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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt

11/06/2005 S112 Gemeinschaftsorgane – Kommission – Dienstleistungen – Allgemeine Bekanntmachungen
I. II. III. IV. VI.

I-Ispra: Ideenwettbewerb für einen Architekturentwurf mit integrierendem Charakter für die GFS mit Standort in Ispra

2005/S 112-110856

Bekanntmachung eines Entwurfswettbewerbs

Dienstleistungen

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers:
Europäische Kommission, Generaldirektion GFS, Gemeinsame Forschungsstelle, Direktion Standort Ispra, Referat "Développement du site", via E. Fermi 1, I-21020 Ispra (VA). Tel. (+39) 03 32 78 95 41. Fax (+39) 03 32 78 98 94. E-Mail: Dolf.van-hattem@cec.eu.int. URL: http://www.jrc.cec.eu.int.
I.2) Nähere Auskünfte sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Siehe Ziffer I.1).
I.3) Unterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich:
Siehe Ziffer I.1).
I.4) Angebote/Teilnahmeanträge sind an folgende Anschrift zu schicken:
Siehe Ziffer I.1).
I.5) Art des öffentlichen Auftraggebers:
EU-Institution.

Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs:

II.1) Beschreibung des Projekts
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs durch den Auftraggeber (Verwaltungsbehörde / Einrichtung):
Ideenwettbewerb für einen Architekturentwurf mit integrierendem Charakter für die GFS mit Standort in Ispra (Varese), Italien.
II.1.2) Beschreibung:
Europaweiter Ideenwettbewerb für architektonische und ingenieurtechnische Entwurfsarbeiten, dessen Ziel in der Auswahl von Entwurfszeichnungen für 4 neue Gebäude, die sich in den bestehenden Bebauungsplan der GFS am Standort Ispra einfügen müssen, sowie in der Auswahl des Teams besteht, das mit der Ausarbeitung der entsprechenden Ausführungspläne und der anschließenden Leitung der Bauarbeiten beauftragt wird.
Der Wettbewerb wird unter Wahrung der Anonymität durchgeführt und gliedert sich in 2 Stufen. Die erste Stufe besteht in der Vorauswahl der Bewerber auf der Grundlage der nachfolgend genannten Auswahlkriterien. Die zweite Stufe besteht in der Bewertung der eingereichten Entwürfe und in der anschließenden Auswahl des für am geeignetsten erachteten Entwurfs. Nur die im Rahmen der ersten Stufe ausgewählten Bewerber werden die Wettbewerbsregeln und die jeweiligen technischen Datenblätter erhalten, die für die Entwurfserstellung benötigt werden.
Zum Abschluss des Wettbewerbs wird die Kommission in ihrer Eigenschaft als Auftraggeber für die Durchführung der Projekte unter Inanspruchnahme des Verhandlungsverfahrens einen Vertrag mit dem Gewinner des Wettbewerbs schließen. Letzterer wird die Ausarbeitung der architektonischen, strukturellen, elektrotechnischen und technologischen, sicherheitstechnischen und weiteren Ausführungspläne übernehmen; ferner wird er für die Koordinierung sämtlicher Projekte und die Bauleitung für die Gebäude zuständig sein, für deren Errichtung die GFS eine spezifische Bauausschreibung einleiten wird.
Der vorliegende Entwurfswettbewerb betrifft:
a) 1 Gebäude für biotechnologische Forschung für ca. 125 Mitarbeiter;
b) 1 Gebäude für sicherheitstechnische Forschung für ca. 200 Mitarbeiter;
c) 1 Gebäude für Umweltforschung für ca. 175 Mitarbeiter;
d) 1 Mehrzweckgebäude, das für Ausstellungen, Verpflegungszwecke und die Abhaltung von Kongressen genutzt werden soll, mit einer Fläche von ca. 4 000 m2.
Mit Ausnahme des Mehrzweckbaues wird jedes Gebäude über höchstens 3 Stockwerke und eine Nutzfläche von ca. 6 000 m2 verfügen und Laborräume, Sitzungssäle, Büroräume für die Beamten, Archive und Räumlichkeiten für weitere verbundene Nutzungsmöglichkeiten umfassen. Der veranschlagte Gesamtwert für die 4 Gebäude beläuft sich auf ca. 48 Mio. EUR.
Weitere Informationen zu den Tätigkeiten und zur Lage der GFS in Ispra sind der Website http://www.jrc.cec.eu.int zu entnehmen.
II.1.3) Ausführungsort:
Gemeinsame Forschungsstelle, Standort Ispra (Varese), Italien.
II.1.4) Nomenklaturen
II.1.4.1) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74200000, 74220000, 74222000.
II.1.4.2) Andere einschlägige Nomenklaturen (CPC):
867 a und b.
Dienstleistungskategorie: 12.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen

