https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Realisierungswettbewerb_Neubau_Petritorbruecke__99266.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext
Realisierungswettbewerb "Neubau Petritorbrücke"
Bekanntmachung
Ausloberin
Stadt Braunschweig, der Oberstadtdirektor, vertreten durch das Stadtplanungsamt, Langer Hof 1, 38100 Braunschweig
Aufgabe
Die Ausloberin beabsichtigt, im Zuge der Celler Straße über den Flusslauf des westlichen Okerumflutgrabens, in der westlichen Peripherie des Stadtzentrums von Braunschweig den Brückenneubau der Petritorbrücke. Das planende Brückenbauwerk hat eine Stützweite von ca 40,00 m und eine Überbaubreite von ca. 22,00 m. Durch den Wettbewerb sollen alternative Lösungsvorschläge für die Planung des Brückenbauwerks erarbeitet werden, die den Anforderungen an das Bauwerk bezüglich der Funktion, der Gestaltung und der Wirtschaftlichkeit gerecht werden.
Wettbewerbsart
Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren von 25 Teilnehmern.
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland und für auswärtige Architekten i. S. § 2 NArchtG den Gebietsbereich des EWR-Abkommens oder eines Drittstaates, sofern dieser Mietglied des WTO Dienstleistungsabkommens ist.
Teilnahmeberechtigung:
Im Hinblick auf die Aufgabenstellung ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft von Architekten und Ingenieuren vorgeschrieben. Die Arbeitsgemeinschaft kann sich aus natürlichen und juristischen Personen zusammensetzen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechigt sein, dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausar-beitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigner Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei dem LWA des Landes Niedersachsen empfohlen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzung erfüllen.
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt mit Eintragung in der Beschäftigungsart freischaffend und Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland.
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 NArchG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist,
- Die Beteiligung von Landschaftsarchitekten im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft wird empfohlen.
- Die Regelungen für die Teilnahmeberechtigung der Architekten gelten sinngemäß für die Teilnahmeberechtigung von Ingenieuren des Bauingenieurwesens und von Landschaftsarchitekten.
- Ist im Heimatstaat auswärtiger Ingenieure des Bauingenieurwesens bzw. Landschaftsarchitekten gemäß § 2 NArchtG die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gemäß Richtlinie 89/48/EWG verfügt.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (3.2.1, 3.2.2 Abs. 2 GRW):
- Geschäftssitz im Zulassungsbereich
- Zum satzungsmäßigen Geschäftszweck müssen der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Pianungsleistungen gehören und
- der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Die Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen; die Unterlagen der Wettbewerbsleistungen sind in deutscher Sprache zu beschriften.
Bewerbungen:
Auswahl der Teilnehmer:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium, dem mindestens zur Hälfte Mitglieder mit einer den Teilnahmevoraussetzungen vergleichbaren Befähigung angehören.
Auswahlkriterien:
Die Arbeitsgemeinschaften haben nachzuweisen, dass sie Brückenbauwerke vergleichbarer Größe als Architekt und/oder Ingenieur verantwortlich geplant haben (mindestens Leistungsphasen 2-5 HOAI)
Sofern mehr Bewerber die o. g. Auswahlkriterien erfüllen als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht des Rechtsamtes der Stadt Braunschweig. Die Bewerber werden vom Ergebnis des Auswahlverfahrens unterrichtet.
Bewerbungsunterlagen:
- Eine Beschreibung der Büros der Arbeitsgemeinschaft, berufliche Qualifikationen, personelle Ausstattung des Büros, Nachweis der EDV-Ausstattung, etc.
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung
- Dokumentation der von den Mitgliedern der sich bewerbenden Arbeitsgemeinschaften geplanten vergleichbaren Brückenbauwerke auf maximal zwei Blatt DIN A4, Overheadfolie
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15.05.2000 beim Auslober einzureichen.
Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o.g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt.
Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenderl Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen.
Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die. später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium hat hierüber endgültig zu entscheiden.
Die Teilnehmer werden benachrichtigt und müssen ihre Teilnahme am Wettbewerb schriftlich erklären.
Preisgericht:
Das Preisgericht wird unter anderem durch folgende Teilnehmer gebildet: Prof. Walter Ackers, Architekt/Stadtplaner, Prof. Berthold Burkhardt, Architekt/Bauingenieur, Hartmut Rüdiger, Architekt BDA, Dipl.-lng, Maren Käferhaus, Architekten BDA, Martin Diekmann, Architekt/Landschafts-architekt
Beurteilungskriterien:
Formalleistungen:
- Städtebauliche/architektonische und landschaftsplanerische Gestaltung
- Funktionale und konstruktive Zusammenhänge
- Wirtschaftiichkeit
Wettbewerbssumme:
Es werden insgesamt 104.000,00 DM incl. 16% MwSt. ausgelobt.
1. Preis: 35.000,00 DM
2. Preis: 23.000,00 DM
3. Preis: 16.000,00 DM
4. Preis: 10.000,00 DM
Ankaufssumme: 20.000,00 DM
Umfang zur weiteren Bearbeitung:
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt mindestens folgende Planungslei-stungen zu vergeben:
Planungsleistungen gem. § 15, 55 HOAI Abs. 1 Nm. 2-5 HOAI in Verbindung mit § 64 HOA), Abs. 1 Nm 2 - 7 HOAI
Termine
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab 31.05.2000
schriftliche Rückfragen bis 13.06.2000
Kolloquium 20.06.2000
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis 04.08.2000
Abgabe Modell bis 11.08.2000
Sitzung Preisgericht voraussichtlich ab 08.09.2000
Bekanntmachung:
Tag der Absendung der Bekanntmachung: 14.04.2000
Bekanntmachung
Ausloberin
Stadt Braunschweig, der Oberstadtdirektor, vertreten durch das Stadtplanungsamt, Langer Hof 1, 38100 Braunschweig
Aufgabe
Die Ausloberin beabsichtigt, im Zuge der Celler Straße über den Flusslauf des westlichen Okerumflutgrabens, in der westlichen Peripherie des Stadtzentrums von Braunschweig den Brückenneubau der Petritorbrücke. Das planende Brückenbauwerk hat eine Stützweite von ca 40,00 m und eine Überbaubreite von ca. 22,00 m. Durch den Wettbewerb sollen alternative Lösungsvorschläge für die Planung des Brückenbauwerks erarbeitet werden, die den Anforderungen an das Bauwerk bezüglich der Funktion, der Gestaltung und der Wirtschaftlichkeit gerecht werden.
