https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Neuordnung_des_Phoenixgelaendes_104488.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt
16/07/2005 S136 Europäische Gemeinschaften – Dienstleistungen – Bekanntmachung über Wettbewerbe
D-Hildesheim: Organisation von einem Architektenwettbewerb
2005/S 136-135002
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
I.1) Offizieller Name und Anschrift des Auftraggebers:
Stadt Hildesheim FB 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung, Markt 3, D-31134 Hildesheim. Tel.: 05121 301 0. Fax: 05121 301632. E-mail: stadtplanung@stadt-hildesheim.de. URL: www.stadt-hildesheim.de.
I.2) Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Stadt Hildesheim FB 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung, Att: Hr. MSc Dipl.-Ing. Carsten Meier, Markt 3, D-31134 Hildesheim. Tel.: 05121 301506. Fax: 05121 301632. E-mail: c.meier@stadt-hildesheim.de.
I.3) Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Stadt Hildesheim FB 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung, Att: Hr. MSc Dipl.-Ing. Carsten Meier, Markt 3, D-31134 Hildesheim. Tel.: 05121 301506. Fax: 05121 301632. E-mail: c.meier@stadt-hildesheim.de.
I.4) Bewerbungen sind an folgende Anschrift zu schicken:
Stadt Hildesheim FB 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung, Att: Hr. MSc Dipl.-Ing. Carsten Meier, Markt 3, D-31134 Hildesheim. Tel.: 05121 301506. Fax: 05121 301632. E-mail: c.meier@stadt-hildesheim.de.
I.5) Art des Öffentlichen Auftraggebers:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS
II.1) Beschreibung des Vorhabens
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs durch den Auftraggeber:
Der Wettbewerb "Phönixgelände" wird von der Stadt Hildesheim als begrenzter Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren in Anlehnung an die RAW 2004 ausgelobt. In einem Auswahlverfahren werden 5 Büros ausgewählt und zur Bearbeitung aufgefordert. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Architekten, Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern wird empfohlen.
II.1.2) Beschreibung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche Neuordnung einer ca. 6 ha großen innenstadtnahen ehemaligen Gewerbefläche unter der Betrachtung möglicher Umnutzungen einzelner bestehender Gebäude.
Die Stadt Hildesheim erhofft sich durch das Wettbewerbsverfahren Ideen und Lösungen für ein qualitätsvolles neues innenstadtnahes Wohnquartier, in dem eine lebendige Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Versorgung entstehen soll.
II.1.3) Ort der Ausführung:
Hildesheim.
II.1.4) Nomenklaturen
II.1.4.1) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
II.1.4.2) Andere einschlägige Nomenklaturen (CPC):
II.1.4.3) Dienstleistungskategorie:
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Bewerben können sich freischaffende Stadtplaner oder Architekten gem. III.2 dieser Bekanntmachung.
Es werden Stadtplaner/Architekten ausgewählt, die neben der Erfüllung der formalen Anforderungen zur Lösung der unter II.1.2 beschriebenen städtebaulichen Aufgabe besonders befähigt erscheinen.
Die Bewerbung muss postalisch bis zum 09.08.2005 (Eingangsdatum beim Auslober) an die Adresse des Auslobers erfolgen.
Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Daten beinhalten:
Angaben zum Büro, dessen Anschrift (Strasse, PLZ, Ort, Telefon, Fax, E-Mail, ggf. Web-Adresse) und dem jeweiligen die Aufgabe verbindlich bearbeitenden Ansprechpartner sowie dem Gründungsjahr des Büros.
Nachweis der beruflichen Qualifikation gem. III.2 (Nennung der Kammer-Nr., Eintragungsort und -datum)
Referenzmappe mit max. 4 mit der gestellten Aufgabe vergleichbaren Projekten. Die Referenzmappe muss sowohl als gedruckte Version wie auch digital im PDF-Format abgegeben werden. Die durch Text und Bild beschriebenen Projekte sollen geeignet sein, die gestalterische Befähigung des Bewerbers zur Lösung der gestellten Aufgabe zu belegen.
