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Vollständiger Bekanntmachungstext

Karlsruhe:
Konversion des Kasernengeländes in Knielingen

1. Ausloberinnen sind die Konversionsgesellschaft Karlsruhe (KGK) und die Stadt Karlsruhe. Sie werden vertreten durch das Stadtplanungsamt der Stadt Karlsruhe www.karlsruhe.de:

Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Telefon: 0721/133-6129
Lammstraße 7 Fax: 0721/133-6109
D-76133 Karlsruhe E-Mail: stpla@karlsruhe.de

2. Auslobung eines Wettbewerbes auf dem Gebiet der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens nach den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW 1995),
Architektenkammer Baden-Württemberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Danneckerstraße 54, 70182 Stuttgart, Reg.-Nr. ...

Kurzfassung der Aufgabenstellung:
Teile der ehemals militärisch genutzten Fläche (31,6 ha) sollen einer städtebaulichen Neuordnung mit ziviler Nutzung zugeführt werden.
Ziel des Wettbewerbes ist es, einen städtebaulichen Vorentwurf zu erhalten. Die neue Bebauung soll die kleinteilige Struktur des Stadtteils Knielingen sinnvoll ergänzen. Es gilt, auf 14,6 ha eine Wohnsiedlung mit ca. 550 Wohneinheiten sowie 4,9 ha gemischte und 5,6 ha gewerbliche Bauflächen zu entwickeln. Entlang der Sudentenstraße muß das Gewerbe so ausgebildet werden, dass ein attraktiver Stadtrand entsteht. Ergänzend ist auf 1,8 ha ein Versorgungszentrum vorzusehen, das auch den Bedarf Alt-Knielingens mitabdeckt. In dem zentralen Bereich ist ergänzend eine neue Grundschule anzuordnen. Die Ziele und Anforderungen der Stadt Karlsruhe im Rahmen der "Gemeinschaftsaufgabe Sozialverträglichkeit" setzen dabei den Rahmen.
Die Stadt Karlsruhe bewirbt sich um die Bundesgartenschau 2015 (BuGa). Die Konversionsfläche in Knielingen stellt dabei einen möglichen Baustein dar. Einzelne Quartiere können in Form einer Bauausstellung in die BuGa integriert werden. Für die Gliederung des Areals werden wirtschaftliche Vorschläge erwartet.
Von Anfang an soll das Gebiet durch eine Straßenbahntrasse, die direkt in das Gebiet hineinführt, an den Öffentlichen Personen-Nahverkehr angebunden werden.
Der Entwurf muß in funktionsfähigen Bauabschnitten umzusetzen sein.

3. Wettbewerbsart:
einstufiger, anonymer, begrenzt offener, städtebaulicher Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem, offenem Bewerbungsverfahren. Unter den sich qualifiziert Bewerbenden werden 10 Teilnehmer direkt und 30 Teilnehmer durch Losverfahren ausgewählt.

4. Zulassungsbereich:
die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Die Wettbewerbssprache ist Deutsch

5. Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in oder Stadtplaner/-in berechtigt sind. Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung Garten- und Landschaftsarchitekt/-in oder Verkehrsplaner/-in berechtigt sind, sind in Arbeitsgemeinschaft mit Architekt/-innen oder Stadtplaner/-innen teilnahmeberechtigt. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (Architekten) bzw. Richtlinie 89/48/EWG (Garten- und Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Verkehrsplaner) gewährleistet ist. Weiterhin sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, sofern deren alleiniger satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, und die Gesellschafter sowie einer der bevollmächtigten Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.

6. Bewerbung:
Jeder sowie jede Teilnahmeberechtigte kann sich bewerben. Die Bewerbung darf maximal 2 DIN A 4- und 2 DIN A 3-Blätter umfassen. Bewerber, die mehr als die zugelassenen Blätter (wie z.B, Broschüren, Bücher oder Dokumentationen) einreichen, werden nicht berücksichtigt. Der Bewerbung muß folgendes beigefügt werden:
- Büro- und personenbezogene Daten auch von Team-Mitgliedern sowie ggfs. mitwirkenden Landschaftsplaner/-innen mit Unterlagen zum Nachweis der beruflichen Qualifikation gemäß den Zulassungskriterien sowie zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung in Übereinstimmung mit dem Zulassungsbereich (1 DIN A 4-Blatt). Sowohl der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe als auch die Mitglieder des Preisgerichts empfehlen den teilnehmenden Büros angesichts der Aufgabenstellung dringend die Zusammenarbeit mit Garten- und Land-schaftsarchitekt/-innen.
- Auflistung bzw. Abbildungen oder sonstige Unterlagen über die Abwicklung/ Realisierung vergleichbarer Projekte(1 DIN A 4-Blatt + 2 DIN A 3-Blätter). Die Auslober beabsichtigen, "junge Büros" besonders zu berücksichtigen. Für junge Büros entfällt daher der Nachweis von realisierten Referenzprojekten. Stattdessen ist in diesem Fall das Alter der Mitglieder der Bürogemeinschaft anzugeben.

