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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt

767702-2024 - Wettbewerb
Deutschland – Stadtplanung und Landschaftsgestaltung – Begrenzter freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 "Neugestaltung Domhof" in Ahaus mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß VgV
OJ S 244/2024 16/12/2024
Wettbewerbsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Ahaus
E-Mailvergabestelle@ahaus.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBegrenzter freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 "Neugestaltung Domhof" in Ahaus mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß VgV
BeschreibungNicht offener einphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Neugestaltung Domhof" in Ahaus, nach RPW 2013 im Rahmen der VgV, zur Vergabe von Leistungen des städtebaulichen Entwurfs gemäß AHO Nr 42 (Honorarzone III) Leistungsphasen 1-3 sowie Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 (Honorarzone IV § 40 HOAI) für die Leistungsphasen 1 - 5, nebst weiteren für die Umsetzung erforderlichen Fachplanungen, wie zum Beispiel Beleuchtung. Die weitere Beauftragung der Leistungsphasen 6 - 9 nach § 39 HOAI, erfolgt als optionale Beauftragung in der noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen.
Kennung des Verfahrens9c504c2e-618d-42ae-8f22-f27fa2bc37f6
Interne Kennung01.04.03./2024-078
VerfahrensartNichtoffenes Verfahren
Zentrale Elemente des VerfahrensUm eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 15 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Eine Teilnahme ist folgendermaßen möglich: Stadtplaner*innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung, 71420000 Landschaftsgestaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtAhaus
Postleitzahl48683
Land, Gliederung (NUTS)Borken (DEA34)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXPWYRCLEWL Mitglieder der Jury: Fachpreisgericht: Ina Bimberg - Landschaftsarchitektin, Iserlohn; Heiner Farwick - Architekt und Stadtplaner, Ahaus; Martin Rogge - Architekt und Stadtplaner, Düsseldorf; Susanne Schamp - Architektin und Stadtplanerin, Dortmund; Prof. Burkhard Wegener - Landschaftsarchitekt, Köln; Susanne Weihrauch - Landschaftsarchitektin, Solingen - Sachpreisgericht: Andreas Dönnebrink - Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr und Umwelt, Ahaus; Thomas Hammwöhner, Stadtplaner, Technischer Beigeordneter der Stadt Ahaus; Philipp Terhaar - Vorsitzender des Gewerbevereins Ahaus, Thomas Vortkamp - Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, Ahaus, Karola Voß - Bürgermeisterin Stadt Ahaus Zusätzliche Informationen: Die auslobende Stelle stellt eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 97.000 Euro (brutto) zur Verfügung. Folgende Aufteilung für Preise und Anerkennungen ist vorgesehen: 1. Preis: 38.800 Euro; 2. Preis: 24.250 Euro; 3. Preis: 14.550 Euro; 2 Anerkennungen je 9.700 Euro. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist dabei auszuschöpfen. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber der Bauherrschaft für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Teilnehmende mit Geschäftssitz in Deutschland erhalten das Preisgeld inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld netto. Die Mehrwertsteuer wird von der auslobenden Stelle in Deutschland abgeführt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Begrenzter freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 "Neugestaltung Domhof" in Ahaus mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß VgV
Beschreibung: Die Stadt Ahaus plant die Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbes für die Neuordnung des Areals Domhof. Das Areal bedarf einer ganzheitlichen städtebaulichen Betrachtung, um die Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und somit die Grundlage für einzelne Realisierungsmaßnahmen - hier mit Fokus auf die anstehende hochbauliche Entwicklung auf den Flächen der ehemaligen Volksbank - bieten zu können. Eine qualitätsvolle städtebauliche, kleinmaßstäbliche Arrondierung ist eines der Ziele dieses Wettbewerbs. Die Straße Domhof erschließt im Wesentlichen zwei (teils stark sanierungsbedürftige) Parkdecks, eine Reihe von Wohngebäuden sowie einen Gastronomiebetrieb. Aus städtebaulicher Sicht sind sowohl die beiden Parkdecks, die den Eingang zum Schlossgarten versperren als Mängel zu bezeichnen als auch die städtebauliche Situation entlang der westlichen Straßenseite, hier fehlt es an einer klaren und durchgängigen (städte-)baulichen Struktur. Zudem soll der Schlosspark im Bereich des heutigen größeren Parkdecks freiraumplanerisch entwickelt werden, um die Anbindung an den Marienplatz und die Fußgängerzone im Bereich Markt (wieder) herzustellen und eine Rückseitenbildung zu vermeiden. Das Stadtbild der Innenstadt wird nicht nur durch die Gestalt und Ausstattung der öffentlichen Plätze geprägt, sondern in besonderer Weise auch durch die Qualität der Straßenräume und Wegebeziehungen. Diese sichern die Erreichbarkeit, sind aber gleichermaßen für ein attraktives städtebauliches Erscheinungsbild von großer Relevanz. Um für diese anspruchsvolle Aufgabe ein geeignetes Planungsbüro zu finden, ist die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs gemäß RPW 2013 mit 15 teilnehmenden Büros vorgesehen. Im Anschluss an den Realisierungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV mit den Preisträger*innen durchgeführt. Dabei soll zunächst nur mit dem/der ersten Preisträger*in verhandelt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens soll ein geeignetes Planungsteam aus Stadtplaner*in - städtebaulicher Entwurf nach AHO Nr. 42 mit Landschaftsarchitekt*in - Freianlagen gemäß § 39 HOAI für die Bearbeitung der Planungsaufgabe gefunden werden. Die Teilnahme am Wettbewerb ist möglich als Einzelbewerber/in (alle Leistungen werden im eigenen Haus erbracht) oder als Bewerbergemeinschaft; in beiden Fällen ist die Beteiligung von Nachunternehmen möglich. Der Wettbewerb befindet sich bezüglich des Registrierungsvermerkes noch in Abstimmung mit der AKNW.
Interne Kennung: 01.04.03./2024-078
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71410000 Stadtplanung, 71420000 Landschaftsgestaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ahaus
Postleitzahl: 48683