Zur Auswahl wird ein vom Auslober berufenes Auswahlgremium gebildet, dem Vertreter der Stadt Hildesheim sowie unabhängige, nicht am Preisgericht teilnehmende Stadtplaner/Architekten angehören.
Das Auswahlgremium behält sich eine Auslosung vor.
III.2) Die Teilnahme ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ja.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung als Stadtplaner oder Architekten nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/Stadtplanerin und/oder Architekt/Architektin gemäß den Vorschriften ihres Heimatlandes oder i.S. §2 NArchtG (auswärtige/r Architekt/Architektin) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner oder Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG (Architektenrichtlinie) bzw. 89/48 EWG (Diplomrichtlinie, Stadtplaner) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen.
Der/die bevollmächtigte Vertreter/in der Gesellschaft und der/die Verfasser/innen der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Eine Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten wird empfohlen. In diesem Fall gelten sinngemäß die oben stehenden Teilnahmebedingungen für Landschaftsarchitekten.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Das gilt auch für Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung von Fachplanern (Sonderfachleute), z.B. Verkehrsplaner, Künstler, ist gestattet. Sie unterliegt nicht den vg. Teilnahmebedingungen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) Art des Wettbewerbs:
Nichtoffener Wettbewerb.
IV.1.1) Voraussichtliche Teilnehmerzahl oder Marge:
Genaue Zahl:5.
IV.1.1.1) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.2) Kriterien für die Bewertung der Vorhaben:
Die Kriterien werden im vollständigen Auslobungstext weiter spezifiziert.
IV.3) Verwaltungsinformationen
IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber:
IV.3.2) Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
IV.3.3) Schlusstermin für den Eingang der Wettbewerbsarbeiten bzw. der Teilnahmeanträge:
9.8.2005.
IV.3.4) Versendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
Voraussichtlicher Zeitpunkt: 26.8.2005.
IV.3.5) Sprache oder Sprachen, die von den Bewerbern verwendet werden können:
Deutsch.
IV.4) Preise und Preisgericht
IV.4.1) Anzahl und Höhe der Preise:
Die Wettbewerbssumme beträgt 32.000,00 EUR zuzüglich Mwst. Hiervon erhält jeder Teilnehmer, der eine zur Beurteilung zulassungsfähige Arbeit abgibt, ein Bearbeitungshonorar von 4.000,00 EUR. 12.000,00 EUR werden als Preisgeld verteilt.
IV.4.2) Angaben zur Kostenerstattung:
Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung der Bewerbungsunterlagen oder über die Ausschüttung der Bearbeitungs- und Preisgelder hinaus.
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden:
Nein.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich:
Nein.
IV.4.5) Namen der Mitglieder des Preisgerichts:
1. Prof. Dipl.-Ing. Bernd Echtermeyer
2. Prof. Dr. Rainer Hobigk
3. Baudezernent Dipl.-Ing. Thomas Kulenkampff
4. Prof. Dipl.-Ing. Günter Nagel
5. Prof. Dipl.-Ing. Bernd Sammann.
ABSCHNITT VI: ANDERE INFORMATIONEN
VI.1) Die Bekanntmachung ist freiwillig:
Ja.
VI.2) Der Wettbewerb steht mit einem Vorhaben/Programm in Verbindung, das mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert wird:
Nein.
VI.3) Sonstige informationen:
Voraussichtlicher Termin der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten in der 43. KW.
Voraussichtlicher Termin des Kolloquiums in der 37. KW.
VI.4) Datum der Versendung der Bekanntmachung:
15.7.2005.
