https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Neubau_des_Instituts_fuer_Fischereioekologie_IFoe__103464.html

Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt






04/02/2006 S24 Europäische Gemeinschaften – Dienstleistungen – Bekanntmachung über Wettbewerbe



D-Bremen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2006/S 24-026573
WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

I.1)
NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, vertreten durch den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr der Freien Hansestadt Bremen, Geschäftsbereich Bundesbau, Martinistraße 57, D-28195 Bremen.
Weitere Auskünfte erteilen: genius loci architekturcontor, Dietrich Hartwich, Architekt BDA, Deichstraße 19, D-20459 Hamburg. Tel. 0049 - 40 - 37 82 66. E-Mail: geniuslocihh@aol.com. Fax 0049 - 40 - 37 83 31.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: genius loci architekturcontor, Dietrich Hartwich, Architekt BDA, Deichstraße 19, D-20459 Hamburg. Tel. 0049 - 40 - 37 82 66. E-Mail: geniuslocihh@aol.com. Fax 0049 - 40 - 37 83 31.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: genius loci architekturcontor, Dietrich Hartwich, Architekt BDA, Deichstraße 19, D-20459 Hamburg. Tel. 0049 - 40 - 37 82 66. E-Mail: geniuslocihh@aol.com. Fax 0049 - 40 - 37 83 31.

I.2)

ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen.
Umwelt.

I.3)

HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:


ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

II.1)

BESCHREIBUNG

II.1.1)
Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Neubau Institut für Fischereiökologie (IFÖ) in Bremerhaven.

II.1.2)
Kurze Beschreibung:
Einstufiger, anonymer, hochbaulicher Realisierungswettbewerb in Form eines beschränkt offenen, interdisziplinären Verfahrens mit 12 bis 15 Teilnehmer-Teams, nach GRW 1995 und VOF mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren für Arbeitsgemeinschaften bestehend aus freischaffenden Architekten, die als Generalplaner fungieren und Ingenieuren für technische Gebäudeausrüstung. Für das Projekt wird derzeit eine PPP-Potential-Analyse erarbeitet, deren Ergebnis ggf. noch vor dem Beginn des Architektenwettbwerbs vorliegen kann.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die interdisziplinäre Vorentwurfsplanung für den Neubau eines LABORGEBÄUDES MIT FISCHTECHNIKUM zur dauerhaften Unterbringung des Instituts für Fischereiökologie der Bundesforschungsanstalt für Fischerei (BFAFi) in Bremerhaven mit einer Hauptnutzfläche von ca. 2.304 m_ (Büroflächen 237 m2 / Labore 914 m2 u.a. Isotopenlabor / Technikum Aquakultur 666 m2 / Lager 245 m2 / sonst. 242 m2). Für den Neubau ist eine Kostenobergrenze festgesetzt worden.

II.1.3)
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74224000.


ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1)

KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA.
Einzureichende Unterlagen:
Der Bewerbung sind die im folgenden aufgeführten Unterlagen beizufügen, die sowohl für Architekten als auch für Ingenieure der technischen Gebäudeausrüstung die geforderte Qualifikation aufzeigen sollen:
1. Formaler Bewerbungsbogen erhältlich bei genius loci, Abforderung per Email oder Fax mit Angaben über personen- und bürobezogene Daten der Mitglieder der ARGE.
2. Nachweis der beruflichen Qualifikation gemäß den Angaben zum Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand (s. Abschnitt III.2) (z.B. Kopie der Kammerurkunde oder vergleichbare Befähigungsnachweise).
3. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Kopie) des Generalplaners.
4. Versicherung des Bewerberteams, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 11 VOF gegen sie vorliegen.
5. 'Junge Bewerber' müssen eine Kopie des Ausweises beifügen, aus dem das Geburtsdatum ersichtlich ist (Stichtag für 'junges Büro': 1.1.1961). Alle Teilhaber des sich bewerbenden Architekturbüros dürfen frühestens an diesem Datum geboren sein.
6. Informationen über 3 beispielhafte, vergleichbare Projekte aus den letzten 5 Jahren, getrennt für Architekten und Ingenieure für technische Gebäudeausrüstung (jeweils maximal 3 Projekte). Darstellung dieser Projekte auf insgesamt maximal 12 Seiten DIN A4, 1-seitig und parallel als Overheadfolien.
Referenzadressen und ggf. weitere Projektübersicht der letzten 5 Jahre der Bewerber auf maximal 2 Seiten DIN A4.
7. Juristische Personen haben zusätzlich einzureichen:
Nachweis über den satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus dem einschlägigen Register, sowie eine Erklärung, welcher Gesellschafter oder bevollmächtigter Vertreter und welcher für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe verantwortliche Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellten Zulassungskriterien erfüllt (mit Ausnahme des Zusatzes freischaffend).
Über den o.g. Umfang hinausgehende Unterlagen werden für die Auswahl nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Email sind nicht zulässig. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens an die Bewerber zurückgesandt.

III.2)

TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Zur Bewerbung für die Teilnahme am Wettbewerb zugelassen sind Arbeitsgemeinschaften aus freischaffenden Architekten, die für das Bauvorhaben - auch in Abhängigkeit zum Ergebnis der PPP-Potentialanalyse - die Position des Generalplaners übernehmen sollen und Ingenieuren für technische Gebäudeausrüstung. Die Einbindung von Tragwerksplanern als Fachplaner bereits in die Wettbewerbsbearbeitung wird dringend empfohlen, da der Architekt diesen Fachplaner ggf. als Subunternehmer in die spätere Planung einbinden soll.
Die Berechtigung zur Teilnahme besitzen:
- Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates als freischaffende Architekten bzw. als Ingenieure für technische Gebäudeausrüstung tätig sind und dementsprechend gemäß den jeweiligen Vorschriften ihres Heimatlandes zum Führen der Berufsbezeichnung berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.
- Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Wettbewerbsaufgabe entspricht und einer der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten beruflichen Anforderungen (mit Ausnahme des Zusatzes 'freischaffend') erfüllen.


ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1)

ART DES WETTBEWERBS:
Nichtoffen.
Gewünschte Teilnehmerzahl: Mindestzahl 12 / Höchstzahl 15.

IV.2)

NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:

IV.3)

KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Die Auswahl der 12 bis 15 Arbeitsgemeinschaften erfolgt durch ein vom Auslober berufenes Gremium, in dem mindestens zur Hälfte Fachleute mit einer den Teilnehmern abverlangten Berufsqualifikation vertreten sein werden. Die Freien Architekten und Ingenieure für Gebäudetechnik im Auswahlgremium sind nicht identisch mit den benannten Fachpreisrichtern. Auswahlkriterium wird, nach Prüfung der formalen Anforderungen, der aus den eingereichten Unterlagen ersichtliche Nachweis, dass die Arbeitsgemein-schaft mit ihren Mitgliedern im Bereich der Architektur und der Gebäudetechnik innerhalb der jeweils 3 präsentierten Projekte mindestens ein Laborgebäude bzw. ein Forschungsinstitut mit Labor in den letzten 5 Jahren verantwortlich geplant hat (mind. LP 2 - 5 HOAI).
Darüber hinaus wird die Leistungsfähigkeit, Projekte im Zeit- und Kostenrahmen durchführen zu können, betrachtet. Bei gleichwertiger Qualifikation der Bewerbungen behält sich das Auswahlgremium vor die architektonische Haltung bezogen auf die Aufgabenstellung zu berücksichtigen.
Um gemäß VOF §4 (5) auch Berufsanfänger (Geburtsdatum frühestens 1.1.1961) und kleinere Büros (maximal 10 angestellte + freie Mitarbeiter) angemessen zu beteiligen, wird ein ca. 30 %iger Teilnehmer-Anteil für diese Bewerber, die die o.g. Kriterien nicht erfüllen können, vorgesehen. Hier ist eine besonders herausragende Qualifikation nachzuweisen (z.B. Auszeichnungen, Stipendien, Veröffentlichungen, Wettbewerbserfolge o. ä.) die als Alternative zum Nachweis von Referenzen akzeptiert werden. In den Unterlagen (auf dem formalen Bewerbungsbogen) ist vom Bewerber die entsprechende Kategorie anzukreuzen. Das Auswahlkriterium JUNG wird nur auf Architekten angewendet. Für die übrigen Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, d.h. die Ingenieure für Gebäudetechnik ist dieser Aspekt gegenstandslos.
Die Entscheidung des Auswahlgremiums ist endgültig. Alle Bewerber werden über das Ergebnis der Auswahl unterrichtet.

