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Vollständiger Bekanntmachungstext

Neubau Herzzentrum des Klinikums der Universität zu Köln

1. Auftraggeber:
Klinikum der Universität zu Köln
Joseph-Stelzmann-Straße 9
50924 Köln
Tel: +49-221-4780
Fax: +49-221-4095

vertreten durch den
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW – Köln 1
Robert-Koch-Strasse 46-50
D 50931 Köln
Tel: +49-221-478-3200
Fax: +49-221-478-3298

2. Beschreibung des Vorhabens:
CPV:
Das Klinikum der Universität zu beabsichtigt zur Zusammenführung der Kardiologischen Disziplinen des Klinikums die Errichtung eines Herzzentrums auf dem Baufeld U/B-Ost in Verlängerung der bestehenden Klinikmagistrale. Das Gebäude soll neben den klinischen Funktionen auch eine separat betriebene Tiefgarage sowie einen Bereich mit Hotelfunktion umfassen. Durch die prominente Lage und den regional bedeutsamen Inhalt repräsentiert der Neubau Herzzentrum die zeitgemäße medizinische Spitzenversorgung des Klinikums der Universität zu Köln. Das Gebäude soll dem in seinem Erscheinungsbild gerecht werden. Bei dem Neubauvorhaben Herzzentrum handelt es sich mit ca. 9. 500 m2 Nutzfläche für eine hochspezialisierte Klinik um eine sehr komplexe Aufgabenstellung, die nur von hinreichend spezialisierten und erfahrenen Architekturbüros in Zusammenarbeit mit entsprechend qualifizierten Fachplanungsbüros bearbeitet werden sollte. Sowohl die hochtechnischen Anforderungen als auch die straffe Bearbeitungszeit des Projektes erfordern eine hohe Leistungsfähigkeit der Bearbeiter.

3. Art des Wettbewerbs:
Beschränkt offener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren.

4. Zulassungsbereich:
EWR-Staaten, Wettbewerbssprache: Deutsch

5. Teilnehmer:
a) Beabsichtigte Zahl der Teilnehmer: voraussichtlich 15
b) Ausgewählte Teilnehmer: Keine
c) Kriterien bei der Auswahl von Teilnehmern: Es werden Architekten gesucht, die Erfahrung im Entwurf und der Ausführung gleichwertiger Aufgaben haben und hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Büros in der Lage sind, dieses Projekt architektonisch, technisch, wirtschaftlich und termingerecht umzusetzen. Das Auswahlgremium wird aus dem Kreis der Bewerber diejenigen zur Teilnahme am Realisierungswettbewerb auswählen, die auf Grund der aus ihren Bewerbungsunterlagen ersichtlichen gestalterischen, wirtschaftlichen und technischen Qualitäten sowie ihrer Erfahrung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Lösung der anstehenden Bauaufgabe am geeignetesten erscheinen. Hierzu dienen auch Nachweise über bereits erbrachte Leistungen in vergleichbaren Projekten.
d) Schlusstermin für Eingang der Teilnahmeanträge: 12.8.2001

6. Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand: Teilnahmeberechtigung (GRW 3.2.2):
Zur Bewerbung um die Teilnahme sind zugelassen:
In den EWR-Mitgliedstaaten sowie den Unterzeichnerstaaten des Beschaffungsabkommens der WTO ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 85/384 EWG gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften juristischer Personen.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Mehrfachbenennungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft zur Folge. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.

Die Leistungen sollten aufgrund ihrer technischen Komplexität unter Hinzuziehung von Fachplanern aus den Bereichen Technische Gebäudeausstattung und Medizintechnik erbracht werden.


7. Kriterien der Wettbewerbsbeurteilung:
Die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten erfolgt vor allem nach funktionalen und wirtschaftlichen Kriterien im Hinblick auf die zukünftige Leistungsfähigkeit der betroffenen Kliniken wie auch die zu erwartenden Folgekosten im Betrieb, aber auch nach gestalterischen Kriterien im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Gesamtklinikums. Wesentliches Kriterium ist ferner der Grad der technischen Durcharbeitung.


8. Mitglieder der Jury:
Die Zusammensetzung (nach GRW) des Preisgerichts steht zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht abschließend fest.


9. Weitere Beauftragung:
Der Auslober beabsichtigt, unter Würdigung der Entscheidung des Preisgerichts, einer oder mehreren Preisträgerinnen bzw. Preisträgern unter den in den Nr. 7.1.1 GRW 1995 (Fassung Nordrhein-Westfalen) genannten Voraussetzungen die für die weitere Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfes notwendigen weiteren planerischen Leistungen zu übertragen. Die Planungsleistungen werden in der Regel bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung beauftragt.
Wenn wegen der vom Auslober gewählten Art der Leistungsbeschreibung für die Vergabe der Bauleistungen die Ausführungsplanung nicht oder nicht vollständig erforderlich ist, ist durch angemessene, über die Genehmigungsplanung hinausgehende weitere Beauftragung des/der Preisträger(s) die Qualität der bis dahin erbrachten Planung sicherzustellen (z.B. durch Regeldetails und/oder Planfreigabe und/oder Leistungsbeschreibung und/oder Qualitätskontrolle).
Eine Beauftragung nach den vorstehenden Absätzen erfolgt in Anlehnung an das in Anlage beigefügte Architektenvertragsmuster (Vertragsmuster-Gebäude) einschließlich der Allgemeinen Vertragsbedingungen gemäß RBBau mit folgenden Maßgaben:

1. Im Rahmen der stufenweisen Beauftragung werden zunächst nur die Leistungsphasen 2 und 3 übertragen.
2. Das Architektenvertragsmuster ist an die vom 1. Januar 1996 an geltende Fassung der HOAI angepasst.
3. Die Urheberrechtsregelung nach Nr. 7.3.1 GRW 1995 (Fassung Nordrhein-Westfalen) hat Vorrang vor der Urheberrechtsregelung nach §6 der allgemeinen Vertragsbedingungen.

