https://www.baunetz.de/wettbewerbe/Konversion_eines_Kasernengelaendes_111536.html
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Bekanntmachungstext
Städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb für die Konversion eines Kasernengeländes in Lingen (Ems)
Ausloberin:
Stadt Lingen (Ems)
Baudezernat/ FD Stadtplanung
Elisabethstraße 14- 16
49808 Lingen (Ems)
Ansprechpartner: Frau Scharf
Tel: (0591) 9144- 642
Fax: (0591) 9144- 643
Mail: c.scharf@lingen.de
Informationen über Internet: http://www.lingen.de
Wettbewerbsaufgabe:
Zu Beginn des Jahres 2008 wurde die Scharnhorstkaserne in Lingen (Ems) aufgrund der Aufgabe der militärischen Nutzungen freigegeben. Ziel des Wettbewerbes ist es, alternative Lösungsvorschläge für die städtebauliche Nachfolgenutzung zu erhalten. Die Liegenschaft der Scharnhorstkaserne im Lingener Stadtteil Reuschberge hat eine Gesamtgröße von ca. 30 ha. Entsprechend den Vorstellungen der Ausloberin soll ein etwa 12-15 ha großer Bereich im Norden zukünftig einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. Die südliche Fläche (ca. 15-18 ha) soll zu einer attraktiven Parklandschaft mit den Nutzungsschwerpunkten Freizeit, Sport, Erholung entwickelt werden. Ziel des Wettbewerbes ist es, städtebauliche, stadtgestalterische und landschaftsplanerische Aspekte zu verbinden, um eine kreative und optimale Gesamtlösung der Planungsaufgabe zu erhalten.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als einstufiger begrenzt offener Wettbewerb mit Zuladungen ausgelobt. Die Teilnehmerzahl ist auf insgesamt 33 Teilnehmer begrenzt, davon sind drei Plätze für „junge Büros“ vorgehalten. 10 Büros wurden von der Ausloberin bereits ausgewählt
Zulassungsbereich
Zulassungsbereich sind die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme zugelassen sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung entweder
a) über einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Stadtplanung oder einer vergleichbaren Studienrichtung gemäß Artikel 11 d) oder e) der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) verfügen oder
b) gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in berechtigt sind oder
c) gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über einen Hochschulabschluss verfügt, dessen Anerkennung nach Artikel 46-49 der o. g. Richtlinie oder Artikel 11 d) oder e) der o. g. Richtlinie gewährleistet ist.
Der Wettbewerb richtet sich primär an Teilnehmer gemäß a) oder ggf. b), nachrangig an Teilnehmer gemäß c).
Zwingend vorgeschrieben ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus Stadtplaner/in gemäß einer der vorgenannten Qualifikationen (siehe a- c) einerseits und Landschaftsarchitekt/in andererseits. Letztere müssen gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in berechtigt sein. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über einen Hochschulabschluss verfügt, dessen Anerkennung nach Artikel 11 d) oder e) der o. g. Richtlinie gewährleistet ist.
Zugelassen sind des Weiteren juristische Personen, sofern sie am Tag der Bekanntmachung ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben, sofern zum satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und sofern ein bevollmächtigter Vertreter der Gesellschaft benannt wird, der ebenso wie der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit die o. g. fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt sind.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die nicht bereits ausgewählten Teilnehmer werden in einem vorgeschalteten Bewerbungs- / Losverfahren bestimmt. Berufsanfänger (Abschluss des Studiums nicht vor 14.02.2003) bilden dabei einen eigenen Pool, so dass gewährleistet ist, hier mindestens drei Teilnehmer im Wettbewerb zu haben.
