https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Neugestaltung_des_Christian-Weber-Platzes_104276.html
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Vollständiger Auslobungstext
Allgemeine Wettbewerbsbedingungen Teil A
AUSLOBUNG 29.10.2005
Teil A Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe der GRW Saar (Amtsblatt des Saarlandes vom 06.02.2003), die auf der Basis der VOF erstellt wurden, zugrunde.
An der Vorbereitung des Wettbewerbs hat u.a. der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer des Saarlandes mitgewirkt.
Der Auslobung wurde mit Datum vom 19.10.05 von der AKS zugestimmt und unter der Nr. 19102005 registriert.
1. Auslober
Kreisstadt Homburg
vertreten durch Oberbürgermeister Joachim Rippel
Am Forum 5
66424 Homburg
Tel. 06841 / 101-0
Fax: 06841 / 101-480
Email: stadt@homburg.de
Wettbewerbsbetreuung
Hepp + Zenner Architekten – Stadtplaner GmbH
Charlottenstr. 17
66119 Saarbrücken
Auskünfte erteilt Dipl.-Ing. Thomas Hepp, Tel. 0681 / 954300
2. Art des Wettbewerbs
Der Wettbewerb ist als offener einstufiger städtebaulicher Ideenwettbewerb für Landschaftsarchitekten und Stadtplaner ausgeschrieben.
Der Wettbewerb wird als anonymes Verfahren durchgeführt.
Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Die neueste Fassung der GRW Saar ist Bestandteil der Auslobung.
Durch die Beteiligung am Wettbewerbsverfahren erkennt der Teilnehmer / die Teilnehmerin den Inhalt dieser Auslobung an.
3. Zweck des Wettbewerbs
Zweck und Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erlangung von Vorentwurfskonzepten für die Freianlagengestaltung des Christian-Weber-Platzes.
4. Gegenstand des Wettbewerbs
Neben dem historischen Marktplatz in der Fussgängerzone erfüllt der Christian-Weber-Platz die Hauptfunktion als innerstädtischer Kommunikationsraum.
Neben Abhaltung von Märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen wird die Platzfläche z. Z. auch für Stadtfeste genutzt.
Mit der Entscheidung zum Verkauf einer Teilfläche des Christian-Weber-Platzes zur Bebauung mit einem neuen Geschäftshaus H+M ist die Steigerung der Attraktivität und Funktionsbelebung verbunden.
Um eine größtmögliche Vielzahl von Gestaltungsideen für den neuen Platzraum zu erhalten, hat sich der Stadtrat für die Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs entschlossen.
Der Geltungsbereich erstreckt sich von der Talstraße bis zur gegenüberliegenden Platzfassade Peek + Cloppenburg und von der Kreissparkasse bis zur nördlichen Fassade des Talzentrums (s. Übersichtsplan, Anlage).
Die vorhandenen Aufbauten im heutigen Platzbereich werden in der Gesamtheit zur Disposition gestellt, lediglich das Gestaltungselement Wasser soll im Bereich des baulich neu begrenzten Brunnenplatzes neu definiert werden.
Der städtebauliche / Freianlagen-Wettbewerb zur Platzneugestaltung soll sich zunächst mit der Analyse des Bestandes, den städtebaulichen Bezügen zu benachbarten Stadträumen und den vorhandenen Nutzungen im Randbereich unter Einbeziehung der neuen vorgegebenen Platzwand des geplanten Neubaues H+M planerisch auseinandersetzen.
Nach der Konzeptphase wird ein umfassender Gestaltungsvorschlag erwartet, der die neue Raumstruktur mit dem umliegenden Baubestand angemessen einbezieht und ein prägendes Erscheinungsbild formuliert, das der zentralen Lage des Platzes gerecht wird. Neben der Hauptfunktion als innerstädtischer Kommunikationsraum steht die Steigerung der Aufenthaltsqualität für Bewohner und Passanten im Vordergrund.
Hierbei sind auch außergewöhnliche Überlegungen hinsichtlich witterungsunabhängigen oder translucenten Überdachungen von Teilflächen zu prüfen.