D-Hildesheim: Organisation von einem Architektenwettbewerb
2005/S 136-135002
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dienstleistungsauftrag
ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER
I.1) Offizieller Name und Anschrift des Auftraggebers:
Stadt Hildesheim FB 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung, Markt 3, D-31134 Hildesheim. Tel.: 05121 301 0. Fax: 05121 301632. E-mail: stadtplanung@stadt-hildesheim.de. URL: www.stadt-hildesheim.de.
I.2) Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Stadt Hildesheim FB 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung, Att: Hr. MSc Dipl.-Ing. Carsten Meier, Markt 3, D-31134 Hildesheim. Tel.: 05121 301506. Fax: 05121 301632. E-mail: c.meier@stadt-hildesheim.de.
I.3) Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Stadt Hildesheim FB 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung, Att: Hr. MSc Dipl.-Ing. Carsten Meier, Markt 3, D-31134 Hildesheim. Tel.: 05121 301506. Fax: 05121 301632. E-mail: c.meier@stadt-hildesheim.de.
I.4) Bewerbungen sind an folgende Anschrift zu schicken:
Stadt Hildesheim FB 61 Stadtplanung und Stadtentwicklung, Att: Hr. MSc Dipl.-Ing. Carsten Meier, Markt 3, D-31134 Hildesheim. Tel.: 05121 301506. Fax: 05121 301632. E-mail: c.meier@stadt-hildesheim.de.
I.5) Art des Öffentlichen Auftraggebers:
ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS
II.1) Beschreibung des Vorhabens
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs durch den Auftraggeber:
Der Wettbewerb "Phönixgelände" wird von der Stadt Hildesheim als begrenzter Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren in Anlehnung an die RAW 2004 ausgelobt. In einem Auswahlverfahren werden 5 Büros ausgewählt und zur Bearbeitung aufgefordert. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Architekten, Landschaftsarchitekten und Verkehrsplanern wird empfohlen.
II.1.2) Beschreibung:
Gegenstand des Wettbewerbs ist die städtebauliche Neuordnung einer ca. 6 ha großen innenstadtnahen ehemaligen Gewerbefläche unter der Betrachtung möglicher Umnutzungen einzelner bestehender Gebäude.
Die Stadt Hildesheim erhofft sich durch das Wettbewerbsverfahren Ideen und Lösungen für ein qualitätsvolles neues innenstadtnahes Wohnquartier, in dem eine lebendige Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Versorgung entstehen soll.
II.1.3) Ort der Ausführung:
Hildesheim.
II.1.4) Nomenklaturen
II.1.4.1) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
II.1.4.2) Andere einschlägige Nomenklaturen (CPC):
II.1.4.3) Dienstleistungskategorie:
ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Bewerben können sich freischaffende Stadtplaner oder Architekten gem. III.2 dieser Bekanntmachung.
Es werden Stadtplaner/Architekten ausgewählt, die neben der Erfüllung der formalen Anforderungen zur Lösung der unter II.1.2 beschriebenen städtebaulichen Aufgabe besonders befähigt erscheinen.
Die Bewerbung muss postalisch bis zum 09.08.2005 (Eingangsdatum beim Auslober) an die Adresse des Auslobers erfolgen.
Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Daten beinhalten:
Angaben zum Büro, dessen Anschrift (Strasse, PLZ, Ort, Telefon, Fax, E-Mail, ggf. Web-Adresse) und dem jeweiligen die Aufgabe verbindlich bearbeitenden Ansprechpartner sowie dem Gründungsjahr des Büros.
Nachweis der beruflichen Qualifikation gem. III.2 (Nennung der Kammer-Nr., Eintragungsort und -datum)
Referenzmappe mit max. 4 mit der gestellten Aufgabe vergleichbaren Projekten. Die Referenzmappe muss sowohl als gedruckte Version wie auch digital im PDF-Format abgegeben werden. Die durch Text und Bild beschriebenen Projekte sollen geeignet sein, die gestalterische Befähigung des Bewerbers zur Lösung der gestellten Aufgabe zu belegen.
