https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Ortskern_St._Toenis_99976.html
- Weitere Angebote:
- Filme BauNetz TV
- Produktsuche
- Videoreihe ARCHlab (Porträts)
Luftig nachverdichtet
Schule in Kolumbien von Taller Sintesis
Drei Seiten am Wörthsee
Wohnanlage bei München von hirner & riehl architekten
16 für 2024
Bund fördert Nationale Projekte des Städtebaus
Leerstand und Baulücken begegnen
Campus Masters November/Dezember gestartet
Zur Beziehung von Architektur und Gesellschaft
29. Berliner Gespräch im DAZ
Radikalveränderung für Sankt Hedwigs-Kathedrale
Umbau von Sichau & Walter in Berlin
Kunst für die Kleinsten
Schenker Salvi Weber Architekten in St. Pölten
Vollständiger Bekanntmachungstext
Auslobung Ideenwettbewerb ‚Ortskern St. Tönis’
Anlass und Ziele des Wettbewerbes
In den 70-er und 80-er Jahren sind in den beiden Ortsteilen von Tönisvorst, St. Tönis und Vorst, umfangreiche städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden.
Die damit verbundene Attraktivitätssteigerung führte in den letzten 20 Jahren zu einer Zunahme der Bevölkerung um ca. 10.000 Einwohner.
Dennoch konnte das von der Bevölkerungsentwicklung abhängige Kaufkraftpotential nicht im gewünschten Umfang in den Ortskernen gebunden werden. Es fließt zum nicht unerheblichen Teil in die nächstgelegenen Oberzentren Krefeld und Mönchengladbach ab.
Aus diesem Anlass wird ein städtebaulicher Ideenwettbewerb für den Ortskern von St. Tönis auf Basis der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens GRW 1995 ausgelobt.
Dieser Wettbewerb soll Anregungen und Visionen für die städtebauliche Stärkung der Ortsmitte bringen.
Die Anwendung und Anerkennung der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe GRW ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten ver-bindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht.
Der Wettbewerb unter der Nr. W 00/01 ist bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW registriert.
A Wettbewerbsverfahren
1 Auslober
Auslober ist die
Stadt Tönisvorst
PF 1453
47910 Tönisvorst
vertreten durch die Beigeordnete Birgit Schmitz
2 Wettbewerbsmanagement
Das Verfahren betreut
Rübsamen + Partner
Architekten und Ingenieur
Bergstraße 50
44791 Bochum
Fon 0234-58 30 36
Fax 0234-58 35 53
e-mail ruebsamenpartner@cityweb.de
3 Gegenstand des Wettbewerbes
Gegenstand des Wettbewerbes ist die städtebauliche Planung für den Bereich Schul-, Ring- Friedens- und Hochstraße im Ortskern von St. Tönis.
4 Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als einstufiger beschränkter Ideenwettbewerb in Form eines begrenzt offenen Wettbewerbes ausgelobt.
Ca. 10 Teilnehmer werden nach Bewerbungsverfahren gesetzt.
Ca. 15 Teilnehmer werden durch Losverfahren ermittelt.
Dem Wettbewerb vorgeschaltet ist ein Bewerbungsverfahren.
Zur Bewerbung sind einzureichen:
a. Formblatt, anzufordern per Fax-Abruf bei Rübsamen + Partner
b. Projektnachweis auf max. 3 DIN A4 Seiten
Eine Auswahlkommission wird eine Anzahl von ca. 10 Büros aus dem Kreis der Bewerber nominieren.
Mehrfachbewerbungen der erkennbar gleichen Büros führen zum Ausschluss.
Die übrigen ca. 15 Teilnehmer sowie 3 Nachrücker werden durch Losentscheid unter notarieller Aufsicht ermittelt.
5 Zulassungsbereich
Zulassungsbereich ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen der Bundesrepublik Deutschland.
Bewerber aus übrigen Bundesländern sowie Ländern der EWR-Mitgliedsstaaten werden auf besondere Bewerbung hin zu dem Verfahren zugelassen.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
6 Wettbewerbsteilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und Stadtplaner berechtigt sind.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen so-wie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszwecken der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Stadtplaner sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
7 Auswahlgremium, Preisgericht und Vorprüfer
7.1 Auswahlgremium
Dipl.-Ing. Ernst Klein, Bochum
Dipl.-Ing. Günther Lipkowsky, Oberhausen
Dipl.-Ing. Holger Rübsamen
7.2 Preisgericht
Fachpreisrichter
Prof. Herbert Pfeiffer
Prof. Ursula Ringleben
Dipl.-Ing. Michael Schwarz
Stellvertretende Fachpreisrichter
Dipl.-Ing. Hans-Joachim Kruse (ständig anwesend)
Dipl.-Ing. Johannes Schilling
Sachpreisrichter
Horst von Brechan
Hans-Joachim Kremser
Stellvertretende Sachpreisrichter
Heinz Nepsen (ständig anwesend)
Helge Schwarz
7.3 Sachverständige
Hans Josef Manten
Hansjürgen Linder, Planungsamt
Katja Rummel, Bauordnungsamt
7.4 Vorprüfung
Rübsamen + Partner
in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt der Stadt Tönisvorst
8 Wettbewerbsunterlagen
Die Wettbewerbsunterlagen werden am 09. Februar 2001 den Teilnehmern übersandt.
Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus:
Auslobung
Dokumentation Sanierung Ortskern St. Tönis
BBE-Gutachten
Ergebnisse Workshop / Bürgerbeteiligung
sowie folgenden Planunterlagen:
Übersichtsplan M 1:5000
Lageplan M 1:1000 (nur digital)
Lageplan M 1:500 (nur digital)
B-Plan M 1:500
Bestandsplan Schule M 1:100
Luftbild M 1:1000 (nur digital)
Plan Einsatzmodell
9 Wettbewerbsleistungen
Städtebaulicher Entwurf M 1:1000
mit Darstellung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes
Lageplan M 1:500
mit Darstellung der Verkehrskonzeption / Freiflächen / Stellplätze
Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1:500
Darstellung der wesentlichen Ebenen, mindestens Erd- und ein Obergeschoss, Systemansichten und -schnitte
Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1:200
Darstellung in vereinfachter Form des Bereiches: Schulerweiterung
Berechnungen nach DIN 277
BGF, getrennt nach Gewerbeflächen
Wohnflächen
Schulerweiterung
BRI Schulerweiterung
Erläuterungsbericht
Modell M 1:500
Einfaches Massenmodell, Holz, natur
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
Verfassererklärung gemäß Anlage
in undurchsichtigem, verschlossenem Umschlag
10 Kennzeichnung der Arbeiten
Die einzureichende Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen durch eine sechsstellige Tarnziffer in der rechten oberen Ecke zu kennzeichnen.
Das Modell ist unterseitig zu kennzeichnen.
11 Beurteilungskriterien
Kriterien der städtebaulichen Konzeption
Leitbild / Grundidee
Einordnung in den Bestand
Verträglichkeit der Gebäudestruktur / -massen
Kriterien der Nutzung
Erfüllung der Forderungen aus Gutachten
Verträglichkeit der Nutzungsmischung
Qualität der Erschließung / Anzahl Stellplätze
Beziehungsgefüge zwischen Planungsgebiet und Hochstraße
Realisierbarkeit in Bauabschnitten
Erfüllung Raumprogramm Schulerweiterung
Kriterien der Gestaltung
Maßstäblichkeit der Bebauung
Rücksichtnahme auf den Bestand
Aufenthaltsqualität der Außenräume
12 Ausgabe der Auslobungsunterlagen
Die Unterlagen werden am 09.02.2001 versandt.
13 Rückfragen
Rückfragen zum Wettbewerb können bis 16.02.2001 schriftlich an das Büro Rübsamen + Partner gerichtet werden.
Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt im Kolloquium bzw. über ein Protokoll, welches allen Teilnehmern zugesandt wird.
14 Preisrichtervorbesprechung
Die Preisrichtervorbesprechung findet am 19.02.2001 statt.
Ort: Tönisvorst, Ortsteil St. Tönis
Rathaus, Hochstraße 20a
Zeitpunkt: 11.00 Uhr
15 Kolloquium
Der Auslober veranstaltet am 19.02.2001 ein Kolloquium.
Ort: Tönisvorst, Ortsteil St. Tönis
Rathaus, Hochstraße 20a
Zeitpunkt: 14.00 Uhr
16 Abgabe 23.03.2001
Die Wettbewerbsarbeiten sind am 23.03.2001 bis 18.00 Uhr einzureichen im Büro
Rübsamen + Partner
Im Falle der Einlieferung per Post oder Kurierdienst gilt der Tagesstempel unabhängig von der Uhrzeit. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die An-schrift des Empfängers oder die Anschrift der AKNW, Inselstraße 27, 40479 Düsseldorf einzutragen.
Die Teilnehmer haben unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass der Tagesstempel auf allen Versandpapieren und Versandstücken deutlich lesbar vermerkt ist.
Die Modelle sind bis zum 30.03.2001 einzureichen.
17 Preisgericht
Das Preisgericht tagt am 04.04.2001.
Ort: Tönisvorst, Ortsteil St. Tönis
Rathaus, Hochstraße 20a
Zeitpunkt: 09.00 Uhr
18 Ausstellung
Die Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten erfolgt vom 05.04.2001 bis 10.04.2001, jeweils in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus St. Tönis.
Die Ausstellungseröffnung mit Preisverleihung findet am 05.04.2001, 16.00 Uhr statt.
19 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten
Die mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über.
Im Anschluss an das Verfahren werden die nicht beim Auslober verbleibenden Arbeiten kostenfrei an die Teilnehmer rückversandt.
20 Preise, Ankäufe
Für Preise und Ankäufe steht ein Gesamtbetrag in Höhe von 92.800 DM inkl. 16% MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 30.600 DM
2. Preis 20.400 DM
3. Preis 13.900 DM
4. Preis 9.300 DM
3 Ankäufe je 6.200 DM
21 Abschluss des Wettbewerbes
Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbes unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit.
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rü-gen.
Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls beim Auslober eingehen.
Der Auslober wird alle Wettbewerbsbeiträge öffentlich ausstellen.
22 Weitere Beauftragung
Wie bereits beschrieben, ist die weitere Entwicklung des gesamten Gebietes ab-hängig von vielen Faktoren.
Die Stadt Tönisvorst beabsichtigt, unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses das Gebiet weiter zu entwickeln.
Möglicherweise wird für diesen Schritt der städtebaulichen Entwicklung ein weiteres Wettbewerbsverfahren, z.B. ein Investorenwettbewerb, durchgeführt.
Die geplante Schulerweiterung allerdings ist beschlossen und soll umgesetzt werden.
Die Stadt Tönisvorst wird unter Würdigung der Wettbewerbsergebnisse beraten, ob einer der Preisträger des städtebaulichen Ideenwettbewerbes für die Umsetzung der Schulerweiterung gewonnen werden kann. Eine definitive Zusage kann allerdings nicht gegeben werden.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits er-brachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis maximal zur Hälfte der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen we-sentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
B. Erläuterung der Wettbewerbsaufgabe und Rahmenbedingungen
1 Gegenstand des Wettbewerbes
Gegenstand des Wettbewerbes ist die städtebauliche Konzeption eines innerörtlichen Quartiers, ca. 2,5 ha, im Ortskern von St. Tönis durch die Weiterentwicklung, die Ergänzung und Stärkung der gewerblichen Nutzung (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Büro- und Verwaltung) in Verbindung mit Wohnnutzung.
Für den Bereich der vorhandenen Katholischen Schule ist die Erweiterung laut Raumprogramm zu entwickeln.
Es wird erwartet, dass durch die Wettbewerbsergebnisse ein wesentlicher Impuls für die Aktivierung und Stärkung des Planungsgebietes einerseits und das Umfeld des Ortskernes andererseits gegeben wird.