Die gewünschte Attraktivitätserhöhung geht mit einer Steigerung der Aufenthaltsqualität insbesondere im Hinblick auf die Freisitzbereiche der Gastronomie einher.
Die detaillierte Aufgabe ist in der Auslobung Teil B im Einzelnen beschrieben.
5. Teilnahmeberechtigung
Insbesondere aufgefordert werden im Saarland und Rheinland-Pfalz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Bundeslandes am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in“ berechtigt sind, juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellte Anforderung erfüllt.
Architekten/innen sind nur in Verbindung mit Planern aus den vorgenannten Berufsgruppen in Form einer Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt.
Teilnahmen von außerhalb des Zulassungsbereiches Interessierten aus den EWR-Mitgliedsstaaten und der Schweiz sind möglich.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft muss jedes Mitglied namentlich benannt und teilnahmeberechtigt sein und den Anforderungen genügen, die an natürliche oder juristische Personen als Teilnehmer gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Wettbewerbsteilnehmer und dürfen sich nur mit einem Beitrag am Wettbewerb beteiligen.
Teilnahmehindernisse sind die in der GRW Saar (Amtsblatt des Saarlandes vom 06.02.2003) in 3.2.3 beschriebenen Tatbestände.
Das Einbinden von Sonderfachleuten, z. B. aus dem Bereich Kunst im öffentlichen Raum oder mediale Präsentation oder Planer für leichte Tragwerke wird begrüßt.
6. Schutzgebühr
Die Schutzgebühr für den Versand der WB-Unterlagen beträgt 100 €., die bei Abgabe einer den Wettbewerbsleistungen entsprechenden Arbeit nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet wird.
Nur schriftliche Anforderung mit beigelegtem Überweisungsbeleg, auch per Fax, möglich.
Versand der Wettbewerbsunterlagen ab 02.11.2005.
Schlussfrist für die Anforderung der Wettbewerbsunterlagen ist der 11.11.2005.
Bankverbindung:
Kreissparkasse Saarpfalz
Blz.: 594 500 10
Konto-Nr.: 1010 350 450
Verwendungszweck: „Wettbewerb“ / HHSt: 600 1504
7. Preisgericht
7.1 Fachpreisrichter
1. Angela Bezzenberger, Darmstadt
2. Prof. Jörg Stötzer, Weiskirch
3. Dipl.-Ing. Klaus Bierbaum, Mainz / Stellvertreter Dipl.-Ing. Klaus Dieter Aichele, Mainz
4. Dipl.-Ing. Michael Banowitz, Homburg / Stellvertreter Dipl.-Ing. Gerlinde Spies, Homburg
Dipl.-Ing. Rainer Bachtler, Kaiserslautern, ständig anwesender Stellvertreter, nicht stimmberechtigt
7.2 Sachpreisrichter
1. Bürgermeister Karlheinz Schöner / Dezernent Rüdiger Schneidewind
2. NN CDU-Fraktion / NN Stellvertreter
3. NN SPD-Fraktion / NN Stellvertreter
7.3 Vorprüfung
Die Vorprüfung erfolgt durch das Amt für Stadtplanung und Bautechnik, unterstützt durch Planungsbüro Hepp + Zenner Architekten - Stadtplaner.
Die Vorprüfer sind berechtigt, weitere Personen zur Mitarbeit hinzuzuziehen, die nicht dem Preisgericht oder dem Teilnehmerkreis angehören.
Das Ergebnis der Vorprüfung wird dem Preisgericht schriftlich vorgelegt.
8. Formale Anforderungen
8.1 Kennzeichnung der Arbeiten
Der Wettbewerb wird im anonymen Verfahren durchgeführt. Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind einschließlich des Umschlages mit der Verfassererklärung durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern zu kennzeichnen. Dabei ist zu beachten:
- Pläne sind an der rechten oberen Ecke jedes Blattes durch die Kennzahl nicht höher als 1 cm und
- nicht länger als insgesamt 6 cm zu kennzeichnen. Die Kennzahl ist jeweils auf der Verpackung
- der Pläne zu vermerken.
