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Vollständiger Bekanntmachungstext

Bekanntmachung

Wettbewerb Landesmusikakademie mit Gästehaus in Wolfenbüttel
Auslobung eines begrenzten Wettbewerbs mit Auswahlverfahren

Ausloberin:
Stadtverwaltung Wolfenbüttel
Postfach 1864
38299 Wolfenbüttel
Tel. 05331 - 86 - 0
Fax 05331 - 86 443
Internetadresse: www.wolfenbuettel.de
E – mail: stadt@wolfenbuettel.de

Aufgabe:
Die Stadt Wolfenbüttel beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit dem Land Niedersachsen die Landesmusikakademie und ein Jugendgästehaus neu zu errichten.
Zweck des Wettbewerbs ist es, Lösungsvorschläge für die Planung eines gemeinsamen Gebäudekomplexes zu erhalten, die den unterschiedlichen Anforderungen insbesondere der Gestaltung, Wirtschaftlichkeit und Funktionalität unter Berücksichtigung der Umgebung in gleicher Weise gerecht werden.

Wettbewerbsart:
Realisierungswettbewerb mit Auswahlverfahren per Losentscheid und mit 10 namentlichen Einladungen. Insgesamt sollen 40 Architekturbüros an dem Wettbewerb teilnehmen.
Das Verfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfasst die Bundesrepublik Deutschland und für auswärtige Architekten i.S. § 2 NarchtG den Geltungsbereich des EWR-Abkommens oder eines Drittstaates, sofern dieser Mitglied des WTO Dienstleistungsabkommens ist.

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung nachfolgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und Mitgliedschaft in einer Architektenkammer der Bundesrepublik Deutschland,
Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt nach
§ 2 NarchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens (GATS) ist.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich,
zum satzungsgemäßen Geschäftszweck müssen der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören,
der bevollmächtigte Vertreter der Gesellschaft und der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt sind.

Ist im Heimatstaat auswärtiger Berufsanfänger (§2 NArchtG) die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein anerkennungsfähiges Diplom gem. Richtlinie 89/48/EWG verfügt. Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.

Bei Arbeitsgemeinschaften muß jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeitern. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluß sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.

Jeder Teilnehmer erklärt, dass er im Fall einer Prämierung seiner Arbeiten berechtigt und in der Lage ist, die weitere Bearbeitung in eigener Verantwortung zu übernehmen.

Die Hinzuziehung von Fachplanern (Sonderfachleute) ist gestattet. Sie unterliegt nicht den v.g. Teilnahmebedingungen.

Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Seine Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache bei der Architektenkammer empfohlen.

Die Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen; die Unterlagen der Wettbewerbsleistungen sind in deutscher Sprache zu beschriften.

Bewerbungen:
Auswahl der Teilnehmer, Auswahlkriterien
Die Bewerber haben die vorgenannten Nachweise vorzulegen
Bewerbungsunterlagen
Die Bewerber haben die Teilnahmeberechtigung gemäß vorgenannten Bedingungen nachzuweisen. Sollten mehr Bewerbungen teilnahmeberechtigter Interessenten eingehen als Teilnehmer für das Verfahren vorgesehen sind, so erfolgt die Auswahl durch Losziehung unter Aufsicht einer von der auslobenden Behörde unabhängigen Dienststelle.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Einlieferung der Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 31.05.02 bei der Stadtverwaltung Wolfenbüttel, Baudezernat, einzureichen.
Bewerbungen, die durch die Post, Bahn oder andere Transportunternehmen zugestellt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn die Einlieferung unter o.g. Tagesstempel, unabhängig von der Uhrzeit erfolgt.
Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht erkennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleserlich oder unvollständig ist oder dessen Richtigkeit angezweifelt wird, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl zugelassen.
Rechtzeitig eingelieferte Bewerbungen, die später als 14 Tage nach dem Abgabetermin dem Auslober zugestellt werden, können nicht berücksichtigt werden.

Geladene Büros:
12 Teilnehmer

Preisgericht:
Professor Hanns Adrian, Hannover
Dipl.-Ing. Doris Nordmann-Hädicke, OFD Hannover
Dipl.-Ing. Hartmut Rüdiger
Professor Matthias Sauerbruch, Berlin
Dipl.-Ing. Hermann Thiele, Stadtbaurat Wolfenbüttel
Muchtar Al Ghusain, Referatsleiter im MWK, Hannover
Professor Dr. Manfred Fild, Bauausschußvorsitzender Wolfenbüttel
Axel Gummert, Bürgermeister Stadt Wolfenbüttel
Professor Dr. Karl-Jürgen Kemmelmeyer
Präsident des Landesmusikrates Hannover
Dolf Rabus, Direktor der Landesmusikakademie in Marktoberdorf
Vertreter:
Manfred Ammon, stellvertr. Bürgermeister Wolfenbüttel
Dipl.-Ing. Roderich Hundsdörfer, Architekt, Stadt Wolfenbüttel
Dipl.-Ing. Dietrich von Radetzky, ltd. BD, OFD Hannover
Manfred Sauga,
Geschäftsführer des Landesmusikrates Hannover
Dr. Hans-Jörg Siewert Referatsleiter im MWK, Hannover
Sachverständige Berater:
Dipl.-Ing. Günter Jung, Oberkonservator Obere Denkmalschutzbehörde
Matthias Middelkamp, Dipl.-Tonmeister VDT, Franz-Liszt-Hochschule Weimar

Beurteilungskriterien:
Formalleistungen
Städtebau/Architektur
Funktion
Wirtschaftlichkeit
Bau- und Planungsrecht

Wettbewerbssumme:
Es werden Preise von insgesamt 54.000,00 Euro ausgelobt.

1. Preis 18.000,00 Euro
2. Preis 12.000,00 Euro
3. Preis 8.000,00 Euro
4. Preis 6.000,00 Euro
Ankäufe 10.000,00 Euro
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Verteilung der Preis- und Ankaufsumme vorzunehmen.
Umfang der weiteren Bearbeitung: Planungsleistungen gemäß § 15 Abs. 1 Lph. 2-5 HOAI

Ausgabe Unterlagen: Die Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen erfolgt bis zum 27.06.02

Termine: Einsendeschluß für Bewerbungen 31.05.02
Benachrichtigung der Bewerber 21.06.02
Versand der Wettbewerbsunterlagen 27.06.02
Einsendeschluß für schriftliche Rückfragen 30.07.02
Kolloquium 06.08.02
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 04.10.02
Abgabe Modell bis 22.10.02
Preisgericht 05.12.02
Ausstellung der Arbeiten 07.12. – 21.12.02
Vergabeprüfstelle: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Lüneburg
Postfach 25 20
21332 Lüneburg