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Vollständiger Bekanntmachungstext


Bekanntmachung des Wettbewerbs

Neubau Verwaltungsgebäude

I.1 Auslober, Wettbewerbsbetreuung

Auslober:
Landkreis Tübingen
Doblerstraße 13
72074 Tübingen,
vertreten durch Herrn Landrat Dr. Albrecht Kroymann.

Wettbewerbsbetreuung:
Arthur Andersen Real Estate GmbH
Altenbergstr. 3
70180 Stuttgart,
Telefon: 0711/6149-210, Telefax: 0711/6149-211

I.2 Beschreibung des Vorhabens

Angaben zum Grundstück:
Das Baugrundstück liegt in Tübingen, Gemarkung Derendingen, im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Mühlbachäcker". Das vorhandene Flurstück Nr. 252/2 wird aufgeteilt, der südliche Teil steht dem Landkreis zu Verfügung. Die Größe des abgetrennten Grundstücks beträgt 1,55 ha. Folgende Angaben sind derzeit gültig: GRZ 0,4 / GFZ 1,4. Geschossanzahl maximal 4 – 12 Geschosse. Das Gebiet ist als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Das Baugrundstück ist derzeit noch nicht erschlossen. Vorhanden ist bisher lediglich ein Fahrradweg, welcher laut Bebauungsplan als Erschließungsstraße an der westlichen Grundstücksgrenze (Wilhelm-Keil-Straße) ausgebaut wird.

Angaben zum geplanten Gebäude:
Der Landkreis Tübingen plant, ein Verwaltungsgebäude für seine gesamten Strukturen zu errichten. Vorwiegend sind Büronutzungen vorzusehen. Es besteht ein vorläufiges Raumprogramm. Die Größenordnung des Gebäudes ist überschlägig abgeschätzt auf:
Nettogrundrissfläche ca. 12.000 qm (NGF)
Hauptnutzfläche ca. 8.000 qm (HNF), davon:
- Sondernutzfläche ca. 2.000 qm (SNF)
- Büronutzfläche ca. 6.000 qm (BNF)
- Nebennutzflächen ca. 1.200 qm (NNF)

Hieraus ergibt sich eine Nutzfläche von ca. 9.000 qm (NF). Für Verkehrs- und Funktionsflächen wurden ca. 30 % angesetzt. Flächen für eine evtl. Tiefgarage mit ca. 200 Stellplätzen und ca. 50 Stellplätze im Außenbereich sind hierin nicht enthalten.

I.3 Art des Wettbewerbs: Begrenzt Offener Wettbewerb
Begrenzt Offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Bewerbungsverfahren nach VOF und GRW 1995. Das Verfahren ist anonym mit einem Zwischenkolloquium in der ersten Hälfte der Bearbeitungszeit. Die Teilnahme am Kolloquium ist fakultativ.

I.4 entfällt

I.5 Bei beschränkten Wettbewerben:
I.5.1 Beabsichtigte Zahl der Teilnehmer: 40 Teilnehmer im Losverfahren (1.Topf: 10 junge Büros, Gründung 1997 oder später, 2.Topf: Rest, Zuordnung durch Teilnehmer selbst), 10 gesetzte Teilnehmer

I.5.4 Frist für den Eingang von Anträgen auf Teilnahme: bis 01.02.02, 16.00 Uhr, bei Arthur Andersen Real Estate / Prof. Weiss & Partner Projektsteuerungsgesellschaft (Telefax / E-Mail / Telegramm sind nicht möglich). Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss aller Bewerbungen.


I.6 Wettbewerbsteilnehmer (GRW 3.2)

1.6.1 Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten oder in der Schweiz ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung
- Architekt(-in)
- Garten- und Landschaftsarchitekt(-in)
- Innenarchitekt(-in)
- Stadtplaner(-in)
berechtigt sind.

1.6.2 Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, Garten- und Landschaftsarchitekt, Innenarchitekt, Stadtplaner, Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach
- der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie),
- der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie)
gewährt ist.

1.6.3 Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.

1.6.4 Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.

1.6.5 Bei der Teilnahme von
- Garten- und Landschaftsarchitekten(-innen)
- Innenarchitekten(-innen)
- Stadtplanern(-innen)
ist eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Architekten oder einer Architektin gefordert. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.

1.6.6 Bei teilnehmenden Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.

1.6.7 Als Teilnahmehindernisse gelten die unter GRW 3.2.3 beschriebenen.

1.6.8 Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.