- Der erläuternde Text ist ebenfalls mit der Kennzahl zu versehen, jedoch nur auf dem Deckblatt zu
- vermerken.
- Bei Postzustellung des Wettbewerbsbeitrages ist zur Wahrung der Anonymität als Absender die
- Anschrift des Empfängers einzusetzen.
8.2 Erklärung der Teilnehmer/-innen (Verfassererklärung)
Die Teilnehmer/innen haben bei Einreichen der Wettbewerbsunterlagen ihren Geschäftssitz mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer und ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Mitarbeiter/-innen sind namentlich und mit ihrer Funktion zu benennen. Die Angaben sind vom / von der Entwurfsverfasser/
-in zu unterschreiben. Durch die Unterschrift versichern die Wettbewerber/
-innen, dass sie gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt sind und die geistige Urheberschaft der abgegebenen Wettbewerbsarbeit besitzen bzw. dass sie zur Einreichung der Wettbewerbsarbeit berechtigt sind.
8.3 Allgemeine Darstellung
Bei der Darstellung der Vorentwurfskonzeption ist eine anschauliche, möglichst reduzierte Grafik anzuwenden.
Materialwahl, Farbgestaltung, besondere Konstruktionsdetails oder Ausführungsbesonderheiten sollten erkennbar sein.
Perspektivische Darstellung ist zugelassen (s. Pkt. 11).
Nicht geforderte zusätzliche Leistungen werden bei der Bewertung der Arbeit nicht berücksichtigt.
Eine zurückhaltende farbige Darstellung der Pläne wird erlaubt. Werden extrem plakative Darstellungen gewählt, die die Bewertung des konzeptionellen Ansatzes erschweren, entscheidet das Preisgericht über die Zulassung am Verfahren.
Bei der Darstellung der Leistung dürfen maximal 3 Blätter verwand werden.
Das Format DIN A 0, Querformat, Ausrichtung Talstraße unterer Blattrand, ungefaltet in gerollter Form ist bindend einzuhalten.
9. Bearbeitungsablauf und Termine
9.1 Schlusstermin für schriftliche Rückfragen zur Auslobung bzw. Aufgabenstellung ist der 14.11.2005 (Eingangsdatum) bei der Vorprüfung Hepp+ Zenner Architekten - Stadtplaner.
9.2 Preisrichtervorbesprechung
Die Vorbesprechung der Preisrichter findet voraussichtlich am 17.11.2005, 10.00 – 12.00 statt.
9.3 Kolloquium
Ort: Saalbau Homburg, Zweibrücker-Str. / Obere Allee
Datum: 17.11.2005, 14.00 Uhr
Letzter Termin für mündliche Rückfragen ist das Kolloquium nach vorausgegangenem Ortstermin.
Eine Zusammenstellung aller Rückfragen mit den entsprechenden Antworten und das Ergebnis des Kolloquiums werden allen Teilnehmern umgehend zugesandt. Die Niederschrift des Kolloquiums ist Bestandteil der Auslobung.
9.4 Abgabe Wettbewerbsarbeiten
Die Pläne der einzelnen Wettbewerbsarbeiten sind verbindlich bis
23.12.2005, 12.00 Uhr
beim Auslober der Stadtverwaltung Homburg, Am Forum 5, 66424 Homburg, Poststelle einzureichen.
Bei Einlieferung durch Post oder einen anerkannten Kurierdienst gilt als Zeitpunkt der Einreichung der Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit. Rechtzeitig eingelieferte Arbeiten, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin eintreffen, werden vorbehaltlich der Entscheidung durch das Preisgericht, nicht zugelassen. Der / die Teilnehmer/-in hat dafür Sorge zu tragen, dass die Wettbewerbsarbeit rechtzeitig bei der Stadtverwaltung Homburg eingeht. Der Einlieferungsschein ist aufzubewahren. Der / die Teilnehmer/-in muss gegebenenfalls den Nachweis für die rechtzeitige Einreichung erbringen.
