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Ausschreibungstext im EU-Amtsblatt
Mettlach: Architektenwettbewerb
2000/S 136-089277
1. Auftraggeber: Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, D- 66693 Mettlach. Tel.: (068 64) 83-60. Fax: (068 64) 83-29.
2. Beschreibung des Vorhabens: CPV: 74223000.
Es ist seitens des Auslobers vorgesehen, ein Präqualifizierungsverfahren durchzuführen in dem die Teilnehmer bestimmt werden, welchen an einem kombinierten Verfahren Offenen Städtebaulichen Gutachterverfahren zur Erstellung einer Städtebaulichen Rahmenplanung und eines Architektonischen Entwurfes für das Kurhaus in Orscholz teilnehmen dürfen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 2 ha. Für diesen Bereich soll die städtebauliche Rahmenplanung erstellt werden, die insbesondere auch den Mikrostandort für das Kurhaus bestimmt. Der architektonische Entwurf beschränkt sich dann auf das Kurhaus selbst.
Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen der Reha-Klinik, dem Aussichtspunkt Cloef und der Ortslage. Die Cloef und das umgebende Areal, insbesondere die Saarschleife, stellen einen der bedeutendsten Punkte für Freizeit, Erholung und Tourismus des Landes dar. Der Bereich zwischen Ortslage und Reha-Klinik wird jedoch aufgrund seines Erscheinungsbildes und seiner funktionalen und infrastrukturellen Ausstattung dieser Bedeutung noch nicht gerecht.
Im Rahmen der Vorarbeiten wurde die Institution eines architektonisch hochwertig gestalteten Kurhauses als entscheidendes und bisher fehlendes Initial für die angestrebte Entwicklung heraus gearbeitet, das auf Grund seiner Nutzungsmöglichkeiten und seines räumlichen Standortes eine Gelenkfunktion zwischen Kurklinik und Ortslage erfüllen soll. Im Umfeld sollen Bistros, Cafés, Boutiquen, u.ä. angesiedelt werden.
Wesentliche Aufgaben für die Verfahrensteilnehmer:
städtebauliche Rahmenplanung für das Plangebiet, die auch den Mikrostandort des Kurhauses bestimmt und dessen Einbindung in das räumlich-funktionale Umfeld innerhalb des Dreieckes Cloef-Ortslage-Reha-Klinik zum Ziel hat;
architektonischer Entwurf für das Kurhaus selbst.
3. Art des Wettbewerbs: Beschränkt.
Das Präqualifizierungsverfahren ist offen. Das vorgesehene Planungsverfahren selbst ist das sogenannte Offene Städtebauliche Gutachterverfahren (OSG). Das Verfahren gliedert sich in Phase 1 - Städtebaulicher Entwurf und Phase 2 - Architektonischer Entwurf.
Erläuterung: für dieses Verfahren wird eine beschränkte Anzahl von Planerteams (vergleichbar mit den Teilnehmern an einem herkömmlichen Wettbewerb) sowie die sogenannte Lenkungsgruppe (vergleichbar mit dem Preisgericht) berufen.
Phase 1: Die die Planungsaufgabe bearbeitenden Planerteams stellen im Rahmen von gemeinsamen Arbeitssitzungen (2 im Abstand von 4-6 Wochen) ihre Zwischenergebnisse in der Vollversammlung vor (die Bezeichnung "offen" bezieht sich hier auf die Transparenz der Bearbeitung). Diese werden mit der Lenkungsgruppe und den anderen Planerteams diskutiert. Die Lenkungsgruppe, an deren Spitze der Obergutachter steht, beurteilt die erbrachten Planungsleistungen und steuert die Planerteams, indem sie zielgerichtet Planungsempfehlungen formuliert und in den weiteren Planungsablauf einspeist.
Im Rahmen der 2. Arbeitssitzung stellen die Planerteams abschließend ihre städtebauliche Gesamtlösung vor, in der sie sich auf einen Mikrostandort für das Kurhaus festlegen.
Phase 2: die Planerteams bearbeiten nur in einem nicht offenen, zweiten Verfahrensschritt den Architekturentwurf. Nach Abgabe des Gesamtentwurfes entscheidet die Lenkungsgruppe, die in Phase 2 nunmehr die Funktion des klassischen Preisgerichtes erfüllt über Rangfolge und Preisverteilung.
