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Vollständiger Bekanntmachungstext
Bekanntmachung zur Teilnahme
am "Städtebaulichen Realisierungs-
wettbewerb Rathausumfeld –
Grabenstraße"
1 Ausloberin (GRW 3.1)
Stadt Heidenheim an der Brenz, vertreten durch das Baudezernat, Stadtplanungsamt.
2 Koordination des Verfahrens
Ralf Käpplinger, Stadtplanungsamt, Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim, Tel.: 0 73 21/ 3 27- 4 84.
3 Anlass und Ziel des Wettbewerbs (GRW 5.1.2)
Die Stadt Heidenheim an der Brenz führt momentan zwei Großprojekte durch, die das Stadtbild prägen und neue Akzente setzen werden. Das ist zum einen der Verkehrsentwicklungsplan (VEP), zum anderen die "Maßnahmen zur Innenstadtentwicklung". Beide Projekte stehen in engem Zusammenhang miteinander. Ein weiteres großes Projekt, das auch Einfluss auf die Stadt haben wird, ist die Landesgartenschau im Jahr 2006.
Der VEP hat direkte Auswirkungen auf das Planungsgebiet dieses Wettbewerbs. Der in der Grabenstraße vor dem Rathaus befindliche Zentrale Omnibusbahnhof wird verlegt, so dass eine Umgestaltung der Grabenstraße und des Rathausumfeldes möglich wird. Ziel des Wettbewerbs ist, gestaltete, vielfältig nutzbare öffentliche Straßenräume, Raumkanten und erlebbare Plätze zu schaffen und das Quartier um das Rathaus mit den anschließenden Quartieren zu verknüpfen, um die Verweilqualität in der Innenstadt und damit die Attraktivität für Besucher, Bewohner und Bürger zu verbessern.
4 Gegenstand des Wettbewerbs (GRW 1.1)
Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche Planung/Freianlagenplanung für ein innerstädtisches Quartier in Heidenheim an der Brenz.
5 Art des Wettbewerbs (GRW 2.1, 2.2, 2.4)
Der Wettbewerb ist als einstufiger, beschränkt offener, anonymer städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Losverfahren) ausgeschrieben. Das Verfahren ist anonym (GRW 1.6).
6 Zulassungsbereich, Wettbewerbssprache (GRW 2.3.1, 5.1.2)
Der Zulassungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnahme am Wettbewerb ist Interessierten aus den EWR-Mitgliedstaaten möglich. Außerdem sind auch Interessierte aus der Schweiz zugelassen. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
7 Wettbewerbsteilnehmer (GRW 3.2)
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung
– Architekt(-in)
– Stadtplaner(-in)
– Garten- und Landschaftsarchitekt(-in)
berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Stadtplaner/Garten- und Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach
– der Richtlinie 85/384 EWG (EG-Architektenrichtlinie)
– der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie)
gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch für die Beteiligung freier Mitarbeiter.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge.
Die Teilnahmeberechtigung ist von jedem Teilnehmer eigenverantwortlich zu prüfen.
8 Teilnehmerauswahl
Die beabsichtigte Teilnehmerzahl beträgt 35 Teilnehmer. 26 Teilnehmer werden durch Los bestimmt. Kategorien sind nicht vorgesehen. Neun Teilnehmer werden von der Ausloberin gesetzt:
– Architektengruppe Wittmann, Heidenheim – Morpho-Logic, München
– ARS Architektur und Stadtplanung, Stuttgart – Nachtrieb & Weigel, Rottenburg am Neckar
– Gerhard Ellwanger, Heidenheim – Florian Nagler, München
– Dömges + Partner, Regensburg – Ziltz + Partner, Stuttgart
– Klaus Molenaar, Gräfelfing
Für die Bewerbung zum Losverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:
– formlose Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb
– Angaben zum Büro: Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer
– Kopie des Architektenausweises oder sonstigen Befähigungsnachweises als Bestätigung der Teilnahmeberechtigung.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Losverfahren ist mit dem Vermerk "Realisierungswettbewerb Rathausumfeld – Grabenstraße" zu schicken an: Stadtverwaltung Heidenheim, Stadtplanungsamt, Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim.
Die Bewerbung muss bis spätestens am 10. 12. 2001 um 16.00 Uhr schriftlich eingegangen sein. Der 10. 12. 2001 ist das Datum des Posteingangs.
