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19/04/2006 S75 Europäische Gemeinschaften – Dienstleistungen – Bekanntmachung über Wettbewerbe
D-Norderstedt: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2006/S 75-078921
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1)
NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stadtpark Norderstedt GmbH, Heidbergstraße 101-111, Kontakt Baudezernat und Umwelt der Stadt Norderstedt, z. Hd. von Herrn Seevaldt, D-22846 Norderstedt. Tel. +49 40 535 95-212. E-Mail: info@norderstedt.de. Fax +49 40 535 95-35.
Internet-Adresse(n):
www.norderstedt.de
Weitere Auskünfte erteilen: D&K projektentwicklungsmanagement, Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt, z. Hd. von Lennart Beier, D-20459 Hamburg. Tel. +49 40 360 984-0. E-Mail: info@drost-klose.de. Fax +49 40 360 984-11. URL: www.d-k-projekt.de.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: D&K projektentwicklungsmanagement, Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt, z. Hd. von Lennart Beier, D-20459 Hamburg. Tel. +49 40 360 984-0. E-Mail: info@drost-klose.de. Fax +49 40 360 984-11. URL: www.d-k-projekt.de.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: D&K projektentwicklungsmanagement, Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt, z. Hd. von Lennart Beier, D-20459 Hamburg. Tel. +49 40 360 984-0. E-Mail: info@drost-klose.de. Fax +49 40 360 984-11. URL: www.d-k-projekt.de.
I.2)
ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Sonstiges.
I.3)
HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1)
BESCHREIBUNG
II.1.1)
Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Stadtpark Norderstedt / Landesgartenschau Norderstedt 2011.
II.1.2)
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Norderstedt hat im Dezember 2004 den Zuschlag für die Durchführung der zweiten Landesgartenschau in Schleswig-Holstein im Jahr 2011 erhalten. Gemäß dem Motto "Eine Idee voraus" sieht die Stadt in der Ausrichtung einer Landesgartenschau die besondere Chance, die Weichenstellung für die nächste Phase einer nachhaltigen Stadtentwicklung entscheidend bestimmen zu können.
Die erfolgreiche Durchführung der Landesgartenschau wird in diesem Zusammenhang als Initialzündung und als künftiger Motor eines langfristig angelegten, dynamischen Planungsprozesses betrachtet, der insbesondere die Entwicklung der landschaftlich-strukturell zurzeit sehr unterschiedlichen Freiflächen um den Kiessee zu einem attraktiven Freizeit- und Naherholungsgebiet vor allem für die Norderstedter Bevölkerung beinhaltet.
Das etwa 105 ha große Wettbewerbsgebiet im Osten Norderstedts ist in insgesamt neun Teilbereiche zoniert (80 ha Land- und 25 ha Wasserflächen), die entsprechend definierter Funktionen und Aufgabenprofile zu gestalten bzw. zu entwickeln sind.
Die Durchführung der Landesgartenschau und die nachhaltige Entwicklung des Natur- und Erholungsraumes Stadtpark sind nicht als konkurrierende Planungen sondern als aufeinander aufbauende Einheiten zu betrachten. In diesem Zusammenhang wird die Darstellung eines in sich und auf den Ort abgestimmten gesamträumlichen Konzeptes erwartet, das einerseits eine angemessene und dauerhafte landschaftsarchitektonisch-städtebauliche Qualität schafft und andererseits Gestaltungsräume aufweist, die im Rahmen der Landesgartenschau Norderstedt 2011 zeitgemäß und interessant gefüllt werden können.
II.1.3)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74222200, 74222100.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1)
KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Der Wettbewerb erfolgt als begrenzt offener, einstufiger, landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Ideenteil und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Losverfahren) zur Auswahl von bis zu 20 Arbeitsgemeinschaften und 10 gesetzten Arbeitsgemeinschaften.
1. Zulassungsvoraussetzungen:
Zugelassen als Bewerber sind nur Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten und Architektinnen/Architekten, die die subjektiven Teilnahmevoraussetzungen von Nr. 3.2 GRW1995 erfüllen und die ansässig sind:
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union,
- im Gebiet einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
- in einem Mitgliedstaat des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS), sofern die Bundesrepublik Deutschland für die erforderliche Planungsleistung Marktzugangs- und Inländerbehandlungsverpflichtungen übernommen hat,
- in Staaten, mit denen die Europäische Union gegenseitigen Marktzugang im Dienstleistungsverkehr vereinbart hat.
