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Ergänzende Angaben im EU-Amtsblatt vom 27.02.2004

27/02/2004 S41 Ergänzende Angaben

D-Bochum: Realisierungswettbewerb

2004/S 41-035420

Stadt Bochum, Der Oberbürgermeister, vertreten durch das Planungsamt Rathaus Bochum, Willy-Brandt-Platz 2-6, D-44777 Bochum.

("Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union" Nr. S 36 vom 20.2.2004, Wettbewerbsbekanntmachung, 31561-2004)
Betr.: CPV: 74222000.
Realisierungswettbewerb.

Anstatt:
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Raumakustikern. Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Formblatt Bewerbung (6 Seiten DIN A 4),
- Formblatt Referenzen (3 Seiten DIN A 3).
Die Formblätter sind als Download unter der Internetadresse des Verfahrensbetreuers: www.scheuvens-wachten.de abrufbar. Andersartige bzw. darüber hinausgehende Bewerbungsunterlagen werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Formblätter sind ausgefüllt als verbindliche Bewerbung in Papierform (ungebundener Ausdruck) und möglichst Digital (CD mit Formblatt Bewerbung als .doc-Datei und Formblatt Referenzen als .pdf-Datei) einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Formblatt Bewerbung vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen ist.
Aus den Bewerbungen werden 5 Teilnehmer ausgewählt. Die Auswahl erfolgt durch ein vom Auslober berufenes, fachkundiges Gremium, dem neben Vertretern des Auslobers folgende Personen angehören:
Prof. Thomas Sieverts, Bonn.
Prof. Oliver Hall, Köln.
Die Auswahlkriterien sind:
Fachkunde/Referenzprojekte,
Erfahrung in Planung und Ausführung,
Leistungsfähigkeit.
III.2) Ist die Teilnahme einem besonderen Berufsstand vorbehalten? Ja.
Teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus Architekt und Raumakustiker, aus in den EWR-Mitgliedstaaten oder Mietgliedstaaten des WTO-Dienstleistungsabkommen ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung [5. Februar 2004]
zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind,
oder
die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt nach § 2 BauKaG NRW und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben,
oder
zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie
und
einem Büro für Fachplanung für die Raumakustik des Konzertsaals / Funktionalität des Konzertsaals und der angrenzenden Bereiche, das aufgrund nachzuweisender Referenzprojekte über die Qualifikation verfügt, die bestehende Aufgabe gemäß dem Anspruch an eine erstklassige Akustik und Funktionalität fachlich zu begleiten.
Adäquat teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus juristischen Personen, die am Tage der Auslobung folgende Voraussetzungen erfüllen:
Geschäftssitz im Zulassungsbereich,
zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen und
der/die bevollmächtigte Vertreter/in der Gesellschaft und der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Jeder Architekt/in kann sich nur einmal bewerben; bei Raumakustikern/innen ist eine Mehrfachbewerbung möglich. Der Auslober weißt jedoch ausdrücklich darauf hin, dass bei der Auswahl zum Wettbewerb jedes Teammitglied Architekt/Raumakustiker nur einmal berücksichtigt werden kann.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften, denen verschiedene Architekten angehören ist erlaubt. Der Arbeitsgemeinschaft muss dann dennoch zusätzlich ein Raumakustiker zwingend angehören.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit Vor- und Zuname zu benennen. Jedes Büro darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen.


muss es heissen:
III.1) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Zur Bearbeitung des Wettbewerbs sind Fachplaner für Raumakustik zu beteiligen und in der Bewerbung verbindlich zu benennen. Die Bewerbungen müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Formblatt Bewerbung (6 Seiten DIN A 4),
- Formblatt Referenzen (3 Seiten DIN A 3).
Die Formblätter sind als Download unter der Internetadresse des Verfahrensbetreuers: www.scheuvens-wachten.de abrufbar. Andersartige bzw. darüber hinausgehende Bewerbungsunterlagen werden in der Wertung nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Formblätter sind ausgefüllt als verbindliche Bewerbung in Papierform (ungebundener Ausdruck) und möglichst digital (CD mit Formblatt Bewerbung als .doc-Datei und Formblatt Referenzen als .pdf-Datei) einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Formblatt Bewerbung vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen ist.
Aus den Bewerbungen werden 5 Teilnehmer ausgewählt. Die Auswahl erfolgt durch ein vom Auslober berufenes, fachkundiges Gremium, dem neben Vertretern des Auslobers folgende Personen angehören:
- Prof. Thomas Sieverts, Bonn.
- Prof. Oliver Hall, Köln.
Die Auswahlkriterien sind:
Fachkunde/Referenzprojekte,
Erfahrung in Planung und Ausführung,
Leistungsfähigkeit.
III.2) Ist die Teilnahme einem besonderen Berufsstand vorbehalten? Ja.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten aus in den EWR-Mitgliedstaaten oder Mitgliedstaaten des WTO-Dienstleistungsabkommen ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung [12. Februar 2004]
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt berechtigt sind und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind;
oder
- die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt nach § 2 BauKaG NRW und Geschäftssitz/Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTO-Dienstleistungsabkommens ist, haben,
oder
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin/Architekt nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie.
Adäquat teilnahmeberechtigt sind Arbeitsgemeinschaften aus juristischen Personen, die am Tage der Auslobung folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Geschäftssitz im Zulassungsbereich,
- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen und
- der/die bevollmächtigte Vertreter/in der Gesellschaft und der/die Verfasser/in der Wettbewerbsarbeit erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Jeder Architekt/in kann sich nur einmal bewerben;
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften, denen verschiedene Architekten angehören, ist erlaubt. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligtwaren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit Vor- und Zuname zu benennen. Jedes Büro darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen.
Zwingende Voraussetzung ist, einen Fachplaner für Raumakustik an der Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zu beteiligen. Die Fachplaner selbst unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.