https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Neubau-Kompetenzzentrum_Motorentechnik_-_RWTH_Aachen_108844.html
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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt
Wettbewerb :
Erweiterungsgebiet Melaten
RWTH Aachen
Bewerbungsverfahren zur Teilnahme an einem
begrenzten Wettbewerb für den Neubau eines Kompetenzzentrums
für Motorentechnik in Aachen auf der Grundlage
der „Regeln für Architektenwettbewerbe (RAW 2004), mit den im folgenden
Bekanntmachungstext aufgeführten Änderungen. Die RAW sind online veröffentlicht unter
www.aknw.de/service/titel-wettbewerb.htm Online: http:/ted.eur-op.eu.int
Auslober/ in: Land Nordrhein-Westfalen, handelnd durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Zentrale, Mercedesstrasse 12, 40470 Düsseldorf, vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Niederlassung Aachen, Kopernikusstraße 2-10, D – 52074 Aachen, Tel: 0049 (0)241 / 80-23766,
Fax: 0049 (0)241 / 80-22319, E-Mail: ac.poststelle@blb.nrw.de
Aufgabe: Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen Niederlassung Aachen plant die Errichtung eines technologieorientierten Campus, auf dem Hochschulinstitute im räumlichen Verbund mit Unternehmen als Großcluster, Forschung und Entwicklung synergetisch und effektiv betreiben können. Der erste Bauabschnitt des RWTH Aachen Campus soll auf einem Areal im Nord-Westen von Aachen, dem Hochschulerweiterungsgebiet „Melaten“, realisiert werden. Das zu beplanende Gebiet ist insgesamt etwa 270.000 m² groß.
Das gesamte Projekt RWTH Aachen Campus soll Modellcharakter haben und Visitenkarte der RWTH Aachen sein. Eine funktionale Architektur, die den Anspruch einer technischen Hochschule widerspiegelt, ist Ziel des Projektes.
Wettbewerbsart: Begrenzter Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren .
6 Architekturbüros werden zur Teilnahme eingeladen. Aus den vollständig eingegangenen Bewerbungen werden 14 weitere Teilnehmer ausgelost.
Zulassungsbereich: EWR-Staaten sowie Mitgliedsstaaten des WTO-Dienstleistungsabkommens.
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Stadtplaner/in berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
• die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Stadtplaner/in und Geschäfts¬sitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfasstem Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben;
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Stadtplaner/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Geschäftssitz im Zulassungsbereich
• der / die bevollmächtigte Vertreter/ in der Gesellschaft und der/ die Verfasser / in der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bewerbungen / Teilnahmeberechtigung
Auswahl der Teilnehmer/innen, Auswahlkriterien :
Bewerbungsunterlagen:
1. Versicherung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 11 VOF
gegen sie oder ihn vorliegen. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde aus dem Herkunftsland zu führen. Dieser Nachweis muss sich auf die Person beziehen, die für den Bewerber mit der Geschäftsführung betraut wurde. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein und ist ggf. in deutscher Sprache zu übersetzen. Dieser Nachweis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eines vergleichbaren Nachweises des Herkunftslandes ist der Vergabestelle auf Verlangen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.
2. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch entsprechende
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung, mindestens 2.500.000,-€ für Personen- und 2.500.000,-€ für Sachschäden. Soweit der bestehende Versicherungsschutz nicht erreicht wird, kann der Nachweis durch eine verbindliche Erklärung des Versicherungsgebers geführt werden, dass im Falle der Beauftragung im Rahmen VOF-Verfahrens ein entsprechender Versicherungsschutz dem Bewerber gewährt wird.
3. Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage eines entsprechenden Eintragungsnachweises in einer Kammer oder vergleichbares des Mitgliedstaates.
4. Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied einer eventuell bestehenden
Bürogemeinschaft bewirbt.
5. Der Bewerber ist verpflichtet mit der Bewerbung eine Erklärung darüber zu geben,
- ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder
- ob und auf welche Art er auf den Vertrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (s, §7 Abs. 2 VOF)
6. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzbehörden und Versicherungen der Herkunftsländer sind vorzulegen.
7. Erklärung, aus der die Bürogröße differenziert nach Berufsgruppen für festangestellte und freie Mitarbeiter/innen (unter Angabe der Namen der Mitarbeiter) jeweils aus den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist.
8. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche technische Ausstattung die Bewerberin/der
Bewerber für die Dienstleistung verfügen wird.
9.Nachweis des geplanten und des realisierten Bauvolumens jeweils der letzten drei
Geschäftsjahre in Euro.
10. Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren betreuten Projekte hinsichtlich Planung und Ausführung sowie insbesondere für die Durchführung von Bebauungsplan-Verfahren.
Landschaftsarchitekten/innen sind in Arbeitsgemeinschaften mit Architekten/innen oder Stadtplaner/ innen teilnahmeberechtigt.
Alle geforderten Versicherungen, Erklärungen und Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied alle Versicherungen, Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Subplanern beabsichtigt, sind auch für diese die Versicherungen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Fehlende Versicherungen, Erklärungen und Nachweise, soweit nicht ausdrücklich auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, führen zum Ausschluss.
Die Angaben 1-10 sind auf jeweils einer DIN A4 Seite in der vorgegebenen Reihenfolge einzureichen.
Die Bewerbungen sind bis zum 04.06.2007 beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb, Niederlassung Aachen einzureichen.
Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o. g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen.
Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium hat hierüber endgültig zu entscheiden.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Kostenerstattung: Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.
Termine: • Tag der Absendung der Bekanntmachung 04.05.2007
• Bewerbungsfrist 04.06.2007
• Auskunftspflicht voraussichtlich 21. Kalenderwoche
• Auswahlverfahren voraussichtlich 26. Kalenderwoche
• Anforderungen der Unterlagen voraussichtlich 28. Kalenderwoche
• Ausgabe der Auslobungsunterlagen voraussichtlich 30. Kalenderwoche
• Kolloquium voraussichtlich 33. Kalenderwoche
• Abgabe der Wettbewerbsarbeiten voraussichtlich 40. Kalenderwoche
• Abgabe Modell bis voraussichtlich 42. Kalenderwoche
• Preisgericht voraussichtlich 49. Kalenderwoche
Vergabeprüfstelle: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, D – 50606 Köln, Tel: 0049 (0)221 / 147-0, Fax: 0049 (0)221 / 147-2889. Online: http:/ted.eur-op.eu.int
Erweiterungsgebiet Melaten
RWTH Aachen
Bewerbungsverfahren zur Teilnahme an einem
begrenzten Wettbewerb für den Neubau eines Kompetenzzentrums
für Motorentechnik in Aachen auf der Grundlage
der „Regeln für Architektenwettbewerbe (RAW 2004), mit den im folgenden
Bekanntmachungstext aufgeführten Änderungen. Die RAW sind online veröffentlicht unter
www.aknw.de/service/titel-wettbewerb.htm Online: http:/ted.eur-op.eu.int
Auslober/ in: Land Nordrhein-Westfalen, handelnd durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Zentrale, Mercedesstrasse 12, 40470 Düsseldorf, vertreten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Niederlassung Aachen, Kopernikusstraße 2-10, D – 52074 Aachen, Tel: 0049 (0)241 / 80-23766,
Fax: 0049 (0)241 / 80-22319, E-Mail: ac.poststelle@blb.nrw.de
Aufgabe: Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen Niederlassung Aachen plant die Errichtung eines technologieorientierten Campus, auf dem Hochschulinstitute im räumlichen Verbund mit Unternehmen als Großcluster, Forschung und Entwicklung synergetisch und effektiv betreiben können. Der erste Bauabschnitt des RWTH Aachen Campus soll auf einem Areal im Nord-Westen von Aachen, dem Hochschulerweiterungsgebiet „Melaten“, realisiert werden. Das zu beplanende Gebiet ist insgesamt etwa 270.000 m² groß.
Das gesamte Projekt RWTH Aachen Campus soll Modellcharakter haben und Visitenkarte der RWTH Aachen sein. Eine funktionale Architektur, die den Anspruch einer technischen Hochschule widerspiegelt, ist Ziel des Projektes.
Wettbewerbsart: Begrenzter Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren .
6 Architekturbüros werden zur Teilnahme eingeladen. Aus den vollständig eingegangenen Bewerbungen werden 14 weitere Teilnehmer ausgelost.
Zulassungsbereich: EWR-Staaten sowie Mitgliedsstaaten des WTO-Dienstleistungsabkommens.
