https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Rund_um_den_Ostbahnhof_100108.html

Vollständiger Bekanntmachungstext

Bekanntmachung eines Wettbewerbs nach GRW 1995
Städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb Rund um den Ostbahnhof

Auslober
Landeshauptstadt München
Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Stadtentwicklungsplanung HA I/4
Blumenstraße 31 80331 München

Wettbewerbsbetreuung
Walter Landherr, Dipl. Ing. Architekt BDA
Karlstraße 55 80333 München
Tel. (089) 5507 9340 Fax (089) 5507 9381
architekt@walterlandherr.de

Wettbewerbsaufgabe
Städtebauliche und landschaftsplanerische Neustrukturierung des Gebietes nördlich und östlich des Ostbahnhofes.

Wettbewerbsart
Offener Ideenwettbewerb in 2 Phasen

Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige

- natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind. Landschaftsarchitekten sind in Zusammenarbeit mit Architekten zugelassen. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt oder Innenarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/ EWG (Diplom-Richtlinie – Landschaftsarchitekten und Innenarchitekten) gewährleistet ist.

- juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.

- zur Teilnahme zugelassen sind ferner Absolventen mit erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung der Fachrichtungen Architektur, Stadtplanung und Landschaftsarchitektur.

Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekten wird zwingend vorgeschrieben. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit Verkehrsplanern oder deren Hinzuziehung als sachverständige Berater wird empfohlen.
Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft und sachverständige Berater dürfen sich nur an einer Wettbewerbsarbeit beteiligen

Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein.

Die für die 2. Phase ausgewählten Teilnehmer können in der 2. Phase keine weiteren Entwurfsverfasser oder freie Mitarbeiter beteiligen.

Termine
Tag der Auslobung 02.07.2001
Kolloquium 30.07.2001
Abgabetermin Pläne Phase 1 11.09.2001
Abgabetermin Pläne Phase 2 13.12.2001
Abgabetermin Modell Phase 2 20.12.2001

Preisrichter, Fachpreisrichter (in)
M. Arch. Rebecca Chestnutt
Prof. Kees Christiaanse
Prof. Dr. Ing. Iris Reuther
Prof. Brigitte Schmelzer
Prof. Dr. Ing. Robert Schnüll
Prof. Ferdinand Stracke
Stadtbaurätin Christiane Thalgott
Prof. Kunibert Wachten

Preise und Ankäufe
1. Preis 30.000,00 Euro
2. Preis 23.000,00 Euro
3. Preis 18.000,00 Euro
4. Preis 14.000,00 Euro
5. Preis 9.000,00 Euro
4 Ankäufe à 6.000,00 Euro 24.000,00 Euro

Summe 118.000,00 Euro
zuzüglich gesetzliche MwSt

Kostenerstattung
Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten.

Wettbewerbsunterlagen
Wettbewerbsunterlagen können gegen eine Schutzgebühr von 100,00 Euro beim Architekturbüro Landherr angefordert werden. Die Schutzgebühr ist in Form eines Verrechnungsschecks mit der Anforderung der Unterlagen an o. g. Architekturbüro einzureichen.
Werden die Unterlagen bis zum 21.08.01 zurückgegeben oder wird eine wettbewerbsfähige Arbeit eingereicht, so wird der eingereichte Verrechnungsscheck nicht eingelöst und vernichtet.

Weitere Beauftragung
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Die Übertragung ist abhängig von der (stufenweisen) Entwicklung des Gebiets und kann das Gesamtgebiet oder einzelne Teilbereiche umfassen.
Die Ausloberin wird den Grundstückseigentümern für die Realisierung ihrer Bauvorhaben die Durchführung von Wettbewerben empfehlen. Die Preisträger des städtebaulichen Ideenwettbewerbs sollen an diesen Realisierungswettbewerben beteiligt werden.

Nachprüfung
Nachprüfstelle für Verstöße gegen Wettbewerbsbestimmungen ist die Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern.

Absendung der Bekanntmachung
10.06.2001