Die Auslobung erfolgt europaweit (Europäischer Wirtschaftsraum). Arbeitssprache ist Deutsch. Die 5 Gutachterteams werden für das Gesamtverfahren (Phase 1 und Phase 2) ausgewählt.
4.
5.
5. a) Beabsichtigte Zahl der Teilnehmer: 5 Gutachterteams, die in diesem Präqualifizierungsverfahren ausgewählt werden.
b)
c) Kriterien bei der Auswahl von Teilnehmern: Kriterien für die Auswahl von Teilnehmern sind die fachübergreifende Besetzung der Planerteams (Stadtplaner, Architekten, Landschaftsplaner) und die im Rahmen einer Referenzübersicht nachzuweisende Befähigung, die vorgegebene Aufgabenstellung bewältigen zu können.
d) Schlußtermin für Eingang der Teilnahmeanträge: 18.8.2000.
6. Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand: Zugelassen sind freischaffende Planerteams mit einer fachübergreifenden Besetzung, die in den jeweiligen Berufskammern ihrer Heimatstaaten eingetragen sind oder einen sonstigen Nachweis erbringen können, dass sie zur Teilnahme am OSG qualifiziert sind. Neben Stadtplanern und Architekten sind insbesondere Landschaftsplaner einzubinden.
7. Kriterien: Für das Auswahlverfahren sind Angaben über die Qualifizierung aller Mitglieder der Planerteams zu geben. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten, verantwortlichen Vertreter zu benennen. Mehrfachbewerbungen sind ausgeschlossen. Den Bewerbungsunterlagen ist eine Referenzübersicht von maximal 5 A4-Seiten Text sowie maximal 5 A3-Seiten mit thematikbezogenen Plandarstellungen als Beispiele beizufügen, aus der die Bestätigungsfelder der teilnehmenden Teams (vergleichbare Arbeiten der letzten 5 Jahre) ersichtlich sind. Die Begrenzung des Umfangs der eingereichten Bewerbungsunterlagen bezieht sich bei Arbeitsgemeinschaften auf das gesamte Planerteam einschließlich Partnern. Die Bewerber haben einen Nachweis über die gestalterische Qualität der bisherigen Arbeiten, Fachkunde und Leistungsfähigkeit und Erfahrung zu liefern.
8.
9. Bindende Entscheidung des Preisgerichts: Der Auslober (Gemeinde) beabsichtigt, der Entscheidung der Lenkungsgruppe zu folgen.
10. Anzahl und Höhe der Preise: Es ist beabsichtigt, den 5 teilnehmenden Planerteams für Phase 1 Bearbeitungshonorare auszuzahlen. Ferner werden für Phase 2 zusätzlich Preisgelder vergeben. Für Bearbeitungshonorare und Preisgelder stehen insgesamt 200 000 DEM (inkl. MWS) zur Verfügung.
11. Zahlungen: Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Es ist aber beabsichtigt, den Preisträger mit der Weiterbearbeitung des Architekturentwurfes zu betrauen.
12. Anspruch auf Folgeaufträge: Nein.
13. Sonstige Angaben: Die Bewerbungen und Präqualifizierungsverfahren sind in deutscher Sprache zu richten an: Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, D-66639 Mettlach, Tel. (068 64) 83-60, Telefax (068 64) 83-29.
Die Entscheidung über die eingegangenen Bewerbungen und die Ausgabe der Arbeitsunterlagen ist für Mitte 9/2000 vorgesehen. Die Ausgabe der Auslobungsunterlagen für die 5 ausgewählten Planerteams erfolgt im Anschluss.
Der Termin für die 1. Arbeitssitzung wird voraussichtlich Mitte 10/2000 stattfinden. Die 2. Arbeitssitzung wird 4-6 Wochen später folgen.
Für die Endabgabe der Gesamtplanung werden die Teilnehmer weitere 8 Wochen Zeit bekommen. Endabgabe wird demnach voraussichtlich Mitte 1/2001 sein. Die genauen Termine werden von der Lenkungsgruppe festgelegt.
Stelle, an die sich die Teilnehmer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Wettbewerbsbestimmungen wenden kann: Gemeinde Mettlach.
14. Absendung der Bekanntmachung: 10.7.2000.
15. Eingang der Bekanntmachung: 10.7.2000.
2000/S 136-089277
1. Auftraggeber: Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, D- 66693 Mettlach. Tel.: (068 64) 83-60. Fax: (068 64) 83-29.