III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind einzelne Architektur- und Ingenieurbüros oder Zusammenschlüsse aus solchen Büros ("der Bewerber"), die auf rechtlicher Grundlage innerhalb der Europäischen Union gegründet wurden und über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Erfahrung verfügen, um entsprechende Entwürfe ausarbeiten zu können und an der Errichtung großräumiger Forschungs- und Verwaltungskomplexe bzw. anderer hinsichtlich ihrer Komplexität und Fläche mit den genannten Vorhaben vergleichbarer Gebäude mitzuwirken und die außerdem bereits ähnliche Projekte durchgeführt haben.
Nicht teilnahmeberechtigt und nicht zur Unterstützung, in welcher Form auch immer, der Bewerber befugt sind:
— Personen und Rechtspersonen, denen erstere angehören, die direkt oder indirekt an den vorbereitenden Maßnahmen, der Organisation oder an der Bewertung der Bewerber beteiligt sind;
— die Mitglieder des Preisgerichts und deren Stellvertreter;
— die Bediensteten der Kommission.
Der Bewerber muss den Nachweis der eigenen Befähigung zur Erstellung der einzelnen Entwürfe für die Bereiche Architektur, Konstruktionstechnik, Klimatechnik und Elektroinstallationen sowie den Nachweis seiner Befähigung zur Koordinierung derartiger Projekte erbringen.
Die Wettbewerbsteilnehmer werden auf der Grundlage der eingereichten Bewerbungsunterlagen ausgewählt. Diese Unterlagen sind in in zweifacher Ausfertigung (Original und 1 Kopie) einzureichen, wobei die einzelnen Dokumente übereinstimmend mit den Angaben unter Ziffern III.1.1) — III.1.3) durchzunummerieren sind.
Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer wird vom Auftraggeber auf der Grundlage eines Berichtes mit Begründung des Ausschusses für die Bewertung der Bewerbungen vorgenommen, der sich aus benannten Vertretern der Kommission, der Auftraggeberin im Rahmen des Wettbewerbs, zusammensetzt. Unter den so ausgewählten Bewerbern wird der Auftraggeber auf der Grundlage der weiter unten unter Ziffer III.1.3) genannten Kriterien von den Bewerbern mit dem besten Ergebnis höchstens 8 für die Teilnahme am Wettbewerb auswählen. Die Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb werden diesen 8 Bewerbern im Anschluss an das Auswahlverfahren automatisch zugesandt.
Falls es versäumt wird, Unterlagen zu sämtlichen weiter unten angeführten Punkten vorzulegen, kann dies zum Ausschluss der Bewerbung führen. Ferner ist zu beachten, dass die eingereichten Unterlagen neueren Datums sein müssen (nicht älter als 3 Monate vor dem Datum der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung).
Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, die Person der Bewerber betreffende Informationen direkt bei den zuständigen Behörden einzuholen, um sich davon zu überzeugen, dass diese sich nicht in einer Lage befinden, durch die ihr Recht zur Teilnahme am Wettbewerb verfällt, oder um vorgelegte Nachweise zu überprüfen.
III.1.1) Rechtslage — geforderte Nachweise:
Falls es sich bei dem Bewerber um einen Zusammenschluss von einschlägigen Büros handelt, braucht dieser während der Wettbewerbsphase noch nicht unbedingt auf rechtlicher Grundlage gegründet zu sein. Nach Abschluss des Wettbewerbs kann der Vertrag über die Entwurfsarbeiten von der Kommission allerdings nur dann geschlossen werden, wenn der als Gewinner aus dem Wettbewerb hervorgehende Zusammenschluss, dessen Zusammensetzung in der ersten Stufe des Auswahlverfahrens bekannt gegeben wurde, gemäß den rechtlichen Bestimmungen in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegründet wurde und dabei eine Rechtsform angenommen hat, durch die eine gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber gewährleistet ist, oder wenn er eine einheitliche Rechtsperson darstellt.
Folgende Dokumente sind vom Bewerber vorzulegen, ansonsten besteht die Gefahr des Ausschlusses von der Teilnahme:
1. ein Dokument, mit dem er sich um die Teilnahme am Wettbewerb bewirbt. Handelt es sich beim Bewerber um einen Zusammenschluss, müssen die Mitglieder (natürliche oder juristische Personen) des Zusammenschlusses in diesem Dokument ihren gemeinsamen Vertreter benennen ("federführendes Mitglied des Zusammenschlusses), ferner haben sie darin die Rechtsform anzugeben, die der Zusammenschluss für den Fall, dass er als Gewinner aus dem Wettbewerb hervorgehen wird, voraussichtlich annehmen wird.
Die folgenden Angaben rechtlicher Natur sind von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied des Zusammenschlusses, sofern es sich beim Bewerber um einen Zusammenschluss handelt, bereitzustellen:
2. eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass sich der Sitz in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union befindet;
3. eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass er seinen Verpflichtungen zu Entrichtung der Sozialbeiträge sowie zur Zahlung der direkten Steuern und der MwSt. nachgekommen ist;
4. eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass er sich nicht in Konkurs, Liquidation oder im (gerichtlichen) Vergleich befindet und dass er seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat bzw. dass er sich nicht in einer gleichartigen Lage befindet, die sich aus einem in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Regelungen vorgesehenen Verfahren gleicher Art ergibt bzw. dass er nicht Gegenstand ähnlicher Verfahren ist;