Federführend in der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind die Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten der Arbeitsgemeinschaft. Jede Arbeitsgemeinschaft muss eine/einen Ansprechpartnerin/Ansprechpartner verbindlich benennen.
2. Teilnahmeberechtigung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Wettbewerb besitzen:
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Architektin/Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderungen als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Architektin/Architekt, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
- Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sofern mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer.
- Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Teilnehmerinnen und Teilnehmeram Auswahlverfahren, die nicht zur Teilnahme am Wettbewerb ausgelost wurden, sind von Arbeitsgemeinschaften mit ausgelosten und gesetzten Wettbewerbsteilnehmern ausgeschlossen.
3. Teilnahmehindernisse:
Als Teilnahmehindernisse bzw. Ausschlusskriterien gelten die unter GRW 3.2.3, (1)-(4) und VOF §11, a-e beschriebenen.
4. Nachweis der Eignung:
4.1 Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 10 Jahren eine innerstädtische Grünanlage/Park in einer Größe von mindestens 15 Hektar oder eine Gartenschau (Landesgartenschau oder Bundesgartenschau) als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekten verantwortlich geplant und realisiert haben (mind. Leistungsphasen 2-5 HOAI). Des Weiteren hat die Architektin/Architekt des Bewerbers nachzuweisen, in den letzten 10 Jahren ein Gebäude von mindestens 1 000 m2 Nutzfläche verantwortlich geplant und realisiert zu haben (mind. Leistungsphase 2-5 HOAI) und erfolgreich an einem Wettbewerb teilgenommen zu haben (Preis oder Ankauf).
4.2 Um auch Berufsanfänger angemessen zu berücksichtigen, behält sich die Ausloberin vor, auch solche Bewerber zum Losverfahren zuzulassen, die den oben erbrachten Nachweis nicht voll erbringen können, sofern sie durch Vorlage von Planungen geringerer Größe, durch Wettbewerbserfolge in den letzten fünf Jahren, anerkennende Fachveröffentlichungen oder Architekturpreise erwarten lassen, dass sie für die anstehende Aufgabe geeignet sind. Die Bewerber haben bei der Bewerbung im Bewerberbogen anzugeben, ob sie sich als Berufsanfänger/junges Büro oder als erfahrenes Büro bewerben. Als junges Büro gelten Büros, deren Inhaber am Tag der Bekanntmachung nicht älter als 40 Jahre sind.
5. Verpflichtung zur Teilnahme:
Für die ausgewählten Bewerber ist eine Teilnahme am Wettbewerb und an dem Kolloquium, welches voraussichtlich am 12.6.2006 stattfindet, verpflichtend.
6. Losverfahren:
Sofern mehrere Bewerber die oben aufgeführten Kriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht einer von der auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle oder eines Notars.
7. Bewerbungsunterlagen:
Als Bewerbungsunterlagen sind zwingend von den einzelnen Bewerbern die unter www.d-k-projekt.de und unter info@drost-klose.de abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Andere als die geforderten, vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen werden nicht zugelassen. Die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
III.2)
TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Siehe III.1.
Die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Wettbewerb besitzen:
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Architektin/Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderungen als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Architektin/Architekt, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
- Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sofern mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1)
ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: 30.
IV.2)
NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
1. AGENCE TER.de GmbH, Karlsruhe.
2. Arbos Landschaftsarchitekten, Hamburg.
3. Bendfeldt Schröder Franke Landschaftsarchitekten, Kiel/Schwerin.
4. Freiraumplanung Nelson Becker, Norderstedt.
5. Gustafson Porter, London.
6. hutterreimann + ceijka Landschaftsarchitekten, Berlin.
7. RMP Landschaftsarchitekten, Bonn.
8. Stötzer & Neher Landschaftsarchitekten, Berlin/Sindelfingen.
9. SLA Stig L. Andersson, Kopenhagen.
10. TOPOTEK 1, Berlin.
IV.3)
KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien.
Formalleistungen:
- Termingerechte Abgabe.
- Leistungs- und Programmerfüllung.
- Nachweis der geforderten Flächen.
Freiraumplanerische Qualität:
- Verflechtung mit den bestehenden und im Landschaftsplan dargestellten Landschafts- und Freiräumen.
-Anordnung und Schlüssigkeit der funktionalen Neustrukturierung.
