https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Neubau_einer_deutschen_Begegnungsschule_und_eines_Begegnungskindergartens_109256.html

Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt

PL-Warschau: Architekturentwurf

2007/S 105-129505

WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Deutsche Schule Warschau, ul. Radosna 19, Kontakt Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, z. Hd. von Karin Mayer, PL-02-956 Warschau. Tel. 0049-30-184018107. E-Mail: architektur@bbr.bund.de. Fax 0049-30-184018109.
Internet-Adresse(n):
www.bbr.bund.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Bildung.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Neubau einer deutschen Begegnungsschule und eines Begegnungskindergartens in Warschau / Polen.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Es wird ein begrenzt WTO-weit offener Realisierungswettbewerb nach 2.1.2 der GRW 95 mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren nach VOF durchgeführt. In dem Bewerbungsverfahren ist die Auswahl von 20-25 Teilnehmern für den Wettbewerb vorgesehen. Das Wettbewerbsverfahren erfolgt unter der Voraussetzung der Freigabe der Haushaltsmittel.
Auf einem Grundstück südlich des Warschauer Zentrums (nähe Schloss Wilanow) im Stadtbezirk Wilanow, soll für 460 Schüler ein Neubau für die Deutsche Schule, entstehen.
Die Deutsche Schule Warschau ist als bikulturelle Begegnungsschule für deutsche und polnische Kinder konzipiert.
Das Raumprogramm umfasst eine einzügige Grundschule für die erste bis dritte Klasse und ein zweizügiges Gymnasium für die vierte bis zwölfte Klasse, eine Aula, Sporthalle und Cafeteria mit insgesamt mindestens 4.300m². Das Grundstück hat eine Fläche von rd. 20.000 m².
Auf dem Grundstück ist weiter ein Begegnungskindergarten für maximal 75 Kinder zu planen. Die hierfür benötigte Fläche beträgt 530 m² für das Haus und 2000 m² für die Grün- und Spielfläche im Freien.
Ziel des Wettbewerbes ist es, ein Konzept für die gestalterisch und funktional hochwertige Unterbringung des Begegnungskindergartens und der Begegnungsschule als Ganztagsschule zu entwickeln.
Zur Sicherung der Qualität des Wettbewerbsentwurfs ist nach Abschluss des Wettbewerbs beabsichtigt entsprechend der Empfehlung des Preisgerichts mindestens Architektenleistungen gem. HOAI §15 Leistungsphase 2 (teilweise), 3, 4 und 5 (teilweise) an den ersten Preisträger zu vergeben. Sollte der Auslober aus schwerwiegenden Gründen von der Empfehlung des Preisgerichts abgeweichen , wird unter allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach VOF § 5 Abs. 2c) durchgeführt, im Rahmen dessen die vorstehend genannten Leistungen an einen der Preisträger vergeben werden. Optional können die Leistungsphase 5 (teilweise), 6, 7, 8 und 9 beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74222000.