5. ein Nachweis, dass gegen ihn kein rechtskräftiges Urteil wegen Betruges, Bestechung, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder aufgrund einer sonstigen ungesetzlichen Handlung ergangen ist, die die Interessen der Europäischen Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten beeinträchtigt;
6. ein Nachweis, dass er nicht im Anschluss an das Vergabeverfahren für einen anderen Auftrag oder an das Verfahren zur Gewährung einer Beihilfe, die jeweils aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert wurden, schwerer Ausführungsmängel aufgrund der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen für schuldig erklärt wurde;
7. Bescheinigung, der zu entnehmen ist, dass er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde.
Der Bewerber muss die oben genannten, von den zuständigen Behörden des Ursprungs- oder Herkunftslandes ausgestellten Bescheinigungen, Nachweise und/oder Dokumente vorlegen. Ist die Vorlage dieser Unterlagen den Bewerbern nicht möglich, so muss eine eidesstattliche Erklärung beigebracht werden, die die betreffende Person vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftslandes abgegeben hat. Handelt es sich beim Bewerber um einen Zusammenschluss, sind die oben genannten Dokumente und/oder Bescheinigungen von jedem Mitglied des Zusammenschlusses vorzulegen.
8. Ferner wird daran erinnert, dass gemäß der geltenden Haushaltsordnung der Kommission diejenigen Bewerber (oder Mitglieder eines Zusammenschlusses) von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind, die sich im Verlauf des Wettbewerbsverfahrens:
i) in einem Interessenkonflikt befinden;
ii) bei der Erteilung der vom Auftraggeber im Hinblick auf die Teilnahme am Wettbewerb verlangten Auskünfte der Abgabe unrichtiger Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte nicht erteilt haben.
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit — geforderte Nachweise:
Zwecks Beurteilung der Erfüllung der Mindestanforderungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die folgenden Unterlagen und Informationen bereitzustellen, ansonsten besteht die Gefahr des Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb:
9. Nachweis, dass er über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügt;
10. von einer namhaften Bank ausgestelltes Affidavit;
11. Erklärung betreffend den jährlichen Umsatz mit Entwurfs- und Bauleitungsdiensten in den vergangenen 3 Geschäftsjahren. Dieser Erklärung sind die Bilanzen oder andere Nachweise betreffend die letzten 3 Geschäftsjahre beizufügen.
Handelt es sich beim Bewerber um einen Zusammenschluss, sind die unter den vorstehenden Ziffern 9 und 10 genannten Informationen und Dokumente von jedem Mitglied des Zusammenschlusses vorzulegen.
Es werden nur Bewerber zugelassen, deren durchschnittlicher Jahresumsatz sich in den letzten 3 Geschäftsjahren auf mindestens 1,5 Mio. EUR belief. Handelt es sich beim Bewerber um einen Zusammenschluss, wird dieser Umsatz vom federführenden Unternehmen verlangt.
III.1.3) Technische Leistungsfähigkeit — geforderte Nachweise:
Zwecks Beurteilung technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die folgenden Unterlagen und Informationen bereitzustellen, ansonsten besteht die Gefahr des Ausschlusses von der Teilnahme am Wettbewerb:
12. von einer namhaften unabhängigen Einrichtung ausgestellte Bescheinigung, in der die Übereinstimmung der Dienstleistungen mit den Qualitätsstandards gemäß den europäischen ISO EN 9001-Normen oder gleichwertigen Normen bestätigt wird, einschließlich einer ausführlichen Beschreibung der diesbezüglich angewandten Verfahren. Handelt es sich um einen Zusammenschluss, wird diese Bescheinigung von jedem Mitglied des Zusammenschlusses verlangt;
13. Erklärung, dass der Bewerber unter seinen Mitarbeitern über mindestens 20 Fachkräfte (Architekten, Ingenieure und andere Spezialisten, in leitender und nachgeordneter Position) verfügt, von denen mindestens 5 im Besitz eines Hochschulabschlusses und 15 im Besitz eines Fachabschlusses sind. Handelt es sich um einen Zusammenschluss, ist dies als Mindestanforderung vom federführenden Unternehmen zu erfüllen;
14. die Bewerber müssen ein allgemeines Organigramm mit Bezug auf das Projekt vorlegen, mit Angabe der Ausbildung, der Spezialisierung, des Grades und der Jahre an Erfahrung, der Dauer der Zugehörigkeit zum Team und gegebenenfalls der Anzahl der erzielten Preise und Auszeichnungen;
15. die Leistungsfähigkeit des Bewerbers auf dem Gebiet der Entwurfsleistungen wird durch Zuteilung einer Punktebewertung beurteilt, die auf der Grundlage der unten genannten Kriterien ermittelt wird. Nur die Bewerber (maximal 8), welche die höchste Punktzahl (P1 + P2 = mindestens 65 Punkte) erzielt haben, werden nach Abschluss der ersten Stufe des Auswahlverfahrens zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert:
15.a) quantitative Bewertung (maximal 30 Punkte):