I.7 Anzuwendende Auswahlkriterien:

Die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt vor allem nach wirtschaftlichen (Investitions- und Folgekosten), funktionalen, ökologischen, räumlichen und gestalterischen Kriterien in Hinblick auf Klarheit, Übersichtlichkeit, Informationswert, städtebauliche Einbindung, Energieeffizienz und konstruktives Gefüge, gestalterische funktionale Qualität der Entwürfe im Sinne der Leitgedanken zum Entwurf, der Möglichkeit der Nutzungsänderungen, baulichen Erweiterungen (konzeptabhängig), wie sie in den Auslobungsunterlagen beschrieben sein werden.

I.8 Namen der ausgewählten Mitglieder des Preisgerichts

Fachpreisrichter:
Prof. Dr. Jürgen Adam, München
Prof. Johann Eisele, Darmstadt
Prof. Dieter Hauffe, Stuttgart
Prof. Hans Klumpp, Aichtal
Dipl.-Ing. Wolff Stottele, Ravensburg

Stellvertretende Fachpreisrichter:
Prof. Wolfgang Lorch, Saarbrücken
Dipl.-Architekt BSA SIA Markus Schaefle, Zürich
Frau Prof. Ulla Schreiber

Sachpreisrichter:
Landrat Dr. Albrecht Kroymann, Landratsamt Tübingen
Bürgermeister Manfred Hofelich, Hirrlingen, Mitglied des Kreistags
Oberbürgermeister Klaus Tappeser, Rottenburg, Mitglied des Kreistags
Oberbürgermeisterin Brigitte Russ-Scherer, Tübingen, Mitglied des Kreistags

Stellvertretende Sachpreisrichter:
Erster Landesbeamter, Hans-Erich Messner, Landratsamt Tübingen
Gerd Hickmann, Tübingen, Mitglied des Kreistags
Klaus A. Blanke, Tübingen, Mitglied des Kreistags
Heinz Stenz, Tübingen, Mitglied des Kreistags


Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht):
Regierungspräsident Hubert Wicker, Regierungspräsidium Tübingen
Personalratsvorsitzender Eberhard Lumpp, Landratsamt Tübingen
Verwaltungsdezernent Karlheinz Neuscheler, Landratsamt Tübingen
Finanzdezernent Werner Walz, Landratsamt Tübingen
Dipl.-Ing. (FH) Michael Günther, Landratsamt Tübingen
Dipl.-Ing. Gerd Scholze, Leinfelden-Echterdingen
Herrn Dipl.-Ing. E. Fritz, Tübingen


Vorprüfung:
Arthur Andersen Real Estate GmbH, Stuttgart

I.9 Bindung des Auslobers an die Entscheidung des Preisgerichts

Der Auslober hat vor, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts einem oder mehreren der Preisträger weitere HOAI Leistungen zu übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.

Abweichend kann der Auslober auch den Verfasser einer mit einem Sonderpreis bedachten Wettbewerbsarbeit mit der weiteren Bearbeitung beauftragen, wenn das Preisgericht dies einstimmig empfohlen hat.


I.10 Anzahl und Höhe der Preise
Als Wettbewerbssumme stehen max. 125.000 EUR zzgl. MwSt. zur Verfügung:

Preise:
1. Preis: 31.250,- EUR
2. Preis: 25.000,- EUR
3. Preis: 18.750,- EUR
4. Preis: 15.000,- EUR
5. Preis: 10.000,- EUR
Ankäufe: 25.000,- EUR
Summe: 125.000,- EUR

I.11 Anspruch auf Kostenerstattung
Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattungen. Die im Bewerberverfahren eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

I.12 Anspruch auf den Zuschlag von Folgeaufträgen
Ein Anspruch auf die Zuteilung von Folgeaufträgen besteht nicht.

I.13 Sonstige Angaben

I.13.1 Termine

Die Bewerbung in Form einer schriftlichen, formlosen, verbindlichen Teilnahmeerklärung und einer Kopie des Architektenausweises für den Fall der Auslosung müssen bis 01.02.2002, 16.00 Uhr, bei Arthur Andersen Real Estate / Prof. Weiss & Partner Projektsteuerungsgesellschaft eingegangen sein (Telefax / E-Mail / Telegramm sind nicht möglich). Bewerbungen, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

- Verlosung: voraussichtlich 04.02.2002
- Kolloquium: 31 Kalendertage (KT) nach der Verlosung
- Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: max. 113 KT nach der Verlosung
- Abgabe der Wettbewerbsmodelle: 7 KT nach Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
- Preisgericht voraussichtlich: 31 KT nach Abgabe der Wettbewerbsarbeiten

I.13.2 Verpflichtung der Wettbewerbsteilnehmer
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.


I.13.5 Einsprüche
Es gilt die GRW 1995, 6.2 (3). Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bewerber an die
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Landesgewerbeamt, Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Straße 19, 70174 Stuttgart, wenden.