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Vollständiger Auslobungstext Teil A

Stadt Bühl / Baden

Begrenzt offener
Städtebaulicher Ideenwettbewerb


"Nordtor"


März 2005


Teil A – Allgemeine Bedingungen des Wettbewerbes



1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs
2. Auslober
3. Gegenstand des Wettbewerbs
4. Wettbewerbsart, Wettbewerbsstufen, Verfahrensform
5. Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs
6. Wettbewerbsteilnehmer
7. Verfahrenseinleitung, Bewerbungen
8. Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer
9. Wettbewerbsunterlagen
10. Wettbewerbsleistungen
11. Beurteilungskriterien
12. Termine
13. Preise, Ankäufe
14. Abschluss des Wettbewerbs
15. Urheberrecht
16. Weitere Bearbeitung









Allgemeine Wettbewerbsbedingungen

Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die GRW 1995 mit dem Einführungserlass des Landes Baden-Württemberg vom 20.08.1997 zugrunde, die auf Basis der VOF erstellt wurden.

Die Anwendung und Anerkennung der Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW) ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht.

An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer des Landes Baden-Württemberg beratend mitgewirkt.

Die Auslobung wurde dort unter der Nummer registriert und vom Auslober vorschriftsgemäß bekanntgemacht.



1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs (GRW 5.1.2)

Mit dem städtebaulichen Ideenwettbewerb "Nordtor", Bühl sollen Ideen für die Gestaltung und Neuordnung des nördlichen Eingangsbereiches in die Bühler Einkaufszone aufgezeigt werden. Die Identität und Attraktivität des Bühler Zentrums soll dadurch gestärkt werden.


2. Auslober (GRW 3.1)

Der Auslober ist die Stadt Bühl, vertreten durch
Herrn Oberbürgermeister Hans Striebel
Rathaus 1
Hauptstraße 47
77815 Bühl / Baden


3. Gegenstand des Wettbewerbs

Gegenstand des Wettbewerbs (GRW 1.1) ist ein städtebaulicher Vorentwurf für den Bereich "Nordtor" in Bühl.
Die Aufgabe des Wettbewerbs ist in der Auslobung, Teil B, im Einzelnen beschrieben.


4. Wettbewerbsart (GRW 2.1, 2.4.2.)

Der Wettbewerb ist als einstufiger Ideenwettbewerb in Form eines begrenzt offenen Wettbewerbs ausgeschrieben.
Das Verfahren ist anonym (GRW 1.6).

Der Wettbewerb ist auf 25 Teilnehmer begrenzt:
- 5 Teilnehmer werden ohne Bewerbung auf Grund ihrer Qualifikation vom Auslober zur Teilnahme eingeladen.
- 20 Teilnehmer werden auf Grund ihrer Bewerbung anonym ausgelost.



...



5. Zulassungsbereich, Sprache des Wettbewerbs (GRW 2.3.1, 5.1.2)

Zulassungsbereich ist das Land Baden Württemberg.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist Interessierten von außerhalb des Zulassungsbereichs mit Bezug auf Artikel 49 des EWG- Vertrages möglich.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.


6. Wettbewerbsteilnehmer (GRW 3.2)

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich zur Führung der Bezeichnung Architekt(-in), Landschaftsarchitekt(-in) und Stadtplaner(-in) berechtigt sind.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt und Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach
- der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie),
- der Richtlinie 89/48/EWG(EG-Hochschuldiplomrichtlinie)

Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.

Bei der Teilnahme von Landschaftsarchitekten ist eine Arbeitsgemeinschaft mit Architekten bzw. Stadtplanern gefordert.
Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss der Bewerber.
Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen.
Sachverständige Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.