der Bewerber muss Nachweise über von ihm stammende Entwurfsarbeiten im städtebaulichen und architektonischen Bereich mit Ausnahme des Wohnungsbaus vorlegen, die nach 1990 realisiert wurden bzw. in Zusammenhang mit denen die Bauarbeiten nach 1990 durchgeführt wurden und bei denen sich die umbaute Fläche auf mindestens 5 000 m2 beläuft.
Es wird eine Punktebewertung (P1) in Abhängigkeit von der Anzahl der Projekte (Np des Bewerbers) erteilt.
Der Bewerber, der die größte Anzahl an Projekten (höchster Np) nachweisen kann, erhält die höchste Punktebewertung (30), während die übrigen Bewerber in absteigender Reihenfolge und anteilmäßig gemäß der folgenden Formel bewertet werden:
P1 = Np des Bewerbers / höchster Np x 30 (gerundet bis auf 2 Dezimalstellen).
15.b) qualitative Bewertung (maximal 75 Punkte):
der Bewerber muss geeignete Unterlagen betreffend 3 nicht wohnungsbaubezogene Projekte vorlegen (1 für jede der 3 nachfolgenden Typologien), die von ihm stammen und nach 1990 entwickelt und realisiert wurden:
i) — Gebäudekomplex für Forschungs-, Ausbildungs- oder Laboreinrichtungen mit mindestens 10 000 m2 Nutzfläche,
ii) — Bürogebäude mit mindestens 10 000 m2 Nutzfläche,
iii) — Gebäude für einen oder mehrere der folgenden Zwecke: Ausstellungen, Kongresse, Gemeinschaftsverpflegung; Wert mindestens 5 Mio. EUR.
Die Bewertung wird entsprechend den folgenden Parametern und Punktezuteilungen vorgenommen:
— hoher Grad der Integration in das Umfeld: bis zu höchstens 5 Punkten je Projekt;
— hoher technischer Leistungsgrad: bis zu höchstens 5 Punkten je Projekt;
— nachgewiesene Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an Veränderungen: bis zu höchstens 5 Punkten je Projekt;
— nachgewiesene Nutzungsfreundlichkeit: bis zu höchstens 5 Punkten je Projekt;
— kostengünstiger Gebäudebetrieb: bis zu höchstens 5 Punkten je Projekt.
Die zu vergebende Höchstpunktezahl beläuft sich demnach auf 25 Punkte je Projekt. Die maximale Gesamtpunktezahl für die qualitative Bewertung (P2) beläuft sich auf 75 Punkte. Der Bewerber hat für jedes angeführte Projekt ein Kurzreferat ("abstract") von maximal 12 Seiten (DIN A 3) mit Texten, graphischem Material und/oder Photographien zur Veranschaulichung der besonderen Merkmale vorzulegen, die im Zusammenhang mit den oben genannten Parametern für die Bewertung von Bedeutung sind (eventuelles zusätzliches Material wird nicht berücksichtigt);
16. der Bewerber kann maximal 105 Punkte erzielen. Bewerber, die insgesamt nicht mindestens 65 Punkte erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
III.2) Ist die Dienstleistungserbringung einem besonderen Berufsstand vorbehalten?
Ja.
Der Vertrag über die Ausführungsplanung wird mit dem Team geschlossen, das den Wettbewerb gewinnt. Die Teammitglieder, welche die Pläne in der Eigenschaft als Architekt oder Ingenieur unterzeichnen werden, müssen gemäß den geltenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem sie ansässig sind, zur Ausübung dieser beruflichen Tätigkeiten zugelassen sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Art des Wettbewerbs:
Nichtoffen.
IV.1.1) Anzahl der Bewerber (ggf. Mindest-/Höchstzahl), die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
Anzahl: höchstens 8.
IV.1.1.1) Namen bereits ausgewählter Teilnehmer
IV.2) Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Jedes Projekt wird auf der Grundlage des Kriteriums der größten Wirtschaftlichkeit bewertet; nähere Angaben sind den Wettbewerbsunterlagen zu entnehmen.
IV.3) Verwaltungsinformationen
IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber (Verwaltungsbehörde / Einrichtung)
IV.3.2) Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen und zusätzlicher Unterlagen:
Kosten: die Wettbewerbsunterlagen sind kostenlos erhältlich.
IV.3.3) Schlusstermin für den Eingang der Entwürfe oder Teilnahmeanträge (nach der Art des Wettbewerbs: offen oder nichtoffen):
Siehe vorläufigen Zeitplan unter Ziffer VI.4 der vorliegenden Bekanntmachung.
IV.3.4) Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber (bei nichtoffenen Verfahren):
Siehe vorläufigen Zeitplan unter Ziffer VI.4 der vorliegenden Bekanntmachung.
IV.3.5) Sprachen, in denen sich die Interessenten bewerben können:
Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch.
IV.4) Preise und Preisgericht
IV.4.1) Anzahl und Wert der zu vergebenden Preise:
a) den vorausgewählten Bewerbern wird ein allumfassendes Preisgeld in Höhe von je 25 000 EUR ausbezahlt, sofern die eingereichten Entwürfe qualitativ und inhaltlich gesehen den vorgegebenen technischen Spezifikationen entsprechen;
b) mit dem Gewinner des Wettbewerbs wird außerdem der Vertrag über die Ausführungsplanung und die Leitung der anschließenden Bauarbeiten geschlossen.
Sollte die Kommission nicht in der Lage sein, die Bauarbeiten durchzuführen, auch nicht teilweise, werden dem Gewinner des Wettbewerbs weitere 25 000 EUR als zusätzlicher Ausgleich ausbezahlt.
IV.4.2) Einzelheiten zu den an alle Teilnehmer auszuzahlenden Beträgen
IV.4.3) Muss der mit diesem Wettbewerb einhergehende Dienstleistungsauftrag an den Gewinner oder einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben werden?
Ja.
IV.4.4) Ist die Entscheidung des Preisgerichts bindend für den Auftraggeber (Verwaltungsbehörde / Einrichtung)?
Ja.
IV.4.5) Namen der Mitglieder des ausgewählten Preisgerichts