Jeder Teilnehmer darf nur eine Bewerbung einreichen. Bewerbungen per Fax sind nicht zulässig. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
9 Preisgericht (GRW 3.3, 3.4)
Fachpreisrichter: Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart; Prof. Gunter Kölz, Stuttgart; Erster Bürgermeister Stefan Mikulicz, Heidenheim; Prof. Dr. Franz Pesch, Stuttgart; Prof. Fritz Wilhelm, Lörrach; Prof. Tobias Wulf, Stuttgart
Stellvertretende Fachpreisrichter: Andrea Nußbaum, Heidenheim; Prof. Walburg Prechter, Stuttgart
Sachpreisrichter: Oberbürgermeister Bernhard Ilg; Stadträtin Eva Oppermann; Stadtrat Erhard Lehmann; Stadtrat Ulrich Grath; Stadtrat Michael Sautter
Stellvertretende Sachpreisrichter: Bürgermeister Rainer Domberg; Andreas Meuer
10 Termine (GRW 5.3, 5.4.2)
Die Bewerbungen müssen bis 10. 12. 2001 (Posteingang), 16.00 Uhr eingegangen sein.
Auslosung: 12. 12. 2001
Versand der Unterlagen: 13. 12. 2001
Rückfragen: bis 14. 01. 2002
Abgabetermin Pläne: 11. 03. 2002
Sitzung Preisgericht: 09./10. 04. 2002
11 Preise und Ankäufe (GRW 4)
Als Wettbewerbssumme werden insgesamt ausgelobt: 48.000 Euro zzgl. MwSt.
Die Wettbewerbssumme teilt sich wie folgt auf:
1. Preis 12.000 Euro
2. Preis 9.500 Euro
3. Preis 7.200 Euro
4. Preis 5.800 Euro
5. Preis 3.900 Euro
Es wird eine Ankaufsumme von insgesamt 9.600 Euro ausgelobt.
12 Weitere Bearbeitung (GRW 7.1, 7.2)
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien einem oder mehreren der Preisträger unter den in der GRW 7.1 genannten Voraussetzungen die weitere Bearbeitung, mindestens mit den Leistungen gemäß HOAI § 15 2-5, übertragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Bauaufgabe realisiert wird.
13 Sonstiges
An der Vorbereitung des Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Baden-Württemberg beratend mitgewirkt.
am "Städtebaulichen Realisierungs-
wettbewerb Rathausumfeld –
Grabenstraße"
1 Ausloberin (GRW 3.1)
Stadt Heidenheim an der Brenz, vertreten durch das Baudezernat, Stadtplanungsamt.
2 Koordination des Verfahrens
Ralf Käpplinger, Stadtplanungsamt, Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim, Tel.: 0 73 21/ 3 27- 4 84.
3 Anlass und Ziel des Wettbewerbs (GRW 5.1.2)
Die Stadt Heidenheim an der Brenz führt momentan zwei Großprojekte durch, die das Stadtbild prägen und neue Akzente setzen werden. Das ist zum einen der Verkehrsentwicklungsplan (VEP), zum anderen die "Maßnahmen zur Innenstadtentwicklung". Beide Projekte stehen in engem Zusammenhang miteinander. Ein weiteres großes Projekt, das auch Einfluss auf die Stadt haben wird, ist die Landesgartenschau im Jahr 2006.
Der VEP hat direkte Auswirkungen auf das Planungsgebiet dieses Wettbewerbs. Der in der Grabenstraße vor dem Rathaus befindliche Zentrale Omnibusbahnhof wird verlegt, so dass eine Umgestaltung der Grabenstraße und des Rathausumfeldes möglich wird. Ziel des Wettbewerbs ist, gestaltete, vielfältig nutzbare öffentliche Straßenräume, Raumkanten und erlebbare Plätze zu schaffen und das Quartier um das Rathaus mit den anschließenden Quartieren zu verknüpfen, um die Verweilqualität in der Innenstadt und damit die Attraktivität für Besucher, Bewohner und Bürger zu verbessern.
4 Gegenstand des Wettbewerbs (GRW 1.1)
Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche Planung/Freianlagenplanung für ein innerstädtisches Quartier in Heidenheim an der Brenz.
5 Art des Wettbewerbs (GRW 2.1, 2.2, 2.4)
Der Wettbewerb ist als einstufiger, beschränkt offener, anonymer städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren (Losverfahren) ausgeschrieben. Das Verfahren ist anonym (GRW 1.6).