2 Historische Entwicklung der Stadt Tönisvorst
Tönisvorst setzt sich aus den beiden Gemeinden St. Tönis und Vorst zusammen. Mit der kommunalen Neugliederung im Jahre 1970 wurden die beiden Gemeinden zur Gemeinde Tönisvorst zusammengefasst.
Die Gemeinde Tönisvorst hat 1979 die Stadtrechte erhalten.
Tönisvorst liegt westlich von Krefeld und ist kreisangehörige Stadt im Kreis Viersen mit mittlerweile ca. 31.000 Einwohnern. Nach der zentralörtlichen Gliederung des Landesentwicklungsplanes liegt Tönisvorst in der Ballungsrandzone und zwar als Mittelzentrum.
Von besonderer städtebaulicher Bedeutung für die beiden Ortsteile war die in den siebziger bis Anfang der achtziger Jahre durchgeführten Ortskernsanierungen, die in Vorst auf der Grundlage des Baugesetzbuches und in St. Tönis auf der Grundlage des Städtebauförderungsgesetzes und zwar mit Einsatz erheblicher Fördermittel erfolgte.
Neben der Einrichtung der Einkaufszone ‚Hochstraße’ in St. Tönis wurden im Innenstadtbereich verschiedene wohnlich und gewerblich strukturierte Bauquartiere entkernt und saniert. Es entstanden mehr oder weniger große Innenhöfe, die heute als Ruhezone der Bevölkerung neben dem Einkaufstrubel zum Verweilen zur Verfügung stehen.
Die Dokumentation ‚Sanierung Ortskern St. Tönis’ (Anlage) aus dem Jahr 1985 zeigt sehr deutlich die Problemstellung, die Lösungsmöglichkeiten, bereits realisierte Sanierungen, aber auch die heute noch bestehenden Problembereiche auf.
Das Kartenmaterial des heutigen Bestandes spiegelt die Ergebnisse, die in diesem Zeitraum erreicht werden konnten, wider.
3 Das Wettbewerbsgebiet
Das engere Wettbewerbsgebiet wird im Nord-Westen von der Schulstraße, im Nord-Osten von der Ringstraße, im Süd-Osten von der Friedensstraße und im Süd-Westen von der Straße Alter Graben begrenzt.
Das weitere Wettbewerbsgebiet, der städtebauliche Umgriff, ist sicher bis zur Hochstraße und darüber hinaus bis zum Kirchplatz anzusetzen.
Das engere Wettbewerbsgebiet ist derzeit mit Parkplätzen, teils mit einer Tiefgarage belegt. Insgesamt werden hier 144 Parkplätze nachgewiesen.
Am westlichen Rand befindet sich die Katholische Schule, die erweitert werden wird.
4 Verkehr
Die Ringstraße ist für die innerörtliche Erschließung absolut wesentlich und darf in ihrer Funktion nicht eingeschränkt werden.
Die Bushaltestelle und deren Lage ist zu beachten.
Die Straße Alter Graben muss für die rückwärtige Erschließung der Grundstücke zwischen Hochstraße und Alter Graben erhalten bleiben.
Der Straßenquerschnitt ist so zu dimensionieren und zu gestalten, dass die zu entwickelnden Lösungen für die zum Alten Graben hin orientierten Grundstück-santeile ausreichend erschlossen sind (z.B. Anlieferverkehr).
Der Schulhof der Katholischen Schule wird derzeit über den Alten Graben er-schlossen. Bei der Erweiterung der Schule muss diese Erschließung nicht beibehalten werden, sondern könnte auch an die Ringstraße verlegt werden.
Der ruhende Verkehr für den Bereich Ortskern St. Tönis wird im wesentlichen im engeren Wettbewerbsgebiet nachgewiesen. Die Parkpalette hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Einkaufszone heute so gut angenommen wird.
Trotz des guten Parkplatzangebotes, das ohne Gebührenerhebung besteht, ergeben sich ständig Engpässe, für die Lösungsansätze vorzuschlagen sind.
Die Bausubstanz der Parkpalette ist sehr schadhaft. Eine Sanierung oder gar Abriss ist bislang zurückgestellt worden, um die Ergebnisse aus dem städtebaulichen Wettbewerb abzuwarten.
Über die künftige Nutzung, Sanierung, den Erhalt oder Abbruch, die Neuerrichtung oder Überplanung muss zu gegebener Zeit entschieden werden.
Bei einer Neubebauung muss davon ausgegangen werden, dass zusätzlich zu den durch die Bebauung sich ergebenden Einstellplätze mindestens 144 weitere Stellplätze nachgewiesen werden. Eine Erweiterung der Stellplatzzahl im Sinne des Gutachtens BBE ist anzustreben.
Auf dem Schulgrundstück müssen keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen werden.
5 Freiraum
Im engeren Wettbewerbsgebiet existiert nur im Bereich der Schule schützenswerter Baumbestand. Dieser Baumbestand sollte möglichst erhalten werden.
Für den Fall, dass einzelne Bäume entfernt werden müssen, ist eine Ersatzbe-pflanzung vorzusehen.
Weitere Aussagen zu Funktionen der Freiflächengestaltung werden seitens des Auslobers nicht gemacht, da sie in jedem Fall konzeptabhängig sein werden.
Erwünscht sind allerdings Aussagen über die Gestaltung der Freiflächen, die dem Gesamtanspruch der Stärkung des Zentrums von St. Tönis gerecht werden.
6 Bebauungsplan
Für den Bereich des Wettbewerbsgebietes liegt der Bebauungsplan TO-19c (Anlage) vor.
Die Festsetzungen sind als Orientierung zu verstehen.
Im den Bereich der Katholischen Schule werden die Festlegungen des B-Plans nicht umgesetzt. Die Schule (Hauptgebäude) ist als Bestand gesichert.
7 Katholische Schule
Die Katholische Grundschule, an der Schulstraße gelegen, ist im Ursprungsbau 1902 bzw. 1914 errichtet worden.
Es handelt sich um ein Gebäude mit hohem Identifikationswert für viele Bürger von Tönisvorst.