Grundsätzlich gilt:
Über die Zulassung nicht rechtzeitig eingereichter Arbeiten entscheidet das Preisgericht. Bei Zusendung durch die Post o. ä. ist zur Wahrung der Anonymität als Absenderangabe die Anschrift des Auslobers zu verwenden. Ferner ist auf der Verpackung das Stichwort „Wettbewerb Christian-Weber-Platz“ zu vermerken.
Hinweise auf den/die Entwurfsverfasser/-in sind zur Wahrung der Anonymität nicht erlaubt und führen zum Ausschluss.
Die Rücksendung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt kostenlos nach Schluss der Ausstellung, soweit die Arbeiten nicht in das Eigentum des Auslobers übergegangen oder abgeholt worden sind. Der Auslober haftet für den Verlust oder die Beschädigung der eingesandten Arbeiten nur dann, wenn solche durch Außerachtlassen der im Verkehr üblichen Sorgfaltspflichten entstanden sind.
Pläne, die ohne versandfähige Verpackung eingereicht worden sind, müssen innerhalb von 4 Wochen nach Ausstellungsschluss selbst abgeholt werden. Darüber hinaus besteht keine Aufbewahrungspflicht für den Auslober.
9.5 Preisgerichtssitzung
Vorgesehen ist die Preisrichtersitzung in der 4. KW 2006.
10. Wettbewerbsunterlagen
Zur Bearbeitung werden allen Teilnehmern folgende Unterlagen auf CD zur Verfügung gestellt:
Auslobungstext
Teil A Allgemeine Bedingungen
Teil B Wettbewerbsaufgabe
Teil C Anlagen
10.1 Anlage Ausschnitt des Stadtplans
10.2 Anlage Luftbild Innenstadt
10.3 Anlage Übersichtsplan
10.4 Anlage Verkehrsplan
10.5 Anlage Katasterauszug mit Abgrenzung des
Plangebietes
10.6 Anlage Lageplan M. 1:500
10.7 Anlage Freiflächenplan, M.1:200
10.8 Bestandspläne der angrenzenden Nutzungen
10.8.1 Anlage Teil-Grundriss EG Passagenüberdachung
Talzentrum, M.1:100
10.8.2 Anlage Teil-Grundriss EG P&C, M.1:100
10.8.3 Anlage Teil-Grundriss EG Sparkasse / Bistro, M.1:100
10.8.4 Anlage Abwicklung der Platzfassaden, M.1:200
10.9 Anlage Foto Standorte / Fotos des Baubestandes und
Umfeld
10.10 Anlage Grundrisse, Schnitt, Ansichten Neubauprojekt H&M
10.11 Anlage Dreidimensionale Bestandsanimation
10.12 Anlage Formblatt Verfassererklärung
11. Wettbewerbsleistungen
11.1 Städtebauliche Analyse – Blatt Nr. 1
Erarbeiten städtebaulicher Bindungen sowie Restriktionen und Ableiten zukunftsweisender Entwicklungspotentiale.
Vorstudien M 1:500 – Blatt Nr. 1
Konzeptfindung, die die Aufenthaltsfrequenz des zentralen Stadtbereiches unterstützt und eine ganzheitliche Strukturverflechtung hinsichtlich Stadtgestalt und Erschließung gewährleistet.
11.2 Gestaltungsplan M 1:100 (Detaillierungsgrad M.:1:200) – Blatt Nr. 2
Städtebaulicher Entwurf mit Darstellung der Gesamtsituation einschl. Platzmöblierung, Bepflanzung der gesamten Platzsituation einschl. Umgriff auf der Grundlage des vom Auslober zur Verfügung gestellten Übersichtsplans
11.3 z.B. Platzperspektive / exemplarisches Detail / Nutzungsalternativen –
Liberoblatt Nr. 3
Verdeutlichung der Entwurfslösung mit Aussagen hinsichtlich Platzbegrünung, Aufbauten, Möblierung, Beleuchtung, Farbgebung, Materialisierung.
