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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt

D-Koblenz: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2006/S 138-148378
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stadt Koblenz, vertreten durch Oberbürgermeister Herrn Dr. Eberhard Schulte-Wissermann, Gymnasialstraße 1, Kontakt Amt für Wirtschaftsförderung, z. Hd. von Jürgen Czielinski, D-56068 Koblenz. Tel. 0261/1291951. E-Mail: juergen.czielinski@stadt-koblenz.de.
Internet-Adresse(n):
www.koblenz.de
Weitere Auskünfte erteilen: Die oben genannten Kontaktstellen; Amt für Stadtentwicklung und Bauordnung, Bahnhofstraße 47, z. Hd. von Frank Hastenteufel, D-56068 Koblenz. Tel. 0261/1293151. E-Mail: frank.hastenteufel@stadt.koblenz.de. URL: www.koblenz.de.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: Bielefeld Gillich Heckel Landschaftsarchitekten, Kaiserstraße 15, z. Hd. von Herrn Dipl. Ing. Christoph Heckel, D-54290 Trier. Tel. 0651/145460. E-Mail: christoph.heckel@bghplan.com. Fax 0651/41142. URL: www.BGHplan.com.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: AKD Architektenkammer Rheinland-Pfalz Dienstleistungen GmbH, Hindenburgplatz 6, z. Hd. von Frau Dipl. Ing. (FH) M. Renn-Dietrich, D-55118 Mainz. Tel. 06131 99600. E-Mail: renn-dietrich@akrp.de. Fax 06131 614926.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Regional- oder Lokalbehörde.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Realisierungswettbewerb Neugestaltung Löhrstraße / Löhrrodell in Koblenz.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
In der Koblenzer Innenstadt bildet die Löhrstraße eine der wichtigsten innerstädtischen Fußwegebeziehungen, da sie als 1a-Einkaufslage und Fußgängerzone den südlich von der Innenstadt gelegenen Hauptbahnhof mit der Innenstadt bzw. Altstadt auf einer Länge von mehr als 1 km verbindet. Die Stadt Koblenz verfolgt das Ziel, Aussagen zur gestalterischen und funktionalen Aufwertung sowohl der in den 70er Jahren zur Fußgängerzone umgebauten Löhrstraße im Bereich zwischen Löhrrondell und Münzplatz als auch der angrenzenden Bereiche Friedrich-Ebert-Ring bzw. Löhrrondell und deren verbesserte Anbindung und Integration in die Innenstadt zu erhalten. Im Wettbewerb sollen innovative und realisierungsfähige Lösungen in einem Gesamtkonzept sowie für 6 ausgewählte Innenstadtbereiche erarbeitet werden. Der Wettbewerbsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,5 Hektar.
Die Stadt Koblenz nimmt mit diesem Projekt als Partner am transnationalen EU-Projekt "Spatial Metro" innerhalb des "Interreg IIIB North West Europe-Programms" teil. Dieses Programm beteiligt sich an der Finanzierung von Projekten, die sich mit der nachhaltigen Entwicklung des nordwesteuropäischen Raums befassen. Die transnationale Zusammenarbeit dient der Findung von innovativen Lösungsansätzen zu städte- und regionenübergreifenden Problemen gemeinsam mit anderen Partnern. An diesem Projekt beteiligen sich neben Koblenz die Städte Norwich (GB), Bristol (GB), Rouen (F) und Biel (CH), darüber hinaus als universitäre Einrichtungen zwei Institute der University of East Anglia (GB), die TU Delft (NL), die Universität Koblenz, Fachbereich Informatik sowie als weitere Partner der Fachverband "Fußverkehr Schweiz", Zürich.
Der Projekttitel "Spatial Metro - a network für discovering the city on foot" lautet sinngemäß übersetzt; "Ein räumliches Verbindungssystem als Netzwerk, um eine Stadt zu Fuß zu entdecken".
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74224000.

