https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Landesgartenschau_2006_96813.html
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Ausstellungsspezifische Aufgaben
• Für Hallenschauen (Floristik, Gemüse u. a.) sind 1.200 bis 1.500 qm anzusetzen.
• Auf innovative Vorschläge zu Inhalt und Gestaltung temporärer Einrichtungen und Freiflächen für gärtnerische Beiträge, die u. U. auch von Dauer sein können, wird besonderer Wert gelegt.
• Im Ausstcllungskonzept für die Durchführung der Landesgartenschau sind für Beiträge der Land- und der Forstwirtschaft, der Fachsparten des Gartenbaus sowie für sonstige einschlägige Verbände und Institutionen ausreichend große Darstellungs-bzw. Informationsbereiche auszuweisen (Anmerkung: erwartet werden bis zu 25 Teilnehmer). Dauerhafte und temporäre Lösungen sind getrennt darzustellen.
• Für den "Treffpunkt Baden-Württemberg", in dem Veranstaltungen und wechselnde Ausstellungen stattfinden, sind ca. 700 bis 800 qm Nutzfläche anzusetzen. Eine gemeinsame Nutzung mit Informationsbereichen für gärtnerische und fachverwandte Themen ist erwünscht.
• Es werden Aussagen erwartet, wie zu Zwecken der Landesgartenschau versiegelte, teilversiegelte, überdachte bzw. überbaute Flächen nach Beendigung der besagten Veranstaltung wieder rückgebaut bzw. einer dauerhaften Nachnutzung zugeführt werden können.
• Wenigstens ein Spielplatz ist so auszuweisen und auszustatten, daß er nach Ende der Aussteilung Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 14 Jahren dienlich ist. Für die Standorffindung von Spielplätzen ist von Belang, daß die Wohnbauflächen östlich der Nördlinger Straße/Kanalstraße mit Spielflächen unterversorgt sind.
• Bei temporär notwendigen Einfriedungen des Landesgartenschaugeländes sind Mauern, Wälle und/oder lebende Zäune auszuschließen.
- Auf herzustellende Sichtbeziehung zu Wahrzeichen der Stadt (z. B. Schloß Hellenstein, Kirchen) wird ausdrücklich Wert gelegt.
• Vorschläge zur Anbindung der Kernstadt im Süden an das Landesgartenschaugelände werden erwartet. Es darf davon ausgegangen werden, daß zum Jahresende 1998 die Hochbauten der ehemaligen Fa. Feuerbacher abgebrochen sind und der kontaminierte Boden saniert ist (s. a. Karte 3.12).
In Sachen Verkehr (s. a. die Karte 3.11) wird ausdrücklich auf die Verkehrsdichte und damit auf Geräuscheinwirkungen insbesondere im Bereich Seewiesenbrücke/Verkehrskreisel aufmerksam gemacht. Vorschläge für aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen zugunsten von temporären hochempfindlichen Einrichtungen, wie beispielsweise den Ubertragungsstandort des Rundfunks, sind erwünscht und im Zusammenhang mit Gestaltungsverbesserungen zu prüfen.
• Im Nahbereich des südlichen Haupteingangs können möglicherweise an Stelle der Gleisharfe beim Zollamt bis zu 250 Parkplätze eingerichtet werden.
• Dem Reisebusverkehr (Sonderfahrten) sind eine ausreichende Zahl an Stellplätzen und eine leistungsfähige Vorfahrt einzuräumen. Die Stadt bemüht sich, für die Dauer der Landesgartenschau im weiteren Umfeld zusätzliche Flächen für Parkplätze bereitzuhalten, um nach Möglichkeit den Kfz-Verkehr aus Osten und Westen zu splitten.
• Auf innovative Vorschläge zu Inhalt und Gestaltung temporärer Einrichtungen und Freiflächen für gärtnerische Beiträge, die u. U. auch von Dauer sein können, wird besonderer Wert gelegt.
• Im Ausstcllungskonzept für die Durchführung der Landesgartenschau sind für Beiträge der Land- und der Forstwirtschaft, der Fachsparten des Gartenbaus sowie für sonstige einschlägige Verbände und Institutionen ausreichend große Darstellungs-bzw. Informationsbereiche auszuweisen (Anmerkung: erwartet werden bis zu 25 Teilnehmer). Dauerhafte und temporäre Lösungen sind getrennt darzustellen.
• Für den "Treffpunkt Baden-Württemberg", in dem Veranstaltungen und wechselnde Ausstellungen stattfinden, sind ca. 700 bis 800 qm Nutzfläche anzusetzen. Eine gemeinsame Nutzung mit Informationsbereichen für gärtnerische und fachverwandte Themen ist erwünscht.
• Es werden Aussagen erwartet, wie zu Zwecken der Landesgartenschau versiegelte, teilversiegelte, überdachte bzw. überbaute Flächen nach Beendigung der besagten Veranstaltung wieder rückgebaut bzw. einer dauerhaften Nachnutzung zugeführt werden können.
• Wenigstens ein Spielplatz ist so auszuweisen und auszustatten, daß er nach Ende der Aussteilung Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 14 Jahren dienlich ist. Für die Standorffindung von Spielplätzen ist von Belang, daß die Wohnbauflächen östlich der Nördlinger Straße/Kanalstraße mit Spielflächen unterversorgt sind.
• Bei temporär notwendigen Einfriedungen des Landesgartenschaugeländes sind Mauern, Wälle und/oder lebende Zäune auszuschließen.
- Auf herzustellende Sichtbeziehung zu Wahrzeichen der Stadt (z. B. Schloß Hellenstein, Kirchen) wird ausdrücklich Wert gelegt.
• Vorschläge zur Anbindung der Kernstadt im Süden an das Landesgartenschaugelände werden erwartet. Es darf davon ausgegangen werden, daß zum Jahresende 1998 die Hochbauten der ehemaligen Fa. Feuerbacher abgebrochen sind und der kontaminierte Boden saniert ist (s. a. Karte 3.12).
In Sachen Verkehr (s. a. die Karte 3.11) wird ausdrücklich auf die Verkehrsdichte und damit auf Geräuscheinwirkungen insbesondere im Bereich Seewiesenbrücke/Verkehrskreisel aufmerksam gemacht. Vorschläge für aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen zugunsten von temporären hochempfindlichen Einrichtungen, wie beispielsweise den Ubertragungsstandort des Rundfunks, sind erwünscht und im Zusammenhang mit Gestaltungsverbesserungen zu prüfen.
• Im Nahbereich des südlichen Haupteingangs können möglicherweise an Stelle der Gleisharfe beim Zollamt bis zu 250 Parkplätze eingerichtet werden.
• Dem Reisebusverkehr (Sonderfahrten) sind eine ausreichende Zahl an Stellplätzen und eine leistungsfähige Vorfahrt einzuräumen. Die Stadt bemüht sich, für die Dauer der Landesgartenschau im weiteren Umfeld zusätzliche Flächen für Parkplätze bereitzuhalten, um nach Möglichkeit den Kfz-Verkehr aus Osten und Westen zu splitten.