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Zusätzliche Informationen: Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 (4) Pkt. 8 VgV an einen der Preisträger, in der Regel den Gewinner/die Gewinnerin. Teilnehmer*in am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preis, wie er in der Verfassererklärung benannt wurde. Sollte mit dem 1. Preis keine Einigung erzielt werden, behält sich die auslobende Stelle Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in den Verfassererklärungen benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt. Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAuswahlkriterien zur Teilnahme am Wettbewerb
BeschreibungDie Zahl der Teilnehmenden wird auf 15 beschränkt. Neben 4 zugeladenen Teilnehmenden werden weitere 11 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Losverfahren ermittelt. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplanerin*in bzw. Landschaftsarchitekt*innen befugt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertretung und der/die Verfassende der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner*in/Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens jeweils ein teilnahmeberechtigte/r Stadtplaner*in und Landschaftsarchitekt*in angehört. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Die Bewerber*innen müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Auswahlkriterien erfüllen: (1) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner*in" und "Landschaftsarchitekt*in" (Kammernachweise). (2) Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Partner*in, freie Mitarbeitende, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. (3) Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. (4) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. (5) Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. (6) Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. (7) Eigenerklärung, dass der Auftrag gemäß § 73 Abs. 3 VgV frei von Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird. Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht notwendig. Aus allen Bewerbungen werden elf Teilnehmende und fünf Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerber*innen, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmenden oder gesetzter Büros werden die Nachrückenden bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich. Die Zulassung durch das Auswahlverfahren gilt zunächst nur für den Wettbewerb selbst. Nach dem Wettbewerb erfolgt eine Eignungsprüfung nach VgV.
Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungEignungskriterien zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nach dem Wettbewerb
BeschreibungZu den Verhandlungen wird die auslobende Stelle die folgenden Eignungsnachweise fordern, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren nachgewiesen werden müssen: (1) Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von (Sach- und Vermögensschäden: min. 1 Mio. Euro; Personenschäden: min. 1 Mio. Euro; 2-fach maximiert) vorliegt bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. (2) Verpflichtungserklärung von Nachunternehmen, sofern sich der Bieter bzw. die Bieterin der Eignungsleihe bedient. Der Bieter bzw. die Bieterin erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechenden Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmen) in Anspruch zu nehmen; er/sie muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung). Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Wettbewerbsergebnis
BeschreibungInsgesamt werden 1.000 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 500 Punkte; 2. Preis: 350 Punkte; 3. Preis: 200 Punkte. Werden weitere Preise vergeben, erhalten diese in abgestufter Rangfolge je 150 Punkte weniger für das Wettbewerbsergebnis (demnach erhält ein möglicher 4. Preis noch 50 Punkte, weitere Preise dann 0 Punkte). Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Arbeitsweise und Projektabwicklung
BeschreibungArbeitsweise und Projektabwicklung Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Fachliche Qualifikation
BeschreibungFachliche Qualifikation Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Baukosten Freianlagen
BeschreibungBaukosten Freianlagen Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Honorarforderung
BeschreibungHonorarforderung Gewichtung (Prozentanteil, genau): 10
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen (Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar; dem Preisgericht ist es vorbehalten, weitere Unterkriterien zu differenzieren): - Städtebauliche Qualität, - Freiraumplanerische Qualität - Wirtschaftlichkeit - Nachhaltigkeit
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen15/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRCLEWL/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Fragen während der Bewerbungsphase sind ausschließlich über das Kommunikationstool der bekanntgegebenen Vergabeplattform zu stellen. Die während der Bewerbungsphase eingegangenen Fragen und deren Beantwortung werden in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Zwischen dem 20.12.2024 und dem 03.01.2025 werden aufgrund von Betriebsferien keine Rückfragen beantwortet.
URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRCLEWL
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Wettbewerbsbedingungen
Die Entscheidung der Jury ist für den Erwerber bindendja
Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRCLEWL
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 20/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Westfalen
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Ahaus
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Ahaus
Registrierungsnummer: 055540004004-31001-39
Postanschrift: Rathausplatz 1  
Stadt: Ahaus
Postleitzahl: 48683
Land, Gliederung (NUTS): Borken (DEA34)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ahaus.de
Telefon: +49 2561 72-128
Fax: +49 2561 7281-128
Internetadresse: http://www.stadt-ahaus.de/vergabestelle
Profil des Erwerbers: http://www.stadt-ahaus.de/vergabestelle
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9  
Stadt: Münster
Postleitzahl: 48147
Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251 4111691
Fax: +49 251 4112165
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c4a05a4f-07ee-4bdd-b2e9-b3fc373de3c7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Wettbewerbsbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung23
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/12/2024 12:54:05 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 767702-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 244/2024
Datum der Veröffentlichung: 16/12/2024
Städte

Berlin5 AuslobungenGraz (Österreich)3 AuslobungenWien3 AuslobungenVilnius (Litauen)3 Auslobungen


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