Zur Teilnahme am Wettbewerb werden folgende Architekturbüros eingeladen:

- AS Architektur und Stadtplanung
(Dipl.-Ing. A. Thoma & Dipl.-Ing. J. Sauer)
Hüflischer Hof 13
77815 Bühl

- gekeler bäuerlein architekten
Beiertheimer Allee 26
76133 Karlsruhe

- Humpert & Kösel- Humpert
Freie Architekten und Stadtplaner
Gartenstraße 10
76133 Karlsruhe




- Architekturbüro Wurm & Wurm
Siemensstraße 8
77815 Bühl


- Nachtrieb und Weigel
Büro für Stadtplanung und Architektur
Bahnhofstraße 44
67346 Speyer

Aus den Bewerbern werden 20 Bewerber per Losentscheid ausgewählt.
Die Auslosung erfolgt unter unabhängiger Aufsicht und ist nicht öffentlich.


7. Verfahrenseinleitung/ Bewerbungen

Teilnahmeberechtigte können sich
bis zum 25.04.2005, 16.00 Uhr zur Teilnahme am Losverfahren
bewerben. Bis zu diesem Termin müssen die Bewerbungsunterlagen bei der Stadt Bühl im Planungs- und Hochbauamt eingegangen sein. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Der Bewerbung sind beizufügen:
- Angaben zum Geschäftssitz mit Telefon- und Telefaxnummer sowie E- Mail-Adresse
über die eine Nachricht erfolgen kann
- Nachweis zur Teilnahme durch Kopie des Kammermitgliedsausweises
- Verbindliche Teilnahmebestätigung mit der Versicherung, die im Rahmen des
Wettbewerbes ausgehändigten Daten(dwg- Datei etc.) nur projektbezogen für den
Wettbewerb zu nutzen.

Die ausgelosten Wettbewerbsteilnehmer werden unverzüglich benachrichtigt.

Bewerbungen zum Losverfahren sind wie folgt zu adressieren:

Stadt Bühl
Planungs- und Hochbauamt
Friedrichstraße 6
77806 Bühl / Baden

Die Teilnahmebestätigung ist verbindlich mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Bewerber, die ihre Teilnahme nicht erklärt haben, sind zur Teilnahme nicht berechtigt. Für diesen Fall werden Nachrücker bestimmt.


8.0 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer (GRW 3.3, 3.4)

Das Preisgericht (alphabetische Reihenfolge) wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört:


8.1 Fachpreisrichter:

Prof. Dipl.- Ing. Gerd Gassmann, freier Architekt, Karlsruhe

Prof. Dipl.- Ing. Nikolaus Kränzle, freier Architekt, Karlsruhe

Bürgermeister Dipl.- Ing. Hubert Schnurr, Architekt und Stadtplaner, Bühl


Prof. Dipl.- Günter Telian, freier Architekt und Stadtplaner, Karlsruhe

Prof. Dipl.- Ing. Peter Weller, freier Architekt, Leimersheim


8.2 Stellvertretende Fachpreisrichter

Dipl.- Ing. (FH) Daniel Schäfer, Architekt, Bühl

Dipl.- Ing. Petra Schippalies, freie Stadtplanerin, Langensteinbach


8.3 Sachpreisrichter

Oberbürgermeister Hans Striebel

Lothar Schrodin, Gemeinderat Stadt Bühl

Eva Wigand-Helbing, Gemeinderat Stadt Bühl

Brigitte Reith, Gemeinderat Stadt Bühl


8.4 Stellvertretende Sachpreisrichter

Detlef Franz, Gemeinderat Stadt Bühl

Sepp Meister, Gemeinderat Stadt Bühl


8.5 Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)

1 Vertreter des Ingenieurbüros Zink, Peter Sackmann


8.6 Vorprüfer

Dipl.- Ing. Barbara Thevenot, Abteilungsleiterin Stadtplanung Bühl

Dipl.- Ing. Peter Valovic, freier Architekt und Stadtplaner, Karlsruhe


8.7 Gäste

1 Vertreter des historischen Vereins, Jörg Seiler


9. Wettbewerbsunterlagen (GRW 5.1.3)

Die Wettbewerbsunterlagen werden voraussichtlich am 06.05.2005 allen Wettbewerbsteilnehmern zugesandt.

