https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Neubau_Porsche-Museum_94251.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext
Wettbewerbsbekanntmachung zum Einladungswettbewerb
Neubau Porsche-Museum in Stuttgart-Zuffenhausen
Auslober
Dr. Ing. h.c. F. Porsche
Aktiengesellschaft
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
Wettbewerbsart
Einstufiger Architektenwettbewerb als Einladungswettbewerb in kooperativem Verfahren
Bewerbungsunterlagen an
Dr. Ing. h.c. F. Porsche
Aktiengesellschaft
Zentrales Baumanagement
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
Termin
Frist für die Einreichung von Bewerbungsunterlagen ist der 23. August 2004, 12:00 Uhr ("Submission")
Bewerbungsunterlagen, die nach diesem Termin beim Auslober eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn sie fristgerecht aufgegeben sein sollten. Über die Auswahl zur Teilnahme am Einladungswettbewerb entscheidet ein Auswahlgremium des Auftraggebers.
Beschreibung des Vorhabens
Die Porsche AG beabsichtigt den Neubau eines Museums in Stuttgart-Zuffenhausen. Das Gebäude soll direkt am Porscheplatz, auf einem heute als Parkplatz genutzten Gelände neben der S-Bahn-Haltestelle Neuwirtshaus-Porscheplatz entstehen. Das neue Museum soll die städtebauliche Situation um den Porscheplatz, die geprägt ist durch Werksgebäude und Verkaufsniederlassung, attraktiv ergänzen. Während im derzeit bestehenden Museum etwa 20 historische Fahrzeuge ausgestellt werden können, sollen im neuen Museum künftig rund 80 Fahrzeuge den Blickfang für die Besucher bilden. Eine Werkstatt soll darüber hinaus Einblick in die handwerklichen Fähigkeiten der Restauration historischer Sportwagen schaffen. Abgerundet wird das Angebot durch eine großzügige Gastronomie, die vor allem auch die Attraktivität des Museums als Ort für Veranstaltungen von internen wie externen Organisationen erhöhen wird. Im Zuge des Museumsneubaus soll auch eine Tiefgarage mit rund 320 Parkplätzen erstellt werden.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig sind und die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaats zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.
Teilnahmeberechtigt sind auch juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Planungsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit, müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen, wobei jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für sich teilnahmeberechtigt sein muss.
Bewerbung
Erwarteter Inhalt der Bewerbung siehe www.porsche.de
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Auswahl
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die Bewerbungsunterlagen beim Auslober fristgerecht eingereicht hat. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art werden nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. So werden auch Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Die Zahl der Teilnehmer soll zwischen 5 und 15 liegen. Aus den zugelassenen Bewerbungen wählt ein Auswahlgremium die Teilnehmer am Einladung
Neubau Porsche-Museum in Stuttgart-Zuffenhausen
Auslober
Dr. Ing. h.c. F. Porsche
Aktiengesellschaft
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
Wettbewerbsart
Einstufiger Architektenwettbewerb als Einladungswettbewerb in kooperativem Verfahren
Bewerbungsunterlagen an
Dr. Ing. h.c. F. Porsche
Aktiengesellschaft
Zentrales Baumanagement
Porscheplatz 1
70435 Stuttgart
Termin
Frist für die Einreichung von Bewerbungsunterlagen ist der 23. August 2004, 12:00 Uhr ("Submission")
Bewerbungsunterlagen, die nach diesem Termin beim Auslober eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn sie fristgerecht aufgegeben sein sollten. Über die Auswahl zur Teilnahme am Einladungswettbewerb entscheidet ein Auswahlgremium des Auftraggebers.
Beschreibung des Vorhabens
Die Porsche AG beabsichtigt den Neubau eines Museums in Stuttgart-Zuffenhausen. Das Gebäude soll direkt am Porscheplatz, auf einem heute als Parkplatz genutzten Gelände neben der S-Bahn-Haltestelle Neuwirtshaus-Porscheplatz entstehen. Das neue Museum soll die städtebauliche Situation um den Porscheplatz, die geprägt ist durch Werksgebäude und Verkaufsniederlassung, attraktiv ergänzen. Während im derzeit bestehenden Museum etwa 20 historische Fahrzeuge ausgestellt werden können, sollen im neuen Museum künftig rund 80 Fahrzeuge den Blickfang für die Besucher bilden. Eine Werkstatt soll darüber hinaus Einblick in die handwerklichen Fähigkeiten der Restauration historischer Sportwagen schaffen. Abgerundet wird das Angebot durch eine großzügige Gastronomie, die vor allem auch die Attraktivität des Museums als Ort für Veranstaltungen von internen wie externen Organisationen erhöhen wird. Im Zuge des Museumsneubaus soll auch eine Tiefgarage mit rund 320 Parkplätzen erstellt werden.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ansässig sind und die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaats zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.
Teilnahmeberechtigt sind auch juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Planungsaufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit, müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen, wobei jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für sich teilnahmeberechtigt sein muss.
Bewerbung
Erwarteter Inhalt der Bewerbung siehe www.porsche.de
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Auswahl
Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer die Bewerbungsunterlagen beim Auslober fristgerecht eingereicht hat. Mehrfachbewerbungen jeglicher Art werden nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. So werden auch Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Die Zahl der Teilnehmer soll zwischen 5 und 15 liegen. Aus den zugelassenen Bewerbungen wählt ein Auswahlgremium die Teilnehmer am Einladung