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
A.) Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen.
Fristgerechtes Vorliegen der folgenden, zusammen mit der Bewerbung einzureichenden Unterlagen:
vollständig ausgefüllter und von dem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen.
Nachweis der Vertreterbefugnis (im Falle einer GmbH z.B. durch die Vorlage eines Handelsregisterauszuges, im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Vorlage der Vollmachtserklärung des Bevollmächtigten Vertreters). Im Falle einer natürlichen Person gilt das Dokument als rechtsverbindlich unterschrieben, wenn die Unterschrift durch den/die Büroinhaber/in oder einer der Partner geleistet wurde. Bei Unterschrift durch einen anderen Büroangehörigen muss eine entsprechende Vollmacht beigelegt werden.
Nachweis der Eintragung in die Architektenkammer (z.B. durch Vorlage der Kopie der Eintragungsurkunde), bei ausländischen Bewerbern Nachweise gemäß Richtlinie 85/384 EWG
Unterschriebene Eigenerklärung nach §11 VOF (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe), Anlage 1 zum Bewerbungsbogen.
Unterschriebene Unabhängigkeitserklärung nach §7 Abs. 2 VOF, (wirtschaftliche Zusammenarbeit/Unabhängigkeit) Anlage 1 zum Bewerbungsbogen.
Das Fehlen dieser Unterlagen oder der Unterschriften führen zum Ausschluss. Es sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen:
Umsatz mit Leistungen der Leistungsphase 1-9 nach §15 HOAI von mind. 150.000 € im Mittel der letzten 3 Jahre und die Summe aus Büroinhaber(n) und fest angestellten Architekten muss im Durchschnitt der letzten drei Jahren mindestens 3 betragen.
B.) Auswahlkriterien:
Fristgerechtes Vorliegen von genau 2 Referenzprojekten; davon mindestens ein ausgeführtes, gebautes Projekt. Bewertet wird die Vergleichbarkeit eines der Projekte mit der Bauaufgabe hinsichtlich der unterzubringenden Funktionen (Bewertung dieses Vergleichskriteriums mit max. 10 Punkten) und die gestalterische Qualität beider Referenzprojekte (jeweils mit max. 40 Punkten pro Projekt). Darüber hinaus wird die Vorlage von Referenzschreiben für diese Projekte bewertet (positive Referenzen hinsichtlich Koste- und Termintreue, Zusammenarbeit- Bewertung diese Kriteriums mit max. 5 Punkten pro Projekt) sowie der Nachweis eines realisierten Referenzprojektes im Hochbaubereich in Polen. Dieses Projekt ist auf der Grundlage der Anlage 2 zum Bewerberbogen darzustellen. (Bewertung diese Kriteriums mit 10 Punkten).
Die Darstellung der Referenzprojekte ist auf jeweils ein DIN A3 großes Blatt pro Projekt, einseitig bedruckt, zu beschränken. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht zugelassen und werden zur Beurteilung der Bewertung nicht herangezogen.
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Zur Teilnahme am Verfahren berechtigt sind:
Natürliche Personen, die entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen und freiberuflich tätig sind. Ist in dem Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Betätigungsnachweise als Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 85/384/EWG oder 89/48/EWG gewährleistet ist.
Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen der Fachrichtung Architektur gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Mehrfachbewerbungen auch einzelner Planer, die Mitglied in Arbeitsgemeinschaft- oder Bietergemeinschaften sind, sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss.
Die Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekten wird empfohlen.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: Mindestzahl 20 / Höchstzahl 25.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Bekanntgabe im Auslobungstext:
u. a. Qualität des architektonischen Gestaltungskonzeptes, Wirtschaftlichkeit, Funktionalität, Städtebau und Konstruktion.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 4.7.2007.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
4.7.2007 - 12:00.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
30.7.2007.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme beträgt 66.000 EUR (netto): 1.Preis (26.400); 2.Preis (16.500); 3.Preis (9.900); Ankäufe (13.200) netto.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Armin Günster, Stuttgart.
2. Rebecca Chestnut, Berlin.
3. Ansgar Schulz, Leipzig.
4. BBR Florian Mausbach,BBR.
5. Friedrich Bär, Nürnberg.
6. Magdalena Anusziewicz-Nosal, Krakau (angefragt).

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Die auszufüllenden Bewerbungsformulare sind unter der Internet-Adresse des BBR, http://www.bbr.bund.de/DE/WettbewerbeAusschreibungen/Wettbewerbe/wettbewerbe__node.html bis zum 4.7.2007 erhältlich. Alternativ können sie bis zu diesem Zeitpunkt schriftlich oder per Fax (0049-30-18401 8109) unter Angabe der Adresse, Telefon- oder Faxverbindung und ggf. E-Mail-Adresse angefordert werden.
Für die Bewerber besteht kein Anspruch auf Rücksendung ihrer Bewerbungsunterlagen und auch kein Anspruch auf Kostenerstattung und Aufwandsentschädigung jeglicher Art.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
4.6.2007.