11.4 Die Abgabepläne sind zusätzlich auch in Dateiformat (PDF) auf CD-ROM abzugegeben (dies ersetzt nicht die Abgabe der Pläne als Plots oder Lichtpausen).
11.5 Erläuterungsbericht auf max. 2 DIN A 4-Seiten in eines der drei vorstehenden Blättern einarbeiten, insbesondere mit Aussagen zu Teil B, Pkt. 2.2.
11.6 Verfassererklärung in einem mit der Kennzahl versehenen verschlossenen undurchsichtigen Umschlag (maximal Format C 5) einzureichen (Formular Verfassererklärung s. Anlage).
11.7 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
Alternative Gestaltungsvorschläge oder Entwurfsvarianten sind im Sinne der Gleichbehandlung der Wettbewerbsteilnehmer nicht zulässig.
12. Preise und Ankäufe
Für Preise und Ankäufe ist insgesamt eine Summe in Höhe von 26.400 € brutto inkl. geltender MWSt. vorgesehen.
Folgende Verteilung ist beabsichtigt:
1. Preis 10.000 €
2. Preis 6.000 €
3. Preis 4.500 €
2 Ankäufe á 2.950 € 5.900 €
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss die Anzahl und Einzelsummen der Preise und Ankäufe anders zu verteilen.
13. Weitere Bearbeitung, Eigentum, Urheberrecht
Die Ausloberin wird nach Abschluss des Planungswettbewerbs mit allen Preisträgern die Auftragsgespräche gemäß § 16 VOF durchführen. Die Auftragskriterien werden den Beteiligten vorab schriftlich mitgeteilt.
Die Ausloberin beabsichtigt, gem. Pkt. 5.1 GRW Saar weitere Leistungen gem. §§ 40, 42 HOAI an einen oder mehrere Preisträger zu übertragen.
Sobald und soweit die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe auf Grundlage des Vorentwurfs eines der Preisträger realisiert werden soll, stellt die Ausloberin dem Verfasser der Arbeit mindestens die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 5 HOAI und die Künstlerischen Oberbauleitung in Aussicht.
Die vom Preisgericht ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Die Urheberrechte, insbesondere der Schutz gegen Nachbauen und das Recht zur Veröffentlichung der Entwürfe bleiben dem / der Teilnehmer/-in erhalten.
14. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse und Ausstellung der Arbeiten
Der Auslober wird das Ergebnis des Wettbewerbs den Teilnehmern/-innen durch Übersendung der Niederschrift über die Preisgerichtssitzung kurzfristig mitteilen. Die zugelassenen Arbeiten werden mit Nennung der Verfasser öffentlich ausgestellt. Ort und Dauer der Ausstellung werden den Teilnehmern/-innen noch mitgeteilt.
Die Ausloberin ist zur Erstveröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten unter Namensangabe der Verfasser und der Mitarbeiter binnen eines Monats berechtigt.
Der Auslober behält sich eine Erstveröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses in der Fachpresse mit Nennung der Verfasser vor.
Wettbewerbsaufgabe Teil B
Teil B Wettbewerbsaufgabe
1.1. Anlass
Um der Abwanderung von Kaufkraft in Subzentren auf der Grünen Wiese entgegenzutreten und die Attraktivität der Innenstadt zu steigern, hat der Homburger Stadtrat mit seiner Entscheidung zum Verkauf einer Randfläche des Christian-Weber-Platzes und damit die zusätzliche Bebauung mit einem Geschäftshaus zu ermöglichen, auch die vollständige Umgestaltung dieses zentralen öffentlichen Freibereiches verbunden.
Hierbei gilt es, die Potentiale einer hochfrequentierten Einkaufslage mit umliegenden Geschäften, Büros und Wohnungen zu nutzen und diesen Citybereich durch eine Angebotserweiterung auch eine wünschenswerte Aufwertung zu verleihen.
