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Vollständiger Bekannmtachungstext

Zweiphasiger offener Realisierungswettbewerb
Neubau eines Gemeindezentrums der Thomasgemeinde in Mannheim-Neuhermsheim


Allgemeine Wettbewerbsbedingungen
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die GRW 1995 mit Einführungserlass des Landes Baden - Württemberg vom 20.08.1997 zugrunde, die auf Basis der VOF erstellt wurden. Die Anwendung und Anerkennung dieser Grundsätze und Richtlinien ist verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht.
Auslober, Teilnehmer und die übrigen Beteiligten erkennen die vorliegende Auslobung durch ihre Beteiligung am Verfahren als verbindlich an.
An der Vorbereitung des Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Baden-Württemberg mitgewirkt. Die Auslobung vom 03.04.2003 wurde dort unter der Nummer 2003-3-03 registriert.


Aussschreibungstext Teil A

1. Anlass und Zweck des Wettbewerbs (GRW 5.1.2)
Die Evangelische Kirchengemeinde Mannheim plant im Stadtteil Neuhermsheim den Neubau eines Gemeindezentrums mit Jugendräumen (im II. Bauabschnitt)
Die Aufgabe erfordert aufgrund der Lage des Grundstücks in Verbindung mit der sakralen Nutzung ein hohes Maß an Verständnis für die spezifische Situation, planerisches Können und Erfahrung im kirchlichen Bauen. Die Stadtsynode der Evang. Kirchengemeinde Mannheim hat sich daher zur Auslobung eines zweiphasigen offenen Realisierungswettbewerbes entschieden. Ziel dieses Wettbewerbes ist es, einen geeigneten, funktionalen, ökologischen und stimmigen Entwurf als Entscheidungsgrundlage für die geplante Umsetzung zu erhalten.


2. Auslober (GRW 3.1)
Evangelische Kirchengemeinde Mannheim
M1,1, 68161 Mannheim
vertreten durch den Dekan G. Eitenmüller

Die Betreuung des Verfahrens erfolgt in der
Bauabteilung der Evangelischen Kirchengemeinde Mannheim
Ansprechpartner ist Herr Dipl-Ing. Juergen Keller Tel. 0621 1689234
M1,2, 68161 Mannheim


3. Wettbewerbsgegenstand (GRW 1.1)
Anlass und Zweck des Wettbewerbes ist der Neubau des Evangelischen Gemeindezentrums der Thomasgemeinde in Mannheim-Neuhermsheim.
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Entwurf für das Gebäude und die Außenanlagen.
Die Aufgabenstellung wird in den zur Verfügung gestellten Unterlagen (Teil B) noch näher beschrieben.


4. Wettbewerbsart, Wettbewerbsstufen, Verfahrensform (GRW 2.1, 2.2, 2.3)
Offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb. Das Verfahren ist anonym.


5. Zulassungsbereich, Sprache der Wettbewerbsauslobung (GRW 2.3.1, 5.1.2)
Bundesländer: Baden-Württemberg, Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz.
Teilnahme am Wettbewerb ist Interessierten von außerhalb des Zulassungsbereiches mit Bezug auf Art. 49 des
EWG-Vertrages möglich.
Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. Dies gilt auch für die Weiterbearbeitung.


6. Wettbewerbsteilnehmer (GRW 3.2)
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung "Freie Architektin oder Freier Architekt", berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als freier Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie)/ der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist und nicht baugewerblich tätig ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen. Die für die 2. Phase ausgewählten Teilnehmer können in der 2. Phase keine weiteren Entwurfsverfasser oder freie Mitarbeiter beteiligen.


7. Preisrichter, Sachverständige und Vorprüfer (GRW 3.4)
Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Fassung der Auslobung gehört.

Fachpreisrichter
Prof. H. Striffler, Mannheim
Prof. P. Steiger, Zürich
Prof. J. Eisele, Darmstadt
Dipl.-Ing. A. Sick, Leiterin des Evangelischen Kirchenbauamts Karlsruhe

Vertreter der Fachpreisrichter
Dipl.-Ing. V. Ruser, freier Architekt, Karlsruhe
Dipl.-Ing. J. Keller, Architekt, Leiter der Bauabteilung im KVA Mannheim

Sachpreisrichter
M. Egenlauf-Linner, Pfarrerin der Thomasgemeinde
Wilhelm Heucke-Scheller, Kirchenältester der Thomasgemeinde
Dipl.-Ing. Rainer Pappel (angefragt), Leiter des Hochbauamts, Mannheim

