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Vollständiger Auslobungstext Teil B

Teil B - Wettbewerbsaufgabe



1. Lage und Bedeutung der Stadt Bühl

Bühl liegt in herrlicher Landschaft, mitten in der Ferienregion BühlerTal. Die Stadt hat sich zu einem beliebten, attraktiven und bedeutenden Gewerbestandort mit weltweit tätigen Unternehmen entwickelt. Bühl stellt eine gelungene Symbiose dar zwischen einem aufstrebenden Gewerbestandort und einer liebenswerten, attraktiven Innenstadt.
Optimale Verkehrsanbindungen an Straße, Schiene, Wasser und Luft, vielfältige und interessante Infrastruktureinrichtungen, attraktive Einkaufsmöglichkeiten in Verbindung mit einem hohen Wohnwert zeichnen das Dienstleistungszentrum aus. Bühl zählt 29.300 Einwohner, ist Mittelzentrum und versorgt den gesamten südlichen Teil des Landkreises Rastatt sowie den nördlichen Teil des Ortenaukreises.
Eine fortschrittliche Stadtentwicklung in Verbindung mit einer konsequenten und dynamischen Wirtschaftsförderung, sichern den Standortvorteil und erschließen neue Perspektiven für zukünftige Entwicklungen (s. auch unter www.buehl.de ).


2. Wettbewerbsgebiet

Das ca. 2 Hektar große Wettbewerbsgebiet liegt an exponierter Stelle der Kernstadt. Es bildet den nördlichen Eingangsbereich - das "Nordtor" - in das Bühler Einkaufszentrum im Kreuzungsbereich Hauptstraße / Rhein- und Grabenstraße.
Gerade dieser strategisch und stadtgestalterisch wichtige Bereich, der die Bedeutung und die Attraktivität der anschließenden Einkaufszone repräsentieren sollte, ist wenig einladend gestaltet und in Anbetracht des Standortes nicht angemessen genutzt.
Die ehemals bedeutende Handelsstraße, die alte Bundesstraße 3, ist nach wie vor d i e Geschäfts- und Einkaufsstraße in Bühl, mit vielfältigen fußgängerfreundlichen Querverbindungen in die flankierenden Stadtbereiche.
Das Bearbeitungsgebiet setzt sich aus dem engeren und dem erweiterten Entwurfs- bereich zusammen. Im erweiterten Bereich sollen nur Vorschläge über eine mögliche Neugestaltung der Freibereiche gemacht werden. Wesentlich dabei ist die Nahtstelle zwischen engerem und erweitertem Entwurfsbereich.


3.0 Aufgabe

Das wesentliche Ziel des Wettbewerbes besteht darin, für den nördlichen Eingangsbereich der Bühler Einkaufs- und Geschäftszone einen attraktiven Auftakt zu entwickeln, der dieser exponierten Lage Rechnung trägt und die Besonderheit des Standortes sichtbar und erlebbar macht. Ein spannender Aspekt dabei könnte die Auseinandersetzung und Neuinterpretation des Themas "Stadttor" sein.
Die neuen Maßnahmen sollen die Vielfalt und Qualität der Bühler Innenstadt weiter stärken und interessant gestalten.
Der richtige Maßstab, die Angemessenheit der Mittel, gut proportionierte und richtig platzierte Nutzungseinheiten sind wichtige Kriterien.
Erwünscht ist die Entwicklung gemischter Nutzungseinheiten von Wohnen, Läden und Dienstleistungseinrichtungen. Hauptsächlich in den Erdgeschossen sind attraktive Laden- und Dienstleistungsflächen nachzuweisen, die flexibel auf unterschiedliche Flächenansprüche reagieren können. Flächenzuschnitte von ca. 250 bis max. 2000 m_ Nutzfläche sollen dabei möglich sein.