- Konzeptionelle Integration der topographischen Besonderheiten.
- Wege- und Erschließungskonzeption unter Einbeziehung umgebender Wegenetze.
- Möglichkeit der Realisierung in Abschnitten.
- Konzeption der Dauernutzung.
- Attraktivität der Nutzung: Freizeit und Erholung, Kultur und Sport.
- Differenzierung unterschiedlicher Nutzungsbereiche durch Raumbildung und Charakter der Freiflächen.
- Verwendung landschaftsarchitektonischer Gestaltungselemente.
- Erhalt und Entwicklung der Naturraumpotenziale.
- Nutzungsvielfalt und Nutzungsqualität.
- Zielgruppenansprache.
Städtebauliche und hochbauliche Qualität:
- Integration in die vorhandene städtebauliche Struktur der Umgebung.
- Idee, Image und Identifikationspotenziel der Baukörper.
- Außenwirkung, Auffindbarkeit und Adreßbildung.
- Funktionalität der dargestellten Bebauung.
Realisierbarkeit des Konzeptes:
- Angemessenheit von Investitionskosten und Unterhaltungsaufwand.
- Technische Realisierbarkeit im wirtschaftlichen Rahmen.
Das Preisgericht hat das Recht, die oben genannten Kriterien zu ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
IV.4)
VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 8.5.2006 - 16:00.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3)
Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
8.5.2006 - 16:00.
IV.4.4)
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
15.5.2006.
IV.4.5)
Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5)
PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1)
Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von 105.000,- EUR (netto) zur Verfügung:
Gesamtpreissumme (netto) 105 000,00 EUR.
1. Preis 26 000,00 EUR.
2. Preis 21 000,00 EUR.
3. Preis 16 000,00 EUR.
4. Preis 13 000,00 EUR.
5. Preis 8 000,00 EUR.
Ankäufe 21 000,00 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preisgelder vorzunehmen.
IV.5.2)
Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt gegen Rechnungsstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In den Summen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, sie ist gesondert in Rechnung zu stellen. Die Preise werden nach der Entscheidung des Preisgerichtes unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.
IV.5.3)
Folgeaufträge:
Nein.
IV.5.4)
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5)
Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Prof. Gerd Aufmkolk, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Nürnberg.
2. Teja Trüper, Freischaffende Landschaftsarchitektin, Lübeck.
3. Guido Hager, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Zürich.
4. Axel Lohrer, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Magdeburg.
5. Andrea Gebhard, Landschaftsarchitektin, München.
6. Ernst Dietmar Hess, Landschaftsarchitekt, Norderstedt.
7. Prof. Petra Kahlfeldt, Freischaffende Architektin, Hamburg.
8. Thomas Bosse, Baudezernent der Stadt Norderstedt.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1)
WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2)
SONSTIGE INFORMATIONEN:
1. Zusammensetzung des Preisgerichts:
Das Preisgericht wird aus 8 Fachpreisrichterinnen/-preisrichtern und 7 Sachpreisrichtern bestehen.
Fachpreisrichter: siehe IV.5.5.
Sachpreisrichter:
-Hans Joachim Grote, Oberbürgermeister der Stadt Norderstedt.
-Volker Hallwachs, Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtpark Norderstedt GmbH.
-NN.
-NN.
-NN.
-NN.
-Reimer Meier, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Landesgartenschau Schleswig-Holstein e.V.
2. Weitere Bearbeitung:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. GRW '95, Ziff. 5.6.9.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend der GRW '95, Ziff. 7.1, Abs. 1, einen oder mehrere Preisträgerinnen/Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen zu übertragen (die Beauftragung erfolgt stufenweise), sofern das Projekt umgesetzt wird, soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmerinnen/-teilnehmer, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
3. Übereinstimmungsvermerk:
Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt. Der erforderliche Übereinstimmungsvermerk gemäß § 19 Ziffer 7 Architekten- und Ingenieurkammergesetz wurde mit Datum vom 7.4.2006 erteilt.
4. Zuständige stelle für Nachprüfverfahren:
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Postfach 1133, 24100 Kiel.
VI.3)
RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1)
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3)
Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4)
TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
12.4.2006.
D-Norderstedt: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2006/S 75-078921
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1)
NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stadtpark Norderstedt GmbH, Heidbergstraße 101-111, Kontakt Baudezernat und Umwelt der Stadt Norderstedt, z. Hd. von Herrn Seevaldt, D-22846 Norderstedt. Tel. +49 40 535 95-212. E-Mail: info@norderstedt.de. Fax +49 40 535 95-35.
