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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt

11/06/2005 S112 Gemeinschaftsorgane – Kommission – Dienstleistungen – Allgemeine Bekanntmachungen


B-Geel: Dienstleistungsauftrag für Architekten und Ingenieure hinsichtlich der Planung und Durchführung eines Projekts zur Errichtung einer neuen Produktionshalle für Referenzmaterialien

2005/S 112-110863

Vergabebekanntmachung

Dienstleistungsaufträge

Ist das Beschaffungsübereinkommen (GPA) anwendbar? Ja.

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers:
Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle — Institut für Referenzmaterialien und -messungen, z. Hd. Herrn Ivan Celen — Contract Officer, Retieseweg, B-2440 Geel. Tel. (32-14) 57 12 95. Fax (32-14) 58 42 73. E-Mail: Paula.Hesemans@cec.eu.int. URL: http://www.irmm.jrc.be.
I.2) Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Siehe I.1.
I.3) Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Siehe I.1.
I.4) Angebote/Teilnahmeanträge sind an folgende Anschrift zu schicken:
Siehe I.1.
I.5) Art des öffentlichen Auftraggebers:
EU-Institution.

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung
II.1.1) Art des Bauauftrags
II.1.2) Art des Lieferauftrags
II.1.3) Art des Dienstleistungsauftrags:
Dienstleistungskategorie: 12.
II.1.4) Rahmenvertrag?
Nein.
II.1.5) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Dienstleistungsauftrag für Architekten und Ingenieure hinsichtlich der Planung und Durchführung eines Projekts zur Errichtung einer neuen Produktionshalle für Referenzmaterialien.
II.1.6) Beschreibung/Gegenstand des Auftrags:
Das IRMM plant den Bau einer neuen Produktionshalle für Referenzmaterialien.
Diesbezüglich muss der Dienstleistungsanbieter die folgenden 2 Aktivitäten ausführen:
A. Vorbereitung der Bauunterlagen für das Vergabeverfahren, damit die Kommission den Bauauftrag entsprechend den Bestimmungen für das öffentliche Beschaffungswesen in der EU vergeben kann. Die Kommission beabsichtigt, den Bauauftrag als schlüsselfertiges Projekt zu vergeben. Das heißt, die Ausschreibungsunterlagen müssen präzise zusammengestellt werden, um potenziellen Auftragnehmern für schlüsselfertige Bauprojekte die Möglichkeit zu geben, Angebote für den gesamten Bau einzureichen;
B. Erteilung von Ratschlägen gegenüber der Kommission bei der Auswertung der Angebote im Anschluss an das Ausschreibungsverfahren (die Kommission behält sich das exklusive Recht vor, über die endgültige Erteilung des Zuschlags zu entscheiden), Einholung der Baugenehmigung sowie Beaufsichtigung der Bauarbeiten während der Bauphase, einschließlich der Budgetkontrolle, der Qualitätsüberwachung und der Kommunikation mit dem Auftragnehmer (Follow-Up-Treffen nach den Arbeiten, einschließlich der Berichterstattung sowie der vorläufigen und endgültigen Abnahme des Gebäudes).
II.1.7) Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Dienstleistungserbringung:
Europäische Kommission, Gemeinsame Forschungsstelle, Institut für Referenzmaterialien und -messungen (IRMM), Retieseweg, B-2440 Geel.
Belgien und in den Geschäftsräumen des Vertragspartners.
II.1.8) Nomenklaturen
II.1.8.1) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74224000, 74231100, 74221000.
II.1.8.2) Andere einschlägige Nomenklaturen (CPA/NACE/CPC):
86711–86739, 86721, 86711–86719.
II.1.9) Aufteilung in Lose:
Nein.
II.1.10) Werden Nebenangebote/Alternativvorschläge berücksichtigt?
Nein.
II.2) Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang
II.2.2) Optionen. Beschreibung und Angabe des Zeitpunktes, zu dem sie wahrgenommen werden können
II.3) Auftragsdauer bzw. Fristen für die Durchführung des Auftrags:
72 Monate (ab Auftragsvergabe).
Der Vertrag wird für eine anfängliche Phase A für eine Dauer von 10 Monaten abgeschlossen, wonach die Kommission nach ihrem Ermessen Phase B einleiten kann, die eine Höchstdauer von 50 Monaten haben wird (jährlich verlängerbar), an die sich ein Zeitraum von 12 Monaten anschließen wird, während dem eine Ausführungsgarantie in Höhe von 10 % des für die Ausführung von Phase B des Auftrags vorgesehenen Gesamtbetrags zurückbehalten wird.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen

III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Werden in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweisung auf die maßgeblichen Vorschriften:
Werden in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft von Bauunternehmern, Lieferanten und Dienstleistern, an die der Auftrag vergeben wird:
Angebote von Dienstleistungserbringergemeinschaften sind zulässig; im Falle der Auftragserteilung muss diese Gemeinschaft durch Zusammenschluss eine Rechtsform - Personengesellschaft oder andere - annehmen, die es ihr ermöglicht, den Vertrag als eine einzige Rechtspersönlichkeit einzugehen. Eine Dienstleistungserbringergemeinschaft muss jedoch den Hauptauftragnehmer bestimmen, der gegenüber der Kommission der Alleinverantwortliche ist und als Schnittstelle zwischen der Kommission und den Dienstleistern fungiert. Jedes Mitglied der Gemeinschaft muss die in Ziffer III.2 aufgeführten Teilnahmebedingungen erfüllen.
III.2) Bedingungen für die Teilnahme
III.2.1) Angaben zur Situation des Bauunternehmers/des Lieferanten/des Dienstleisters sowie Angaben und Formalitäten, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, ob dieser die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt:
Zusammen mit seinem Angebot muss der Bieter die folgenden Informationen und dokumentarischen Nachweise einreichen:
a) eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass bei ihm im Anschluss an das Vergabeverfahren für einen anderen Auftrag oder an das Verfahren zur Gewährung einer Beihilfe, die jeweils aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert wurden, keine schweren Ausführungsmängel aufgrund der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen festgestellt wurden;
b) eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass sich der Dienstleister in Bezug auf den öffentlichen Auftraggeber in keinem Interessenkonflikt befindet;
c) Eintragung im Berufs- oder Handelsregister bzw. in einem gleichwertigen Register des Landes, in dem die Bieter ansässig sind, sofern dies nach den geltenden Rechtsvorschriften des Landes, in dem die Bieter ansässig sind, vorgesehen ist;
d) eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass er nicht wegen eines Verstoßes gegen die Berufsregeln rechtskräftig verurteilt worden ist;
e) Nachweis, dass er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom öffentlichen Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde;
f) eine Erklärung, aus der nachweislich hervorgeht, dass der Bieter nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils wegen Betrugs, Bestechung oder Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder jeder anderen ungesetzlichen Handlung bestraft worden ist, die die finanziellen Interessen der Gemeinschaft beeinträchtigen könnte;
g) Erklärung, dass er sich bei der Erteilung der vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Auskünfte nicht in erheblichem Maße der Abgabe falscher Erklärungen schuldig gemacht hat.
III.2.1.1) Rechtslage — Geforderte Nachweise:
a) eine unabhängige Erklärung darüber, dass das Unternehmen sich nicht im Konkursverfahren, im gerichtlichen Vergleichsverfahren oder in Liquidation befindet, kein Abkommen mit Gläubigern geschlossen hat und seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat und sich auch nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet bzw. dass keine anderen in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahren eingeleitet worden sind;
b) eine unabhängige Erklärung der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, aus der hervorgeht, dass er seine Verpflichtungen bezüglich der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den Rechtsvorschriften dieses Landes erfüllt hat;
c) eine unabhängige Erklärung der zuständigen Behörde des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, aus der hervorgeht, dass er seine Verpflichtungen bezüglich der Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Rechtsvorschriften dieses Landes erfüllt hat.
III.2.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit — Geforderte Nachweise:
a) eine Erklärung über den Gesamtumsatz mit ähnlichen Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren;
b) eine Bankerklärung, aus der die Finanzlage des Unternehmens hervorgeht;
c) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen mindestens der letzten 2 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern die Veröffentlichung einer Bilanz nach dem Gesellschaftsrecht des Landes, in dem der Marktteilnehmer ansässig ist, gefordert wird.
III.2.1.3) Technische Leistungsfähigkeit — Geforderte Nachweise:
a) die Bildungs- und Berufsqualifikationen des Dienstleistungserbringers bzw. des Auftragnehmers und/oder die/der Führungskräfte des Unternehmens sowie vor allem die/der für die Erbringung der Dienstleistung bzw. Ausführung der Aufgaben verantwortlichen Person/Personen.
b) eine Liste der wesentlichen Dienstleistungen und Lieferungen, die in den letzten 3 Jahren durchgeführt wurden, mit Angabe der Beträge, Zeitpunkte sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger;
c) eine Liste der in den letzten 5 Jahren ausgeführten Arbeiten mit Angabe der Auftragswerte, der Ausführungszeitpunkte und -orte. Neben der Liste der wichtigsten Arbeiten sind Bescheinigungen über die zufrieden stellende Erledigung der Aufgaben einzureichen, wobei anzugeben ist, ob sie professionell und vollständig ausgeführt wurden;
d) eine Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl und die Anzahl der Führungskräfte des Dienstleistungserbringers oder Auftragnehmers in den letzten 3 Jahren;
e) Angabe des Teils des Auftrags, den der Dienstleistungserbringer an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt.
III.3) Bedingungen betreffend den Dienstleistungsauftrag
III.3.1) Ist die Dienstleistungserbringung einem besonderen Berufsstand vorbehalten?
Ja.
Beteiligte Fachleute wie Ingenieure und Architekten müssen in den einschlägigen offiziellen Listen eingetragen sein.
III.3.2) Müssen juristische Personen die Namen und die berufliche Qualifikation der für die Ausführung der Dienstleistung verantwortlichen Personen angeben?
Ja.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart:
Offenes Verfahren.
IV.1.1) Sind bereits Bewerber ausgewählt worden?
IV.1.2) Gründe für die Wahl des beschleunigten Verfahrens
IV.1.3) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags
IV.1.3.1) Vorinformation zu demselben Auftrag:
Bekanntmachungsnummer im ABl.-Inhaltsverzeichnis: 2005/S 101 vom 27.5.2005.
IV.1.3.2) Andere frühere Bekanntmachungen
IV.1.4) Zahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen
IV.2) Zuschlagskriterien:
Der niedrigste Preis.
IV.3) Verwaltungsinformationen
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
2005-14-ic
IV.3.2) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Erhältlich bis: 1.7.2005.
Preis: gebührenfrei.
IV.3.3) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
29.7.2005.
IV.3.4) Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber
IV.3.5) Sprache oder Sprachen, die für die Angebotslegung oder Teilnahmeanträge verwendet werden können:
Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.
IV.3.6) Bindefrist des Angebots:
9 Monate ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote.
IV.3.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote
IV.3.7.1) Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen:
1 bevollmächtigter Vertreter je Bieter darf bei der Öffnung der Angebote anwesend sein. Der Vertreter muss seine Teilnahme per Fax an Frau Hesemans anmelden, und zwar bis spätestens zum 2.8.2005, 15.00 Uhr.
IV.3.7.2) Zeitpunkt und Ort:
Datum: 3.8.2005. Uhrzeit: 9.30.

Abschnitt VI: Sonstige Informationen

VI.1) Ist die Bekanntmachung freiwillig?
Nein.
VI.2) Geben Sie an, ob dieser Auftrag regelmäßig wiederkehrt und wann voraussichtlich andere Bekanntmachungen veröffentlicht werden (falls anwendbar)
VI.3) Steht dieser Auftrag mit einem Vorhaben/Programm in Verbindung, das mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert wird?
Nein.
VI.4) Weitere Angaben:
Das IRMM wird am 6.7.2005 einen Termin für die Besichtigung organisieren.
VI.5) Datum der Versendung der Bekanntmachung:
1.6.2005.