6 Zulassungsbereich, Wettbewerbssprache (GRW 2.3.1, 5.1.2)
Der Zulassungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnahme am Wettbewerb ist Interessierten aus den EWR-Mitgliedstaaten möglich. Außerdem sind auch Interessierte aus der Schweiz zugelassen. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
7 Wettbewerbsteilnehmer (GRW 3.2)
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung
– Architekt(-in)
– Stadtplaner(-in)
– Garten- und Landschaftsarchitekt(-in)
berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/Stadtplaner/Garten- und Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach
– der Richtlinie 85/384 EWG (EG-Architektenrichtlinie)
– der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie)
gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch für die Beteiligung freier Mitarbeiter.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge.
Die Teilnahmeberechtigung ist von jedem Teilnehmer eigenverantwortlich zu prüfen.
8 Teilnehmerauswahl
Die beabsichtigte Teilnehmerzahl beträgt 35 Teilnehmer. 26 Teilnehmer werden durch Los bestimmt. Kategorien sind nicht vorgesehen. Neun Teilnehmer werden von der Ausloberin gesetzt:
– Architektengruppe Wittmann, Heidenheim – Morpho-Logic, München
– ARS Architektur und Stadtplanung, Stuttgart – Nachtrieb & Weigel, Rottenburg am Neckar
– Gerhard Ellwanger, Heidenheim – Florian Nagler, München
– Dömges + Partner, Regensburg – Ziltz + Partner, Stuttgart
– Klaus Molenaar, Gräfelfing
Für die Bewerbung zum Losverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen:
– formlose Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb
– Angaben zum Büro: Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer
– Kopie des Architektenausweises oder sonstigen Befähigungsnachweises als Bestätigung der Teilnahmeberechtigung.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Losverfahren ist mit dem Vermerk "Realisierungswettbewerb Rathausumfeld – Grabenstraße" zu schicken an: Stadtverwaltung Heidenheim, Stadtplanungsamt, Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim.
Die Bewerbung muss bis spätestens am 10. 12. 2001 um 16.00 Uhr schriftlich eingegangen sein. Der 10. 12. 2001 ist das Datum des Posteingangs.
Jeder Teilnehmer darf nur eine Bewerbung einreichen. Bewerbungen per Fax sind nicht zulässig. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
9 Preisgericht (GRW 3.3, 3.4)
Fachpreisrichter: Prof. Jörg Aldinger, Stuttgart; Prof. Gunter Kölz, Stuttgart; Erster Bürgermeister Stefan Mikulicz, Heidenheim; Prof. Dr. Franz Pesch, Stuttgart; Prof. Fritz Wilhelm, Lörrach; Prof. Tobias Wulf, Stuttgart
Stellvertretende Fachpreisrichter: Andrea Nußbaum, Heidenheim; Prof. Walburg Prechter, Stuttgart
Sachpreisrichter: Oberbürgermeister Bernhard Ilg; Stadträtin Eva Oppermann; Stadtrat Erhard Lehmann; Stadtrat Ulrich Grath; Stadtrat Michael Sautter
Stellvertretende Sachpreisrichter: Bürgermeister Rainer Domberg; Andreas Meuer
10 Termine (GRW 5.3, 5.4.2)
Die Bewerbungen müssen bis 10. 12. 2001 (Posteingang), 16.00 Uhr eingegangen sein.
Auslosung: 12. 12. 2001
Versand der Unterlagen: 13. 12. 2001
Rückfragen: bis 14. 01. 2002
Abgabetermin Pläne: 11. 03. 2002
Sitzung Preisgericht: 09./10. 04. 2002
11 Preise und Ankäufe (GRW 4)
Als Wettbewerbssumme werden insgesamt ausgelobt: 48.000 Euro zzgl. MwSt.
Die Wettbewerbssumme teilt sich wie folgt auf:
1. Preis 12.000 Euro
2. Preis 9.500 Euro
3. Preis 7.200 Euro
4. Preis 5.800 Euro
5. Preis 3.900 Euro
Es wird eine Ankaufsumme von insgesamt 9.600 Euro ausgelobt.
12 Weitere Bearbeitung (GRW 7.1, 7.2)
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Gremien einem oder mehreren der Preisträger unter den in der GRW 7.1 genannten Voraussetzungen die weitere Bearbeitung, mindestens mit den Leistungen gemäß HOAI § 15 2-5, übertragen, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Bauaufgabe realisiert wird.
13 Sonstiges
An der Vorbereitung des Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Baden-Württemberg beratend mitgewirkt.