Internet-Adresse(n):
www.norderstedt.de
Weitere Auskünfte erteilen: D&K projektentwicklungsmanagement, Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt, z. Hd. von Lennart Beier, D-20459 Hamburg. Tel. +49 40 360 984-0. E-Mail: info@drost-klose.de. Fax +49 40 360 984-11. URL: www.d-k-projekt.de.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: D&K projektentwicklungsmanagement, Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt, z. Hd. von Lennart Beier, D-20459 Hamburg. Tel. +49 40 360 984-0. E-Mail: info@drost-klose.de. Fax +49 40 360 984-11. URL: www.d-k-projekt.de.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: D&K projektentwicklungsmanagement, Hohe Brücke 1/Haus der Seefahrt, z. Hd. von Lennart Beier, D-20459 Hamburg. Tel. +49 40 360 984-0. E-Mail: info@drost-klose.de. Fax +49 40 360 984-11. URL: www.d-k-projekt.de.
I.2)
ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Sonstiges.
I.3)
HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1)
BESCHREIBUNG
II.1.1)
Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Stadtpark Norderstedt / Landesgartenschau Norderstedt 2011.
II.1.2)
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Norderstedt hat im Dezember 2004 den Zuschlag für die Durchführung der zweiten Landesgartenschau in Schleswig-Holstein im Jahr 2011 erhalten. Gemäß dem Motto "Eine Idee voraus" sieht die Stadt in der Ausrichtung einer Landesgartenschau die besondere Chance, die Weichenstellung für die nächste Phase einer nachhaltigen Stadtentwicklung entscheidend bestimmen zu können.
Die erfolgreiche Durchführung der Landesgartenschau wird in diesem Zusammenhang als Initialzündung und als künftiger Motor eines langfristig angelegten, dynamischen Planungsprozesses betrachtet, der insbesondere die Entwicklung der landschaftlich-strukturell zurzeit sehr unterschiedlichen Freiflächen um den Kiessee zu einem attraktiven Freizeit- und Naherholungsgebiet vor allem für die Norderstedter Bevölkerung beinhaltet.
Das etwa 105 ha große Wettbewerbsgebiet im Osten Norderstedts ist in insgesamt neun Teilbereiche zoniert (80 ha Land- und 25 ha Wasserflächen), die entsprechend definierter Funktionen und Aufgabenprofile zu gestalten bzw. zu entwickeln sind.
Die Durchführung der Landesgartenschau und die nachhaltige Entwicklung des Natur- und Erholungsraumes Stadtpark sind nicht als konkurrierende Planungen sondern als aufeinander aufbauende Einheiten zu betrachten. In diesem Zusammenhang wird die Darstellung eines in sich und auf den Ort abgestimmten gesamträumlichen Konzeptes erwartet, das einerseits eine angemessene und dauerhafte landschaftsarchitektonisch-städtebauliche Qualität schafft und andererseits Gestaltungsräume aufweist, die im Rahmen der Landesgartenschau Norderstedt 2011 zeitgemäß und interessant gefüllt werden können.
II.1.3)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74222200, 74222100.
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1)
KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Der Wettbewerb erfolgt als begrenzt offener, einstufiger, landschaftsplanerischer Realisierungswettbewerb mit hochbaulichem Ideenteil und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Losverfahren) zur Auswahl von bis zu 20 Arbeitsgemeinschaften und 10 gesetzten Arbeitsgemeinschaften.
1. Zulassungsvoraussetzungen:
Zugelassen als Bewerber sind nur Arbeitsgemeinschaften aus Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten und Architektinnen/Architekten, die die subjektiven Teilnahmevoraussetzungen von Nr. 3.2 GRW1995 erfüllen und die ansässig sind:
- in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union,
- im Gebiet einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
- in einem Mitgliedstaat des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS), sofern die Bundesrepublik Deutschland für die erforderliche Planungsleistung Marktzugangs- und Inländerbehandlungsverpflichtungen übernommen hat,
- in Staaten, mit denen die Europäische Union gegenseitigen Marktzugang im Dienstleistungsverkehr vereinbart hat.
Federführend in der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe sind die Landschaftsarchitektinnen/Landschaftsarchitekten der Arbeitsgemeinschaft. Jede Arbeitsgemeinschaft muss eine/einen Ansprechpartnerin/Ansprechpartner verbindlich benennen.