Bewerbungsunterlagen
Die an der Teilnahme zum Wettbewerb Interessierten haben sich um die Teilnahme zu bewerben. Die formlosen Bewerbungen müssen enthalten:
• Nachweis der beruflichen Qualifikation (inkl. Daten) gemäß der unter dem Punkt „Teilnahmeberechtigung“ genannten Kriterien (Kopie der Eintragungsurkunde) und zusätzlich
• Dokumentation eigener städtebaulicher Referenzprojekte / Wettbewerbserfolge auf maximal fünf Blättern DIN A 3
• Nachweis der Kooperation von Stadtplaner und Landschaftsarchitekt
Bewerbungsfrist
Die Frist zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb endet am 14. Februar 2008 (Datum Poststempel). Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Wettbewerbssumme
Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt 90.000.- Euro
Ausloberin:
Stadt Lingen (Ems)
Baudezernat/ FD Stadtplanung
Elisabethstraße 14- 16
49808 Lingen (Ems)
Ansprechpartner: Frau Scharf
Tel: (0591) 9144- 642
Fax: (0591) 9144- 643
Mail: c.scharf@lingen.de
Informationen über Internet: http://www.lingen.de
Wettbewerbsaufgabe:
Zu Beginn des Jahres 2008 wurde die Scharnhorstkaserne in Lingen (Ems) aufgrund der Aufgabe der militärischen Nutzungen freigegeben. Ziel des Wettbewerbes ist es, alternative Lösungsvorschläge für die städtebauliche Nachfolgenutzung zu erhalten. Die Liegenschaft der Scharnhorstkaserne im Lingener Stadtteil Reuschberge hat eine Gesamtgröße von ca. 30 ha. Entsprechend den Vorstellungen der Ausloberin soll ein etwa 12-15 ha großer Bereich im Norden zukünftig einer wohnbaulichen Nutzung zugeführt werden. Die südliche Fläche (ca. 15-18 ha) soll zu einer attraktiven Parklandschaft mit den Nutzungsschwerpunkten Freizeit, Sport, Erholung entwickelt werden. Ziel des Wettbewerbes ist es, städtebauliche, stadtgestalterische und landschaftsplanerische Aspekte zu verbinden, um eine kreative und optimale Gesamtlösung der Planungsaufgabe zu erhalten.
Wettbewerbsart
Der Wettbewerb wird als einstufiger begrenzt offener Wettbewerb mit Zuladungen ausgelobt. Die Teilnehmerzahl ist auf insgesamt 33 Teilnehmer begrenzt, davon sind drei Plätze für „junge Büros“ vorgehalten. 10 Büros wurden von der Ausloberin bereits ausgewählt
Zulassungsbereich
Zulassungsbereich sind die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Die Wettbewerbssprache ist Deutsch.
Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme zugelassen sind in den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die am Tag der Bekanntmachung entweder
a) über einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Stadtplanung oder einer vergleichbaren Studienrichtung gemäß Artikel 11 d) oder e) der Richtlinie 2005/36/EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) verfügen oder
b) gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in berechtigt sind oder
c) gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in oder Landschaftsarchitekt/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über einen Hochschulabschluss verfügt, dessen Anerkennung nach Artikel 46-49 der o. g. Richtlinie oder Artikel 11 d) oder e) der o. g. Richtlinie gewährleistet ist.
Der Wettbewerb richtet sich primär an Teilnehmer gemäß a) oder ggf. b), nachrangig an Teilnehmer gemäß c).
Zwingend vorgeschrieben ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus Stadtplaner/in gemäß einer der vorgenannten Qualifikationen (siehe a- c) einerseits und Landschaftsarchitekt/in andererseits. Letztere müssen gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt/in berechtigt sein. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über einen Hochschulabschluss verfügt, dessen Anerkennung nach Artikel 11 d) oder e) der o. g. Richtlinie gewährleistet ist.
Zugelassen sind des Weiteren juristische Personen, sofern sie am Tag der Bekanntmachung ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben, sofern zum satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und sofern ein bevollmächtigter Vertreter der Gesellschaft benannt wird, der ebenso wie der/die Verfasser der Wettbewerbsarbeit die o. g. fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt sind.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. Fachberater unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
Die nicht bereits ausgewählten Teilnehmer werden in einem vorgeschalteten Bewerbungs- / Losverfahren bestimmt. Berufsanfänger (Abschluss des Studiums nicht vor 14.02.2003) bilden dabei einen eigenen Pool, so dass gewährleistet ist, hier mindestens drei Teilnehmer im Wettbewerb zu haben.
Bewerbungsunterlagen
Die an der Teilnahme zum Wettbewerb Interessierten haben sich um die Teilnahme zu bewerben. Die formlosen Bewerbungen müssen enthalten:
• Nachweis der beruflichen Qualifikation (inkl. Daten) gemäß der unter dem Punkt „Teilnahmeberechtigung“ genannten Kriterien (Kopie der Eintragungsurkunde) und zusätzlich
• Dokumentation eigener städtebaulicher Referenzprojekte / Wettbewerbserfolge auf maximal fünf Blättern DIN A 3
• Nachweis der Kooperation von Stadtplaner und Landschaftsarchitekt
Bewerbungsfrist
Die Frist zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb endet am 14. Februar 2008 (Datum Poststempel). Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Wettbewerbssumme
Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt 90.000.- Euro