Wettbewerbsart
Begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren von 25 Teilnehmern.
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland und für auswärtige Architekten i. S. § 2 NArchtG den Gebietsbereich des EWR-Abkommens oder eines Drittstaates, sofern dieser Mietglied des WTO Dienstleistungsabkommens ist.
Teilnahmeberechtigung:
Im Hinblick auf die Aufgabenstellung ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft von Architekten und Ingenieuren vorgeschrieben. Die Arbeitsgemeinschaft kann sich aus natürlichen und juristischen Personen zusammensetzen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechigt sein, dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausar-beitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigner Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei dem LWA des Landes Niedersachsen empfohlen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzung erfüllen.
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt mit Eintragung in der Beschäftigungsart freischaffend und Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland.
- Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach § 2 NArchG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem EWR-Abkommen erfaßten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist,
- Die Beteiligung von Landschaftsarchitekten im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft wird empfohlen.
- Die Regelungen für die Teilnahmeberechtigung der Architekten gelten sinngemäß für die Teilnahmeberechtigung von Ingenieuren des Bauingenieurwesens und von Landschaftsarchitekten.
- Ist im Heimatstaat auswärtiger Ingenieure des Bauingenieurwesens bzw. Landschaftsarchitekten gemäß § 2 NArchtG die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gemäß Richtlinie 89/48/EWG verfügt.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (3.2.1, 3.2.2 Abs. 2 GRW):
- Geschäftssitz im Zulassungsbereich
- Zum satzungsmäßigen Geschäftszweck müssen der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Pianungsleistungen gehören und
- der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Die Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen; die Unterlagen der Wettbewerbsleistungen sind in deutscher Sprache zu beschriften.
Bewerbungen:
Auswahl der Teilnehmer:
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium, dem mindestens zur Hälfte Mitglieder mit einer den Teilnahmevoraussetzungen vergleichbaren Befähigung angehören.
Auswahlkriterien:
Die Arbeitsgemeinschaften haben nachzuweisen, dass sie Brückenbauwerke vergleichbarer Größe als Architekt und/oder Ingenieur verantwortlich geplant haben (mindestens Leistungsphasen 2-5 HOAI)
Sofern mehr Bewerber die o. g. Auswahlkriterien erfüllen als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht des Rechtsamtes der Stadt Braunschweig. Die Bewerber werden vom Ergebnis des Auswahlverfahrens unterrichtet.
Bewerbungsunterlagen:
- Eine Beschreibung der Büros der Arbeitsgemeinschaft, berufliche Qualifikationen, personelle Ausstattung des Büros, Nachweis der EDV-Ausstattung, etc.
- Nachweis der Teilnahmeberechtigung
- Dokumentation der von den Mitgliedern der sich bewerbenden Arbeitsgemeinschaften geplanten vergleichbaren Brückenbauwerke auf maximal zwei Blatt DIN A4, Overheadfolie
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 15.05.2000 beim Auslober einzureichen.
Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o.g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt.
Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenderl Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen.
Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die. später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium hat hierüber endgültig zu entscheiden.
Die Teilnehmer werden benachrichtigt und müssen ihre Teilnahme am Wettbewerb schriftlich erklären.
Preisgericht:
Das Preisgericht wird unter anderem durch folgende Teilnehmer gebildet: Prof. Walter Ackers, Architekt/Stadtplaner, Prof. Berthold Burkhardt, Architekt/Bauingenieur, Hartmut Rüdiger, Architekt BDA, Dipl.-lng, Maren Käferhaus, Architekten BDA, Martin Diekmann, Architekt/Landschafts-architekt
Beurteilungskriterien:
Formalleistungen:
- Städtebauliche/architektonische und landschaftsplanerische Gestaltung
- Funktionale und konstruktive Zusammenhänge
- Wirtschaftiichkeit
Wettbewerbssumme:
Es werden insgesamt 104.000,00 DM incl. 16% MwSt. ausgelobt.
1. Preis: 35.000,00 DM
2. Preis: 23.000,00 DM
3. Preis: 16.000,00 DM
4. Preis: 10.000,00 DM
Ankaufssumme: 20.000,00 DM
Umfang zur weiteren Bearbeitung:
Die Stadt Braunschweig beabsichtigt mindestens folgende Planungslei-stungen zu vergeben:
Planungsleistungen gem. § 15, 55 HOAI Abs. 1 Nm. 2-5 HOAI in Verbindung mit § 64 HOA), Abs. 1 Nm 2 - 7 HOAI
Termine
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab 31.05.2000
schriftliche Rückfragen bis 13.06.2000
Kolloquium 20.06.2000
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis 04.08.2000
Abgabe Modell bis 11.08.2000
Sitzung Preisgericht voraussichtlich ab 08.09.2000
Bekanntmachung:
Tag der Absendung der Bekanntmachung: 14.04.2000