Der Rat der Stadt hat darum beschlossen, dass dieser Teil der Schule erhalten bleiben soll.
Die später errichteten Anbauten sind jedoch abgängig.
Im Rahmen des Wettbewerbes werden Vorschläge erwartet, wie diese Schule künftig in den städtebaulichen Gesamtrahmen eingegliedert werden kann.
Das zu erhaltende Gebäude umfasst heute 9 Klassenräume sowie 1 Raum für ‚Betreuung von acht bis eins’. Die Räume werden allerdings von der Größe her nicht mehr den heutigen Anforderungen gerecht.
Eine Veränderung der Raumfunktion innerhalb der Schule ist darum möglich.
Das insgesamt erforderliche Raumprogramm umfasst:
12 Unterrichtsräume á 75 qm
3 Mehrzweckräume á 75 qm
1 Forum 150 qm
’Betreuung acht bis eins’ 60-75 qm
Verwaltung:
Sekretariat 25 qm
Rektor 29 qm
Konrektor 20 qm
Lehrerzimmer 60 qm
Elternsprechzimmer 15 qm
Erste-Hilfe-Raum 15 qm
Hausmeisterloge 15 qm
Lager- / Geräteraum 15 qm
Damen-WC 10 qm
Herren-WC 10 qm
Behinderten-WC
Schüler-Toiletten
Seitens des Auslobers werden keine Vorgaben zur Konzeption der Erweiterung gemacht.
8 Städtebauliche Ziele
Wie bereits dargestellt ist das Ziel des Wettbewerbes, Ideen für die Aufwertung des Planungsbereiches zu erhalten.
Hierzu ist insbesondere eine Aussage über die Verwendung der Grundstücksfläche der Parkplätze / Parkpalette zu machen.
Die zukünftigen Nutzungen / Bebauungen sollen zu einer Strukturverbesserung des örtlichen zentralen Handels- und Dienstleistungsangebotes führen.
8.1 Gutachten BBE
Durch das Gutachten (Anlage) der BBE-Unternehmensberatung, Köln, liegen konkrete Aussagen über die derzeitige Situation und die Entwicklungschancen vor. Die Ergebnisse der Untersuchung sind Grundlage des Wettbewerbes.
Aus der Zusammenfassung sei zitiert:
"... Die genannte Zielsetzung erfordert eine räumliche Erweiterung des bestehenden innerstädtischen Einkaufsbereiches
- da eine Ausweitung der Angebotstrukturen im Bestand aufgrund der kleinteiligen baustrukturellen Gegebenheiten deutlichen Restriktionen unterliegt
- und somit der ermittelte Flächenbedarf nicht durch Erweiterungen bestehender Betriebe realisiert werden kann. ...
- Durch die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen, die mit den ermittelten Flächenpotentialen vereinbar sind, und die Schaffung eines in jeder Hinsicht attraktiven Stadtraumes mit entsprechender hoher Aufenthaltsqualität kann hier eine den Kundenbedürfnissen entsprechende Profilierung des Einkaufsplatzes St. Tönis realisiert werden.
- Mit der im Bereich Alter Graben gegebenen Möglichkeit zur Schaffung eines kompakten Rundlaufs kann zudem eine optimale Verknüpfung zur bestehenden Haupteinkaufslage in der Hochstraße hergestellt werden ..."
Im weiteren lassen sich aus dem Gutachten folgende Verkaufsflächengrößen ableiten:
Discountmarkt ca. 700 qm VKF
Schuhe ca. 200 qm VKF
Bekleidung, Wäsche ca. 800 qm VKF
Die Details sind dem Gutachten zu entnehmen.
8.2 Workshop zur Bürgerbeteiligung
Für einen großräumigen Bereich der Innenstadt von St. Tönis ist im Oktober 2000 ein Workshop durchgeführt worden (Anlage). Mit Hilfe dieses Workshops wurden die Ideen und Wünsche der Bürger zur Entwicklung der Innenstadt ermittelt.
Die Ergebnisse des Workshops sind zu beachten.
Parallel zum Wettbewerbsverfahren wird das Ergebnis des Workshops in einen Rahmenplan einfließen, der für ein größeres Untersuchungsgebiet die künftige städtebauliche Entwicklung aufzeigen wird.
8.3 Sonstige städtebaulichen Ziele
Die zum Alten Graben hin orientierten Grundstücksanteile der an die Hochstraße angrenzenden Grundstücke stellen sich derzeit überwiegend als Restflächen, Parkplätze und durch Zufälligkeiten gekennzeichnete wenig qualitätsvolle Zonen dar.
Die im Stadtbild zu vermutende oder vielleicht auch wünschenswerte Kante im Sinne des Straßennamens ist nicht vorhanden.
Der B-Plan lässt eine rückwärtige Bebauung zu.
Da die Grundstücke in privater Hand sind, lässt sich nur durch überzeugende Lösungen ein Anstoß zu Eigeninitiative geben.
Es wird erwartet, dass zu der Ausbildung der Grundstücksgrenzen und der Straßenkante Alter Graben eine überzeugender Vorschlag gemacht wird.
Es ist im weiteren eine Aussage über die Verknüpfung des Wettbewerbsgebietes mit der Hochstraße zu machen.
9 Bauliche Zielvorstellungen
Das Wettbewerbsergebnis bildet die Grundlage für die weiteren Entscheidungen der Tönisvorst, insbesondere aber auch für Gespräche mit Investoren.
Von daher wird einerseits eine hohe Gestaltqualität und Maßstäblichkeit der Gebäude erwartet.
Andererseits müssen die vorgeschlagenen Bebauungen derart konzeptionell sein und eine ebenso robuste Grundstruktur aufweisen, die es ermöglicht - ohne die Gesamtkonzeption aufzugeben - z.B. eine abschnittsweise Realisierung durchzuführen.
Es wird ein zeitgemäße, nicht historisierende Architektursprache erwartet, die der Bedeutung der Bauaufgabe an diesem für St. Tönis so wichtigen Ort gerecht wird.
