https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Neubau_einer_Bruecke_ueber_das_Lautrupsbachtal_100766.html

Vollständiger Bekanntmachungstext

Wettbewerbsmeldung

Einladungswettbewerb mit vorgeschaltetem EWR-weitem Bewerbungsverfahren
- Ingenieurwettbewerb für den Neubau einer Brücke -

1. Ausloberin
Stadt Flensburg
Der Oberbürgermeister
vertreten durch den
Fachbereich 5 Infrastruktur
Am Pferdewasser 14
24937 Flensburg
Deutschland
Tel. 0461/852224
Fax: 0461/851959
E-Mail: koester.bernd@stadt.flensburg.de

2. Vorhaben
Gegenstand des Ingenieurwettbewerbes ist der konstruktiv gestalterische Entwurf für den Neubau eines 4-streifigen Brückenbauwerkes über das Lautrupsbachtal in Flensburg im Zuge eines Streckenabschnittes der Innenstadtentlastungsstraße Ost. Die Brücke wird etwa 250 m lang und ca. 20 m breit sein und soll zum Schutz vor ausstrahlenden Fahrgeräuschen in die beidseitig angrenzenden Wohnbebauungen mit 4 m hohen Schutzwänden versehen werden. Die Brückenkonstruktion sowie ihre Gestaltungselemente werden später sowohl von den Anwohnern als auch von den Naherholungssuchenden im Tal wahrgenommen werden.

Die veranschlagten Baukosten in Höhe von 7.500.000 Euro dürfen aus haushaltstechnischen Gründen nicht überschritten werden.

3. Wettbewerbsart
Der Wettbewerb ist ein Einladungswettbewerb und wird als einstufiger Realisierungswettbewerb mit euroweitem, vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Der Auslober wird maximal 7 Wettbewerbsteilnehmer aus dem offenen Bewerbungsverfahren auswählen und die Namen der zugelassenen Teilnehmer jedem Wettbewerbsteilnehmer bei Zusendung der Auslobungsunterlagen mitteilen.

4. Zulassungsbereich/Teilnahmeberechtigung
Zugelassen sind Teilnehmer aus den Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten mit hauptgeschäfts- oder –wohnsitzansässige natürliche Personen, die gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Beratende Ingenieurin/Beratender Ingenieur berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Führung der Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen als freischaffender Bauingenieur/freischaffende Bauingenieurin (Fachrichtung Bauingenieurwesen), wer über ein entsprechendes Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen anzuerkennenden Berufsnachweis verfügt.
Die Zusammenarbeit mit Freischaffenden Architektinnen/Freischaffenden Architekten wird gefordert; die Mitwirkung Freischaffender Landschaftsarchitektinnen/Freischaffender Landschaftsarchitekten wird empfohlen.
Wer am Tag der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Im übrigen gelten die in 3.2.3 GRW 95 genannten Hindernisse. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen, seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit dem Landeswettbewerbsausschuss empfohlen.

5. Bewerbung und Unterlagen

Der Bewerbung sind beizufügen:
- Unterlagen zum Nachweis der unter "Teilnahmeberechtigung" genannten
Voraussetzungen
- Angaben des Hauptgeschäfts- oder -Wohnsitzes mit Telefon- und
Faxnummer, über die kurzfristig eine Benachrichtigung erfolgen kann
- Verbindliche Teilnahmeerklärung
- Verbindliche Nennung der teilnehmenden Ingenieur-, Architektur- und
Landschaftsplanungsbüros
- Unterlagen über ausgeführte Projekte vergleichbarer Größenordnung, wie
z. B. Arbeitsproben oder Fotos (max. drei A4-Seiten).

Die Bewerbungen sind so knapp wie möglich in deutscher Sprache einzureichen. Darüber hinaus eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

6. Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer
Die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer erfolgt durch ein Auswahlgremium:

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Dr. Klaus Alberts, AIK Kiel
Dipl. Arch. Ulrich Höhns, Oldenbüttel
Dipl. Ing. Klaus Peter Reichenberger, Eckernförde
Auslober

Auswahlkriterien werden – unter Würdigung der aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlichen Nachweise – die gestalterische Qualität der bisherigen Arbeiten der Bewerber sowie ihre Leistungsfähigkeit und Erfahrung im Hinblick auf die gestellte Aufgabe sein. Alle Bewerber werden über das Ergebnis unterrichtet. Die Auswahlentscheidungen sind endgültig. Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.