Vertreter der Sachpreisrichter
Dr. M. Wegner, Vorsitzender der Stadtsynode der Evangelischen Kirche in Mannheim
H.-U. Waldmann, Vorsitzender des Bauausschusses der Evangelischen Kirche in Mannheim

Vorprüfung
Evangelisches Kirchenbauamt Karlsruhe,
Leitung der Vorprüfung Dipl.-Ing. A Rogge, Architektin im Evangelischen Kirchenbauamt Karlsruhe


8. Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)
Nach Bedarf


9. Wettbewerbsunterlagen und Schutzgebühr (GRW 5.1.3, 5.1.6)
Die Wettbewerbsveröffentlichung erfolgt in den einschlägigen Fachzeitschriften, etc.
Die Wettbewerbsaufgabe und die Wettbewerbsunterlagen für die 1. Phase sind unter www.ekma.de/wettbewerb
als download zugänglich.


10. Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnungen (GRW 5.1.4, 5.4.1)
Die Teilnahme an der 1. Bearbeitungsphase steht allen teilnahmeberechtigenten Personen offen.

Geforderte Leistungen der 1. Phase.
1. Lageplan M1:500 (Grundriss EG mit städtebaulicher Umgebung)
Atmosphärische Skizzen und Materialangaben
Maximal 1 Blatt, Plangröße DIN A 2, Hochformat

2. Kopie des Plans Nr. 1 auf DIN A4 Overheadfolie

3. Verfassererklärung
Die eingereichte Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen nur durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Diese Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern bestehen und auf jedem Blatt und jedem Schriftstück in der rechten oberen Ecke angebracht sein. Um Verwechslungen zu vermeiden, bitte keine wettbewerbsbezogenen Daten, wie Abgabedatum o.ä., verwenden.

Bei Einreichung der Wettbewerbsarbeit haben die Teilnehmer in der Verfassererklärung ihre Anschrift, Mitarbeiter und Fachberater anzugeben, juristische Personen, Partnerschaften und Arbeitsgemeinschaften, außerdem den bevollmächtigten Vertreter und den oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit. Die Angaben sind von den Teilnehmern zu unterzeichnen, von teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften oder juristischen Personen zumindest durch den bevollmächtigten Vertreter. Die Erklärung entsprechend GRW 5.2 ist in einem mit der Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen.
Jeder Verfasser hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen.

Einlieferungstermin für die Wettbewerbsarbeit der 1. Phase ist Montag, der 19.05.2003. An diesem Tag muss die Wettbewerbsarbeit vollständig beim Vorprüfer eingereicht sein. Die Wettbewerbsarbeit kann bis 16:00 Uhr unter der nachfolgend genannten Adresse abgeliefert oder per Post, Bahn bzw. sonstigen geeigneten Beförderungsunternehmen an die gleiche Adresse aufgegeben werden.

Die Adresse lautet:
Evangelischer Oberkirchenrat - Kirchenbauamt -
Blumenstraße 1-7
76133 Karlsruhe

Als Zeitpunkt der Ablieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Post, Bahn oder anderen Transportunternehmen das auf dem Einlieferungsschein angegebene
Datum unabhängig von der Uhrzeit, bei Ablieferung beim Auslober die auf der Empfangsbestätigung vermerkte Zeitangabe. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da der Tagesstempel (Post) auf dem Versandgut ein späteres Datum aufweisen kann, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsscheinbelege sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung vorzulegen. Zur Wahrung der Anonymität ist bei Zusendung durch Post, Bahn oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift des Vorprüfers zu verwenden.

Die Beurteilung der Lösungsansätze und die Auswahl der mindestens 25 Teilnehmer für die 2. Bearbeitungsphase erfolgen durch das Preisgericht. Ein Anspruch der Teilnehmer auf Zugang zur 2. Bearbeitungsphase besteht nicht.

Geforderte Leistungen der 2. Phase

1. Übersichtsplan im M. 1 : 500
Darzustellen ist die städtebauliche Struktur unter Berücksichtigung der längerfristig angestrebten Entwicklung

2. Grundrisse, Schnitte, Ansichten im M. 1 : 100 in Vorentwurfsqualität
Darzustellen ist die funktionale Gliederung und Gestaltung des Gebäudes, einschließlich der Erschließung, Freianlagen und möglicher Bauabschnitte.