2. Beschreibung des Vorhabens: CPV: 74223000.
Es ist seitens des Auslobers vorgesehen, ein Präqualifizierungsverfahren durchzuführen in dem die Teilnehmer bestimmt werden, welchen an einem kombinierten Verfahren Offenen Städtebaulichen Gutachterverfahren zur Erstellung einer Städtebaulichen Rahmenplanung und eines Architektonischen Entwurfes für das Kurhaus in Orscholz teilnehmen dürfen.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 2 ha. Für diesen Bereich soll die städtebauliche Rahmenplanung erstellt werden, die insbesondere auch den Mikrostandort für das Kurhaus bestimmt. Der architektonische Entwurf beschränkt sich dann auf das Kurhaus selbst.
Das Plangebiet liegt im Bereich zwischen der Reha-Klinik, dem Aussichtspunkt Cloef und der Ortslage. Die Cloef und das umgebende Areal, insbesondere die Saarschleife, stellen einen der bedeutendsten Punkte für Freizeit, Erholung und Tourismus des Landes dar. Der Bereich zwischen Ortslage und Reha-Klinik wird jedoch aufgrund seines Erscheinungsbildes und seiner funktionalen und infrastrukturellen Ausstattung dieser Bedeutung noch nicht gerecht.
Im Rahmen der Vorarbeiten wurde die Institution eines architektonisch hochwertig gestalteten Kurhauses als entscheidendes und bisher fehlendes Initial für die angestrebte Entwicklung heraus gearbeitet, das auf Grund seiner Nutzungsmöglichkeiten und seines räumlichen Standortes eine Gelenkfunktion zwischen Kurklinik und Ortslage erfüllen soll. Im Umfeld sollen Bistros, Cafés, Boutiquen, u.ä. angesiedelt werden.
Wesentliche Aufgaben für die Verfahrensteilnehmer:
städtebauliche Rahmenplanung für das Plangebiet, die auch den Mikrostandort des Kurhauses bestimmt und dessen Einbindung in das räumlich-funktionale Umfeld innerhalb des Dreieckes Cloef-Ortslage-Reha-Klinik zum Ziel hat;
architektonischer Entwurf für das Kurhaus selbst.
3. Art des Wettbewerbs: Beschränkt.
Das Präqualifizierungsverfahren ist offen. Das vorgesehene Planungsverfahren selbst ist das sogenannte Offene Städtebauliche Gutachterverfahren (OSG). Das Verfahren gliedert sich in Phase 1 - Städtebaulicher Entwurf und Phase 2 - Architektonischer Entwurf.
Erläuterung: für dieses Verfahren wird eine beschränkte Anzahl von Planerteams (vergleichbar mit den Teilnehmern an einem herkömmlichen Wettbewerb) sowie die sogenannte Lenkungsgruppe (vergleichbar mit dem Preisgericht) berufen.
Phase 1: Die die Planungsaufgabe bearbeitenden Planerteams stellen im Rahmen von gemeinsamen Arbeitssitzungen (2 im Abstand von 4-6 Wochen) ihre Zwischenergebnisse in der Vollversammlung vor (die Bezeichnung "offen" bezieht sich hier auf die Transparenz der Bearbeitung). Diese werden mit der Lenkungsgruppe und den anderen Planerteams diskutiert. Die Lenkungsgruppe, an deren Spitze der Obergutachter steht, beurteilt die erbrachten Planungsleistungen und steuert die Planerteams, indem sie zielgerichtet Planungsempfehlungen formuliert und in den weiteren Planungsablauf einspeist.
Im Rahmen der 2. Arbeitssitzung stellen die Planerteams abschließend ihre städtebauliche Gesamtlösung vor, in der sie sich auf einen Mikrostandort für das Kurhaus festlegen.
Phase 2: die Planerteams bearbeiten nur in einem nicht offenen, zweiten Verfahrensschritt den Architekturentwurf. Nach Abgabe des Gesamtentwurfes entscheidet die Lenkungsgruppe, die in Phase 2 nunmehr die Funktion des klassischen Preisgerichtes erfüllt über Rangfolge und Preisverteilung.