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Einstufiger, begrenzt offener Realisierungsweltbewerb gemäß GRW 1995, Ziffer 2.4.2 (novellierte Fassung vom 22.12.2003). Es werden maximal 28 Teilnehmerinnen/Teilnehmer zugelassen, davon werden 6 Teilnehmerinnen/Teilnehmer gesetzt und die übrigen im Losverfahren ermittelt. Die Losziehung erfolgt unter Aufsicht eines Notars. Nähere Informationen zum Losverfahren siehe III.2).
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Zulassungsbereich:
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), Schweiz.
Teilnehmer:
Natürliche Personen und zwar ausschließlich freiberuflich tätige Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt-, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner berechtigt sind.
Juristische Personen, zu deren alleinigem satzungsgemäßen Geschäftszweck freiberufliche Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Bei juristischen Personen müssen mindestens einer der Gesellschafter und der verantwortliche Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen erfüllen, die an die oben genannten natürlichen Personen gestellt sind.
Aus Sicht des Auslobers bietet sich für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe eine interdisziplinäre Zusammenarbeit an. Daher werden Arbeitsgemeinschaften aus freiberuflichen Architekten bzw. freiberuflichen Stadtplanern mit freiberuflichen Landschaftsarchitekten empfohlen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Arbeitsgemeinschaften gelten als ein Teilnehmer. Die Arbeitsgemeinschaft benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner.
Alle Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft müssen zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung berechtigt sein. Ist die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach den Richtlinien 85/384 EWG oder 89/48 EWG gewährleistet ist.
Arbeitsgemeinschaften sind vollständig zu benennen. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Hinzugezogene Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die Mitarbeit von bildenen Künstlern und Ingenieuren (Verkehrsplaner und Bauingenieure) als Fachberater wird empfohlen.
Teilnahmehindernisse gelten darüber hinaus gem. Ziffer 3.2.3 GRW 1995.
Die Teilnahme am Kolloquium ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb. Bei Arbeitsgemeinschaften gilt nur diejenige Arbeitsgemeinschaft am Wettbewerb als teilnahmeberechtigt, die mit mindestens einem Vertretungsberechtigten am Kolloquium teilgenommen hat. Mitarbeiter/innen müssen eine schriftliche Bevollmächtigung vorweisen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen zum Schlusstermin für den Eingang der Anträge auf Teilnahme (siehe IV.4.3) erfüllt sein.
Bewerbungen zum Wettbewerbsverfahren werden ausschließlich erbeten an:
AKD Architektenkammer Rheinland-Pfalz Dienstleistungen GmbH, Hindenburgplatz 6, 55118 Mainz.
Die Bewerbung ist anonym in einem verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag einzureichen (nicht per Fax!). Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die zuvor genannte Anschrift der AKD GmbH einzusetzen.
Die Bewerbung unter dem Stichwort “Realisierungswettbewerb Neugestaltung Löhrstraße/Löhrrondell in Koblenz” muss enthalten:
1. Die schriftliche formlose Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren.
2. Die Angabe des Geschäftssitzes mit Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail.
3. Ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt, ist dies bereits in der Bewerbung anzugeben. Pro Büro oder Arbeitsgemeinschaft ist nur eine Bewerbung möglich. Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft sind bereits in der Bewerbung, einschließlich der Federführung, verbindlich zu benennen.
Außen auf dem Umschlag ist zu vermerken:
"Realisierungswettbewerb Neugestaltung Löhrstraße/Löhrrondell in Koblenz", außerdem der zutreffende Buchstabe A oder J oder K entsprechend einem nach Bewerbergruppen gegliederten Losverfahren.
Nach GRW 1995 werden kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger angemessen beteiligt. Die Losziehung erfolgt aus drei Lostöpfen:
Büros allgemein: Kennzeichnung A.
Berufsanfänger: Kennzeichnung J.
(gelten fünf Jahre nach dem Jahr des Hochschulabschlusses (Datum Diplomurkunde) als Berufsanfänger).
Kleinere Büroorganisationen: Kennzeichnung K.
(bestehen aus nicht mehr als vier Mitarbeitern; darin eingeschlossen sind neben fest angestellten Mitarbeitern auch eventuelle Partner oder Gesellschafter).

ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: 28.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
1. Hudson Architects, London.
2. ARGE Schwaibold, Koblenz mit Planungsgruppe Alexi, Koblenz.
3. ARGE Planungsbüro Fischer, Vallendar mit Sprengnetter und Partner, Brohl-Lützing.
4. CH & Partners, stedebouw en landschap, Den Haag.
5. ARGE wUrck, Rotterdam mit B3 Architekten, Aschaffenburg.
6. ARGE Thillmann Architekten, Koblenz mit Ernst und Partner, Landschaftsarchitekten, Trier.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Die Reihenfolge stellt keine Wichtung dar:
Leitidee:
- Thematischer Grundgedanke und planerische Umsetzung.
- Berücksichtigung der stadtspezifischen Leitthemen/Entwicklungsziele.
- Identität, Zielgruppenorientierung und Innovationsgrad.
Stadträumliche und freiraumplanerische Qualität:
- Einbindung und Vernetzung der Fußgängerzone mit ihrem vorhandenen Umfeld unter Berücksichtigung der Entwicklungsziele und Anforderungen.
- Gestalterische, funktionale und soziale Qualität der Fußgängerzone und der geplanten Stadt- und Freiräume unter Beachtung der besonderen Situation des Ortes.
- Qualität von Raum- und Infrastruktur sowie baulichen Details.
- Berücksichtigung der verkehrlichen und denkmalpflegerischen Belange.
- Impulse für Stadtentwicklung und Tourismus.
- Barrierefreiheit.
- Kinderfreundliche Gestaltung.
Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit:
- Realisierbarkeit (funktional, technisch, zeitlich).
- Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens.
- Folgekosten für Unterhaltung.
- Verkehrliche Belastbarkeit.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
16.8.2006.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Wettbewerbssumme inkl. gesetzl. MwSt. (16 %) 50 000,00 EUR (4 Preise + Ankäufe).
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.5.3) Folgeaufträge:
Nein.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Prof. Peter de Bois, Architekt, Stadtplaner, Delft.
2. Prof. Dipl. Ing. Guido Jax, Architekt, Koblenz.
3. Prof. Dipl. Ing. Eva von Mackensen, Koblenz.
4. Dr. Dipl. Arch. ETH Christian Thomas, Architekt, Zürich.
5. Dipl. Ing. Thomas Vogt, Koblenz.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Ja.
Geben Sie an, um welche Vorhaben und/oder Programme es sich handelt Förderprogramm: Interreg IIIB NWE ENO.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Weitere Bearbeitung (in Ergänzung zu IV.5.3).
Unter Berücksichtigung der in Ziffer 7 GRW 1995 genannten Konsequenzen aus dem Wettbewerb beabsichtigt die Ausloberin, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes, einem oder mehreren Preisträgern die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs zur Neugestaltung der Fußgängerzone notwendigen weiteren Planungsleistungen, mindestens die Leistungsphase 2-5 zu übertragen:
- sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere,
- soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
- soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer, dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung, der zu übertragenden Leistungen gewährleistet.
Im Falle der weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmer bis zur Höhe der zuerkannten Preissumme oder Ankaufs nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Preisträger des Wettbewerbes werden gemäß g 5 Abs. 2 c) VOF zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert.
Voraussichtliche Termine:
Ende der Bewerbungsfrist: 16.8.2006.
Auslosung und Benachrichtigung ab: 22.8.2006.
Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen ab: 25.8.2006.
Schriftliche Rückfragen bis: 4.9.2006.
Preisrichtervorbesprechung und Pflichtkolloquium mit Teilnehmern: 13.9.2006.
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 3.11.2006.
Preisgerichtssitzung: 24.11.2006.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
Vergabekammer Rheinland - Pfalz, Stiftstraße 9, D-55116 Mainz. E-Mail: Poststelle@mwvlw.rlp.de. Tel. 06131 165240, 06131 162234, 01631 162250. URL: http://www.mwvlw.rlp.de/. Fax 06131 162269.

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
11.7.2006