3.1 Grundstücke, Nutzungen und Vorgaben
Engerer Entwurfsbereich:

Für die Grundstücke mit den Lagebuchnummern 71, 72, 71/2 (teilweise), 73, 74 und 75 kann ein Gesamtkonzept entwickelt werden. Dabei ist zu beachten, dass eine Bebauung der Grundstücke Nr. 71 und Nr. 72 als erster Bauabschnitt funktionsfähig sein muss.

Für das an das Entwurfsgebiet direkt angrenzende Restgrundstück 71/2 besteht von der Rheinstraße aus ein Überfahrtsrecht über das Grundstück mit der Lagebuchnummer 72 . Das Konzept für die Grundstücke 71 und 72 ist so zu entwickeln, dass auf unbestimmte Zeit eine Zufahrt über Rhein- oder Hauptstraße möglich bleibt.

Mit dem historischen, unter Denkmalschutz stehendem Gaststättengebäude auf dem Grundstück mit der Lagebuchnummer 71 sollen sich die Bearbeiter verantwortungsbewusst auseinandersetzen und die Entscheidung zu einem möglichen Abbruch gegenüber einer Neubebauung sorgfältig abwägen und nachvollziehbar darstellen (s. Anlage 4).

Die Grundstücke mit den Lagebuchnummern 73, 74 und 75 sollen einer Neubebauung zugeführt werden. Die darauf befindliche Gebäudesubstanz steht zur Disposition.

Ebenfalls zur Disposition steht die Bebauung auf den Grundstücken mit den Lagebuchnummern 137, 138 und 138/1. Dieses Areal kann zusammenhängend geplant und gestaltet werden.

Die Grundstücke mit den Lagebuchnummern 157, 157/1, 157/2, 158 und 159 sind zu überplanen. Das Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße 86 (Flst. Nr. 157) ist dabei in das Konzept zu integrieren und eine Zufahrt über die Grabenstraße zu sichern. Ebenfalls sind die notwendigen 9 Stellplätze wieder auszuweisen. Die Gebäude Hauptstraße 88 und 90 (Flst. Nr. 158, 159) stehen zur Disposition.

Auf dem Grundstück mit der Lagebuchnummer 146/5 ist das unter Denkmalschutz stehende ehemalige Weinhandelshaus, Hauptstraße 92, mit den derzeitigen Gebäudenutzungen zu erhalten. Die übrige Bausubstanz auf dem Grundstück kann abgebrochen werden.
Eine Neuordnung und Bebauung kann im Zusammenhang mit dem angrenzenden Grundstück, Lagebuchnummer 146/9, entwickelt werden.
Die 10 notwendigen Stellplätze, sowie ein Behindertenparkplatz, sind für die Nutzungen des ehemaligen Weinhandelshauses wieder nachzuweisen.

Die Grundstücke mit den Nummern 146/8, 146/15 und 146/14 sind ebenfalls zu überplanen und können einer Neubebauung zugeführt werden. Die Planung sollte dabei so angelegt sein, dass eine Realisierung in wenigstens 2 Bauabschnitten möglich sein muss. Dabei ist darauf zu achten, dass sich der 1. BA auf die Grundstücke mit den Nummern 146/8 und 146/15 und der 2. BA auf das Grundstück mit der Nummer 146/14 erstreckt.


Erweiterter Entwurfsbereich:

Die Grundstücke mit den Lagebuchnummern 1345 und 70 werden von der Polizei genutzt. Die 1791 erbaute ehemalige bad. Amtskellerei, Hauptstraße 91, steht unter Denkmalschutz.
Das Gesamtareal ist neu zu ordnen und zu gestalten. Die Nutzung als Standort für die Polizei ist beizubehalten und gegen die Nachbargrundstücke abzugrenzen.
Auf dem Areal sind mind. 32 offene und 15 Garagenstellplätze nachzuweisen. Zwei Zu- und Abfahrten zur Hauptstraße sind zu gewährleisten.
Für das Wohngebäude, Hauptstraße 93, ist ein sinnvoll bemessenes Grundstück abzugrenzen.
Das 1850 errichtete Amtsgericht auf dem Grundstück mit der Lagebuchnummer 139 steht ebenfalls unter Denkmalschutz und ist als Gerichtsgebäude zu erhalten. Die nördlich des Gebäudes vorhandene Zu- und Abfahrt zur Hauptstraße ist beizubehalten.