Folgende konkreten Nutzungen sind ergänzend zu den aufgeführten (Einzelhan-del, Verwaltung, Wohnen) ebenfalls vorstellbar und werden in den verschiedensten Gremien der Stadt Tönisvorst diskutiert:
- Einrichtung der städtischen Verwaltung
- Einrichtung der städtischen Bibliothek (derzeit im Rathaus St. Tönis)
Anlass und Ziele des Wettbewerbes
In den 70-er und 80-er Jahren sind in den beiden Ortsteilen von Tönisvorst, St. Tönis und Vorst, umfangreiche städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden.
Die damit verbundene Attraktivitätssteigerung führte in den letzten 20 Jahren zu einer Zunahme der Bevölkerung um ca. 10.000 Einwohner.
Dennoch konnte das von der Bevölkerungsentwicklung abhängige Kaufkraftpotential nicht im gewünschten Umfang in den Ortskernen gebunden werden. Es fließt zum nicht unerheblichen Teil in die nächstgelegenen Oberzentren Krefeld und Mönchengladbach ab.
Aus diesem Anlass wird ein städtebaulicher Ideenwettbewerb für den Ortskern von St. Tönis auf Basis der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens GRW 1995 ausgelobt.
Dieser Wettbewerb soll Anregungen und Visionen für die städtebauliche Stärkung der Ortsmitte bringen.
Die Anwendung und Anerkennung der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe GRW ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten ver-bindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht.
Der Wettbewerb unter der Nr. W 00/01 ist bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen AKNW registriert.
A Wettbewerbsverfahren
1 Auslober
Auslober ist die
Stadt Tönisvorst
PF 1453
47910 Tönisvorst
vertreten durch die Beigeordnete Birgit Schmitz
2 Wettbewerbsmanagement
Das Verfahren betreut
Rübsamen + Partner
Architekten und Ingenieur
Bergstraße 50
44791 Bochum
Fon 0234-58 30 36
Fax 0234-58 35 53
e-mail ruebsamenpartner@cityweb.de
3 Gegenstand des Wettbewerbes
Gegenstand des Wettbewerbes ist die städtebauliche Planung für den Bereich Schul-, Ring- Friedens- und Hochstraße im Ortskern von St. Tönis.
4 Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als einstufiger beschränkter Ideenwettbewerb in Form eines begrenzt offenen Wettbewerbes ausgelobt.
Ca. 10 Teilnehmer werden nach Bewerbungsverfahren gesetzt.
Ca. 15 Teilnehmer werden durch Losverfahren ermittelt.
Dem Wettbewerb vorgeschaltet ist ein Bewerbungsverfahren.
Zur Bewerbung sind einzureichen:
a. Formblatt, anzufordern per Fax-Abruf bei Rübsamen + Partner
b. Projektnachweis auf max. 3 DIN A4 Seiten
Eine Auswahlkommission wird eine Anzahl von ca. 10 Büros aus dem Kreis der Bewerber nominieren.
Mehrfachbewerbungen der erkennbar gleichen Büros führen zum Ausschluss.
Die übrigen ca. 15 Teilnehmer sowie 3 Nachrücker werden durch Losentscheid unter notarieller Aufsicht ermittelt.
5 Zulassungsbereich
Zulassungsbereich ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen der Bundesrepublik Deutschland.
Bewerber aus übrigen Bundesländern sowie Ländern der EWR-Mitgliedsstaaten werden auf besondere Bewerbung hin zu dem Verfahren zugelassen.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
6 Wettbewerbsteilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und Stadtplaner berechtigt sind.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen so-wie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszwecken der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Stadtplaner sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt.
Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
7 Auswahlgremium, Preisgericht und Vorprüfer
7.1 Auswahlgremium
Dipl.-Ing. Ernst Klein, Bochum
Dipl.-Ing. Günther Lipkowsky, Oberhausen
Dipl.-Ing. Holger Rübsamen
7.2 Preisgericht
Fachpreisrichter
Prof. Herbert Pfeiffer
Prof. Ursula Ringleben
Dipl.-Ing. Michael Schwarz
Stellvertretende Fachpreisrichter
Dipl.-Ing. Hans-Joachim Kruse (ständig anwesend)
Dipl.-Ing. Johannes Schilling
Sachpreisrichter
Horst von Brechan
Hans-Joachim Kremser
Stellvertretende Sachpreisrichter
Heinz Nepsen (ständig anwesend)
Helge Schwarz
7.3 Sachverständige
Hans Josef Manten
Hansjürgen Linder, Planungsamt
Katja Rummel, Bauordnungsamt
7.4 Vorprüfung
Rübsamen + Partner
in Zusammenarbeit mit dem Planungsamt der Stadt Tönisvorst
8 Wettbewerbsunterlagen
Die Wettbewerbsunterlagen werden am 09. Februar 2001 den Teilnehmern übersandt.
Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus:
Auslobung
Dokumentation Sanierung Ortskern St. Tönis
BBE-Gutachten
Ergebnisse Workshop / Bürgerbeteiligung
sowie folgenden Planunterlagen:
Übersichtsplan M 1:5000
Lageplan M 1:1000 (nur digital)
Lageplan M 1:500 (nur digital)
B-Plan M 1:500
Bestandsplan Schule M 1:100
Luftbild M 1:1000 (nur digital)
Plan Einsatzmodell
9 Wettbewerbsleistungen
Städtebaulicher Entwurf M 1:1000
mit Darstellung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes
Lageplan M 1:500
mit Darstellung der Verkehrskonzeption / Freiflächen / Stellplätze
Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1:500
Darstellung der wesentlichen Ebenen, mindestens Erd- und ein Obergeschoss, Systemansichten und -schnitte
Grundrisse, Ansichten, Schnitte M 1:200
Darstellung in vereinfachter Form des Bereiches: Schulerweiterung
Berechnungen nach DIN 277
BGF, getrennt nach Gewerbeflächen
Wohnflächen
Schulerweiterung
BRI Schulerweiterung
Erläuterungsbericht
Modell M 1:500
Einfaches Massenmodell, Holz, natur
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
Verfassererklärung gemäß Anlage
in undurchsichtigem, verschlossenem Umschlag
10 Kennzeichnung der Arbeiten
Die einzureichende Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen durch eine sechsstellige Tarnziffer in der rechten oberen Ecke zu kennzeichnen.
