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Vollständiger Bekanntmachungstext

Realisierungswettbewerb "Neues Rathaus" Markt Heroldsberg

Bekanntmachung über Wettbewerbe gemäß Anhang II zur VOF

1. Auslober
Markt Heroldsberg vertreten durch Frau 1. Bürgermeisterin Schön, Kirchenweg 4, 90562 Herolds-berg, Deutschland, Tel: 0911/51847038, Fax 0911/51847060
2. Beschreibung des Vorhabens
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Bauwerksplanung mit Freianlagenplanung des Neuen Rathau-ses des Marktes Heroldsberg.
3. Art des Wettbewerbs
Der Wettbewerb wird als einstufiger, begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschal-tetem Bewerbungsverfahren (2.4.2 GRW) ausgelobt. Das Verfahren ist anonym.
Der Zulassungsbereich umfaßt die Staaten des EWR und des WTO-Beschaffungs-übereinkommens (GPA)-Staaten.
4. entfällt
5 a. Beabsichtigte Zahl der Teilnehmer
Insgesamt 42 Teinehmer (30 auszulosende Teilnehmer und 12 bereits ausgewählte Teilnehmer)
5 b. Bereit ausgewählte Teilnehmer
Allmann Sattler Wappner, München; Joachim Eble Architektur, Tübingen; Grabow, Hofmann, Archi-tekten, Nürnberg; Ludwig Grassi, Hilpoltstein; km+ Architketen, Würzburg; Lamott Architekten, Stutt-gart; Mahler Günster Fuchs, Stuttgart; MORPHO-LOGIC, Burgstaller, Gebhard, München; Florian Nagler, München; Niederwöhrmeier + Kief, Nürnberg; 2 Architekten Wagner + Moertel, Cadolzburg; Prof. Tobias Wulf & Partner, Stuttgart
5 c. Anzuwendende Kriterien bei der Auswahl von Teilnehmern
Aus den Bewerbungen werden ausgelost:
A. 10 Büros mit nachgewiesener Erfahrung im Bereich des öffentlichen Verwaltungsbaus
B. 10 besonders qualifizierte junge Büros (Geburtstag des Büroinhabers bzw. aller Büroinhaber nach dem 06.10.1960) ohne Nachweis von Erfahrungen im Bereich des öffentlichen Verwal-tungsbaus
C. 10 weitere Büros
Die Bewerber müssen sich selbst einer Kategorie zuordnen. Eine Überprüfung der Voraussetzun-gen der durch Los ermittelten Teilnehmer bleibt vorbehalten. Bei fehlenden Nachweisen oder fal-schen Angaben bleibt ein Ausschluß von der Teilnahme vorbehalten.
An der Teilnahme Interessierte bewerben sich formlos beim Auslober unter dem Stichwort "Neues Rathaus" mit folgenden Angaben:
Name und Anschrift,
Telefon- und Faxnummer,
Kategorie (A, B oder C)
Zusätzlich sind folgende Nachweise erforderlich:
Bei Kategorie A:
Angabe des fertiggestellten Referenzprojektes mit Nennung des Bauherrn, des Standortes und des Zeitpunktes der Fertigstellung sowie der Einreichung einer kurzen Dokumentation des Gebäudes auf 2 DIN A 4 Seiten mit Fotos und Grundrissen.

Bei Kategorie B:
Nachweis des Geburtsdatums des Büroinhabers (bzw. aller Büroinhabern) sowie der besonderen Qualifikation durch der Aufgabenstellung vergleichbare Entwürfe oder Wettbewerbsbeiträge mit Nennung des Wettbewerbs oder Projektes auf 2 DIN A 4 Seiten mit Modellfotos, Ansichten und Grundrissen.
Bei Kategorie C sind keine weiteren Nachweise erforderlich.
Die Bewerber haben eine Versicherung der geistigen Urheberschaft der Projekte beizufügen. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Wettbewerbsteilnehmer werden unter Hinzuziehung eines Juristen des Landratsamtes Erlan-gen-Höchstadt jeweils aus den Bewerbern für die einzelnen Kategorien ausgelost. Hierbei werden über die Teilnehmerzahlen der jeweiligen Kategorien hinaus auch jeweils Nachrücker ausgelost. Sollten für eine Kategorie weniger Bewerbungen vorliegen, als Teilnehmer auszulosen sind, wer-den aus den anderen Kategorien entsprechend mehr Teilnehmer gezogen.
Die ausgelosten Bewerber werden umgehend schriftlich zur Teilnahme aufgefordert und erhalten die vollständigen Wettbewerbsunterlagen.
5 d. Termine
Meldeschluß für die Bewerbung um die Teilnahme ist der 01.12.2000 12.00 Uhr als Ausschlußfrist. Zu diesem Zeitpunkt muß die Bewerbung beim Auslober im Rathaus, Kirchenweg 4, 90562 Herolds-berg eingegangen sein.
Zusendung der Unterlagen 14.12.2000
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 07.03.2001
Abgabe des Modells 14.03.2001
Sitzung des Preisgerichts 03./04.05.2001
6. Zur Bewerbung zugelassen sind
Zur Bewerbung zugelassen sind alle im Zulassungsbereich ansässigen:
- natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Be-rufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Landschaftsarchitekten sind nur in Zusammenarbeit mit Architekten zugelassen. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Architekt oder Landschaftsarchitekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungs-nachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG (Diplom-Richtlinie – Landschaftsarchitekten) gewährleistet ist.
- juristischen Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistun-gen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müs-sen die an die natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
- Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Person gestellt werden.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften von Architekten und Landschaftsarchitekten (als Mitverfas-ser) wird empfohlen.
7. entfällt
8. Fachpreisrichter
Prof. Dipl.-Ing. Fritz Auer, München; Prof. Dipl.-Ing. Franz Göger, Schonungen; Dipl.-Ing. Michael Adler, Nürnberg; Prof. Dipl. Ing. Dorothea Voitländer, Dachau; Ltd. BD Frank Sembach, Reg. v. Mfr., Ansbach
9. Bindung des Auftraggebers an die Entscheidung des Preisgerichts
Der Auslober verpflichtet sich, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes einem der Preisträger die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs not-wendigen weiteren Architektenleistungen zu übertragen; dies sind gemäß HOAI § 15 Abs. 1, mind. die Leistungsphasen 1 bis 7.
10. Anzahl und Höhe der Preise
1. Preis 33.000,- DM, 2. Preis 22.000,- DM, 3. Preis 15.000,- DM, 4. Preis 10.000,- DM, 4 Ankäufe je 5.000,- DM, Gesamtpreissumme 100.000,- DM
11. Anspruch auf Kostenerstattung
Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung
12. Anspruch auf Folgeaufträge
Es besteht kein Anspruch auf Folgeaufträge
13. Nachprüfung
Die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Wettbewerbsbestimmungen erfolgt durch die Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, 91522 Ansbach.
14. Tag der Absendung der Bekanntmachung
06.10.2000
15. Tag des Eingangs der Bekanntmachung beim Amt für amtliche Veröffentlichungen