3. Erläuterungsbericht mit Fassadenschnitt im M.1:20
Erwünscht sind präzise Aussagen zum Gestaltungskonzept für die Gebäudestruktur, für Erschließungsanlagen, für Freiflächen sowie Aussagen zum Ökologiekonzept.
Zur Ergänzung der Erläuterungen sind zusätzliche Skizzen zulässig.

4. Unterlagenverzeichnis

5. Nachweis des Raumprogramms, Berechnung des Rauminhalts.

6. Modell i. M. 1 : 200
Auf der Grundlage der mitgelieferten Modellgrundplatte

Einlieferungstermin für die Wettbewerbsarbeiten der 2. Phase ist Montag, der 18.08.2003. An diesem Tag muss die Wettbewerbsarbeit vollständig (Modell bis zum Montag, 25.08.2003) beim Auslober eingereicht sein.


11. Beurteilungskriterien (GRW 5.1.5)
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:

1 Phase:
Darstellung der städtebaulichen Raumbezüge
Strukturkonzept mit Funktionsverteilung,
Gestaltqualitäten und Habitus.

2 Phase:
Qualität und Eignung des Gebäudes und seiner Ausdifferenzierung.
Qualität und Eignung des Entwurfs unter funktionalen, stadträumlichen und gestalterischen Gesichtspunkten
Grad der Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte im Rahmen der Gebäudeplanung
Umsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit in sinnvollen Abschnitten


12. Termine (GRW 5.1.2)
Vorbesprechung der Preisrichter und Prüfer : 21.02.03.
Veröffentlichung/ Ausgabe : 03.04.03
Rückfragen bis 24.04.03 im Internetforum unter www.ekma.de/wettbewerb
Die Beantwortung unter Einbeziehung der Preisrichter erfolgt bis zum 06.05.03
Abgabe Pläne und A4-Verkl. auf Overhead - Folie: 19.05.03 (Poststempel)
Preisgerichtssitzung 1Phase: 06.06.03
Benachrichtigung der Teilnehmer der 2. Phase durch Notar, RA, etc: 13.06.03
Abgabe Pläne : 18.08.03 (Poststempel)
Abgabe Modell + A3-Verkl.: 25.08.03 (Poststempel)
Preisgerichtssitzung 2 : 26.09.03 (voraussichtlich)

Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet im Anschluss an die Preisrichtersitzung vom 26.09.2003 statt.
Der Ausstellungsort und die genauen Öffnungszeiten werden noch bekanntgegeben.


13. Preise, Ankäufe (GRW 4)
Die Ermittlung der Preissumme basiert auf HOAI § 16.
Preise und Ankäufe werden wie folgt ausgelobt:

Preise
1. Preis 10.500,-- Euro
2. Preis 7.500,-- Euro
3. Preis 4.000,-- Euro

Ankäufe insgesamt 5.000,-- Euro

Summe der Preise und Ankäufe: 26.000 Euro , inkl. Mwst.


14. Abschluss des Wettbewerbs (GRW 6)
Der Auslober teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis der Preisgerichtssitzung unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigungen unverzüglich mit und macht es sobald als möglich öffentlich bekannt. Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber dem Auslober rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolles beim Auslober eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach Zugang des Protokolles, so beginnt die Frist erst mit dem Tag der Ausstellung. Der Auslober trifft seine Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Wettbewerbsausschuss.
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können
nach Abschluss der Ausstellung beim Auslober abgeholt werden. Die Frist für die Abholung beträgt 14 Tage. Unterlagen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt wurden, werden an die Teilnehmer
zurückgesandt. Es wird hierbei um Beachtung gebeten, dass die Rücksendung der Modelle
nicht möglich ist. Im Falle von Beschädigung oder Verlust einer Wettbewerbsarbeit haftet der Auslober gemäß GRW 6.5. Nachprüfstelle für Verstöße gegen Wettbewerbsbestimmungen ist die Architektenkammer Baden-Württemberg


15. Weitere Bearbeitung, Urheberrecht (GRW 7.1, 7.2, 7.3)
Weitere Beauftragung
Der Auslober wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung seiner Gremien einem oder mehreren der Preisträger die weitere Bearbeitung, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Bauaufgabe realisiert wird, übertragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst bis Leistungsphase 4. Ein Anspruch auf Erteilung von Folgeaufträgen besteht nicht.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.

Urheberrechte
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung
sind durch GRW 7.3 geregelt.