https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Neubau_eines_Sonderpaedagogischen_Foerderzentrums_100508.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext
Bekanntmachung eines Wettbewerbs nach GRW 1995
Neubau eines Sonderpädagogischen Förderzentrums in Hohenroth
Auslober Caritas Schulen g GmbH
Franziskanergasse 3
97070 Würz-burg
vertreten durch Herrn Schuler
Wettbewerbsbetreuung
Prof. Gerhard Hemmerlein
Dipl. Ing. Architekt BDA
Stefan Krämer Strasse 27 ,
97218 Gerbrunn
Tel. 0931/709977, 30489630,
Fax 0931/709445
prof. hemmerlein @ t-online.de
Wettbewerbsaufgabe Neubau eines Sonderpädagogischen Förderzentrums in Hohenroth
Wettbewerbsart Offener Realisierungswettbewerb in 2 Phasen
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind. Landschaftsarchitekten sind in Zusammenarbeit mit Architekten zugelassen. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt , wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) bzw. Richtlinie 89 /48/ EWG (Diplom-Richtlinie Landschaftsarchitekten) gewährleistet ist.
juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekten wird empfohlen. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein.
Die für die 2. Phase ausgewählten Teilnehmer können in der 2. Phase keine weiteren Entwurfsverfasser oder freie Mitarbeiter beteiligen.
Termine Tag der Auslobung 01. 04. 2002
Kolloquium 26. 04. 2002
Abgabetermin Pläne Phase 1 22. 05. 2002
Abgabetermin Pläne Phase 2 21. 08. 2002
Abgabetermin Modell Phase 2 28. 08. 2002
Preisrichter Fachpreisrichter
Prof. Hans Nickl, Architekt, München
Prof. Horst Teppert, Architekt, München
Dipl. Ing. Bruno Bruckner, Architekt, Würzburg
Dipl. Ing. Dietbert Farrenkopf, Ar-chitekt ,Würzburg
Cesare Stefano, Architekt, Diözesanbauamt Würzburg
BR Schade, Kreisbaumeister, LRA Rhön-Grabfeld
Dipl. Ing. Hubert Wendler , Landschaftsarchitekt, München
ständ.anwes.Stellvertreter Prof. Wolfgang Fischer, Architekt, Freising
Preise und Ankäufe1. Preis 14.500,00 Euro
2. Preis 12.000,00 Euro
3. Preis 9.000,00 Euro
4. Preis 7.000,00 Euro
5. Preis 4.500,00 Euro
4 Ankäufe a 3.000,00 Euro 12.000,00 Euro
Summe 59.000,00 Euro zuzüglich gesetzliche MwSt
Kostenerstattung Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten.
Wettbewerbsunterlagen Wettbewerbsunterlagen können gegen eine Schutzgebühr von 100,00 Euro beim Wett-bewerbsbetreuer, Architekturb´üro Hemmerlein angefordert werden. Die Schutzgebühr ist in Form eines Verrechnungsschecks mit der Anforderung der Unterlagen an o. g. Architekturbüro einzureichen.
Weitere Beauftragung
Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Dies sind bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung die Architektenleistungen gemäß HOAI § 15, Abs.1, mindestens die Leistungsphasen 1 - 5. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis Leistungsphase 4. Ein Anspruch auf Erteilung von Folgeaufträgen, sowie die städtebauliche Planung besteht nicht.
Nachprüfung
Nachprüfstelle für Verstöße gegen Wettbewerbs- bestimmungen ist die Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern.
Absendung der Bekanntmachung 18. 03. 2002
Neubau eines Sonderpädagogischen Förderzentrums in Hohenroth
Auslober Caritas Schulen g GmbH
Franziskanergasse 3
97070 Würz-burg
vertreten durch Herrn Schuler
Wettbewerbsbetreuung
Prof. Gerhard Hemmerlein
Dipl. Ing. Architekt BDA
Stefan Krämer Strasse 27 ,
97218 Gerbrunn
Tel. 0931/709977, 30489630,
Fax 0931/709445
prof. hemmerlein @ t-online.de
Wettbewerbsaufgabe Neubau eines Sonderpädagogischen Förderzentrums in Hohenroth
Wettbewerbsart Offener Realisierungswettbewerb in 2 Phasen
Zulassungsbereich
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA).
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt befugt sind. Landschaftsarchitekten sind in Zusammenarbeit mit Architekten zugelassen. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Landschaftsarchitekt , wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) bzw. Richtlinie 89 /48/ EWG (Diplom-Richtlinie Landschaftsarchitekten) gewährleistet ist.
juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitekten wird empfohlen. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Auslobung erfüllt sein.
Die für die 2. Phase ausgewählten Teilnehmer können in der 2. Phase keine weiteren Entwurfsverfasser oder freie Mitarbeiter beteiligen.
Termine Tag der Auslobung 01. 04. 2002
Kolloquium 26. 04. 2002
Abgabetermin Pläne Phase 1 22. 05. 2002
Abgabetermin Pläne Phase 2 21. 08. 2002
Abgabetermin Modell Phase 2 28. 08. 2002
Preisrichter Fachpreisrichter
Prof. Hans Nickl, Architekt, München
Prof. Horst Teppert, Architekt, München
Dipl. Ing. Bruno Bruckner, Architekt, Würzburg
Dipl. Ing. Dietbert Farrenkopf, Ar-chitekt ,Würzburg
Cesare Stefano, Architekt, Diözesanbauamt Würzburg
BR Schade, Kreisbaumeister, LRA Rhön-Grabfeld
Dipl. Ing. Hubert Wendler , Landschaftsarchitekt, München
ständ.anwes.Stellvertreter Prof. Wolfgang Fischer, Architekt, Freising
Preise und Ankäufe1. Preis 14.500,00 Euro
2. Preis 12.000,00 Euro
3. Preis 9.000,00 Euro
4. Preis 7.000,00 Euro
5. Preis 4.500,00 Euro
4 Ankäufe a 3.000,00 Euro 12.000,00 Euro
Summe 59.000,00 Euro zuzüglich gesetzliche MwSt
Kostenerstattung Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten.
Wettbewerbsunterlagen Wettbewerbsunterlagen können gegen eine Schutzgebühr von 100,00 Euro beim Wett-bewerbsbetreuer, Architekturb´üro Hemmerlein angefordert werden. Die Schutzgebühr ist in Form eines Verrechnungsschecks mit der Anforderung der Unterlagen an o. g. Architekturbüro einzureichen.
Weitere Beauftragung
Der Auslober wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Dies sind bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung die Architektenleistungen gemäß HOAI § 15, Abs.1, mindestens die Leistungsphasen 1 - 5. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis Leistungsphase 4. Ein Anspruch auf Erteilung von Folgeaufträgen, sowie die städtebauliche Planung besteht nicht.
Nachprüfung
Nachprüfstelle für Verstöße gegen Wettbewerbs- bestimmungen ist die Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern.
Absendung der Bekanntmachung 18. 03. 2002