Das Modell ist unterseitig zu kennzeichnen.
11 Beurteilungskriterien
Kriterien der städtebaulichen Konzeption
Leitbild / Grundidee
Einordnung in den Bestand
Verträglichkeit der Gebäudestruktur / -massen
Kriterien der Nutzung
Erfüllung der Forderungen aus Gutachten
Verträglichkeit der Nutzungsmischung
Qualität der Erschließung / Anzahl Stellplätze
Beziehungsgefüge zwischen Planungsgebiet und Hochstraße
Realisierbarkeit in Bauabschnitten
Erfüllung Raumprogramm Schulerweiterung
Kriterien der Gestaltung
Maßstäblichkeit der Bebauung
Rücksichtnahme auf den Bestand
Aufenthaltsqualität der Außenräume
12 Ausgabe der Auslobungsunterlagen
Die Unterlagen werden am 09.02.2001 versandt.
13 Rückfragen
Rückfragen zum Wettbewerb können bis 16.02.2001 schriftlich an das Büro Rübsamen + Partner gerichtet werden.
Die Beantwortung der Rückfragen erfolgt im Kolloquium bzw. über ein Protokoll, welches allen Teilnehmern zugesandt wird.
14 Preisrichtervorbesprechung
Die Preisrichtervorbesprechung findet am 19.02.2001 statt.
Ort: Tönisvorst, Ortsteil St. Tönis
Rathaus, Hochstraße 20a
Zeitpunkt: 11.00 Uhr
15 Kolloquium
Der Auslober veranstaltet am 19.02.2001 ein Kolloquium.
Ort: Tönisvorst, Ortsteil St. Tönis
Rathaus, Hochstraße 20a
Zeitpunkt: 14.00 Uhr
16 Abgabe 23.03.2001
Die Wettbewerbsarbeiten sind am 23.03.2001 bis 18.00 Uhr einzureichen im Büro
Rübsamen + Partner
Im Falle der Einlieferung per Post oder Kurierdienst gilt der Tagesstempel unabhängig von der Uhrzeit. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die An-schrift des Empfängers oder die Anschrift der AKNW, Inselstraße 27, 40479 Düsseldorf einzutragen.
Die Teilnehmer haben unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass der Tagesstempel auf allen Versandpapieren und Versandstücken deutlich lesbar vermerkt ist.
Die Modelle sind bis zum 30.03.2001 einzureichen.
17 Preisgericht
Das Preisgericht tagt am 04.04.2001.
Ort: Tönisvorst, Ortsteil St. Tönis
Rathaus, Hochstraße 20a
Zeitpunkt: 09.00 Uhr
18 Ausstellung
Die Ausstellung aller Wettbewerbsarbeiten erfolgt vom 05.04.2001 bis 10.04.2001, jeweils in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus St. Tönis.
Die Ausstellungseröffnung mit Preisverleihung findet am 05.04.2001, 16.00 Uhr statt.
19 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten
Die mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Arbeiten gehen in das Eigentum des Auslobers über.
Im Anschluss an das Verfahren werden die nicht beim Auslober verbleibenden Arbeiten kostenfrei an die Teilnehmer rückversandt.
20 Preise, Ankäufe
Für Preise und Ankäufe steht ein Gesamtbetrag in Höhe von 92.800 DM inkl. 16% MwSt. zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 30.600 DM
2. Preis 20.400 DM
3. Preis 13.900 DM
4. Preis 9.300 DM
3 Ankäufe je 6.200 DM
21 Abschluss des Wettbewerbes
Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbes unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit.
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rü-gen.
Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls beim Auslober eingehen.
Der Auslober wird alle Wettbewerbsbeiträge öffentlich ausstellen.
22 Weitere Beauftragung
Wie bereits beschrieben, ist die weitere Entwicklung des gesamten Gebietes ab-hängig von vielen Faktoren.
Die Stadt Tönisvorst beabsichtigt, unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses das Gebiet weiter zu entwickeln.
Möglicherweise wird für diesen Schritt der städtebaulichen Entwicklung ein weiteres Wettbewerbsverfahren, z.B. ein Investorenwettbewerb, durchgeführt.
Die geplante Schulerweiterung allerdings ist beschlossen und soll umgesetzt werden.
Die Stadt Tönisvorst wird unter Würdigung der Wettbewerbsergebnisse beraten, ob einer der Preisträger des städtebaulichen Ideenwettbewerbes für die Umsetzung der Schulerweiterung gewonnen werden kann. Eine definitive Zusage kann allerdings nicht gegeben werden.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits er-brachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis maximal zur Hälfte der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen we-sentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
B. Erläuterung der Wettbewerbsaufgabe und Rahmenbedingungen
1 Gegenstand des Wettbewerbes
Gegenstand des Wettbewerbes ist die städtebauliche Konzeption eines innerörtlichen Quartiers, ca. 2,5 ha, im Ortskern von St. Tönis durch die Weiterentwicklung, die Ergänzung und Stärkung der gewerblichen Nutzung (Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Büro- und Verwaltung) in Verbindung mit Wohnnutzung.
Für den Bereich der vorhandenen Katholischen Schule ist die Erweiterung laut Raumprogramm zu entwickeln.
Es wird erwartet, dass durch die Wettbewerbsergebnisse ein wesentlicher Impuls für die Aktivierung und Stärkung des Planungsgebietes einerseits und das Umfeld des Ortskernes andererseits gegeben wird.
2 Historische Entwicklung der Stadt Tönisvorst
Tönisvorst setzt sich aus den beiden Gemeinden St. Tönis und Vorst zusammen. Mit der kommunalen Neugliederung im Jahre 1970 wurden die beiden Gemeinden zur Gemeinde Tönisvorst zusammengefasst.
Die Gemeinde Tönisvorst hat 1979 die Stadtrechte erhalten.