2. Teilnahmeberechtigung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Wettbewerb besitzen:
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Architektin/Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderungen als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Architektin/Architekt, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
- Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sofern mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer.
- Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Teilnehmerinnen und Teilnehmeram Auswahlverfahren, die nicht zur Teilnahme am Wettbewerb ausgelost wurden, sind von Arbeitsgemeinschaften mit ausgelosten und gesetzten Wettbewerbsteilnehmern ausgeschlossen.
3. Teilnahmehindernisse:
Als Teilnahmehindernisse bzw. Ausschlusskriterien gelten die unter GRW 3.2.3, (1)-(4) und VOF §11, a-e beschriebenen.
4. Nachweis der Eignung:
4.1 Die Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten 10 Jahren eine innerstädtische Grünanlage/Park in einer Größe von mindestens 15 Hektar oder eine Gartenschau (Landesgartenschau oder Bundesgartenschau) als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekten verantwortlich geplant und realisiert haben (mind. Leistungsphasen 2-5 HOAI). Des Weiteren hat die Architektin/Architekt des Bewerbers nachzuweisen, in den letzten 10 Jahren ein Gebäude von mindestens 1 000 m2 Nutzfläche verantwortlich geplant und realisiert zu haben (mind. Leistungsphase 2-5 HOAI) und erfolgreich an einem Wettbewerb teilgenommen zu haben (Preis oder Ankauf).
4.2 Um auch Berufsanfänger angemessen zu berücksichtigen, behält sich die Ausloberin vor, auch solche Bewerber zum Losverfahren zuzulassen, die den oben erbrachten Nachweis nicht voll erbringen können, sofern sie durch Vorlage von Planungen geringerer Größe, durch Wettbewerbserfolge in den letzten fünf Jahren, anerkennende Fachveröffentlichungen oder Architekturpreise erwarten lassen, dass sie für die anstehende Aufgabe geeignet sind. Die Bewerber haben bei der Bewerbung im Bewerberbogen anzugeben, ob sie sich als Berufsanfänger/junges Büro oder als erfahrenes Büro bewerben. Als junges Büro gelten Büros, deren Inhaber am Tag der Bekanntmachung nicht älter als 40 Jahre sind.
5. Verpflichtung zur Teilnahme:
Für die ausgewählten Bewerber ist eine Teilnahme am Wettbewerb und an dem Kolloquium, welches voraussichtlich am 12.6.2006 stattfindet, verpflichtend.
6. Losverfahren:
Sofern mehrere Bewerber die oben aufgeführten Kriterien erfüllen, erfolgt die Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht einer von der auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle oder eines Notars.
7. Bewerbungsunterlagen:
Als Bewerbungsunterlagen sind zwingend von den einzelnen Bewerbern die unter www.d-k-projekt.de und unter info@drost-klose.de abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Andere als die geforderten, vollständig ausgefüllten Bewerbungsunterlagen werden nicht zugelassen. Die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
III.2)
TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Siehe III.1.
Die Berechtigung zur Teilnahme an diesem Wettbewerb besitzen:
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Architektin/Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderungen als Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt, Architektin/Architekt, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
- Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sofern mindestens einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1)
ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: 30.
IV.2)
NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
1. AGENCE TER.de GmbH, Karlsruhe.
2. Arbos Landschaftsarchitekten, Hamburg.
3. Bendfeldt Schröder Franke Landschaftsarchitekten, Kiel/Schwerin.
4. Freiraumplanung Nelson Becker, Norderstedt.
5. Gustafson Porter, London.
6. hutterreimann + ceijka Landschaftsarchitekten, Berlin.
7. RMP Landschaftsarchitekten, Bonn.
8. Stötzer & Neher Landschaftsarchitekten, Berlin/Sindelfingen.
9. SLA Stig L. Andersson, Kopenhagen.
10. TOPOTEK 1, Berlin.
IV.3)
KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien.
Formalleistungen:
- Termingerechte Abgabe.
- Leistungs- und Programmerfüllung.
- Nachweis der geforderten Flächen.
Freiraumplanerische Qualität:
- Verflechtung mit den bestehenden und im Landschaftsplan dargestellten Landschafts- und Freiräumen.
-Anordnung und Schlüssigkeit der funktionalen Neustrukturierung.
