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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt

D-Hemer: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

2007/S 184-224790

WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stadt Hemer, vertreten durch den Bürgermeister, Amt für Planen, Bauen und Verkehr, Hademareplatz 44, D-58675 Hemer.
Internet-Adresse(n):
www.hemer.de
Weitere Auskünfte erteilen: Norbert Post • Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Arndtstraße 37, z. Hd. von Joachim Sterl, Ellen Wiewelhove, D-44135 Dortmund. Tel. +49 (0)2 31 - 47 73 48 63. E-Mail: info@post-welters.de. Fax +49 (0)2 31 - 55 44 44. URL: www.post-welters.de.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: Norbert Post • Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Arndtstraße 37, z. Hd. von Joachim Sterl, Ellen Wiewelhove, D-44135 Dortmund. Tel. +49 (0)2 31 - 47 73 48 63. E-Mail: info@post-welters.de. Fax +49 (0)2 31 - 55 44 44. URL: www.post-welters.de.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Norbert Post • Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Arndtstraße 37, z. Hd. von Joachim Sterl, Ellen Wiewelhove, D-44135 Dortmund. Tel. +49 (0)2 31 - 47 73 48 63. E-Mail: info@post-welters.de. Fax +49 (0)2 31 - 55 44 44. URL: www.post-welters.de.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
Sonstiges: Abfallwirtschaft.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Einstufiger begrenzter Wettbewerb zur Objektplanung von Freianlagen und Verkehrsanlagen nach den Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RAW 2004) im Rahmen der VOF. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt, davon werden vorab 8 Teilnehmer gesetzt und zur Teilnahme eingeladen. Dem Wettbewerb ist ein Bewerbungsverfahren mit Auslosung der Teilnehmer vorgeschaltet.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hemer wird im Jahr 2010 die Landesgartenschau NRW ausrichten. Durch die Entwicklung neuer attraktiver Stadträume will die Stadt die Zentrumsfunktion in der Innenstadt stärken (Hademareplatz) und über die Ostenschlahstraße den notwendigen Brückenschlag zum Landesgartenschaugelände herstellen. Dort soll künftig ein neuer Stadtteil mit Wohnen, Kultur, Gewerbe und Erholen entstehen. Der Hademareplatz mit angrenzenden Flächen umfasst ca. 17.000 qm, die Ostenschlahstraße hat eine Länge von ca. 600 m. Ziel des Wettbewerbs ist es, das Stadtbild aus den 1970er Jahren grundlegend neu zu definieren. Dies gilt insbesondere auch für die Neugestaltung von zwei Spielplatzflächen am „Neuen Markt“ (Umfeld Hademareplatz, ca. 1.000 qm) und am „Amselweg“ (angrenzend Ostenschlahstraße, ca. 1.200 qm). Nach Abschluss des Wettbewerbs wird mit allen Preisträgern verhandelt. Für die Realisierung des Vorhabens soll demjenigen Preisträger der Auftrag erteilt werden, der unter Berücksichtigung der Bewertung des Preisgerichtes und des Ergebnisses der Verhandlungen die wirtschaftlich und qualitativ bestmögliche Leistung erwarten lässt. Einzelaspekte und Gewichtung dieser Zuschlagskriterien werden den Preisträgern vor Beginn der Verhandlungen mitgeteilt.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74250000.