IV.4)

VERWALTUNGSINFORMATIONEN

IV.4.1)

Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:

IV.4.2)

Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.

IV.4.3)

Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
10.3.2006 - 16:00.

IV.4.4)

Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
11.12.2006.

IV.4.5)

Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.

IV.5)

PREISE UND PREISGERICHT

IV.5.1)

Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Ausgelobte Summe gesamt: 85 700,00 EUR exkl. MWSt. aufgeteilt in eine Bearbeitungs- und eine Preissumme.

IV.5.2)

Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
Ein Teil der Preissumme wird als Bearbeitungssumme auf alle Teilnehmer verteilt, s.o.

IV.5.3)

Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.

IV.5.4)

Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Ja.

IV.5.5)

Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Uwe Bodemann, Senatsbaudirektor, Freie Hansestadt Bremen.
2. Jürgen Eichler, Ingenieur für Gebäudetechnik, München.
3. Dörte Gatermann, Architektin, Köln.
4. Ulrich Rabe, Ministerialrat, Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Bonn.
5. Prof. Peter Schweger, Architekt, Hamburg.
6. Dr. Michael Haarich, Institut für Fischereiökologie, Hamburg.
7. Dr. Cornelius Hammer, Leiter der Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Hamburg.
8. Dipl.lng. Dipl.Wirtsch.Ing. Volker Holm, Stadtbaurat Bremerhaven.
9. Prof. Dr. Hans-Stephan Jenke, Leiter des Instituts für Fischereiökologie, Hamburg.


ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

VI.1)

WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.

VI.2)

SONSTIGE INFORMATIONEN:
Nachprüfungsstelle: Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, GBB / Fach- und Rechtsaufsicht, Martinistraße 57, 28195 Bremen.
Vergabekammer: Bundeskartellamt - Vergabekammer, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn.
Ist die Entscheidung des Preisgerichts für den Auftraggeber verbindlich?
Der Auslober beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und entsprechend der GRW 95, Ziffer 7.1, Abs. 1, einer / einem Preisträgerin / Preisträger in Form des Generalplaners stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen zu übertragen. Planungsleistungen werden in der Regel bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung beauftragt. Wenn ausnahmsweise die vollständige Ausführungsplanung für die Vergabe von Bauleistungen nicht erforderlich ist, soll durch angemessene weitere Beauftragung der Preisträgerin / des Preisträgers gemäß GRW Ziffer 7.1, Abs. 1, sichergestellt werden, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfes realisiert wird. Vorraussetzung für eine Beauftragung ist, dass für den zur Realisierung empfohlenen Entwurf in einem ersten Auftrags-Schritt unmittelbar im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren der Nachweis der Einhaltung des Kostenlimits erfolgt (qualifizierte Kostenschätzung gem. DIN 276).

VI.3)

RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

VI.3.1)

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

VI.3.2)

Einlegung von Rechtsbehelfen:

VI.3.3)

Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:

VI.4)

TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
1.2.2006.