Die Wettbewerbsunterlagen bestehen aus

Teil A - Rahmenbedingungen
Teil B - Wettbewerbsaufgabe

und den folgenden Anlagen:

Anlage 1: Stadtplan M 1 : 12 500
Anlage 2: Katasterplan als dwg- Datei auf CD
Anlage 3: Lageplan M 1 : 1000 mit Darstellung städtischer Grundstücke in gelb
Anlage 4: Liste der Kulturdenkmale
Anlage 5: Luftaufnahme M 1 : 1000 (auch auf CD als tif- Datei)
Anlage 6: Lageplan mit eingetragenen First- und Traufhöhen
Anlage 7: Verkehrskonzept (Entlastung Hauptstraße)
Anlage 8: Verkehrsgutachten Büro BSV
Anlage 9: Verkehrsgutachten Büro I.V.E
Anlage10: Skizze Bühl vor 1600
Anlage11: Städtebaulich- funktionales Entwicklungskonzept auf CD
für die Stadt Bühl (wesentlich: Aussagen zur Innenstadt)
Anlage12: VISION 2010 – DIE NEUE BÜHLER INNENSTADT
Anlage13: Berechnungsformblatt
Anlage14: Verfassererklärung (2-fach) gem. Anlage
Anlage15: Abholausweis Modell

Zu Anlage 12
Das eingeladene Büro AS Architektur und Stadtplanung aus Bühl hat bereits einmal eine VISION 2010 für die Bühler Innenstadt skizziert, die den Wettbewerbsbereich einschloss. Diese Planung ist der Auslobung als Anlage 12 beigefügt.

Das Modell kann ab 10.05.2005 bis 12.05.2005 von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr gegen Vorlage des Abholausweises nach Voranmeldung unter folgender Adresse abgeholt werden:
Firma Seibicke
Türkenlouisstraße 2, 77815 Bühl
Tel.-Nr.: 07223/2 40 70

Auf Wunsch wird das Modell gegen Kostenerstattung zugesandt.


10. Wettbewerbsleistungen (GRW 5.1.4), Kennzeichnung (GRW 5.4.1)

Im Einzelnen werden vom Teilnehmer folgende Leistungen gefordert:

1. Strukturplan M 1: 1000

Darzustellen ist die neue Stadtstruktur und deren räumliche Verknüpfung mit den angrenzenden Stadtbereichen.

2. Lageplan M 1 : 500

Darzustellen sind die neuen baulichen Anlagen als Dachaufsicht, die privaten und öffentlichen Räume, die Hauptzugänge, die Belieferung, die Zu- und Abfahrten und die Größe der Parkierungsanlagen, die Grundstücksgrenzen und die Nutzungen geschossweise

3. Gestaltungsplan im M 1 : 200

Skizzenhafte Darstellung der Freiräume und der Erdgeschossgrundrisse der Neubebauung im Kreuzungsbereich Haupt-, Rhein- und Grabenstraße. Dabei sind insbesondere die Grundstücke mit folgenden Lagebuchnummern zu überplanen:
Nummer 137, 138 und 138/1





4. Schnitte und Ansichten im M 1 : 200

Skizzenhafte Darstellung wesentlicher Ansichten und Schnitte im Bereich des oben angegebenen Gestaltungsplanes

5. Berechnungen

Die Berechnungen sind auf dem mitgelieferten Formular einzutragen.

6. Modell M 1 : 500
Für das Modell ist die zur Verfügung gestellte Grundplatte zu verwenden.

7. Erläuterungen

Erläuterungen zum Entwurf sind auf den Plänen darzustellen.
Der Umfang von 2 DIN A4- Seiten soll nicht überschritten werden.
Erläuternde Skizzen sind dabei zulässig.

8. Verfassererklärung

Die Verfassererklärung (GRW 5.2) ist zweifach ausgefüllt in einem verschlossenen, undurchsichtigem Umschlag als Verfassererklärung gekennzeichnet und mit der Kennzahl beschriftet abzugeben. Eintragungsort und Kammernummer sind anzugeben.

9. Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen

10. Zusätzlich sind alle Pläne auf CD-Rom im TIF- oder JPG- Format für die anschließende Wettbewerbsdokumentation zusätzlich einzureichen.