Zur Auswahl wird ein vom Auslober berufenes Auswahlgremium gebildet, dem Vertreter der Stadt Hildesheim sowie unabhängige, nicht am Preisgericht teilnehmende Stadtplaner/Architekten angehören.
Das Auswahlgremium behält sich eine Auslosung vor.
III.2) Die Teilnahme ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ja.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung als Stadtplaner oder Architekten nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/Stadtplanerin und/oder Architekt/Architektin gemäß den Vorschriften ihres Heimatlandes oder i.S. §2 NArchtG (auswärtige/r Architekt/Architektin) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner oder Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG (Architektenrichtlinie) bzw. 89/48 EWG (Diplomrichtlinie, Stadtplaner) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.
Zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen.
Der/die bevollmächtigte Vertreter/in der Gesellschaft und der/die Verfasser/innen der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Eine Arbeitsgemeinschaft mit Landschaftsarchitekten wird empfohlen. In diesem Fall gelten sinngemäß die oben stehenden Teilnahmebedingungen für Landschaftsarchitekten.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer / einer Teilnehmerin angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Das gilt auch für Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Hinzuziehung von Fachplanern (Sonderfachleute), z.B. Verkehrsplaner, Künstler, ist gestattet. Sie unterliegt nicht den vg. Teilnahmebedingungen.
ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) Art des Wettbewerbs:
Nichtoffener Wettbewerb.
IV.1.1) Voraussichtliche Teilnehmerzahl oder Marge:
Genaue Zahl:5.
IV.1.1.1) Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.2) Kriterien für die Bewertung der Vorhaben:
Die Kriterien werden im vollständigen Auslobungstext weiter spezifiziert.
IV.3) Verwaltungsinformationen
IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber:
IV.3.2) Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
IV.3.3) Schlusstermin für den Eingang der Wettbewerbsarbeiten bzw. der Teilnahmeanträge:
9.8.2005.
IV.3.4) Versendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
Voraussichtlicher Zeitpunkt: 26.8.2005.
IV.3.5) Sprache oder Sprachen, die von den Bewerbern verwendet werden können:
Deutsch.
IV.4) Preise und Preisgericht
IV.4.1) Anzahl und Höhe der Preise:
Die Wettbewerbssumme beträgt 32.000,00 EUR zuzüglich Mwst. Hiervon erhält jeder Teilnehmer, der eine zur Beurteilung zulassungsfähige Arbeit abgibt, ein Bearbeitungshonorar von 4.000,00 EUR. 12.000,00 EUR werden als Preisgeld verteilt.
IV.4.2) Angaben zur Kostenerstattung:
Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung der Bewerbungsunterlagen oder über die Ausschüttung der Bearbeitungs- und Preisgelder hinaus.
IV.4.3) Der im Anschluss an diesen Wettbewerb vergebene Dienstleistungsauftrag muss dem Gewinner oder den Gewinnern des Wettbewerbes erteilt werden:
Nein.
IV.4.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den Auftraggeber verbindlich:
Nein.
IV.4.5) Namen der Mitglieder des Preisgerichts:
1. Prof. Dipl.-Ing. Bernd Echtermeyer
2. Prof. Dr. Rainer Hobigk
3. Baudezernent Dipl.-Ing. Thomas Kulenkampff
4. Prof. Dipl.-Ing. Günter Nagel
5. Prof. Dipl.-Ing. Bernd Sammann.
ABSCHNITT VI: ANDERE INFORMATIONEN
VI.1) Die Bekanntmachung ist freiwillig:
Ja.
VI.2) Der Wettbewerb steht mit einem Vorhaben/Programm in Verbindung, das mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert wird:
Nein.
VI.3) Sonstige informationen:
Voraussichtlicher Termin der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten in der 43. KW.
Voraussichtlicher Termin des Kolloquiums in der 37. KW.
VI.4) Datum der Versendung der Bekanntmachung:
15.7.2005.