Die Freifläche kann im Zusammenhang mit der Entwicklung auf den südlich angrenzenden Grundstücken, neu geordnet werden. Bei dem auf dem Grundstück vorhandenen Baum handelt es sich um eine naturdenkmalverdächtige ca. 100- jährige Linde, die zu erhalten ist.


4. Verkehr, Erschließung, Parkierung

Die Entwurfsbereiche werden von der Haupt-, Rhein- und Grabenstraße erschlossen. Der ab der Rheinstraße nach Süden verlaufende Abschnitt der Hauptstraße sollte nicht durch weitere Grundstücks- und Garagenzufahrten belastet werden. Es ist geplant, den Abschnitt zwischen Rhein- und Bühlertalstraße verkehrsberuhigt auszubilden und neu zu gestalten.
Der von Norden kommende Durchgangsverkehr soll, wie in der Anlage 7 dargestellt, in die Rheinstraße geführt werden. Hinweise für eine mögliche Ausgestaltung dieses Verkehrsknotenpunktes sind der Anlage 8, Seiten 3 und 4 zu entnehmen.
Die Variante 5 entspricht den Vorstellungen der Stadtverwaltung.
Anlage 9 informiert zusätzlich über die vorhandenen Verkehrsmengen an diesem Knotenpunkt.

Eine Neugestaltung der verkehrsberuhigten Hauptstraße ist von den Wettbewerbs- teilnehmern im Entwurfsbereich aufzuzeigen. Ebenso ist die Organisation und Gestaltung der sonstigen Verkehrsflächen verständlich darzustellen.
Die Verkehrsmengen sind bei der Organisation und Gestaltung zu berücksichtigen.

Die vorhandenen 50 öffentlichen Stellplätze auf den Grundstücken mit den Nummern 72, 146/9, 1457/1 und 157/2 können grundsätzlich überplant werden. Etwa 50% davon sind jedoch wieder als öffentliche Stellplätze orientierungsfreundlich im Wettbewerbsgebiet nachzuweisen. Das Polizeiareal steht dafür nicht zur Verfügung.

Die Anzahl der notwendigen Stellplätze für die Neubebauung ist in den Plänen nachvollziehbar darzustellen und nach folgendem Schlüssel zu berechnen:

Wohnen = 1,5 Stellplatz / Wohneinheit bzw. 100 m_ Bruttogeschossfläche
Gewerbe = 1,0 Stellplatz / 80 m_ Bruttogeschossfläche

Die Zufahrten zu den Parkierungsanlagen sind deutlich darzustellen.

Die Hinzuziehung eines sachverständigen Beraters aus dem Bereich der Verkehrsplanung wird den Wettbewerbsteilnehmern empfohlen.


Bühl, 21. März 2005






Hans Stiebel
Oberbürgermeister












Zeitrahmen




Abstimmung mit Verwaltung 19.01.2005

Entwurf Auslobung an Verwaltung 01.02.2005

Abstimmung Technischer Ausschuss 10.03.2005

Preisrichtervorbesprechung 15.03.2005

Abstimmung Gemeinderat 16.03.2005

Veröffentlichung Bewerbungsverfahren voraussichtlich 02.04.2005

Bewerbung zum Losverfahren
mit Teilnahmebestätigung bis zum 25.04.2005

Losziehung 28.04.2005

Benachrichtigung Teilnehmer und Zusendung
der Wettbewerbsunterlagen bis 06.05.2005

Ausgabe Modell 10.05.2005 bis 12.05.2005

Schriftliche Rückfragen bis 06.06.2005

Beantwortung Rückfragen 20.06.2005

Abgabe Pläne 19.08.2005

Abgabe Modell 26.08.2005

Vorprüfung bis 11.09.2005

Preisgerichtssitzung 23.09.2005

Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten 26.09.2005 bis 30.09.2005