https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Neubau_der_Sonderschule_Zur_Bergerfurth__99038.html

Auslobungstext aus dem EU-Amtsblatt

Wesel: Architektenwettbewerb
(1999/S 225-158810/DE)


1. Auftraggeber: Kreis Wesel, die Landrätin, vertreten durch den Fachbereich Baubetrieb, Postfach 10 11 60, D- 46471 Wesel. Tel. (02 81) 207-20 25. Telefax (02 81) 207-40 32.
2. Beschreibung des Vorhabens: CPV: 74223000, 74250000.
Aufgabe des Verfahrens ist der Vorentwurf zur Errichtung einer neuen Sonderschule (für Geistigbehinderte) einschließlich Ergänzung und Anbindung an eine bestehende Sonderschule (für Sprachbehinderte und Schwerhörige) sowie die Errichtung einer neuen Einfeldsporthalle.
3. Art des Wettbewerbs: Der Wettbewerb wird als einstufiger, begrenzt offener Realisierungswettbewerb mit Zuladungen ausgelobt. Er gliedert sich in einen hochbaulichen Teil (Sonderschule und Einfeldsporthalle) sowie einen freiraumplanerischen Teil. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
4.
5. a) Beabsichtigte Zahl der Teilnehmer: Die Gesamtzahl wird auf insgesamt 40 Teilnehmer/innen beschränkt.
b) Ausgewählte Teilnehmer: Folgende 12 Büros wurden vom Auslober bereits ausgewählt:
Hans Behnen, Bocholt,
Stefan Buchmann, Dinslaken,
Cezane und Grütjen, Hamminkeln,
Paul Eling, Wesel,
Farwick + Grote, Ahaus,
Halfmann + Halfmann, Köln,
Manfred Kleiböhmer, Hamminkeln,
KLMT, Düsseldorf,
Prof. Spittal-Frenking und Schwarz, Lüdinghausen,
Fred-J. Störmer, Wesel,
Wilhelm Weihofen, Xanten,
Prof. Tobias Wulf & Partner, Stuttgart.
Die anderen Teilnehmer/innen werden in einem Bewerbungsverfahren durch Los unter Aufsicht des Rechtsamtes des Kreises Wesel bestimmt. Dabei werden 2 Gruppen gebildet: 1. Teilnehmer/innen mit praktischen Erfahrungen und/oder Wettbewerbsauszeichnungen im Schulbau sowie 2. sonstige Teilnehmer/innen.
c)
d) Schlußtermin für Eingang der Teilnahmeanträge: 27. 12. 1999.
6. Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand: Zur Teilnahme zugelassen sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, Stadtplaner/in oder Landschaftsarchitekt/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen als Architekt/in, Stadtplaner/in oder Landschaftsarchitekt/in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen entsprechenden Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie) bzw. der Richtlinie 89/48/EWG (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Stadtplaner/innen und Landschaftsarchitekt/innen sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekt/innen teilnahmeberechtigt.
7.
8. Mitglieder der Jury: Fachpreisrichter:
Hans-Joachim Berg, techn. Dezernent, Kreis Wesel,
Walter von Lom, Architekt/Stadtplaner, Köln,
Holger Rübsamen, Architekt/Stadtplaner, Bochum,
Dieter Scholber, Leiter des Fachbereichs 60, Kreis Wesel.
9. Bindende Entscheidung des Preisgerichts: Der Auslober beabsichtigt, sobald und soweit das Vorhaben‚ÄùSonderschule‚Äù realisiert wird, entsprechend den Empfehlungen des Preisgerichts einen oder mehrere Preisträger nach GRW 95 Nr. 7.1 mit weiteren Leistungen zu beauftragen. Für den Fall einer weiteren Beauftragung wird die Preissumme auf das Honorar angerechnet. Die Veröffentlichung wurde mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen abgestimmt.
10. Anzahl und Höhe der Preise: 1. Preis: 40 000 DEM,
2. Preis: 28 000 DEM,
3. Preis: 20 000 DEM,
4. Preis: 13 000 DEM,
4 Ankäufe: je 6 000 DEM.
11.
12.
13. Sonstige Angaben: Koordination des Verfahrens: Norbert Post + Hartmut Welters, Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Arndtstraße 41, D-44135 Dortmund, Tel. (02 31) 52 89 58, Telefax (02 31) 55 44 44.
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum 27. 12. 1999 (Poststempel) zu richten an das Büro Post + Welters, Architekten & Stadtplaner BDA/SRL, Arndtstraße 41, D-44135 Dortmund.
Den formlosen Bewerbungen beigefügt werden müssen:
der Nachweis der beruflichen Qualifikation gemäß der unter Ziffer 6 genannten Kriterien (z. B. Kopie der Eintragungsurkunde) und zusätzlich
ein ausgefülltes Formblatt. Dieses ist als Telefaxabruf erhältlich ab dem 1. 12. 1999 unter (02 31) 55 44 44.
Unvollständige Bewerbungen werden nicht zum Losverfahren zugelassen. Von Büros, Partnerschaften oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert. Die Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Die Bewerber/innen erhalten über das Ergebnis der Losziehung eine schriftliche Benachrichtigung.
Zulassungsbereich: Vertragsstaaten Europäischer Wirtschaftsraum (EWR).
Kolloquium: 31. 1. 2000.
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 27. 3. 2000.
Modellabgabe: 3. 4. 2000.
Preisgerichtssitzung: voraussichtlich 14. 4. 2000.
Nachprüfstelle:
Gegen Regelverstöße bei der Durchführung des Verfahrens können Wettbewerbsbeteiligte innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Protokolls der Preisgerichtssitzung bei dem Auslober Beschwerde einlegen. Diese trifft ihre Entscheidung im Einvernehmen mit dem Wettbewerbsausschuß der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
14. Absendung der Bekanntmachung: 15. 11. 1999.
15. Eingang der Bekanntmachung: 15. 11. 1999.