Die Auslobung erfolgt europaweit (Europäischer Wirtschaftsraum). Arbeitssprache ist Deutsch. Die 5 Gutachterteams werden für das Gesamtverfahren (Phase 1 und Phase 2) ausgewählt.
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5.
5. a) Beabsichtigte Zahl der Teilnehmer: 5 Gutachterteams, die in diesem Präqualifizierungsverfahren ausgewählt werden.
b)
c) Kriterien bei der Auswahl von Teilnehmern: Kriterien für die Auswahl von Teilnehmern sind die fachübergreifende Besetzung der Planerteams (Stadtplaner, Architekten, Landschaftsplaner) und die im Rahmen einer Referenzübersicht nachzuweisende Befähigung, die vorgegebene Aufgabenstellung bewältigen zu können.
d) Schlußtermin für Eingang der Teilnahmeanträge: 18.8.2000.
6. Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand: Zugelassen sind freischaffende Planerteams mit einer fachübergreifenden Besetzung, die in den jeweiligen Berufskammern ihrer Heimatstaaten eingetragen sind oder einen sonstigen Nachweis erbringen können, dass sie zur Teilnahme am OSG qualifiziert sind. Neben Stadtplanern und Architekten sind insbesondere Landschaftsplaner einzubinden.
7. Kriterien: Für das Auswahlverfahren sind Angaben über die Qualifizierung aller Mitglieder der Planerteams zu geben. Juristische Personen und Arbeitsgemeinschaften haben einen bevollmächtigten, verantwortlichen Vertreter zu benennen. Mehrfachbewerbungen sind ausgeschlossen. Den Bewerbungsunterlagen ist eine Referenzübersicht von maximal 5 A4-Seiten Text sowie maximal 5 A3-Seiten mit thematikbezogenen Plandarstellungen als Beispiele beizufügen, aus der die Bestätigungsfelder der teilnehmenden Teams (vergleichbare Arbeiten der letzten 5 Jahre) ersichtlich sind. Die Begrenzung des Umfangs der eingereichten Bewerbungsunterlagen bezieht sich bei Arbeitsgemeinschaften auf das gesamte Planerteam einschließlich Partnern. Die Bewerber haben einen Nachweis über die gestalterische Qualität der bisherigen Arbeiten, Fachkunde und Leistungsfähigkeit und Erfahrung zu liefern.
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9. Bindende Entscheidung des Preisgerichts: Der Auslober (Gemeinde) beabsichtigt, der Entscheidung der Lenkungsgruppe zu folgen.
10. Anzahl und Höhe der Preise: Es ist beabsichtigt, den 5 teilnehmenden Planerteams für Phase 1 Bearbeitungshonorare auszuzahlen. Ferner werden für Phase 2 zusätzlich Preisgelder vergeben. Für Bearbeitungshonorare und Preisgelder stehen insgesamt 200 000 DEM (inkl. MWS) zur Verfügung.
11. Zahlungen: Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Es ist aber beabsichtigt, den Preisträger mit der Weiterbearbeitung des Architekturentwurfes zu betrauen.
12. Anspruch auf Folgeaufträge: Nein.
13. Sonstige Angaben: Die Bewerbungen und Präqualifizierungsverfahren sind in deutscher Sprache zu richten an: Gemeinde Mettlach, Freiherr-vom-Stein-Straße 64, D-66639 Mettlach, Tel. (068 64) 83-60, Telefax (068 64) 83-29.
Die Entscheidung über die eingegangenen Bewerbungen und die Ausgabe der Arbeitsunterlagen ist für Mitte 9/2000 vorgesehen. Die Ausgabe der Auslobungsunterlagen für die 5 ausgewählten Planerteams erfolgt im Anschluss.
Der Termin für die 1. Arbeitssitzung wird voraussichtlich Mitte 10/2000 stattfinden. Die 2. Arbeitssitzung wird 4-6 Wochen später folgen.
Für die Endabgabe der Gesamtplanung werden die Teilnehmer weitere 8 Wochen Zeit bekommen. Endabgabe wird demnach voraussichtlich Mitte 1/2001 sein. Die genauen Termine werden von der Lenkungsgruppe festgelegt.
Stelle, an die sich die Teilnehmer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Wettbewerbsbestimmungen wenden kann: Gemeinde Mettlach.
14. Absendung der Bekanntmachung: 10.7.2000.
15. Eingang der Bekanntmachung: 10.7.2000.