Abschnitt VI: Andere Informationen

VI.1) Ist die Bekanntmachung freiwillig?
Nein.
VI.2) Steht dieser Auftrag mit einem Vorhaben/Programm in Verbindung, das mit Mitteln der EU-Strukturfonds finanziert wird?
Nein.
VI.4) Sonstige Informationen (falls anwendbar):
1. Die Bewerber werden auf die folgenden die Sprachen betreffenden Bestimmungen hingewiesen:
a) die Anträge auf Teilnahme am Wettbewerb können in einer der 20 Amtssprachen der Europäischen Union eingereicht werden;
b) da der Wettbewerb in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten organisiert wird, wird er vorzugsweise in einer der folgenden Sprachen durchgeführt, von denen die Teilnehmer eine auswählen können: EN, FR oder IT; allerdings werden einige Unterlagen der Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb nur in englischer Sprache zur Verfügung stehen.
2) Der vorläufige Zeitplan des Wettbewerbes gestaltet sich wie folgt:
a) Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen: 1.9.2005;
b) Aushändigung der Wettbewerbsunterlagen durch die Kommission an die 8 ausgewählten Bewerber: nach Abschluss der Auswahlstufe der Bewerber durch den Bewertungsausschuss.
Die Termine für die Informationsveranstaltung und Ortsbesichtigung, Einreichung der Entwürfe durch die Wettbewerbsteilnehmer und die Wahl des Wettbewerbsgewinners werden zu einem späteren Zeitpunkt im Aufforderungsschreiben mitgeteilt.
Die Zusammensetzung des in der Bewerbungsstufe erstellten Teams kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kommission geändert werden.
VI.5) Datum der Versendung der Bekanntmachung:
1.6.2005.