Alle Unterlagen sind mit einer sog. Kennziffer zu versehen. Die Kennzahl besteht aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern ist 1cm hoch und 6cm breit.
Die Pläne sind ungefaltet einzureichen und an der rechten oberen Ecke mit der Kennzahl zu versehen.


11. Beurteilungskriterien (GRW 5.1.5)

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:

Städtebauliche Gesamtidee, Identität

Einbindung in die vorhandene Struktur, Maßstäblichkeit

Qualität der öffentlichen und der privaten Räume

Qualität der Baukörper

Funktion, Nutzung und Flexibilität

Bauabschnitte und Realisierbarkeit

Wirtschaftlichkeit






12. Termine

Bekanntmachung: 02.04. 2005

Meldeschluss für Bewerbungen: 25.04.2005 bis 16.00 Uhr Zugang beim Auslober

Losziehung: 28.04.2005

Benachrichtigung der Teilnehmer und Versendung der Unterlagen: 06.05.2005

Abholung Modell vom 10.05.2005 bis 12.05.2005 jeweils von 9.00- 17.00 Uhr

Rückfragen können bis zum 06.06.2005 schriftlich an den Auslober gerichtet werden.


Sie werden bis zum 20.06.200 vom Auslober - soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Fachpreisrichtern - schriftlich beantwortet und werden Bestandteil der Auslobung.

Abgabetermin für die Pläne ist der: 19.08.2005 bis 11.00 Uhr
Abgabetermin für das Modell ist der: 26.08.2005 bis 11.00 Uhr

Zum Abgabetermin müssen Pläne und Modell beim Auslober eingereicht sein.

Bis 11.00 Uhr kann der Entwurf im 1. Stockwerk / Zimmer 106 im Planungs- und Hochbauamt der Stadt Bühl, Friedrichstraße 6 abgeliefert oder an folgende Postadresse aufgegeben werden:

Planungs- und Hochbauamt Stadt Bühl
Friedrichstraße 6
77815 Bühl / Baden

Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Post, Bahn oder anderen Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit, bei persönlicher Ablieferung beim Auslober die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe.

Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da der Tagesstempel auf dem Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein maßgebend.
Einlieferungsscheinbelege sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen.

Zur Wahrung der Anonymität ist bei Zusendung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift des Auslobers zu verwenden.

Das Preisgericht tagt voraussichtlich am: 23.09.2005

Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet voraussichtlich vom
26.09.2005 bis 30.09.2005 in der "Alten Realschule" in der Gartenstraße 3 in Bühl statt.

Die mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können ab dem 10.10.2005 beim Planungs- und Hochbauamt der Stadt Bühl abgeholt werden.




Die Frist für die Abholung beträgt 2 Wochen. Modelle, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt werden, müssen leider entsorgt werden. Pläne können nach schriftlicher Anforderung an die Wettbewerbsteilnehmer zurückgeschickt werden, wenn die Pläne in einer versandfähigen Verpackung (Rolle) eingeliefert wurden.


13. Preise, Ankäufe (GRW 4)

Die Wettbewerbssumme ist ermittelt auf der Basis HOAI § 42

Für Preise und Ankäufe stellt der Auslober als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von Euro 27.000,- zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis 9.000,- Euro
2. Preis 6.000,- Euro
3. Preis 4.500,- Euro
4. Preis 3.000,- Euro
5. Ankäufe insgesamt:4.500,- Euro

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten.

Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.


14. Abschluss des Wettbewerbs (GRW 6)

Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung unverzüglich mit und macht es sobald wie möglich öffentlich bekannt.


15. Urheberrecht (GRW 7.3)

Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind durch GRW 7.3 geregelt.


16. Weitere Bearbeitung

Der Auslober wird sich dafür einsetzen, dass der Investor bei Realisierung der Wettbewerbsaufgabe einem oder mehreren Preisträgern die weitere Bearbeitung gemäß GRW 7.1 überträgt.


Bühl, 21. März 2005