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Ergänzung zum Bekanntmachungstext

12/07/2005 S132 Gemeinschaftsorgane – Kommission – Dienstleistungen – Allgemeine Bekanntmachungen
I.

B-Geel: Dienstleistungsauftrag für Architekten und Ingenieure hinsichtlich der Planung und Durchführung eines Projekts zur Errichtung einer neuen Produktionshalle für Referenzmaterialien

2005/S 132-130131

Berichtigung

("Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union” S 112 vom 11.6.2005, offenes Verfahren, 110863-2005)

Ist das Beschaffungsübereinkommen (GPA) anwendbar? Ja.

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers:
Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle — Institut für Referenzmaterialien und -messungen, z. Hd. Herrn Ivan Celen — Contract Officer, Retieseweg, B-2440 Geel. Tel. (32-14) 57 12 95. Fax (32-14) 58 42 73. E-Mail: Paula.Hesemans@cec.eu.int. URL: http://www.irmm.jrc.be.
Anstatt:

II.1.6) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags:

Das IRMM plant den Bau einer neuen Produktionshalle für Referenzmaterialien.

Diesbezüglich muss der Dienstleistungsanbieter die folgenden 2 Aktivitäten ausführen:

A. Vorbereitung der Bauunterlagen für das Vergabeverfahren, damit die Kommission den Bauauftrag entsprechend den Bestimmungen für das öffentliche Beschaffungswesen in der EU vergeben kann. Die Kommission beabsichtigt, den Bauauftrag als schlüsselfertiges Projekt zu vergeben. Das heißt, die Ausschreibungsunterlagen müssen präzise zusammengestellt werden, um potenziellen Auftragnehmern für schlüsselfertige Bauprojekte die Möglichkeit zu geben, Angebote für den gesamten Bau einzureichen;

B. Erteilung von Ratschlägen gegenüber der Kommission bei der Auswertung der Angebote im Anschluss an das Ausschreibungsverfahren (die Kommission behält sich das exklusive Recht vor, über die endgültige Erteilung des Zuschlags zu entscheiden), Einholung der Baugenehmigung sowie Beaufsichtigung der Bauarbeiten während der Bauphase, einschließlich der Budgetkontrolle, der Qualitätsüberwachung und der Kommunikation mit dem Auftragnehmer (Follow-Up-Treffen nach den Arbeiten, einschließlich der Berichterstattung sowie der vorläufigen und endgültigen Abnahme des Gebäudes).

II.3) Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags:

72 Monate (ab Auftragsvergabe).

Der Vertrag wird für eine anfängliche Phase A für eine Dauer von 10 Monaten abgeschlossen, wonach die Kommission nach ihrem Ermessen Phase B einleiten kann, die eine Höchstdauer von 50 Monaten haben wird (jährlich verlängerbar), an die sich ein Zeitraum von 12 Monaten anschließen wird, während dem eine Ausführungsgarantie in Höhe von 10 % des für die Ausführung von Phase B des Auftrags vorgesehenen Gesamtbetrags zurückbehalten wird.

IV.3.3) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:

29.7.2005.

IV.3.7.1) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen:

Ein bevollmächtigter Vertreter je Bieter darf bei der Öffnung der Angebote anwesend sein. Der Vertreter muss seine Teilnahme per Fax an Frau Hesemans anmelden, und zwar bis spätestens zum 2.8.2005, 15.00 Uhr.

IV.3.7.2) Zeitpunkt und Ort:

Datum: 3.8.2005. Uhrzeit: 9.30.
muss es heißen:

II.1.6) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags wird wie folgt geändert:

Das IRMM plant den Bau einer neuen Produktionshalle für Referenzmaterialien.

Diesbezüglich muss der Dienstleistungsanbieter die folgenden 2 Aktivitäten ausführen:

A. Ausarbeitung der Bauunterlagen für das Vergabeverfahren, damit die Kommission den Bauauftrag entsprechend den Bestimmungen für das öffentliche Beschaffungswesen in der EU vergeben kann. Die Kommission beabsichtigt, den Bauauftrag als schlüsselfertiges Projekt zu vergeben. Das heißt, die Ausschreibungsunterlagen müssen präzise zusammengestellt werden, um potentiellen Auftragnehmern für schlüsselfertige Bauprojekte die Möglichkeit zu geben, Angebote für den gesamten Bau einzureichen.

B. Erteilung von Ratschlägen gegenüber der Kommission bei der Auswertung der Angebote im Anschluss an das Ausschreibungsverfahren (die Kommission behält sich das exklusive Recht vor, über die endgültige Erteilung des Zuschlags zu entscheiden);

C. Beaufsichtigung der Bauarbeiten während der Bauphase, einschließlich der Budgetkontrolle, der Qualitätsüberwachung und der Kommunikation mit dem Auftragnehmer (Follow-Up-Treffen nach den Arbeiten, einschließlich der Berichterstattung sowie der vorläufigen und endgültigen Abnahme des Gebäudes).

II.3) Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags:

62 Monate (ab Auftragsvergabe).

Der Vertrag wird für eine anfängliche Phase A für eine Dauer von 8 Monaten abgeschlossen, wonach die Kommission nach ihrem Ermessen Phase B einleiten kann, die eine Höchstdauer von 5 Wochen ab Angebotseröffnung haben wird, wonach die Kommission nach ihrem Ermessen Phase C einleiten kann, die mit der vorläufigen Abnahme des Gebäudes endet; es schließt sich ein Zeitraum von 12 Monaten an (Endabnahme des Gebäudes), während dem eine Ausführungsgarantie in Höhe von 10 % des für die Ausführung von Phase C des Vertrags vorgesehenen Gesamtbetrags zurückbehalten wird. Die veranschlagte Gesamtlaufzeit des Auftrags beträgt 50 Monate + 12 Monate für den Zeitraum zwischen vorläufiger und Endabnahme des Gebäudes.

IV.3.3) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:

5.8.2005.

IV.3.7.1) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen:

Ein bevollmächtigter Vertreter je Bieter darf bei der Öffnung der Angebote anwesend sein. Der Vertreter muss seine Teilnahme per Fax an Frau Hesemans anmelden, und zwar bis spätestens zum 9.8.2005 (15.00).

IV.3.7.2) Zeitpunkt und Ort:

Datum: 10.8.2005. Uhrzeit: 14.00.