7. Abgabe der Bewerbungen
Interessenten haben Ihre Bewerbungsunterlagen nach Punkt 5 mit der Bemerkung "Wettbewerb Lautrupsbachtalbrücke" zu kennzeichnen und in deutscher Sprache zu richten an den Auslober: Stadt Flensburg, Fachbereich 5 Infrastruktur, Am Pferdewasser 14, 24937 Flensburg / Deutschland.

Annahmeschluss ist der 15. Oktober 2002.
Von Bürogemeinschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert, auch wenn sie mit Büroniederlassungen an mehreren Orten vertreten sind.

8. Preisgericht
8.1 Fachpreisrichter
Prof. Dr. Dr. h. c. Christian Menn, Chur / Schweiz
Min. Rat Joachim Naumann, BMVBW
Prof. Dr. Ing. Jörg Peter, Stuttgart
Erster Vizepräsident Peter Rohwer, AIK Kiel
Dipl. Ing. Holger Svensson, Stuttgart
Ltd. BD Bernd Köster, Flensburg

8.2 Stellvertretende Fachpreisrichter
Architekt BDA Friedrich-Wilhelm Hain, Boostedt
Dr. Ing. Karl Morgen, Hamburg
Architekt BDA Helmut Riemann, Lübeck
Dr. Ing. Klaus Stiglat, Stuttgart
Landschaftsarchitekt BDLA Teja Trüpper, Lübeck (ständig anwesend)

8.3 Sachpreisrichter
Ratsherr SSW Heinz Günter Hergesell, Flensburg
Ratsherr SPD Peter Krohn, Flensburg
Ratsherr CDU Hermann Laturnus, Flensburg
Ltd. BD Henning Reiff, Kiel
Oberbürgermeister Hermann Stell, Flensburg

8.4 Stellvertretende Sachpreisrichter
Ratsherr SSW Glenn Dierking, Flensburg
Ratsherr SPD Stephan Menschel, Flensburg
Ratsherr CDU Rolf Pietzner, Flensburg
Dr. Ing. Peter Schroeders, Flensburg (ständig anwesend)

9. Vorprüfung
Städt. OBR Gunther Leiser (Leitung)

10. Sachverständige
Dr. Ing. Kurt Andresen, Flensburg
RBD Matthias Paraknewitz, Flensburg

11. Bearbeitungshonorar und Preise
Jeder Wettbewerbsteilnehmer erhält ein Bearbeitungshonorar in Höhe von 2.900 Euro brutto. Darüber hinaus werden folgende Preise vergeben:

1. Preis 10.000,00 Euro
2. Preis 6.000,00 Euro
3. Preis 4.000,00 Euro

Die Preise sind Bruttowerte.

12. Weitere Bearbeitung
Der Auslober beabsichtigt – unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes – dem 1. Preisträger weitere Leistungen nach § 53 HOAI, mindestens aber die Leistungsphasen 2-4 zu übertragen, soweit nach Auffassung des Auslobers eine fachlich einwandfreie Durchführung der Aufgabe bei Einhaltung der Kostenvorgabe gewährleistet ist. Das Preisgeld wird auf das spätere Honorar angerechnet.

13. Termine
- Europaweite Veröffentlichung 10. September 2002
- Eingang der Anträge auf Teilnahme bis 15. Oktober 2002
- Auswahl der Teilnehmer und Ausgabe
der Wettbewerbsunterlagen bis 17. Oktober 2002
- Kolloquium am 07. November 2002
- Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis 19. Dezember 2002
- Preisgericht 24./25. Januar 2003


14. Grundlagen des Verfahrens
Die Auslobung erfolgt nach den GRW 1995. Sie liegen dem Wettbewerbsverfahren zugrunde, soweit die Auslobungsbedingungen nicht ausdrücklich davon abweichen. Durch die Teilnahme am Wettbewerb wird der Inhalt dieser Auslobung anerkannt. Der Übereinstimmungsvermerk gemäß § 19 Ziffer 7 Architekten- und Ingenieurkammergesetz wurde erteilt.

15. Tag der Absendung der Bekanntmachung: 10. September 2002