberbürgermeister der Stadt Norderstedt
Volker Hallwachs Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtpark Norderstedt GmbH
NN
NN
NN
NN
Reimer Meier Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft
Landesgartenschau Schleswig-Holstein e.V.
STELLV. SACHPREISRICHTERINNEN/-PREISRICHTER
NN
Jens Seedorf, Geschäftsführer der Stadtpark Norderstedt GmbH
NN
NN
NN
NN
NN
Preis- und Ankaufsummen
Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von 105.000,- Euro (netto) zur Verfügung:
Gesamtpreissumme (netto) 105.000,- Euro
1. Preis 26.000,- Euro
2. Preis 21.000,- Euro
3. Preis 16.000,- Euro
4. Preis 13.000,- Euro
5. Preis 8.000,- Euro
Ankäufe 21.000,- Euro
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preisgelder vorzunehmen.
Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt gegen Rechnungsstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In den Summen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, sie ist gesondert in Rechnung zu stellen. Die Preise werden nach der Entscheidung des Preisgerichtes unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.
Die Beschlüsse des Preisgerichtes sind unanfechtbar.
Terminübersicht
Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme bei D&K, Hohe Brücke 1, 20459 Hamburg
08.05.2006
Versand der Unterlagen ab 15.05.2006
Rückfragenkolloquium voraussichtlich 12.06.2006
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten voraussichtlich 22.08.2006
Preisgericht voraussichtlich 13.09.2006