https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Kostenguenstiges_und_oekologisches_Bauen_Fuersamen_100012.html

Vollständiger Bekanntmachungstext

Bekanntmachung zur Teilnahme am Investorenwettbewerb "Kostengünstiges und ökologisches Bauen Fürsamen"

1 Ausloberin (GRW 3. 1)

Stadt Heidenheim an der Brenz, vertreten durch das Baudezernat, Stadtplanungsamt.

2 Koordination des Verfahrens

Ralf Käpplinger, Stadtplanungsamt, Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim, Tel.: 0 73 21/3 27-4 84, Fax: 0 73 21/3 27-6 85.

3 Anlass und Ziel des Wettbewerbs (GRW 5.1.2)

Das Wohngebiet "Fürsamen" soll aufgrund seiner Lage in direkter Nachbarschaft zur Landesgartenschau 2006 Modellcharakter für Heidenheim bekommen. Die einzelnen Gebäude sollen Vorbildfunktion für kostengünstiges, ökologisches und gleichzeitig qualitätvolles Bauen übernehmen und als positive Anschauungsbeispiele für private Bauherren dienen.

4 Gegenstand des Wettbewerbs (GRW 1.1)

Gegenstand des Wettbewerbs sind der Entwurf und die Realisierung von verschiedenen Gebäudetypen für das Wohngebiet "Fürsamen" unter den speziellen Anforderungen an kostengünstiges und ökologisches Bauen.

5 Art des Wettbewerbs (GRW 2.1, 2.2, 2.3)

Der Wettbewerb ist als zweiphasiger Realisierungswettbewerb in Form eines offenen Investorenwettbewerbs ausgeschrieben. Unter den Teilnehmern der ersten Phase werden acht Preisträger ermittelt, die die zweite Phase bearbeiten. In der zweiten Phase werden aus den acht Preisträgern der ersten Phase vom Preisgericht vier Preisträger für die Realisierung ermittelt. Das Verfahren ist anonym (GRW 1.6).

6 Zulassungsbereich, Wettbewerbssprache (GRW 2.3.1, 5.1.2)

Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedsstaaten. Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

7 Wettbewerbsteilnehmer (GRW 3.2)

Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.

Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384 EWG (EG-Architektenrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören, sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen.

Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, eine Arbeitsgemeinschaft mit einem Investor zur Realisierung des jeweiligen Entwurfs zu bilden. Die Investoren sind dabei von der Einschränkung gemäß 3.2.2(3) GRW freigestellt.

Der Architekt und der Investor können derselben Firma angehören oder Architekt und Investor können dieselbe Person sein (z. B. gewerblicher Architekt).

Den Teilnehmern wird empfohlen, Fachberater für die Themenfelder Ökologie bzw. Energie hinzuzuziehen. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.

8 Preisgericht (GRW 3.3, 3.4)

Fachpreisrichter: Werner Bäuerle, Konstanz; Gisela Kaiser, Stuttgart; Prof. Hans-Ulrich Kilian, Stuttgart; Heinz Maier, Stutensee; Erster Bürgermeister Stefan Mikulicz, Heidenheim; Stellvertretende Fachpreisrichter: Andrea Nußbaum, Heidenheim; Günter Schnitzer, Heidenheim; Sachpreisrichter: Oberbürgermeister Bernhard Ilg; Stadträtin Sabine Skwara, Stadtrat Kur( Wehrmeister, Stadtrat Rudolf Schäfer. Stellvertretender Sachpreisrichter: Stadtrat Michael Sautter.

9 Schutzgebühr

Für die Wettbewerbsunterlagen wird eine Schutzgebühr erhoben. Diese beträgt 50,- Euro und ist in Form eines Verrechnungsschecks, ausgestellt auf die Stadt Heidenheim mit dem Vermerk "Wettbewerb Fürsamen", bei Anforderung der Wettbewerbsunterlagen mitzuschicken (keine Anforderung per Telefax). Werden die Unterlagen bis zum 9. Januar 2002 unbeschädigt zurückgegeben oder wird eine wettbewerbsfähige Arbeit eingereicht, so wird die Schutzgebühr nach Abschluss des Verfahrens zurückerstattet.

10 Termine (GRW 5.3, 5.4.2)

Die Wettbewerbsunterlagen können von 12. November 2001 bis 23. November 2001 beim Stadtplanungsamt, Grabenstraße 15, 89522 Heidenheim angefordert werden. Der Versand der Unterlagen erfolgt ab 13. November 2001.

Rückfragen: bis 7. Dezember 2001
Einlieferungstermin erste Phase: 1. Februar 2002 Preisgerichtssitzung erste Phase: 22. und 23. Februar 2002
Einlieferungstermin zweite Phase: 19. April 2002
Preisgerichtssitzung zweite Phase: 8. Mai 2002


11 Preise und Ankäufe (GRW 4)

Für Preise stellt die Ausloberin den Planverfassern insgesamt einen Betrag in Höhe von 28.000,- Euro zzgl. Mwst. zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:

Vier erste Preise zu je 4.250,- Euro
Vier zweite Preise zu je 2.750,- Euro

Je Haustyp (Reihenhaus, Kettenhaus, Doppelhaus, freistehendes Einfamilienhaus) wird ein erster bzw. zweiter Preis vergeben.

12 Weitere Bearbeitung (GRW 7.1, 7.2)

Die Ausloberin wird bei Realisierung des Bauvorhabens, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung ihrer entscheidenden Gremien, den ersten Preisträgern (ausgewählte Arbeitsgemeinschaften aus Architekt und Investor) entsprechende Grundstücke zur Realisierung der prämierten Wettbewerbsarbeit zur Verfügung stellen. Der Architekt wird dabei vom Investor mit weiteren Leistungen gemäß HOAI § 15 bis zur abgeschlossenen Ausführungsplanung beauftragt.

13 Sonstiges

An der Vorbereitung des Wettbewerbs hat der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer Baden-Württemberg beratend mitgewirkt.