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Vollständiger Bekanntmachungstext

Siedlungsentwicklungsgebiet Knopfhof

Auslober:
Stadt Mosbach vertreten durch Oberbürgermeister Gerhard Lauth und SD Andreas Fürst zu Leiningen

Bearbeitung/Vorprüfung:
Stadtverwaltung Mosbach, Herr Baumhackel

Wettbewerbsaufgabe:
Gegenstand des Wettbewerbs ist ein städtebaulicher Entwurf für einen ca. 70 ha großen künftigen Stadtentwicklungsbereich

Wettbewerbsart:
Der Wettbewerb wird nach 2.1.1 GRW 95 als Ideenwettbewerb zur Ermittlung von Teilnehmern (ca. 10) für ein sich anschließendes kooperatives Verfahren nach 2.4 4 GRW 95 durchgeführt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt

Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfaßt alle Vertragsstaaten des Europ. Wirtschaftsraumes (EWR).

Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung freie/r Architekt/in, Garten- und Landschaftsarchitekt//in, Stadtplaner/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prufungs-zeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) bzw. 89/48/EWG (Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Eine Zusammenarbeit von freien Architekten bzw. Stadtplanern mit Garten- und Landschaftsarchitekten wird dringend empfohlen
Bei Teilnahme von Garten- und Landschaftsarchitekten ist eine Arbeitsgemeinschaft mit freien Architekten oder Stadtplanern gefordert. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei ständigen Arbeitsgemeinschaften (Sozietäten) genügt die Teilnahmeberechtigung eines Partners, wenn die Sozietät bei der Architektenkammer am Tage der Auslobung gemeldet und dort registriert ist und bei keinem Partner ein Abhängigkensverhältnis nach GRW 3.2.2 besteht Mehrfachbewerbungen bzw Mehrfachteilnahme von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2 3 beschriebenen; Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.

Fachpreisrichter:
Pesch, Stuttgart; Wick, Stuttgart; Wachten, Dortmund; Knoll. Sindelfingen; Schaffrath, Mosbach

Preise:
Da dieser Wettbewerb zur Ermittlung von Teilnehmern für das sich anschließende kooperative Verfahren ausgelobt wird, soll keine Rangfolge gebildet werden Die ausgelobte Preisgeldsumme wird zu geichen Teilen auf die ca 10 Verfasser, die zur weiteren Bearbeitung zugelassen werden, verteilt. Ausgelobt werden 135.000 DM. In dieser Summe Ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten (derzeit 16%).

Zweite Bearbeitungsphase:

In dem kooperativen Verfahren mit den ausgewählten ca. 10 TeiInehmern erwartet der Auslober eine vertiefte Auseinandersetzung mit thematischen Schwerpunkten aus der ersten Stufe. Bearbeitet werden soll in dieser Phase ein ca. 15 ha großer Teilbereich des Gebietes. Insbesondere Aussagen zu Architektur, Wohnformen, Landschaftsarchitektur, Verkehr, Energie und stadträumlichen Gestaltungsmerkmalen schwerpunktartig in einem zu definierenden Ausbau-/Realisierungsabschnitt, sowie für diesen Teilabschnitt ein Modell werden gefordert. Die Beurteilungskriterien werden nach Abschluß des Ideenwettbewerbs vom Preisgericht für das kooperative Verfahren festgelegt.

Preise Im kooperativen Verfahren:
Alle Bearbeiter erhalten im kooperativen Verfahren ein Basishonorar in Höhe von 5.000 DM.
Zusätzlich werden 40.000 DM für drei Preise ausgelobt:
1. Preis: 20.000 DM
2. Preis: 12.000 DM
3. Preis: 8.000 DM

In diesen Summen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten (derzeit 16%)

Termine:
Unterlagen ab: 6.12.1999.
Rückfragen bis: 14.1.2000.
Abgabe 1. Phase : 17.3.2000.
Preisgericht 1. Phase: 17.4.2000.
Pflichtkolloquium 2. Phase: 5/2000.
Preisgericht 2. Phase: 7/2000.

Die Unterlagen können ab dem 6.121999 gegen eine Schutzgebühr von 100 DM einzahlbar auf das Konto der Stadt Mosbach Nr. 3001 104 bei der Sparkasse Mosbach, BLZ 674 500 48 oder per Verrechnungsscheck mit dem Vermerk „Knopfhof“ im Technischen Rathaus der Stadt Mosbach Unterm Haubenstein 2, 74821 Mosbach abgeholt oder schriftlich angefordert werden. Telefon 0 62 61/8 24 36, Fax 0 62 61/8 24 57, Email: baudezernat@Mosbach.de. Infos auch unter http://www.Mosbach.de.

Der Landeswettbewerbsausschuß hat Kenntnis von der Veröffentlichung.