Eine völlige Neugestaltung der Freifläche bedeutet auch gleichzeitig einen Image-Gewinn für den Stadtkern. Das Ziel, eine aufgewertete, lebendige Platzzone mit hoher Aufenthaltsqualität zu erreichen, steht im Vordergrund. Bestehende Funktionsansprüche und Freiraumnutzungen sowie vorhandene Gestaltungselemente bedürfen einer grundsätzlichen Überprüfung.
1.2 Historische Entwicklung
Am Rande des Bliesgaues, unterhalb des Schlossbergs liegt das heutige Handels- und Dienstleistungszentrum mit seiner historischen Altstadt, Häusern aus der Gründerzeit und seinen mehrgeschossigen Großbaukörpern aus den 70er und 80er Jahren.
Der Schlossberg, auf dessen Höhen sich Ruinen der im 12. Jahrhundert errichteten Hohenburg befinden, war auch Standort einer von 1776 bis 1786 erbauten größten Schlossanlage des Absolutismus, bevor diese in der französischen Revolutionszeit dem Erdboden gleich gemacht wurde.
Aus der neueren Zeit verleihen u.a. die am südlichen Stadtrand gelegenen Universitätskliniken der Kreisstadt neben touristischen Attraktivitäten, wie Europas größten Bundsandsteinhöhlen, freigelegte Römerausgrabungen ihr neues Gesicht.
Gewerbe- und Industrieansiedlungen an der nördlichen Stadtperipherie mit unmittelbarer Anbindung an die Autobahn A 6 Mannheim – Paris stehen für ein rasches Wachstum der Stadt in den letzten 3 Jahrzehnten. Kräftige Kubaturen entlang der Talstraße mit Einkaufsmalls, Geschäftshäuser überregionaler Filialisten, Hotels und ausgeprägte Gastronomie dokumentieren einen Städtebau, der von Maßstab und Proportion nicht dem heutigen Anspruch an Verweilqualitäten gerecht wird.
Die Errichtung der Solitärgebäude der Landeszentralbank und das Forum mit Rathaus und Landratsamt stehen für Prosperität und Ausdehnung der Kernstadt in die Fläche.
Im Zuge der im Umbruch befindlichen Innenstadt wurden 1977 umfangreiche vorbereitende Untersuchungen durchgeführt, um die zwischenzeitlich aufgetretenen Probleme innerhalb des Stadtkerns in seiner Komplexität zu erkennen. Als Ergebnis wurden Sanierungsgebiete ausgewiesen, um durch geeignete städtebauliche Maßnahmen Fehlentwicklungen entgegensteuern zu können.
Als Grundlage der weiteren innenstädtischen Entwicklung in den kommenden Jahren diente hierzu der von Speerplan, Frankfurt erarbeitete städtebauliche Rahmenplan.
Die bauliche Konzeption der Homburger Innenstadt und insbesondere des Christian-Weber-Platzes spiegelt den Zeitgeist der späten 70er Jahre.
2. Aufgabenstellung
2.1 Ausgangssituation
Der Christian-Weber-Platz liegt inmitten der City der Kreisstadt Homburg an der Hauptgeschäftsstraße der Talstraße, Einzelhandelsgeschäfte, Gastronomie sowie Dienstleistungen sind dominierende Nutzungen der umliegenden Nachbarschaft.
Die Platzflächen und Verkehrswege sind dem Individualverkehr vorbehalten. Den notwendigen Parkraum bietet eine Tiefgarage als städtisches Parkhaus sowie einige umliegende Parkplatzanlagen, wie z. B. der Enklerplatz.
Breite und ausladende Verkehrsflächen mit klarer Funktionstrennung, partiellen Arkaden für den Witterungsschutz der Fußgänger und eine gewisse Unmaßstäblichkeit sowie fehlende Raumkanten prägen die Freiflächenstruktur.
Mit Kreissparkasse und Geschäftsbebauung Peek + Cloppenburg erfährt der Hauptplatzbereich seine Eingrenzung zum Talzentrum, zu der Gastronomie am Brunnen und zu der Straßenrandbebauung der Talstraße.
