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Vollständiger Bekanntmachungstext im EU-Amtsblatt


17/10/2006 S198 Europäische Gemeinschaften – Dienstleistungen – Bekanntmachung über Wettbewerbe


D-Schwäbisch Gmünd: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung

2006/S 198-210423

WETTBEWERBSBEKANNTMACHUNG
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):
Stadt Schwäbisch Gmünd, Marktplatz 1, Kontakt Baudezernat, z. Hd. von Herrn Krebs, D-73525 Schwäbisch Gmünd. Tel. 07171/603-2002/2000. E-Mail: peter.krebs@schwaebisch-gmuend.de. Fax 07171/603-2009.
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen.
Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: Planstatt Senner, Landschaftsarchitektur und Umweltplanung, Breitlestr. 21, z. Hd. von Herrn Brunner, D-88662 Überlingen. Tel. 07551/9199-0. E-Mail: info@planstatt-senner.de. Fax 07551/9199-29. URL: www.planstatt-senner.de.
Projekte oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.
I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):
Einrichtung des öffentlichen Rechts.
Allgemeine öffentliche Verwaltung.
I.3) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS:

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES WETTBEWERBS/BESCHREIBUNG DES PROJEKTS

II.1) BESCHREIBUNG
II.1.1) Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber:
Landesgartenschau Schwäbisch Gmünd 2014, landschaftsarchitektonischer, städtebaulicher Ideen-und Realisierungswettbewerb.
II.1.2) Kurze Beschreibung:
Landschaftsarchitektonische und städtebauliche Planung der künftigen Landesgartenschau.
II.1.3) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):
74250000 - E019.

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1) KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER TEILNEHMER:
III.2) TEILNAHME IST EINEM BESTIMMTEN BERUFSSTAND VORBEHALTEN:
Ja.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung LandschaftsarchitektIn, StadtplanerIn bzw. ArchitektIn berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als LandschaftsarchitektIn und StadtplanerIn, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG (Architektenrichtlinie), bzw. nach der Richtlinie 89/48 EWG (für Landschaftsarchitekten und Stadtplaner) gewährleistet ist.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn die fachlichen Anforderungen erfüllt sind, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsaufgabe die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Die Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Es wird eine Arbeitsgemeinschaft von LandschaftsarchitektenInnen, StadtplanernInnen oder ArchitektInnen gefordert. Die Federführung obliegt in jedem Fall den Landschaftsarchitekten / -innen. Es wird dringend empfohlen, Wasserbauer und Verkehrsplaner als Berater hinzuzuziehen.
Sachverständige, Fachplaner oder andere Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entspricht, und wenn sie überwiegend auf ihrem Fachgebiet tätig sind.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1) ART DES WETTBEWERBS:
Offen.
IV.2) NAMEN DER BEREITS AUSGEWÄHLTEN TEILNEHMER:
IV.3) KRITERIEN FÜR DIE BEWERTUNG DER PROJEKTE:
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien anwenden:
1.Leitidee ("Grünes Band")
2.Innovative Planungsansätze für Freiraum, Städtebau und Ausstellungskonzept
3.Durchgängigkeit und Vernetzung des Grünen Bandes mit der historischen Altstadt und der umgebenden Landschaft
4.Umgang mit den sensiblen Gewässern Rems und Josefsbach, Funktion, Qualität
5.Ökologische Anforderungen und Umweltverträglichkeit
6.Innere Erschließung unter Berücksichtigung der verkehrlichen Rahmenbedingungen
7.Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit, Folgekosten.
IV.4) VERWALTUNGSINFORMATIONEN
IV.4.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 13.11.2006.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig:
Preis: 100.00 EUR.
Zahlungsbedingungen und -weise: Einzahlung auf Konto, Konto-Nr. 440000141, BLZ 61450050, Kreissparkasse Ostalb, Kennwort: Schutzgebühr Landesgartenschau.
IV.4.3) Schlusstermin für den Eingang der Projekte bzw. Anträge auf Teilnahme:
13.11.2006.
IV.4.4) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber:
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Deutsch.
IV.5) PREISE UND PREISGERICHT
IV.5.1) Es werden Preise vergeben:
Ja.
Zahl und Wert der zu vergebenden Preise: Es ist beabsichtigt 5 Preise in einer Gesamtsumme von 82.000 Euro sowie Ankäufe in einer Gesamtsumme von 18.000 Euro (alle Summen inkl. Mehrwertsteuer) zu vergeben.
IV.5.2) Angaben zu den Zahlungen an alle Teilnehmer:
Es werden keine Kosten der Wettbewerbsbearbeitung erstattet.
IV.5.3) Folgeaufträge:
Ja. Jeder Dienstleistungsauftrag im Anschluss an den Wettbewerb wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben.
IV.5.4) Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend:
Nein.
IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter:
1. Fachpreisrichter.
2. Susanne Burger, Freie Landschaftsarchitektin, München.
3. Hans Frieser, Erster Bürgermeister, Schwäbisch Gmünd.
4. Prof. Hubert Möhrle, Freier Landschaftsarchitekt, Stuttgart.
5. Prof. Walburg Prechter, Freie Landschaftsarchitektin, Nürtingen.
6. Prof. Peter Schenk, Freier Architekt, Schwäbisch Gmünd.
7. Prof. Donata Valentien, Freie Landschaftsarchitektin, Wessling.
8. Prof. Sophie Wolfrum, TU München / Freie Stadtplanerin, Karlsruhe.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

VI.1) WETTBEWERB IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:
Nein.
VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN:
Abgabe der Wettbewerbsleistung: 19.01.2007.
VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN
VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:
VI.3.3) Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:
13.10.2006.