Der Auslober erwägt den Einsatz eines Generalplaners mit einem Leistungsbild, das nach Art und Umfang der dort erfassten Architekten- und Ingenieurleistungen noch festgelegt wird. In jedem Fall enthält das Leistungsbild eines eventuellen Generalplaners die in den Absätzen 1 und 2 genannten Grundleistungen nach § 15 Abs.2 HOAI, Leistungsphasen 2, 3 und 4, ggf. auch der Leistungsphase 5 eine oder mehrere andere Leistungen der Objektplanung für Gebäude im Sinne der Regelung in Absatz 2 (wie Regeldetails o.ä.).
Im übrigen wird sich ein möglicher Generalplanervertrag an dem vorgenannten Vertragsmuster einschließlich der zugehörigen Allgemeinen Vertragsbedingungen orientieren.
Der Auslober behält sich die dargelegte Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen an einen Generalplaner ausdrücklich vor. Wenn der Generalplanerauftrag nicht an die/den nach Absatz 1 für eine Beauftragung vorgesehenen Preisträger erteilt wird, wird Sorge getragen, dass ein Generalplanervertrag nur an eine Arbeitsgemeinschaft (BGB-Gesellschaft) vergeben wird, bei welcher der/die nach Absatz 1 für die Beauftragung vorgesehenen Preisträger zum Kreis der Mitglieder (Gesellschafter) gehört/gehören. Auch bei einer derartigen Beauftragung bleibt es bei der nachstehenden Vergütungsregelung. Der Auslober behält sich den Einsatz eines Projektsteuerers (insbesondere für Kosten- und Terminplanung und –kontrolle) ebenfalls ausdrücklich vor.

Im Falle einer weiteren Beauftragung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe der Preis- und Honorarsumme des jeweiligen Verfassers nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt wird.

10. Anzahl und Höhe der Preise:

Wettbewerbssumme: 200.000 Euro netto:

Die Verteilung der Preis- und Ankaufsummen wird noch in Abstimmung mit dem Preisgericht festgelegt.


11. Kostenerstattung:
Die im Bewerberverfahren eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgesandt, ebenso wenig erfolgt eine Kostenerstattung.

12. Anspruch auf den Zuschlag von Folgeaufträgen:
Es gelten die Festlegungen gemäß Punkt 9.


13. Sonstige Angaben:
Wettbewerbsbetreuung und Abgabe der Bewerbung:
Schnell & Partner, BRIEFING“ KONZEPTION PLANUNG, Leopoldstr. 19, D – 80802 München, Telefon: +49-89-343438, Telefax: +49-89-343408,

Bewerbungsunterlagen:
1. Vita mit personenbezogenen Daten (Alter, Dauer der Berufsauübung, Anschrift mit Telefon und Telefax);
2. Nachweis der beruflichen Qualifikationen gemäß den Zulassungskriterien, bei Architektengemeinschaften für den/die verantwortlich zeichnenden Partner (Verfasser);
3. Nachweis über den satzungsgemäßen Geschäftszweck durch Auszug aus den einschlägigen Registern (Handels-, Partnerschaftsregistern, etc.);
4. Nachweis über Struktur, Größe und EDV-Ausstattung des Büros;
5. Erklärung bei juristischen Personen, welcher Gesellschafter oder bevollmächtigte Vertreter und welcher für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe verantwortliche Mitarbeiter die an natürliche Personen gestellte Zulassungskriterien erfüllt;
6. Werksverzeichnis mit Unterlagen über ausgeführte, vergleichbare Projekte aus den letzten Jahren mit Projektdaten und Angaben über die beteiligten Fachplaner und Ingenieurbüros;
7. Liste von Wettbewerbsteilnahmen und –erfolgen aus den letzten drei Jahren.

Die Bewerbungsunterlagen sind als Dossier im Ausdruck einzureichen. Der Textteil darf 7 Seiten A4 nicht überschreiten und ist entsprechend der Punkte 1 – 7 zu gliedern. Weitere eingereicht Unterlagen (Projektdokumentationen, etc.) dürfen max. 12 Seiten DIN A3 umfassen. Diesen Umfang überschreitende Arbeiten werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Alle Bewerber werden über das Ergebnis der Auswahl durch Übersendung des Protokolls der Auswahlsitzung unterrichtet.

Die Zusammensetzung des Auswahlgremiums steht noch nicht entgültig fest

14. Absendung der Bekanntmachung: 6. Juli 2001

15. Eingang der Bekanntmachung: 6. Juli 2001