Zum Teil zerfließt der Raum ohne wahrnehmbare Begrenzung, wobei die heutigen Platzproportionen nicht sonderlich zum Verweilen einladen. Zudem überwindet eine großzügige Treppenanlage einen Höhenversprung von ca. 1 m zwischen Vorfläche Talzentrum und Christian-Weber-Platz.
Im Laufe der Zeit wurde durch den Umbau der Talstraße, dem Bau des Buspavillons, die bauliche Erweiterung der Kreissparkasse mit Gastronomie und Freisitz sowie mit Austausch von Stadtmobiliar immer wieder in das Erscheinungsbild der Platzsituation eingegriffen, ohne aber nachhaltig die Raumstruktur und das Erscheinungsbild zu ändern.
Die vorhandene diffuse Freiraumsituation verstärkt den Wunsch nach einem klar definierten Platz mit erlebbaren Raumproportionen und einer identifikationsstiftenden Charakteristik.
Die Fläche des Christian-Weber-Platzes weist heute eine Länge von rd. 100 m und eine Breite von 50 m zzgl. Talstraße von weiteren 20 m auf.
Weite Teile der Platzfläche sind eben ausgebildet und nahezu komplett versiegelt. Stadtbildprägende Baumkronen sind in diesem Platzbereich nicht vorhanden. Die kräftigen Kubaturen der Nachbarbebauung dominieren den Gesamteindruck des Platzes. Sporadische Grünflächen wirken durch die Strenge des baulichen Korsetts der Einfriedung als Hochbeet amorph und können der Freifläche die von den Besuchern gewünschte Verweilqualität nicht bieten.
Mit der Entscheidung des Stadtrates, eine bedeutende Fläche des Christian-Weber-Platzes zur Bebauung freizugeben, werden sich in Zukunft ein verkleinerter Hauptplatz und ein kleinerer Nebenplatz, dem sog. Brunnenplatz, mit angrenzender Gastronomienutzung ergeben.
Durch die geplante Baumaßnahme des Geschäftshauses H+M wird sich die eigentliche Platzfläche auf 50 x 50 m reduzieren und daneben eine Zweiteilung der vorhandenen Situation eintreten.
Zum Christian-Weber-Platz wird durch den geplanten Neubau zukünftig eine neue markante Platzfassade entstehen, welche die Raumstruktur maßgeblich verändern wird.
Durch die jetzt geplante städtebauliche Nachverdichtung wird neben einer erweiterten Angebotsbelebung in der zentralen Geschäftslage auch die Absicht verbunden, durch eine kleinräumliche Ausbildung einen Freiraum erleben zu können, der in Rufweite zum historischen Marktplatz stärker in das gesellschaftliche Leben der Stadt rückt.
2.2 Zielsetzung
Die Forderung der Ausloberin besteht darin, außergewöhnliche Lösungen zur Gestaltung des Christian-Weber- und Brunnenplatzes zu finden. Hierbei werden Vorschläge erwartet, die städtebauliche, architektonische, verkehrstechnische und freiraumgestalterische Aussagen in einen schlüssigen Zusammenhang entwickeln.
Erwartet werden innovative Beiträge mit wesentlichen Vorschläge zu:
- gestalterische und funktionale Inwertsetzung des Freiraums unter Einbeziehung der Stadtbausteine Fläche, Grünstruktur, Baum, Wasser, Überdachung etc.
- Schaffung von attraktiven Aufenthaltsbereichen auch für Events
- Überwindung des Geländeversprungs aufgrund des unterschiedlichen Platzniveaus
- gestalterische Aufwertung und Anbindung bestehender Durchgänge sowie die Einbindung des vorhandenen Aufgangs Tiefgarage sind Bestandteil der Aufgabenbestellung
- ggf. sind Fuß- und Radwege sowie bestehende Zufahrten und Andienungsverkehr neu zu definieren
- Es werden keine Änderungen der bestehenden Verkehrsführung erwartet, die Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit im Platzbereich auf 30 km/h ist möglich.
- Aussagen, inwieweit die Freiflächen der Talstraße mit Fahrbahn, Fußwegen und Radwegen in das Gesamtbild der Platzsituation einbezogen werden können.