- Konzeptionelle Integration der topographischen Besonderheiten.
- Wege- und Erschließungskonzeption unter Einbeziehung umgebender Wegenetze.
- Möglichkeit der Realisierung in Abschnitten.
- Konzeption der Dauernutzung.
- Attraktivität der Nutzung: Freizeit und Erholung, Kultur und Sport.
- Differenzierung unterschiedlicher Nutzungsbereiche durch Raumbildung und Charakter der Freiflächen.
- Verwendung landschaftsarchitektonischer Gestaltungselemente.
- Erhalt und Entwicklung der Naturraumpotenziale.
- Nutzungsvielfalt und Nutzungsqualität.
- Zielgruppenansprache.
Städtebauliche und hochbauliche Qualität:
- Integration in die vorhandene städtebauliche Struktur der Umgebung.
- Idee, Image und Identifikationspotenziel der Baukörper.
- Außenwirkung, Auffindbarkeit und Adreßbildung.
- Funktionalität der dargestellten Bebauung.
Realisierbarkeit des Konzeptes:
- Angemessenheit von Investitionskosten und Unterhaltungsaufwand.
- Technische Realisierbarkeit im wirtschaftlichen Rahmen.
Das Preisgericht hat das Recht, die oben genannten Kriterien zu ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten.
IV.4)
VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1)
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 8.5.2006 - 16:00.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3)
Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
8.5.2006 - 16:00.
IV.4.4)
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
15.5.2006.
IV.4.5)
Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5)
PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1)
Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Die Ausloberin stellt eine Wettbewerbssumme von 105.000,- EUR (netto) zur Verfügung:
Gesamtpreissumme (netto) 105 000,00 EUR.
1. Preis 26 000,00 EUR.
2. Preis 21 000,00 EUR.
3. Preis 16 000,00 EUR.
4. Preis 13 000,00 EUR.
5. Preis 8 000,00 EUR.
Ankäufe 21 000,00 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preisgelder vorzunehmen.
IV.5.2)
Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
Die Auszahlung der Preisgelder erfolgt gegen Rechnungsstellung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In den Summen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, sie ist gesondert in Rechnung zu stellen. Die Preise werden nach der Entscheidung des Preisgerichtes unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt.
IV.5.3)
Folgeaufträge:
Nein.
IV.5.4)
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5)
Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Prof. Gerd Aufmkolk, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Nürnberg.
2. Teja Trüper, Freischaffende Landschaftsarchitektin, Lübeck.
3. Guido Hager, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Zürich.
4. Axel Lohrer, Freischaffender Landschaftsarchitekt, Magdeburg.
5. Andrea Gebhard, Landschaftsarchitektin, München.
6. Ernst Dietmar Hess, Landschaftsarchitekt, Norderstedt.
7. Prof. Petra Kahlfeldt, Freischaffende Architektin, Hamburg.
8. Thomas Bosse, Baudezernent der Stadt Norderstedt.
ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1)
WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2)
SONSTIGE INFORMATIONEN:
1. Zusammensetzung des Preisgerichts:
Das Preisgericht wird aus 8 Fachpreisrichterinnen/-preisrichtern und 7 Sachpreisrichtern bestehen.
Fachpreisrichter: siehe IV.5.5.
Sachpreisrichter:
-Hans Joachim Grote, Oberbürgermeister der Stadt Norderstedt.
-Volker Hallwachs, Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtpark Norderstedt GmbH.
-NN.
-NN.
-NN.
-NN.
-Reimer Meier, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Landesgartenschau Schleswig-Holstein e.V.
2. Weitere Bearbeitung:
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe gem. GRW '95, Ziff. 5.6.9.
Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend der GRW '95, Ziff. 7.1, Abs. 1, einen oder mehrere Preisträgerinnen/Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen zu übertragen (die Beauftragung erfolgt stufenweise), sofern das Projekt umgesetzt wird, soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht und soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmerinnen/-teilnehmer, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
3. Übereinstimmungsvermerk:
Die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein hat Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten und beratend mitgewirkt. Der erforderliche Übereinstimmungsvermerk gemäß § 19 Ziffer 7 Architekten- und Ingenieurkammergesetz wurde mit Datum vom 7.4.2006 erteilt.
4. Zuständige stelle für Nachprüfverfahren:
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Postfach 1133, 24100 Kiel.
VI.3)
RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1)
Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2)
Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3)
Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4)
TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
12.4.2006.