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Voraussetzung zur Teilnahme ist der Nachweis der fachlichen Eignung, insbesondere: Erfahrungen in der Entwurfs- und Ausführungsplanung (Leistungsphasen 2 – 5 gemäß HOAI) von städtischen Platz- oder Straßenanlagen mit Baukosten (BK Gruppe 500) von mind. 1 000 000 EUR. Die Baufertigstellung darf max. 5 Jahre [= 2002] zurückliegen. Sofern mehr Bewerber diese Kriterien erfüllen als Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung unter Rechtsaufsicht, um auf die vorgesehene Teilnehmerzahl zu kommen. Für die Bewerbung sind ausschließlich die unter www.post-welters.de veröffentlichten Mustervordrucke Zulassungsvoraussetzung. Je Teilnehmer sind folgende Unterlagen einzureichen: A. Bewerbungsbogen B. ausgefülltes Formblatt mit Liste der erbrachten Leistungen C. max. 3 DIN A-3 Blätter mit Darstellung von Referenzobjekten, z.B. exemplarische Projekte vergleichbarer Komplexität (Platz- oder Straßenraumgestaltung); bei Wettbewerbsbeiträgen mit Angabe des erzielten Rangs D. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Verfassers der Wettbewerbsarbeit die Berufsbezeichnung Stadtplaner/Stadtplanerin oder Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin zu tragen oder in Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden. Weitere Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgeschickt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind: Bewerber/Teilnehmer die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellter oder freier Mitarbeiter eines Bewerbers/eines Mitgliedes einer Bewerbergemeinschaft sind oder die im Sinne des § 25 Abs. 4 VOF bevorzugt sein oder Einfluss haben können. Die ausgelosten Bewerber/innen werden umgehend über das Ergebnis der Auslosung benachrichtigt. Die nicht ausgelosten Bewerber/innen erhalten keine gesonderte Mitteilung - das Ergebnis der Auslosung ist unter www.post-welters.de einsehbar. Auf Anfrage kann das Protokoll der Losziehung beim Wettbewerbsbetreuer angefordert werden.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Teilnahmeberechtigt sind nur Stadtplaner/innen und/oder Landschaftsarchitekten/innen, die in der EU (Europäische Union) und deren Mitgliedstaaten sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Beschaffungsabkommens (GPA) ihren Wohn- und Geschäftsitz haben und gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in oder Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt sind. Ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie (85/384/EWG sowie 89/48/EWG). Architekten/Architektinnen sind in Arbeitsgemeinschaften mit Stadtplaner/innen oder Landschaftsarchitekten/innen teilnahmeberechtigt, es gelten sinngemäß die gleichen Teilnahmevoraussetzungen. Angesichts der Aufgabenstellung wird die Zusammenarbeit mit Straßenbauingenieuren empfohlen. Adäquat teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Bekanntmachung folgende Voraussetzungen erfüllen: Geschäftssitz im Zulassungsbereich, wenn zum satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, und der/die bevollmächtigte Vertreter/in der Gesellschaft und der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: 20.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
1. dtp David + Terfrüchte, Essen.
2. factorgrün, Denzlingen.
3. GTL Landschaftsarchitekten, Kassel.
4. LohausCarl, Landschaftsarchitektur, Hannover.
5. PASD, Architekten Feldmeier-Wrede, Hagen.
6. planorama Landschaftsarchitektur, Berlin.
7. scape landschaftsarchitekten, Düsseldorf.
8. Vedder + Berndes Architekten und Stadtplaner, Menden.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Städtebauliche Einbindung und räumliche Fassung Nutzungskonzept Gestaltung und Belebung Realisierbarkeit.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
22.10.2007.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme beträgt 40.000 EUR inklusive Mwst. Folgende Verteilung ist vorgesehen: 1. Preis: 15.000 EUR, 2. Preis: 10.000 EUR, 3. Preis: 7.000 EUR, 4. Preis: 4.000 EUR, zwei Anerkennungen: 2.000 EUR Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Preisträgerin oder des Preisträgers bis zur Höhe der Summe aus dem Bearbeitungshonorar und dem zuerkannten Preis nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Ja.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Das Preisgericht wird nach RAW besetzt werden.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Vorgesehene Termine: Einsendeschluss für die Bewerbungen: 23. Oktober 2007 Benachrichtigung der ausgelosten Teilnehmer: 26. Oktober 2007 Versand der Wettbewerbsunterlagen: 29. Oktober 2007 Einreichung schriftlicher Rückfragen bis: 5. November 2007 Pflichtkolloquium: 13. November 2007 Abgabe der Wettbewerbsunterlagen bis: 21. Januar 2008 Preisgerichtssitzung: 15. Februar 2008 Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48143 Münster (Tel. 0049/251/411-1691, Fax 0049/251/411-2165, e-mail: vergabekammer@brms.nrw.de, Internet-Adresse: www.brms.nrw.de) bis zur Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Zuschlagserteilung darf erst erfolgen, wenn die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert wurden und danach 14 Tage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, wenn der Vergabeverstoß bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht unverzüglich gerügt wurde oder aufgrund der Bekanntmachung erkennbar war und nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt worden ist. Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind ebenfalls bei der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg erhältlich. Das Vorhaben wird aus Mitteln des Städtebauförderungsprogrammes des Landes NRW finanziert. Diese Landesmittel werden zukünftig möglicherweise mit Gemeinschaftsmitteln gebündelt. Im Zeitpunkt der Versendung der Bekanntmachung steht der Auftrag jedoch nicht in Verbindung mit einem Vorhaben oder Programm, das aus Gemeinschaftsmitteln finanziert wird.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
21.9.2007.