Eine atmosphärische Belebung der beiden Plätze ist nach Auffassung der Ausloberin nicht durch Wiederholung abgegriffener Gestaltungskonzepte möglich.
Vielmehr sind Beiträge gefordert, die eine unverwechselbare Alleinstellung befördern und zu einer Attraktivitätssteigerung der Aufenthaltsqualität führen.
Der gesamte Platzbereich mit seinen angrenzenden Einkaufs- und Dienstleistungen, Freizeit- und Gastronomieangeboten ist als Äquivalent zu dem historischen Marktplatz zu sehen.
Mit der Umgestaltung des Christian-Weber-Platzes und dem Bau des neuen Geschäftshauses soll der gesamte Zentralbereich der Stadt zu einer neuen Adresse werden.
Der Wiedererkennungswert im örtlichen Stadtmarketing erfährt zunehmend eine herausragende Bedeutung. Einkaufen und Verweilen, originäre Veranstaltungen, Bühne für Kleinkunst eine größtmögliche Bandbreite sollen den Platz zu einem kommunikativen Treffpunkt entwickeln.
Mediale Inszenierungen sind ebenfalls denkbar, ökologische Aspekte sind zu berücksichtigen, wobei geeignete Maßnahmen zum Witterungsschutz in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen in die Gesamtüberlegungen mit einbezogen werden sollen.
Inhaltlicher gestalterischer Schwerpunkt der Bearbeitung wird den Entwurfsverfassern freigestellt.
Vorhandener Pavillon, Grünrabatte, Pflastermaterial sowie Stadtmobiliar bedürfen einer planerischen Überprüfung und können insgesamt aufgegeben werden.
Der großräumige Brunnen muss ebenfalls nicht erhalten bleiben, jedoch soll das Gestaltungselement Wasser dort dem neuen kleinen Brunnenplatz seinen Namen geben und die zukünftige Atmosphäre dieses kleinteiligen Raumambientes eine besondere Qualität verleihen.
Bei der Ausbildung der Freiflächen ist auf behindertengerechte Erschließung zu achten.
3. Bearbeitungsschritte
- Zielgerichtete Bestandsanalyse des näheren Umfelds und Ableiten
originärer Planungsansätze
- zeichnerische Entwicklung modellhafter alternativer Konzeptlösungen
Als Ersatz für die wegfallende Pavillon-Nutzung sollten im Rahmen dieses Bearbeitungsschrittes auch der Standort und die Größe eines möglichen Ersatzpavillons geprüft werden.
- Ausarbeitung eines Gestaltungsvorschlags mit Aussagen zu allen umfassenden Freiflächenelementen
Hierbei wird auch dem Thema Kunst im öffentlichen Raum und Platzausleuchtung eine besondere Bedeutung beigemessen.
Zur multifunktionalen Nutzbarkeit der Freiflächen werden ebenso Aussagen erwartet wie zum nachhaltigen Einsatz von verwandten Materialien.
Auf eine angemessene Wirtschaftlichkeit und technische Realisierbarkeit wird besonderer Wert gelegt – die vorgeschlagene Konzeption sollte mit reduzierten Unterhaltungskosten verbunden sein.
- Exemplarische Detailaussagen zum Lösungsvorschlag.
4. Beurteilungskriterien
12.1 Städtebauliches Konzept - Leitidee
12.2 Gestaltungsqualität
12.3 Funktionale Einbindung
12.4 Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit
12.5 Formale Leistungs- und Programmerfüllung
Impressum
Die Auslobungsunterlagen wurden erstellt durch:
HEPP + ZENNER Architekten Stadtplaner mbH
Charlottenstr. 17
66119 Saarbrücken
mit freundlicher Unterstützung der
Architektenkammer des Saarlandes
Aufgestellt: Saarbrücken / Homburg, 17.10.05 TH/uk
Die Ausloberin
Kreisstadt Homburg
Am Forum 5
66424 Homburg
Der Oberbürgermeister
Anlagen Teil C