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Stadtplaner/in berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
• die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Stadtplaner/in und Geschäfts¬sitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfasstem Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben;
• zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Stadtplaner/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Geschäftssitz im Zulassungsbereich
• der / die bevollmächtigte Vertreter/ in der Gesellschaft und der/ die Verfasser / in der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Bewerbungen / Teilnahmeberechtigung
Auswahl der Teilnehmer/innen, Auswahlkriterien :
Bewerbungsunterlagen:
1. Versicherung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 11 VOF
gegen sie oder ihn vorliegen. Der Nachweis ist durch Vorlage eines Auszuges aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde aus dem Herkunftsland zu führen. Dieser Nachweis muss sich auf die Person beziehen, die für den Bewerber mit der Geschäftsführung betraut wurde. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Endes der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate sein und ist ggf. in deutscher Sprache zu übersetzen. Dieser Nachweis, der Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eines vergleichbaren Nachweises des Herkunftslandes ist der Vergabestelle auf Verlangen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen.
2. Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch entsprechende
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung, mindestens 2.500.000,-€ für Personen- und 2.500.000,-€ für Sachschäden. Soweit der bestehende Versicherungsschutz nicht erreicht wird, kann der Nachweis durch eine verbindliche Erklärung des Versicherungsgebers geführt werden, dass im Falle der Beauftragung im Rahmen VOF-Verfahrens ein entsprechender Versicherungsschutz dem Bewerber gewährt wird.
3. Nachweis der Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage eines entsprechenden Eintragungsnachweises in einer Kammer oder vergleichbares des Mitgliedstaates.
4. Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied einer eventuell bestehenden
Bürogemeinschaft bewirbt.
5. Der Bewerber ist verpflichtet mit der Bewerbung eine Erklärung darüber zu geben,
- ob und auf welche Art er wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder
- ob und auf welche Art er auf den Vertrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen (s, §7 Abs. 2 VOF)
6. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzbehörden und Versicherungen der Herkunftsländer sind vorzulegen.
7. Erklärung, aus der die Bürogröße differenziert nach Berufsgruppen für festangestellte und freie Mitarbeiter/innen (unter Angabe der Namen der Mitarbeiter) jeweils aus den letzten drei Geschäftsjahren ersichtlich ist.
8. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche technische Ausstattung die Bewerberin/der
Bewerber für die Dienstleistung verfügen wird.
9.Nachweis des geplanten und des realisierten Bauvolumens jeweils der letzten drei
Geschäftsjahre in Euro.
10. Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren betreuten Projekte hinsichtlich Planung und Ausführung sowie insbesondere für die Durchführung von Bebauungsplan-Verfahren.
Landschaftsarchitekten/innen sind in Arbeitsgemeinschaften mit Architekten/innen oder Stadtplaner/ innen teilnahmeberechtigt.
Alle geforderten Versicherungen, Erklärungen und Nachweise sind mit der Bewerbung einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied alle Versicherungen, Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Subplanern beabsichtigt, sind auch für diese die Versicherungen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Fehlende Versicherungen, Erklärungen und Nachweise, soweit nicht ausdrücklich auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, führen zum Ausschluss.
Die Angaben 1-10 sind auf jeweils einer DIN A4 Seite in der vorgegebenen Reihenfolge einzureichen.
Die Bewerbungen sind bis zum 04.06.2007 beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb, Niederlassung Aachen einzureichen.
Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o. g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen.
Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium hat hierüber endgültig zu entscheiden.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Kostenerstattung: Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.
Termine: • Tag der Absendung der Bekanntmachung 04.05.2007
• Bewerbungsfrist 04.06.2007
• Auskunftspflicht voraussichtlich 21. Kalenderwoche
• Auswahlverfahren voraussichtlich 26. Kalenderwoche
• Anforderungen der Unterlagen voraussichtlich 28. Kalenderwoche
• Ausgabe der Auslobungsunterlagen voraussichtlich 30. Kalenderwoche
• Kolloquium voraussichtlich 33. Kalenderwoche
• Abgabe der Wettbewerbsarbeiten voraussichtlich 40. Kalenderwoche
• Abgabe Modell bis voraussichtlich 42. Kalenderwoche
• Preisgericht voraussichtlich 49. Kalenderwoche
Vergabeprüfstelle: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln, D – 50606 Köln, Tel: 0049 (0)221 / 147-0, Fax: 0049 (0)221 / 147-2889. Online: http:/ted.eur-op.eu.int