7. Auswahl:
Unter den Bewerbungen werden bis zu 10 qualifizierte Büros direkt zur Teilnahme aufgefordert. Nach Ausschluß der nichtqualifizierten Büros werden unter den verbleibenden Bewerbern 30 Teilnehmende per Losverfahren ausgewählt. Dabei werden folgende Auswahlkriterien angewendet, die in den Bewerbungsunterlagen nachzuvollziehbar dargestellt sein müssen: 1. Berufserfahrung (bei jungen Büros nur eingeschränkt nachzuweisen), 2. Sach- und Fachkunde für die gestellte Aufgabe, 3. Möglichkeit und Fähigkeit zur Planung und Betreuung eines sich eventuell anschließenden Verfahrens.
Im Sinne der Förderung junger Büros erfolgt die Auslosung in zwei Gruppen. Gruppe 1: Teilnahmeberechtigte Büros, deren Inhaber nicht älter als 40 Jahre sind (Geburtsdatum 31.12.1962 und später) (10 Lose), Gruppe 2: Sonstige teilnahmeberechtigte Büros (20 Lose). Alle sich Bewerbende werden über das Ergebnis der Auswahl unterrichtet.

8. Fachpreisrichter/innen:
Prof. Dr. Franz Pesch (Stuttgart), Prof. Ulf Hestermann (Erfurt), Kerstin Gothe (Stuttgart), Prof. Cornelia-Ursula Bott (Korntal), Dr. Elisabeth Merk (Halle), Werner Emmerich (Karlsruhe); Vertreter: Almuth Skoupil (Darmstadt), Dr. Bernd Fahle (Freiburg), Gisela Fleig-Harbauer (Emmendingen), Andreas Tisch, Horst Schmidt, Rudolf Schott (Karlsr.).

9. Termine:
- Preisgerichtsvorbesprechung 04.11.2002
- Bewerbungsfrist bis 15. Januar 2003
- Verlosung Mitte Januar, 4. KW 2003
- Ausgabe Wettbewerbsunterlagen ab 03.02.2003
- Ortsbesichtigung 07.02. + 10.02.2003
- Rückfragen bis 14.02.2003
- Abgabe Pläne bis Mi, 09.04.2003
- Abgabe Modell bis Mo, 28.04.2003
- Sitzung des Preisgerichtes 16.05. + 17.05.2003
- Ausstellung der Arbeiten 21. / 22. KW 2003

10. Preise und Ankäufe:
1. Preis 17.000,- Euro
2. Preis 12.000,- Euro
3. Preis 8.000,- Euro
4. Preis 5.000,- Euro
Ankäufe 10.000,- Euro
Summe 52.000,- Euro
Die Preise sind inkl. MwSt.
Das Preisgericht ist berechtigt, auf einstimmigen Beschluß die Preissummen anders zu verteilen.


11. Leistungen:
Blatt 1: Konzeptblatt M 1: 5.000 + M 1: 2.500; Blatt 2: Städtebaulicher Entwurf M 1: 1.000; Blatt 3: Erläuternde Darstellungen M 1: 500; Modell: M 1:1.000

12. Weitere Bearbeitung:
Die Ausloberinnen werden unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichts, einem oder mehreren Preisträgern unter den in GRW 7.1 genannten Voraussetzungen die weitere Bearbeitung mit Leistungen gemäß § 42 HOAI (städtebaulicher Entwurf) und § 40 HOAI (Leistungsphasen 3-5) übertragen. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe der Preissumme nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen nach § 42 HOAI werden nur auf diesen angerechnet.