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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt

05/02/2008 S24 Europäische Gemeinschaften – Dienstleistungen – Bekanntmachung über Wettbewerbe

D-Heidelberg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

2008/S 24-031667

WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):

STUDENTENWERK HEIDELBERG, Anstalt des öffentlichen Rechts, Marstallhof 1, Kontakt Geschäftsleitung, z. Hd. von Herrn Matt, Abteilung Facility Management, D-69117 Heidelberg. Tel. (49-6221) 54 26 40. E-Mail: gf@stw.uni-heidelberg.de. Fax (49-6221) 54 27 41.

Internet-Adresse(n):

www.studentenwerk.uni-heidelberg.de

Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.

Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.

Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Sozialwesen.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS
II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Begrenzt offener, einstufiger Realisierungswettbewerb nach GRW mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren für den Neubau eines oder mehrerer Studentenwohnheime.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Auf dem Campus der Universität Heidelberg Im Neuenheimer Feld sollen zwei bestehende Studentenhochhäuser und eine Reihenhausgruppe (4 Wohneinheiten) abgerissen und durch Neubauten mit Wohnraum für ca. 550 Studierende, mit Anbindungen an vorhandene Einrichtungen und Grünanlagen, ersetzt werden. In die Anlage sollen auch ein Cafè und kleiner Laden integriert werden.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):

74222100.

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN
III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:

Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die formalisierten Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber abgefragt und fristgerecht eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinaus gehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurück gegeben. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt / Architektin, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie des Rates 85/384 EWG oder 89/48 EWG gewährleistet ist. Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der/ die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertretet zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. In der Arbeitsgemeinschaft muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen. Eine Mehrfachbewerbung bzw. -teilnahme führt zum Ausschluss. Mehrfachbewerbungen bzw. -teilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende Angaben enthalten: - Nachweis der Teilnahmeberechtigung mit eigenhändiger Unterschrift aller teilnahmeberechtigten Bewerber - Bewerbererklärung - Nachweis, dass alle Leistungsphasen des § 15 HOAI im eigenen Büro erbracht werden, formlos in der Bewerbererklärung. - Nachweis der im Wettbewerb geforderten beruflichen Qualifikation (beispielsweise durch Kopie der Eintragungsurkunde) - Zusätzlich bei Berufsanfängern: Nachweis, dass das Diplom nicht weiter als 7 Jahre zurückliegt. - Dokumentation ausgeführter, vergleichbarer Objekte aus dem Wohnheimbau im Standard des sozialen Wohnungsbaus bzw. entsprechende Wettbewerbserfolge des eigenen Büros (1 Blatt DIN A3, respektive 2 Blatt DIN A4, Papier). Berücksichtigt wird dabei auch die städtebauliche Qualität. Ein Auswahlgremium bestimmt nach Prüfung der Auswahlkriterien in einer Vorauswahl 6 Teilnehmer direkt. Die anderen 24 Teilnehmer werden durch Los bestimmt. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer vom Auslober unabhängigen Dienststelle. Bei der Auslosung werden 2 Lostöpfe gebildet, die Anzahl der Ziehungen erfolgt anteilig nach dem Verhältnis der eingegangenen qualifizierten Bewerbungen: Lostopf A: Berufsanfänger (Diplomurkunde nicht älter als 7 Jahre, Stichtag= Tag der Bekanntmachung) Lostopf B: erfahrene Büros Die entsprechenden Angaben der Bewerber sind im Formblatt zur Bewerbung einzutragen. Dieses Formblatt erhalten Sie unter: http://www.burger-architekten.de/downloads.html. Link: Wettbewerb "Neubau Studentenwohnheime Klausenpfad", Heidelberg. Benutzername: Studentenwohnheime. Kennwort: Heidelberg. (Groß- und Kleinschreibung bitte beachten!) Meldeschluss für die Bewerbung (Eingang beim Studentenwerk Heidelberg) ist Montag, der 3.3.2008. (Dienstzeiten Mo.-Do. 8:00 - 15:00 Uhr, Fr. 8:00 - 12:00 Uhr). Die Bewerbung ist an das Studentenwerk Heidelberg, Anstalt des öffentlichen Rechts, zu Händen Frau Bettina Schorb, Poststelle, Marstallhof 1, 69117 Heidelberg, E-mail: bettina.schorb@stw.uni-heidelberg.de , zu richten. Die Bewerbung ist außen deutlich sichtbar mit dem Hinweis "Wettbewerb Studentenwohnheime" zu kennzeichnen. Das Verfahren ist anonym (GRW 1.6).
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Architekten, wie in Punkt 3.1 beschrieben.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN
IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: 30.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
1. Büro Gerken Architekten + Ingenieure, Ulm.
2. Büro Joest, Walther u. Partner Heidelberg.
3. Büro Hübner + Erhard und Partner, Heidelberg.
4. Büro Husemann, Timmermann und Partner, Braunschweig.
5. Büro Schröder, Stichs, Volkmann, Heidelberg.
6. Büro Gerstner, Heidelberg.
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
— Städtebauliche Disposition, Anbindung an Bestand - Architektonische und gestalterische Qualität – auch der Freiräume - Wirtschaftlichkeit, Folgekosten, Herstellungskosten - Erfüllung des Raumprogramms - Erfüllung der funktionalen Anforderungen - Möblierbarkeit der Appartements - Energetisches Konzept, ökologische Anforderungen - Realisierbarkeit in Abschnitten.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
3.3.2008 - 15:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
18.3.2008.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Der Auslober stellt für Preise und Ankäufe einen Gesamtbetrag in Höhe von 120 000.-- Euro zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis der HOAI ermittelt. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist darin enthalten. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis 39 600.- Euro 2. Preis 26 400.- Euro 3. Preis 18 000.- Euro 4. Preis 12 000.- Euro Ankäufe 24 000.- Euro Das Preisgericht kann bei einstimmigem Beschluss die Wettbewerbssumme anders aufteilen.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Ja.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Herr Prof. Gerd Gassmann, freier Architekt, Karlsruhe.
2. Herr Prof. Rudolf Kleine, freier Architekt, Karlsruhe.
3. Frau Annette Friedrich, Leiterin Stadtplanungsamt Heidelberg.
4. Herr Rolf Stroux, Architekt, Universitätsbauamt Heidelberg.
5. Herr Dr. Eckart Rosenberger, freier Architekt, Stuttgart.
6. Herr Prof. Dr. Bernhard Eitel, Rektor Universität Heidelberg.
7. Frau Ulrike Leiblein, Geschäftsführerin Studentenwerk Heidelberg.
8. Herr Prof. Dr. Raban von der Malsburg, Baubürgermeister Stadt Heidelberg.
9. Herr Dr. Hans Reiter, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN
VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen sind erhältlich bei: Architektenkammer Baden-Württemberg, Deutschland, Tel. (49-711) 219 62 09 Ort der Ausführung: Heidelberg-Neuenheim, Deutschland.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
30.1.2008.