Tönisvorst liegt westlich von Krefeld und ist kreisangehörige Stadt im Kreis Viersen mit mittlerweile ca. 31.000 Einwohnern. Nach der zentralörtlichen Gliederung des Landesentwicklungsplanes liegt Tönisvorst in der Ballungsrandzone und zwar als Mittelzentrum.
Von besonderer städtebaulicher Bedeutung für die beiden Ortsteile war die in den siebziger bis Anfang der achtziger Jahre durchgeführten Ortskernsanierungen, die in Vorst auf der Grundlage des Baugesetzbuches und in St. Tönis auf der Grundlage des Städtebauförderungsgesetzes und zwar mit Einsatz erheblicher Fördermittel erfolgte.
Neben der Einrichtung der Einkaufszone ‚Hochstraße’ in St. Tönis wurden im Innenstadtbereich verschiedene wohnlich und gewerblich strukturierte Bauquartiere entkernt und saniert. Es entstanden mehr oder weniger große Innenhöfe, die heute als Ruhezone der Bevölkerung neben dem Einkaufstrubel zum Verweilen zur Verfügung stehen.
Die Dokumentation ‚Sanierung Ortskern St. Tönis’ (Anlage) aus dem Jahr 1985 zeigt sehr deutlich die Problemstellung, die Lösungsmöglichkeiten, bereits realisierte Sanierungen, aber auch die heute noch bestehenden Problembereiche auf.
Das Kartenmaterial des heutigen Bestandes spiegelt die Ergebnisse, die in diesem Zeitraum erreicht werden konnten, wider.
3 Das Wettbewerbsgebiet
Das engere Wettbewerbsgebiet wird im Nord-Westen von der Schulstraße, im Nord-Osten von der Ringstraße, im Süd-Osten von der Friedensstraße und im Süd-Westen von der Straße Alter Graben begrenzt.
Das weitere Wettbewerbsgebiet, der städtebauliche Umgriff, ist sicher bis zur Hochstraße und darüber hinaus bis zum Kirchplatz anzusetzen.
Das engere Wettbewerbsgebiet ist derzeit mit Parkplätzen, teils mit einer Tiefgarage belegt. Insgesamt werden hier 144 Parkplätze nachgewiesen.
Am westlichen Rand befindet sich die Katholische Schule, die erweitert werden wird.
4 Verkehr
Die Ringstraße ist für die innerörtliche Erschließung absolut wesentlich und darf in ihrer Funktion nicht eingeschränkt werden.
Die Bushaltestelle und deren Lage ist zu beachten.
Die Straße Alter Graben muss für die rückwärtige Erschließung der Grundstücke zwischen Hochstraße und Alter Graben erhalten bleiben.
Der Straßenquerschnitt ist so zu dimensionieren und zu gestalten, dass die zu entwickelnden Lösungen für die zum Alten Graben hin orientierten Grundstück-santeile ausreichend erschlossen sind (z.B. Anlieferverkehr).
Der Schulhof der Katholischen Schule wird derzeit über den Alten Graben er-schlossen. Bei der Erweiterung der Schule muss diese Erschließung nicht beibehalten werden, sondern könnte auch an die Ringstraße verlegt werden.
Der ruhende Verkehr für den Bereich Ortskern St. Tönis wird im wesentlichen im engeren Wettbewerbsgebiet nachgewiesen. Die Parkpalette hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Einkaufszone heute so gut angenommen wird.
Trotz des guten Parkplatzangebotes, das ohne Gebührenerhebung besteht, ergeben sich ständig Engpässe, für die Lösungsansätze vorzuschlagen sind.
Die Bausubstanz der Parkpalette ist sehr schadhaft. Eine Sanierung oder gar Abriss ist bislang zurückgestellt worden, um die Ergebnisse aus dem städtebaulichen Wettbewerb abzuwarten.
Über die künftige Nutzung, Sanierung, den Erhalt oder Abbruch, die Neuerrichtung oder Überplanung muss zu gegebener Zeit entschieden werden.
Bei einer Neubebauung muss davon ausgegangen werden, dass zusätzlich zu den durch die Bebauung sich ergebenden Einstellplätze mindestens 144 weitere Stellplätze nachgewiesen werden. Eine Erweiterung der Stellplatzzahl im Sinne des Gutachtens BBE ist anzustreben.
Auf dem Schulgrundstück müssen keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen werden.
5 Freiraum
Im engeren Wettbewerbsgebiet existiert nur im Bereich der Schule schützenswerter Baumbestand. Dieser Baumbestand sollte möglichst erhalten werden.
Für den Fall, dass einzelne Bäume entfernt werden müssen, ist eine Ersatzbe-pflanzung vorzusehen.
Weitere Aussagen zu Funktionen der Freiflächengestaltung werden seitens des Auslobers nicht gemacht, da sie in jedem Fall konzeptabhängig sein werden.
Erwünscht sind allerdings Aussagen über die Gestaltung der Freiflächen, die dem Gesamtanspruch der Stärkung des Zentrums von St. Tönis gerecht werden.
6 Bebauungsplan
Für den Bereich des Wettbewerbsgebietes liegt der Bebauungsplan TO-19c (Anlage) vor.
Die Festsetzungen sind als Orientierung zu verstehen.
Im den Bereich der Katholischen Schule werden die Festlegungen des B-Plans nicht umgesetzt. Die Schule (Hauptgebäude) ist als Bestand gesichert.
7 Katholische Schule
Die Katholische Grundschule, an der Schulstraße gelegen, ist im Ursprungsbau 1902 bzw. 1914 errichtet worden.
Es handelt sich um ein Gebäude mit hohem Identifikationswert für viele Bürger von Tönisvorst.
Der Rat der Stadt hat darum beschlossen, dass dieser Teil der Schule erhalten bleiben soll.
Die später errichteten Anbauten sind jedoch abgängig.
Im Rahmen des Wettbewerbes werden Vorschläge erwartet, wie diese Schule künftig in den städtebaulichen Gesamtrahmen eingegliedert werden kann.
Das zu erhaltende Gebäude umfasst heute 9 Klassenräume sowie 1 Raum für ‚Betreuung von acht bis eins’. Die Räume werden allerdings von der Größe her nicht mehr den heutigen Anforderungen gerecht.
Eine Veränderung der Raumfunktion innerhalb der Schule ist darum möglich.
Das insgesamt erforderliche Raumprogramm umfasst:
12 Unterrichtsräume á 75 qm
3 Mehrzweckräume á 75 qm
1 Forum 150 qm
’Betreuung acht bis eins’ 60-75 qm
Verwaltung:
Sekretariat 25 qm
Rektor 29 qm
Konrektor 20 qm
Lehrerzimmer 60 qm
Elternsprechzimmer 15 qm
Erste-Hilfe-Raum 15 qm
Hausmeisterloge 15 qm
Lager- / Geräteraum 15 qm
Damen-WC 10 qm
Herren-WC 10 qm
Behinderten-WC
Schüler-Toiletten
Seitens des Auslobers werden keine Vorgaben zur Konzeption der Erweiterung gemacht.
8 Städtebauliche Ziele
Wie bereits dargestellt ist das Ziel des Wettbewerbes, Ideen für die Aufwertung des Planungsbereiches zu erhalten.
Hierzu ist insbesondere eine Aussage über die Verwendung der Grundstücksfläche der Parkplätze / Parkpalette zu machen.
Die zukünftigen Nutzungen / Bebauungen sollen zu einer Strukturverbesserung des örtlichen zentralen Handels- und Dienstleistungsangebotes führen.
8.1 Gutachten BBE
Durch das Gutachten (Anlage) der BBE-Unternehmensberatung, Köln, liegen konkrete Aussagen über die derzeitige Situation und die Entwicklungschancen vor. Die Ergebnisse der Untersuchung sind Grundlage des Wettbewerbes.
Aus der Zusammenfassung sei zitiert:
"... Die genannte Zielsetzung erfordert eine räumliche Erweiterung des bestehenden innerstädtischen Einkaufsbereiches
- da eine Ausweitung der Angebotstrukturen im Bestand aufgrund der kleinteiligen baustrukturellen Gegebenheiten deutlichen Restriktionen unterliegt
- und somit der ermittelte Flächenbedarf nicht durch Erweiterungen bestehender Betriebe realisiert werden kann. ...
- Durch die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen, die mit den ermittelten Flächenpotentialen vereinbar sind, und die Schaffung eines in jeder Hinsicht attraktiven Stadtraumes mit entsprechender hoher Aufenthaltsqualität kann hier eine den Kundenbedürfnissen entsprechende Profilierung des Einkaufsplatzes St. Tönis realisiert werden.
- Mit der im Bereich Alter Graben gegebenen Möglichkeit zur Schaffung eines kompakten Rundlaufs kann zudem eine optimale Verknüpfung zur bestehenden Haupteinkaufslage in der Hochstraße hergestellt werden ..."
Im weiteren lassen sich aus dem Gutachten folgende Verkaufsflächengrößen ableiten:
Discountmarkt ca. 700 qm VKF
Schuhe ca. 200 qm VKF
Bekleidung, Wäsche ca. 800 qm VKF
Die Details sind dem Gutachten zu entnehmen.
8.2 Workshop zur Bürgerbeteiligung
Für einen großräumigen Bereich der Innenstadt von St. Tönis ist im Oktober 2000 ein Workshop durchgeführt worden (Anlage). Mit Hilfe dieses Workshops wurden die Ideen und Wünsche der Bürger zur Entwicklung der Innenstadt ermittelt.
Die Ergebnisse des Workshops sind zu beachten.
Parallel zum Wettbewerbsverfahren wird das Ergebnis des Workshops in einen Rahmenplan einfließen, der für ein größeres Untersuchungsgebiet die künftige städtebauliche Entwicklung aufzeigen wird.
8.3 Sonstige städtebaulichen Ziele
Die zum Alten Graben hin orientierten Grundstücksanteile der an die Hochstraße angrenzenden Grundstücke stellen sich derzeit überwiegend als Restflächen, Parkplätze und durch Zufälligkeiten gekennzeichnete wenig qualitätsvolle Zonen dar.
Die im Stadtbild zu vermutende oder vielleicht auch wünschenswerte Kante im Sinne des Straßennamens ist nicht vorhanden.
Der B-Plan lässt eine rückwärtige Bebauung zu.
Da die Grundstücke in privater Hand sind, lässt sich nur durch überzeugende Lösungen ein Anstoß zu Eigeninitiative geben.
Es wird erwartet, dass zu der Ausbildung der Grundstücksgrenzen und der Straßenkante Alter Graben eine überzeugender Vorschlag gemacht wird.
Es ist im weiteren eine Aussage über die Verknüpfung des Wettbewerbsgebietes mit der Hochstraße zu machen.
9 Bauliche Zielvorstellungen
Das Wettbewerbsergebnis bildet die Grundlage für die weiteren Entscheidungen der Tönisvorst, insbesondere aber auch für Gespräche mit Investoren.
Von daher wird einerseits eine hohe Gestaltqualität und Maßstäblichkeit der Gebäude erwartet.
Andererseits müssen die vorgeschlagenen Bebauungen derart konzeptionell sein und eine ebenso robuste Grundstruktur aufweisen, die es ermöglicht - ohne die Gesamtkonzeption aufzugeben - z.B. eine abschnittsweise Realisierung durchzuführen.
Es wird ein zeitgemäße, nicht historisierende Architektursprache erwartet, die der Bedeutung der Bauaufgabe an diesem für St. Tönis so wichtigen Ort gerecht wird.
Folgende konkreten Nutzungen sind ergänzend zu den aufgeführten (Einzelhan-del, Verwaltung, Wohnen) ebenfalls vorstellbar und werden in den verschiedensten Gremien der Stadt Tönisvorst diskutiert:
- Einrichtung der städtischen Verwaltung
- Einrichtung der städtischen Bibliothek (derzeit im Rathaus St. Tönis)